EU-Urheberrecht: YouTube & Co. sind nicht automatisch für Verstöße der Nutzer haftbar
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat neue Urteile gefällt, die das Urheberrecht in der EU betreffen und daher als Basis für weitere Verfahren herangezogen werden könnten. So sollen Plattformen wie YouTube nicht unter allen Umständen für Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer haften. YouTube und Google wurden da konkret in Deutschland vom Musikproduzenten Frank Peterson verklagt.
Aber auch die Verlagsgruppe Elsevier klagte gegen den Filehoster Cyando, bei dessen Plattform Uploaded einige der Werke seiner Verlage widerrechtlich gelandet waren. Das zuständige deutsche Gericht wandte sich an den Gerichtshof der Europäischen Union, der nun zu Urteilen gelangt ist. Dabei erklärte man wörtlich: „Beim gegenwärtigen Stand des Unionsrechts erfolgt seitens der Betreiber von Internetplattformen grundsätzlich keine öffentliche Wiedergabe der urheberrechtlich geschützten Inhalte, die von Nutzern rechtswidrig hochgeladen werden.“
Es gibt aber auch eine Anmerkung: „Allerdings geben die Betreiber diese Inhalte unter Verletzung des Urheberrechts öffentlich wieder, wenn sie über die bloße Bereitstellung der Plattformen hinaus dazu beitragen, der Öffentlichkeit Zugang zu den Inhalten zu verschaffen.“ Was könnte das heißen? Das wissen die Juristen im Detail besser. Gemeint sind wohl z. B. Fälle, in denen YouTube beispielsweise für solche Inhalte werben würde bzw. bewusst Kenntnis über ihr Vorhandensein hätte und es ignorierte.
Aber es genügt eben nicht, haftbar zu sein, indem man einfach eine Plattform anbietet. Des Weiteren hat der Gerichtshof bestätigt, dass die Betreiber von Internetplattformen eine Haftungsbefreiung geltend machen können. Voraussetzung ist dafür, sie spielen keine aktive Rolle, die ihnen Kenntnis von den auf ihre Plattformen hochgeladenen Inhalten oder Kontrolle über sie verschafft. Im Falle von YouTube etwa wird nur passiv gehandelt und es gibt zudem mehrere technische Maßnahmen, die das Hochladen urheberrechtlich geschützter Inhalte unterbinden sollen.
Pflicht bleibt es eben für Anbieter wie YouTube und Cyando Inhalte unverzüglich zu löschen, sobald sie von einer Rechtsverletzung Kenntnis erlangen. Die Betreiber erfüllen ihre gesetzlichen Pflichten und seien daher, zumindest in den beiden genannten Fällen, nicht für die Nutzer haftbar.
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Ist das nicht die Klage von Polen gegen Artikel 13 ? Bzw wie sieht es da aus? Hängt aber damit zusammen?
Diese Klagen sind einfach lächerlich, das ist das selbe wie die E-Scooter Hersteller zu zwingen, dass sie ihre Geräte aus dem Rhein bergen, nur weil die Nutzer sich nicht an die AGBs halten.
Man muss sich nicht wundern, warum wir in Europa technologisch so weit hinten liegen. Wer will hier schon eine neue Idee auf den Markt bringen…
Hä? YouTube filtert mit den Trends, stellt Inhalte dar, zeigt Empfehlungen an und agiert als Website. Die kann sich doch nicht darauf ausruhen, nur „Hoster“ zu sein. Dann könnten die Pornoseiten, die streng genommen auch alle illegal agieren, doch auch behaupten, sie hosten ja nur und sind nicht verantwortlich für all den Schund darauf.
Ein Hoster agiert nicht mit eigenem Frontend für mich und filtert auch keine Trends. Ein Hoster stellt dir einen Server zur Verfügung und die Domain. Gut ist. YouTube ist ein Produkt, wie Facebook und Co auch. Und demnach müssen die auch haften, wenn sie all ihren Nutzern den Freifahrtschein ausstellen, illegale Inhalte hochzuladen. Muss jeder seinen Quatsch hochladen dürfen? Nö.
Gegen Zensur oder Uploadfilter im allgemeinen bin ich auch. Aber ebenso gegen Großkonzerne die so tun, als tragen sie für nichts eine Verantwortung.
Ist dein Vermieter dafür verantwortlich wenn du bei dir Weed anbaust oder andere illegale Dinge machst?
Kann ja nicht sein das die Wohnungsgesellschaften so tun, als tragen sie für nichts eine Verantwortung.
Merkste selbst, oder?
Der Vergleich hinkt etwas. Oder macht der Vermieter dann Werbung an deiner Wohnungstür für den Headshop um die Ecke, wenn er viel Kundschaft bei dir vermutet, weil du gutes Gras anbaust?
Youtube bietet ebend nicht nur einen Hosting-Dienstleistung an. Die Vermarkten im Zweifen Content Dritter, den du als deinen Eigenen ausgegeben hast. Und sich dabei selbst als dummen Dritten hinstellen, wo sie in der Lage sind, in jedem Video jeden Songsnipsel zu erkennen, das passt meiner Meinung nach nicht.
Uploadfilter finde ich nicht in Ordnung. Das geht über das Ziel hinaus. Aber wie bei kleinen Privatpersonen sollte auch hier eine Störerhaftung bei den „Großen“ greifen.