Europäische Kommission verhängt 570 Millionen Euro Geldbuße gegen MasterCard


Wegen Behinderung des Zugangs von Händlern zu grenzüberschreitenden Kartenzahlungsdiensten hat die Europäische Kommission heute eine hohe Geldbuße gegen Mastercard verhängt. 570 Millionen Euro muss das Unternehmen zahlen. Mastercard hat demnach verhindert, dass Händler bessere Konditionen von Banken aus anderen Ländern des Binnenmarkts nutzen können. Das wiederum hat die Preise für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben, wie EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager erklärt:

„Die europäischen Verbraucher benutzen Zahlungskarten jeden Tag, wenn sie Lebensmittel oder Kleidung kaufen oder etwas im Internet bestellen. Die Regelungen von Mastercard haben Händler daran gehindert, bessere Konditionen von Banken in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen. So wurden die Kosten für Kartenzahlungen künstlich in die Höhe getrieben – zum Nachteil der Verbraucher und der Einzelhändler in der EU.“

Der Vorgang selbst liegt schon eine Weile zurück, 2013 wurde das Verfahren gegen Mastercard eingeleitet. Mittlerweile sind die Gebühren für Kartenzahlungen auf EU-Ebene geregelt, sodass es hier keine Unterschiede mehr gibt.

Spannend finde ich, dass Mastercard quasi noch einen Rabatt aushandeln konnte. Weil der Anbieter den Sachverhalt und die Verstöße gegen Eu-Wettbewerbsvorschriften anerkannt hat, wurde es 10 Prozent billiger. So sind insgesamt nur 570.566.000 Euro fällig.

Der Verbraucher, der in den vergangenen Jahren laut EU-Kommission zu viel bezahlt hat, wird davon aber nichts sehen, der muss das einfach als gegeben hinnehmen. Und er kann vielleicht hoffen, dass bestrafte Unternehmen in Zukunft anders agieren.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

3 Kommentare

  1. „Rabatt aushandeln“ würde ich die 10% nicht nennen, denn das impliziert, dass es einen Deal gegeben hätte. Ein geständiger Täter hat halt in der Regel eine mildere Strafe zu erwarten.

  2. Und die € 570 Mio. wandern direkt in den EU-Haushalt und können damit für effektivere Durchsetzung der Marktfreiheiten und Stärkung des Binnenmarkts eingesetzt werden. Insofern kommt das Bußgeld mittelbar doch bei den Verbrauchern an.

    • Richtig. Es gab auch schon Bußgelder weil Bier in Deutschland durch illegale Preisabsprachen im Preis höher gehalten wurde. Wie hätte man dort die „Betroffenen“ ermitteln sollen?
      Insofern ist auch diese Regelung durchaus sinnvoll – zumal falls die Bußgelder dann sogar weitestgehend im Verbraucherinteresse wieder eingesetzt würden.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.