EU modernisiert Führerscheinregeln – Digitaler Führerschein kommt

Autobahn / Symbolbild

Die EU packt das Thema Verkehrssicherheit an und hat dafür neue Führerscheinregeln beschlossen. Die Neuerungen betreffen sowohl Fahranfänger als auch erfahrene Autofahrer, zu bedenken ist natürlich, dass vieles in einigen Ländern eh schon eingeführt ist, beispielsweise Deutschland.

Künftig müssen Führerscheine alle 15 Jahre erneuert werden. Wer seinen Lappen auch als Perso nutzt, muss eventuell schon nach 10 Jahren ran. Bei Lkw und Bus sind es sogar nur 5 Jahre. Ältere Fahrer ab 65 können noch häufiger zum Check gebeten werden. Spannend wirds bei der Digitalisierung: Der Führerschein wandert bis spätestens 2030 EU-weit aufs Smartphone. Keine Sorge – wer lieber was in der Hand hat, kann weiterhin eine physische Karte bekommen. Die soll dann innerhalb von drei Wochen im Briefkasten landen.

Fahranfänger in der EU müssen sich auf strengere Regeln einstellen. Zwei Jahre Probezeit sind jetzt Pflicht, und wer in der Zeit mit Alkohol oder ohne Gurt erwischt wird, hat ein echtes Problem. Dafür gibts auch was Positives: Mit 17 kann man schon den Führerschein machen, muss aber bis zum 18. Geburtstag einen erfahrenen Fahrer dabeihaben. Gilt nun in der EU, in Deutschland hat man ja hier sicherlich schon Erfahrungen gesammelt.

Ach übrigens: Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Schräge Regelung: 15-Jährige ohne Begleitung können Pkw bis 2,5 Tonnen mit Tempo 45 km/h fahren, wobei das nicht zwingend nach Deutschland kommen muss:

Auszug: Um dem Mobilitätsbedarf junger Einwohner der Mitgliedstaaten Rechnung zu tragen, wie z. B. der Notwendigkeit, lange Strecken in dünn besiedelten Gebieten ohne geeignete alternative Möglichkeiten der persönlichen Mobilität zurückzulegen, sollten die Mitgliedstaaten nach vorheriger Zustimmung der Kommission das Mindestalter für die Ausstellung von auf ihr Hoheitsgebiet beschränkten Führerscheinen für das Führen bestimmter Arten von Fahrzeugen der Klasse B1 auf 15 Jahre herabsetzen können. Es ist wichtig, dass sich eine solche Senkung des Mindestalters nicht negativ auf die Straßenverkehrssicherheit auswirkt.

Die Fahrschulen müssen ihre Ausbildung anpassen. Künftig gehts verstärkt um den toten Winkel, Assistenzsysteme, E-Scooter und die Gefahren durch Handynutzung. Auch der Umgang mit Fußgängern und Radfahrern wird stärker thematisiert. Bei der Gesundheitsprüfung schauen die Ärzte künftig genauer hin – Sehtest und Herz-Kreislauf-Check inklusive.

Allerdings können die Länder hier auch Selbsteinschätzungen zulassen. Wer im EU-Ausland den Führerschein verliert, kann sich nicht mehr so einfach wegducken. Die Behörden tauschen ihre Infos jetzt aus. Bei schweren Verstößen wie Alkohol am Steuer oder extremen Tempoüberschreitungen wird der Heimatstaat sofort informiert. Gegen den Fahrermangel gibt’s auch was: 18-Jährige können mit entsprechendem Nachweis schon Lkw fahren, mit 21 sogar Bus. Ohne Zusatzqualifikation gehts erst mit 21 bzw. 24 Jahren los.

Die EU-Staaten haben drei Jahre Zeit, diese neuen Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen, und ein weiteres Jahr, sich auf ihre Anwendung vorzubereiten.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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71 Kommentare

  1. Ab 15 schon Fahrzeuge mit 45 km/h fahren dürfen – und das dann auch unbegleitet?

    wird sicher in Deutschland nicht kommen, gerade wo man in den Städten die schlechten Erfarungen mit elektro-Tretrollern und Jugendlichen gemacht hat. Da dürften die Widerstände sehr groß sein Leuten ab 15 Kraftfahrzeuge mit mehr als Mofa-Geschwindigkeit anzuvertrauen.

  2. Noch viel gravierender finde ich aber, daß die Null-Promille-Grenze für Fahranfänger abgeschafft werden soll.

    Ich wäre in ganz Europa verbindlich für eine 0,0-Promille-Grenze beim Führen eines KFZ – auch schon für Zweiräder mit (Hilfs-)Motor wie mofa oder e-bike oder pedelec. So wie es in der „DDR“ war, da hat das doch auch funktioniert und die Leute konnten sich dran halten.

    Wo ist das problem, hat hier die Weinbauern- und Bierbrauerloby gewütet?

    • Verwirrung:
      Absatz 3: „Zwei Jahre Probezeit sind jetzt Pflicht, und wer in der Zeit mit Alkohol oder ohne Gurt erwischt wird, hat ein echtes Problem.“
      Absatz 4: „Ach übrigens: Die Null-Promillegrenze für Fahranfänger wurde aus dem Gesetzentwurf gestrichen.“
      Wie lange zählt man denn dann als Fahranfänger?

  3. Dierck Ziegler says:

    Hab‘ meinen Führerschein längst als digitale Kopie in der Google Wallet. Ist bei Kontrolle auf sicher trotzdem ’ne OWI, obwohl die Cops das ja scannen könnten?!

  4. und was ist mit dem Wohnmobil mit 4,25t gesamtgewicht?

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