EU fordert von Apple weitreichende Öffnung für Smartwatches, Kopfhörern und anderen Geräten von Drittanbietern

Die EU hat schon dafür gesorgt, dass Apple seine Systeme etwas öffnen muss. Doch die bisherigen Maßnahmen reichen wohl nicht aus. Die Kommission fordert Apple auf, iOS kompatibler mit Smartwatches, Kopfhörern und anderen Geräten von Drittanbietern zu gestalten.

Die EU hat bereits zu einer Konsultation aufgerufen, an der sich Bürger und Unternehmen beteiligen können. Die Kommission wünscht sich insbesondere Beiträge von Unternehmen, die direkt vom Umfang dieses Verfahrens betroffen sind, nämlich von Unternehmen, die vernetzte Geräte wie Smartwatches, Kopfhörer und Virtual-Reality-Headsets entwickeln und vermarkten.

In der Konsultation geht es um elf Funktionen, die die EU als Maßnahme gegen Apple sieht (bzw. für eine Kompatibilität zum Digital Markets Act), darunter Benachrichtigungen, Hintergrundausführung, Audio-Umschaltung und verschiedene Datenübertragungsmethoden wie AirDrop und AirPlay. Apple soll Drittanbietern gleichen Zugang zu diesen Funktionen gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Die vorgeschlagenen Maßnahmen werden jetzt eben öffentlich konsultiert und können angepasst werden. Die Umsetzung soll bis Ende 2025 erfolgen.

Hier einmal die genaue Auflistung der Dinge, die von Apple von der EU verlangt werden:

1. Funktionen für Interaktivität

• iOS-Benachrichtigungen: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zur iOS-Benachrichtigungsfunktion gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Dies beinhaltet das Empfangen und Beantworten von Benachrichtigungen, die Auswahl, welche Benachrichtigungen auf verbundenen Geräten angezeigt werden, und die Anzeige von Logos und Metadaten. Apple muss die vollständige Nutzlast und Metadaten von iOS-Benachrichtigungen an Drittanbieter-Apps weitergeben und ihnen die Wahl der Übertragungstechnologie überlassen. Zukünftige Funktionen wie „Prioritätsbenachrichtigungen“ und „Zusammenfassungsbenachrichtigungen“ müssen ebenfalls für Dritte zugänglich sein.

• Hintergrundausführung: Apple muss Dritten die gleiche Hintergrundausführungsfunktion gewähren wie Apple selbst. Dies beinhaltet die Fähigkeit, Aktionen auf einem iOS-Gerät auszuführen und mit diesem zu kommunizieren, unabhängig davon, ob eine aktive Benutzerinteraktion stattgefunden hat. Drittanbieter-Apps müssen die gleichen Möglichkeiten zur Hintergrundausführung haben, einschließlich der gleichen Einschränkungen, Zeitfenster und Ressourcenbegrenzungen wie Apple.

• Automatische Audio-Umschaltung: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zur automatischen Audio-Umschaltfunktion gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Das bedeutet, dass Dritte Zugriff auf die gleichen Daten und Informationen haben müssen, die von iOS gesteuert oder aufgerufen werden, um die automatische Audio-Umschaltung zu implementieren.

2. Funktionen für Datentransfers

• Hochbandbreiten-Peer-to-Peer-Wi-Fi-Verbindung: Apple muss Dritten die gleiche P2P-Wi-Fi-Verbindungsfunktion zur Verfügung stellen, wie sie Apple selbst nutzt. Dies kann durch die Bereitstellung von AWDL oder Wi-Fi Aware für Drittanbieter erfolgen. Beide Lösungen müssen die gleichen Funktionen wie für Apple-Geräte bieten.

• AirDrop: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zu AirDrop ermöglichen wie Apple selbst. Dies umfasst das Entdecken von Geräten, das Senden und Empfangen von Dateien und die gleiche Behandlung von Dateien wie bei Apple-Geräten.

• AirPlay: Apple muss Dritten die Möglichkeit geben, AirPlay-Sender und -Empfänger zu werden. Die technischen Anforderungen für Dritte müssen transparent, fair und nicht diskriminierend sein. AirPlay darf keine Diskriminierung zwischen Apple- und Drittanbietergeräten aufweisen.

• Drahtlose Dateitransferdienste im Nahbereich: Apple muss Dritten die gleichen Funktionen für drahtlose Dateitransferdienste im Nahbereich zur Verfügung stellen, die von iOS gesteuert werden, einschließlich der Fähigkeiten, die Apple eigenen verbundenen Geräten zur Verfügung stellt. Die Interoperabilität muss die gleichen Funktionen wie bei Apple, einschließlich Zugänglichkeit, Werbung, Geräteerkennung, vertrauenswürdige Geräte, Protokolle und Hintergrundausführung umfassen.

• Medienübertragung: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zu den Funktionen für Medienübertragung anbieten, die von iOS gesteuert werden. Dazu gehört auch, dass Drittanbieter-Casting-Lösungen in den gleichen Menüs wie AirPlay auswählbar sein müssen. Die Lösungen von Drittanbietern müssen die gleichen Protokolle und Funktionen wie AirPlay nutzen können.

3. Funktionen für Geräte-Setup und -Konfiguration

• Proximity-Triggered-Pairing: Apple muss Dritten die gleiche Proximity-Triggered-Pairing-Funktion anbieten, die sie auch für ihre eigenen Geräte verwenden. Dies beinhaltet die Möglichkeit für Drittanbietergeräte, automatisch durch ein iOS-Gerät via BLE erkannt zu werden und den gleichen Pairing-Prozess durchzuführen, wie Apple ihn für seine Geräte anbietet.

• Automatische Wi-Fi-Verbindung: Apple muss Drittanbietern Zugriff auf die auf einem iOS-Gerät gespeicherten WLAN-Netzwerkinformationen geben. Diese Informationen müssen kontinuierlich und ohne Beeinträchtigungen an Drittanbieter-Apps weitergegeben werden.

• NFC-Controller im Reader/Writer-Modus: Apple muss Dritten den gleichen Zugang zum NFC-Controller im Reader/Writer-Modus gewähren, wie er Apple selbst zur Verfügung steht. Dies beinhaltet den Zugriff über Core NFC ohne AID-Beschränkungen, das Senden von APDU-Befehlen und die Übertragung von sicheren Anmeldeinformationen.

4. Maßnahmen für alle Funktionen

• Zugänglichkeit: Apple muss die Interoperabilitätslösungen allen Hardware- und Softwareanbietern zur Verfügung stellen, die ein Interesse daran haben. Es dürfen keine Einschränkungen hinsichtlich der Art oder des Anwendungsfalls der Software oder des verbundenen Geräts bestehen. Apple darf die Interoperabilität durch technisches Verhalten nicht untergraben und keine undurchsichtigen oder diskriminierenden vertraglichen oder kommerziellen Beschränkungen auferlegen.

• Gleichwertigkeit: Die Interoperabilitätslösungen für Dritte müssen die gleichen Bedingungen und die gleiche Wirksamkeit wie für Apple-Produkte haben. Dies betrifft auch die Benutzerfreundlichkeit und den Endbenutzer-Journey. Apple darf keine unnötigen Hürden für Benutzer von Drittanbietergeräten schaffen.

• Benutzerberechtigungen: Die erforderlichen Benutzerberechtigungen müssen für Endbenutzer einfach und ohne großen Aufwand zu erteilen sein.

• Kostenlos: Die Interoperabilitätslösungen und die damit verbundenen Maßnahmen müssen für Dritte kostenlos sein.

• Technische Unterstützung: Apple muss eine vollständige Dokumentation und technische Unterstützung für die Implementierung von Interoperabilitätslösungen bereitstellen.

• Updates: Apple muss über Änderungen an den Funktionen informieren und Beta-Versionen der aktualisierten Interoperabilitätslösungen rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Diese Maßnahmen müssen bis Ende 2025 in einer größeren iOS-Version implementiert werden, sofern nicht anders angegeben. Für einige Funktionen, wie AirPlay-Sender und NFC-Controller gelten möglicherweise kürzere Fristen. Das sind aus Entwicklersicht tolle Dinge, vermute ich mal, für Apple dürfte das eine extrem krasse und aufwendige Sache sein, wenn sie ihr System, bzw. die oben angesprochenen Funktionen wirklich für jeden so öffnen müssen.

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16 Kommentare

  1. Bei diesen Funktionen sind doch sicherlich auch welche dabei, die mit Patenten geschützt werden. Kann sich die EU einfach so über das Patentrecht hinwegsetzen?
    Oder bedeutet das im Umkehrschluss, daß Patente jetzt keinen Sinn mehr ergeben?

    • Das kam mir auch direkt in den Sinn.
      Die zwingen Apple dazu, die eigens Entwickelten Funktionen für andere zu öffnen.
      Bei einigen Punkten wie AirPlay mache ich mir weniger Gedanken, da hat sich Apple sowieso geöffnet, weil das auch viele Fernseher mittlerweile unterstützen.
      Bin gespannt, wie sich das entwickelt.

    • Wenn Patente missbräuchlich verwendet werden, dann sind sie illegal. Apple selbst ist da oft genug vor Gericht gezogen.

  2. Finde Apple sollte sich dann von dem EU Markt distanzieren.

  3. Die EU möchte also die Sicherheit von IOS grundsätzlich aushöhlen. Gerade bei der Wifi-Geschichte. Und wenn Google kein Airplay auf Android haben will, ist das doch eher ein Problem von Google. Google hat eben sein Google-Cast.

  4. Naja, wenn es dann eine so verwässerter Version gibt, wie beim App Store und dass Apple dann weiterhin alle Stores kontrolliert und Geld verdient mit denen, ist es einfach nur ein Witz und wird wieder halbherzig umgesetzt. War schonmal so, wird wieder so.. Schade, die EU hätte die Mittel. Nur von Technik versteht sie nicht viel (siehe Thema USB-C).

    • Haben wir beide unterschiedliche News gelesen?
      Die oben genannten Funktionen müssen kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Somit dürfen keine Gebühren dafür erhoben werden.

  5. Ich finde das nicht gut. Haben wir in dieser verdammten EU keine wirklich wichtigen Probleme die wir lösen müssen ? Das mit dem USB C fand ich gut, mich nervt Lightning. Ich hoffe das Apple sehr restriktiv öffnet, wenn ich an die ganzen billigen Temu Bluetooth Headsets denke …

    • In Brüssel sitzt nicht nur eine Person, die sich um alles kümmert.

    • Haben wir vielleicht schon aber es gibt auch verschiedene Mitarbeiter für verschiedene Aufgaben. Wer sagt dass sich keiner um deine wichtigeren Aufgaben kümmert? Welche das auch sein mögen. Dein Argument ist also keines.
      Zu den Kopfhörern: dann denk doch mal an die Bose, B&O oder sonstige Kopfhörer, gehts dir jetzt besser.

  6. Ich bin kein Apple-User, bin auch eher gegen das Walled-Garden-Prinzip (für mich persönlich, nicht allgemein). Verstehe aber das es Vorteile hat und das es einer der Hauptgründe für Apples Erfolg ist: es funktioniert eben einfach (meistens), das sagen mir jedenfalls Apple-User. Das bringt natürlich fette Gewinne für Apple, aber, soweit ich das mitkriege, sind Apple-User auch bereit für den „Apple-Faktor“ zu zahlen. Das was da jetzt passiert kommt mir so vor als würde man hier versuchen das Firmenprinzip hinter Apple kaputt zu machen. Denn mit immer mehr Öffnung des Apple-Ökosystems wird das Ganze zu einem Android. Und wenn man sowas wie Android will, dann sollte man auch Android benutzen, mit all seinen Vor- und Nachteilen, und nicht alles „gleichmachen“ wollen. Und am Ende kann ich den Kollegen dann nicht mehr auslachen, wenn er mir stolz erzählt das er ein USB-Kabel für 100 Euro gekauft hat. Letztlich leiden wir dann alle darunter… 😉

  7. Die EU soll sich da endlich mal raushalten!
    Es steht jedem frei sich ein Apple-Gerät zu kaufen und sich dem (geschlossenen) Apple-Ökosystem „hinzugeben“ und wem das nicht passt soll sich ein Android kaufen.
    Ich hoffe, dass sich Apple bis auf das Letzte dagegen wehrt und falls sie die Vorgaben doch umsetzen müssen, das dann so umgesetzt wird, dass es unbrauchbar ist! Habe nur die Befürchtung, dass durch die ganzen EU-Vorgaben die Sicherheit untergraben wird – was ja langfristig das Ziel der EU ist – siehe E2E-Verschlüsselung usw…

  8. Nunja, so langsam wird hier meiner Meinung nach etwas übertrieben mit der Regulierung. Gerade wenn man den angeblichen Marktanteil von ca. 33% von iOS in Europa mit in Betracht zieht. Am Ende werden sollen Features welche ein Kaufargument wären aufgeweicht und eventuell durch erzwungene Kompatibilität die Sicherheit kompromittiert werden? Ich nehme nicht a das die EU sich nach der Implementierung der gewünschten Änderungen dafür Interessiert ob diese ordentlich umgesetzt wurden und diese die Sicherheit ihrer EU Burger nicht eventuell beeinträchtigt.

    Alles irgendwie schade .

  9. In dem Zusammenhang ist sicherlich auch diesem Artikel nach zu betrachten, wer wohl hier noch ein „sehr“ großes Interesse hat.
    https://appleinsider.com/articles/24/12/19/meta-seeking-unfettered-access-to-iphone-user-data-via-eu-dma-interoperability-requests

    Meiner Lesart geht es hier und bei dem Anspruch der EU um mehr wie „nur“ interoperabilität, das geht mehr in die Richtung, uneingeschränkten Zugriff auf quasi „alle“ Userdaten.

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