EU: Überarbeitete Quecksilberverordnung tritt in Kraft

Photo by Sara Kurfeß on Unsplash

Heute tritt die überarbeitete Quecksilberverordnung in der EU in Kraft. Sie wird die letzten bewussten Verwendungen dieses Stoffes in der EU beenden. Dies sei laut der Politiker ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung des EU-Ziels einer Nullverschmutzung zugunsten einer Umwelt frei von giftigen Substanzen.

Mit dieser neuen Verordnung werden ab dem 1. Januar 2025 die Verwendung und der Export von Dentalamalgamen verboten sein. Doch auch in der Technik kommt Quecksilber noch zum Einsatz. Die Mitgliedstaaten werden auch ab 2026 oder 2027 je nach Lampenkategorie aufhören, bestimmte Quecksilber enthaltende Lampen herzustellen, zu importieren und zu exportieren. Diese Lampen werden durch Alternativen wie LED ersetzt, die weniger giftig sind und energieeffizienter sind.

Produkte, die Quecksilber enthalten, insbesondere Dentalamalgam und Quecksilberlampen, stellen die größte bewusste Verwendung der Substanz in der EU dar und wurden vom früheren Quecksilberregelung von 2017 nicht vollständig berücksichtigt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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12 Kommentare

  1. wie kann bitte Dentalmalgam immer noch erlaubt sein.
    Dann will ich aber auch für die Keramik den vollen Satz erstattet bekommen von der Krankenkasse.

    • Hallo star, ganz Deiner Meinung. Wenn der Gesetzgeber eine Regelung bestimmt, das gewisse Substanzen nicht mehr verwendet werden dürfen, sollte er auch die Mehrkosten tragen und nicht dem Verbraucher aufbürden.
      Wer die Musik bestellt, bezahlt. Dann muß eben der ggf. entstehende Meraufwand für neuere Substanzen aus dem Steuersäckel subventioniert werden.

    • >>Dann will ich aber auch für die Keramik den vollen Satz erstattet bekommen von der Krankenkasse.

      Seit wann regelt die EU, was du zu wollen hast? Als Kassenpatient muss man froh sein, wenn man bei einer Zahnarztbehandlung überhaupt noch was von der Krankenkasse bekommt. Anstatt den kaputten Zahn zu reparieren – raus damit. Den eventuell notwendigen Zahnersatz muss dann die private Zahnzusatzversicherung übernehmen.

      • Wart nur ab wenn der nächste Kanzler Merz heißt, das große Vorbild USA.
        Vielleicht gibt’s bei uns dann auch in jeder Drogerie sogenannte Flipper, wie in den USA (das sind billige Zahnprotesten aus Plastik die man sich auf die Ruine stecken kann, zum Sprechen und Lächeln, weil man keine Krankenversicherung hat und die Zahnärzte in den USA nochmal teurer als in Deutschland sind).

  2. verstrahlter says:

    Wenn ich solche Formulierungen wie „größte bewusste Verwendung“ schon lese …
    Da beschleicht mich konkret der Verdacht, die Nutznießer hätten sich mal wieder ihre eigenen Schlupflöcher in die Regularien geschrieben.
    Nach dem Motto ´solange ich glaubhaft abstreite und man mir nicht das Gegenteil nachweist, geht das schon weiterhin so billig klar, wie gewohnt´.
    :o(

    bzw.

    Böse EU, verbietet uns unsere gewohnt mittelalterlichen Thermometer; haben wir doch schon immer so gemacht!
    ;o)

  3. Dann müssen dir Krankenversicherungen jetzt wohl damit anfangen die Kosten für Keramikfüllungen zu übernehmen? Bisher musste man da ja immer Zuzahlung leisten.

    Oh und ich habe einen DLP Beamer. Sollte ich jetzt nochmal eine neue Lampe kaufen bevor das Gesetz in Kraft tritt?

  4. Gefährlich ist Amalgam eher für die Zahnärzte, welche regelmäßig die Quecksilberdämpfe einatmen, dis beim Einbringen und Entfernen der Zahnfüllung frei werden.

    • Hallo Stefan, „Gefährlich ist Amalgam eher für die Zahnärzte, welche regelmäßig die Quecksilberdämpfe einatmen, dis beim Einbringen und Entfernen der Zahnfüllung frei werden.“ dann sind das doch klar Kosten des Arbeitsschutzes. Dafür sollten erst recht nicht die Patienten zahlen müssen. Das müssen die KK oder die berufsständigen Organisationen der Zahnärzte zahlen oder eben der Gesetzgeber.
      Schlimm das Kosten immer wider auf die schwächsten, nämlich Kunden und Verbraucher bzw. patienten verlagert werden nach dem Motto „den letzten beißen die Hunde“.

    • Eine Quecksilbervergiftung ist extrem schwer nachzuweisen. Viel Spaß bei der Beweisführung!

  5. Diese Regulierungswut. Soll sich doch jeder Quecksilber in die Zähne stopfen, wer will. Sollte jedem seine eigene Entscheidung sein.

    • Da hättest du recht, wenn nicht die Solidargemeinschaft (also du, ich und auch alle anderen) für die Folgekosten aufkommen müssten.
      BTW: die deutsche Sprache ist auch reguliert. Solltest du mal versuchen.

  6. Traurig, ein bewährtes Material, dass für den Patienten ungefährlich und dabei günstig und extrem langlebig war wird verboten aufgrund von Lobbyisten die mit veralteten Schadstoffangaben Ängste geschürt haben.

    Was bleibt, ist teure Kunststoff den man zum Großteil selbst zahlen muss und der nicht annähernd die Stabilität mitbringt 🙁

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