EU fordert von Apple weitreichende Öffnung für Smartwatches, Kopfhörern und anderen Geräten von Drittanbietern
Die EU hat schon dafür gesorgt, dass Apple seine Systeme etwas öffnen muss. Doch die bisherigen Maßnahmen reichen wohl nicht aus. Die Kommission fordert Apple auf, iOS kompatibler mit Smartwatches, Kopfhörern und anderen Geräten von Drittanbietern zu gestalten.
Die EU hat bereits zu einer Konsultation aufgerufen, an der sich Bürger und Unternehmen beteiligen können. Die Kommission wünscht sich insbesondere Beiträge von Unternehmen, die direkt vom Umfang dieses Verfahrens betroffen sind, nämlich von Unternehmen, die vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets entwickeln und vermarkten.
In der Konsultation geht es um elf Funktionen, die die EU als Maßnahme gegen Apple sieht (bzw. für eine Kompatibilität zum Digital Markets Act), darunter Benachrichtigungen, Hintergrundausführung, Audio-Umschaltung und verschiedene Datenübertragungsmethoden wie AirDrop und AirPlay. Apple soll Drittanbietern gleichen Zugang zu diesen Funktionen gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden jetzt eben öffentlich konsultiert und können angepasst werden. Die Umsetzung soll bis Ende 2025 erfolgen.
Hier einmal die genaue Auflistung der Dinge, die von Apple von der EU verlangt werden:
1. Funktionen für Interaktivität
• iOS-Benachrichtigungen: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zur iOS-Benachrichtigungsfunktion gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Dies beinhaltet das Empfangen und Beantworten von Benachrichtigungen, die Auswahl, welche Benachrichtigungen auf verbundenen Geräten angezeigt werden, und die Anzeige von Logos und Metadaten. Apple muss die vollständige Nutzlast und Metadaten von iOS-Benachrichtigungen an Drittanbieter-Apps weitergeben und ihnen die Wahl der Übertragungstechnologie überlassen. Zukünftige Funktionen wie „Prioritätsbenachrichtigungen“ und „Zusammenfassungsbenachrichtigungen“ müssen ebenfalls für Dritte zugänglich sein.
• Hintergrundausführung: Apple muss Dritten die gleiche Hintergrundausführungsfunktion gewähren wie Apple selbst. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Aktionen auf einem iOS-Gerät auszuführen und mit diesem zu kommunizieren, unabhängig davon, ob eine aktive Benutzerinteraktion stattgefunden hat. Drittanbieter-Apps müssen die gleichen Möglichkeiten zur Hintergrundausführung haben, einschließlich der gleichen Einschränkungen, Zeitfenster und Ressourcenbegrenzungen wie Apple.
• Automatische Audio-Umschaltung: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zur automatischen Audio-Umschaltfunktion gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass Dritte Zugriff auf die gleichen Daten und Informationen haben müssen, die von iOS gesteuert oder aufgerufen werden, um die automatische Audio-Umschaltung zu implementieren.
2. Funktionen für Datentransfers
• Hochbandbreiten-Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindung: Apple muss Dritten die gleiche P2P-Wi-Fi-Verbindungsfunktion zur Verfügung stellen, wie sie Apple selbst nutzt. Dies kann durch die Bereitstellung von AWDL oder Wi-Fi Aware für Drittanbieter erfolgen. Beide Lösungen müssen die gleichen Funktionen wie für Apple-Geräte bieten.
• AirDrop: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zu AirDrop ermöglichen wie Apple selbst. Dies umfasst das Entdecken von Geräten, das Senden und Empfangen von Dateien und die gleiche Behandlung von Dateien wie bei Apple-Geräten.
• AirPlay: Apple muss Dritten die Möglichkeit geben, AirPlay-Sender und -Empfänger zu werden. Die technischen Anforderungen für Dritte müssen transparent, fair und nicht diskriminierend sein. AirPlay darf keine Diskriminierung zwischen Apple- und Drittanbietergeräten aufweisen.
• Drahtlose Dateitransferdienste im Nahbereich: Apple muss Dritten die gleichen Funktionen für drahtlose Dateitransferdienste im Nahbereich zur Verfügung stellen, die von iOS gesteuert werden, einschließlich der Fähigkeiten, die Apple eigenen verbundenen Geräten zur Verfügung stellt. Die Interoperabilität muss die gleichen Funktionen wie bei Apple, einschließlich Zugänglichkeit, Werbung, Geräteerkennung, vertrauenswürdige Geräte, Protokolle und Hintergrundausführung umfassen.
• Medienübertragung: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zu den Funktionen für Medienübertragung anbieten, die von iOS gesteuert werden. Dazu gehört auch, dass Drittanbieter-Casting-Lösungen in den gleichen Menüs wie AirPlay auswählbar sein müssen. Die Lösungen von Drittanbietern müssen die gleichen Protokolle und Funktionen wie AirPlay nutzen können.
3. Funktionen für Geräte-Setup und -Konfiguration
• Proximity-Triggered-Pairing: Apple muss Dritten die gleiche Proximity-Triggered-Pairing-Funktion anbieten, die sie auch für ihre eigenen Geräte verwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Drittanbietergeräte, automatisch durch ein iOS-Gerät via BLE erkannt zu werden und den gleichen Pairing-Prozess durchzuführen, wie Apple ihn für seine Geräte anbietet.
• Automatische Wi-Fi-Verbindung: Apple muss Drittanbietern Zugriff auf die auf einem iOS-Gerät gespeicherten WLAN-Netzwerkinformationen geben. Diese Informationen müssen kontinuierlich und ohne Beeinträchtigungen an Drittanbieter-Apps weitergegeben werden.
• NFC-Controller im Reader/Writer-Modus: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zum NFC-Controller im Reader/Writer-Modus gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Dies beinhaltet den Zugriff über Core NFC ohne AID-Beschränkungen, das Senden von APDU-Befehlen und die Übertragung von sicheren Anmeldeinformationen.
4. Maßnahmen für alle Funktionen
• Zugänglichkeit: Apple muss die Interoperabilitätslösungen allen Hardware- und Softwareanbietern zur Verfügung stellen, die ein Interesse daran haben. Es dürfen keine Einschränkungen hinsichtlich der Art oder des Anwendungsfalls der Software oder des verbundenen Geräts bestehen. Apple darf die Interoperabilität durch technisches Verhalten nicht untergraben und keine undurchsichtigen oder diskriminierenden vertraglichen oder kommerziellen Beschränkungen auferlegen.
• Gleichwertigkeit: Die Interoperabilitätslösungen für Dritte müssen die gleichen Bedingungen und die gleiche Wirksamkeit wie für Apple-Produkte haben. Dies betrifft auch die Benutzerfreundlichkeit und den Endbenutzer-Journey. Apple darf keine unnötigen Hürden für Benutzer von Drittanbietergeräten schaffen.
• Benutzerberechtigungen: Die erforderlichen Benutzerberechtigungen müssen für Endbenutzer einfach und ohne großen Aufwand zu erteilen sein.
• Kostenlos: Die Interoperabilitätslösungen und die damit verbundenen Maßnahmen müssen für Dritte kostenlos sein.
• Technische Unterstützung: Apple muss eine vollständige Dokumentation und technische Unterstützung für die Implementierung von Interoperabilitätslösungen bereitstellen.
• Updates: Apple muss über Änderungen an den Funktionen informieren und Beta-Versionen der aktualisierten Interoperabilitätslösungen rechtzeitig zur Verfügung stellen.
Diese Maßnahmen müssen bis Ende 2025 in einer größeren iOS-Version implementiert werden, sofern nicht anders angegeben. Für einige Funktionen, wie AirPlay-Sender und NFC-Controller gelten möglicherweise kürzere Fristen. Das sind aus Entwicklersicht tolle Dinge, vermute ich mal, für Apple dürfte das eine extrem krasse und aufwendige Sache sein, wenn sie ihr System, bzw. die oben angesprochenen Funktionen wirklich für jeden so öffnen müssen.
- GANZ GROSS. IN GANZ KLEIN. – Der viel leistungsstärkere, viel kleinere Mac mini Desktop-Computer: 12,7...
- MIT DER POWER DES M4 PRO ODER M4 MAX – Das 14" MacBook Pro mit M4 Pro oder M4 Max Chip bietet...
- BRILLLLLLANT – Der iMac ist der ultimative All in One Desktop-Computer. Mit der Power des M4 Chip und...
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Warum kommt in der EU niemand auf die Idee, sich die Drucker- oder Autohersteller wegen ihres Zubehörs einmal genauer vorzunehmen?
Die Tinten oder Toner sind mittlerweile alle gechiped und bei Autos müssen auch manche Zubehörteile „Angelernt“ werden.
Schon interessant, das Apple sämtliche Kompatibillitäten bei iOS einschränkt aber beim MacOS geht das alles? Komisch oder? Oder ist MacOS auch so eine „Virenschleuder“ wie man es Windows und Android gerne unterstellt? Da müßte selbst dem dümmsten Apple Fan doch irgendwas auffallen! 😉
Völlig richtig von der EU diese künstlichen technischen Beschränkungen bei Apple endlich mal an zu gehen.
@ BenBoogie
kannst du Mac OS auf jedem x beliebigen PC installieren? Nein !! Finde den Fehler. es ist zwar richtig, dass du unter Mac OS mehr Freiheiten hast als unter iOS aber eben auch mit den Nachteilen leben musst.
Das ist Apples größter Erfolg. Dass sich Verbraucher beschweren, dass die Politik gegen einen marktmissbrauchenden Anbieter vorgeht der allen Marktteilnehmern außer ihnen selber schadet. Noch amüsanter wird es wenn die gleichen dämlichen Argumente nachgeplappert werden, Stichwort Sicherheit. Apple behauptet IOS sei so sicher, weil es so geschlossen ist, dann müsste im Umkehrschluss Apples MacOS ziemliche Kacke sein, nicht:-) Grüße an alle Fanboys.
@ Franz Mühleisen
„marktmissbrauchenden Anbieter“ Vorsicht es ist ein schwerer Vorwurf. Nicht das du verklagt wirst!!
Apple hat sich über 10 Jahre das Ökosystem selber aufgebaut und wenn man sich in der EU die Marktanteile anguckt oder Welt weit wo ist da Mac OS oder iOS? von Marktmacht da zu sprechen ist ein sehr mächtiges Wort.
Ich wünsche mir, die EU hätte die gleichen Forderungen auch an Microsoft gestellt.
Ich will nämlich auf der Xbox Steam installieren und meine Steam-Spiele spielen können.
Denn sonst ist es ja eine Ressourcenverschwendung, zwei Gam
Das einzige Apple Produkt das ich als Android Nutzer gerne nützen würde, ist die Apple Watch. Ein eckiger Display macht bei einer Smartwatch mehr Sinn.
Auf dieser möchte ich natürlich Google Dienste (was bei Ios schon meist geht) verwenden.
„Das einzige Apple Produkt das ich als Android Nutzer gerne nützen würde, ist die Apple Watch. Ein eckiger Display macht bei einer Smartwatch mehr Sinn.“
Das sehe ich genauso, aber warum sollte Apple seine Watch für Android anbieten? Wie wäre es denn mit einem Beschwerdebrief an Google oder Samsung, dass Sie mal eine eckige Uhr bauen?
Offene Ökosysteme? Interkompatibilität?
Möchte dir EU schließlich auch zu einem gewissen Grad.
Dafür profitieren alle Nutzer. Nachteile gibt’s mM nicht für uns.
Die Frage stellt sich, wann es sich für Apple nicht mehr lohnt, hier zu verkaufen. Was wollen diese Bürokraten noch? Anscheinend haben die zu viel Zeit, diese Nervensägen von EU Politikern.