EU: Einigung auf neue Regeln für Autorecycling und Kreislaufwirtschaft

Neues aus der EU: Parlament und Rat haben sich auf vorläufige Vorschriften für den Automobilsektor geeinigt. Dabei geht es um den gesamten Lebenszyklus eines Fahrzeugs, vom ersten Entwurf bis zur finalen Verschrottung. Angesichts von 285,6 Millionen Fahrzeugen auf den Straßen der EU, von denen jährlich etwa 6,5 Millionen ihr Lebensende erreichen, soll das Design künftiger Modelle die Entnahme von Teilen für die Wiederverwendung und das Recycling erleichtern.
Die Einigung sieht verbindliche Ziele für den Materialeinsatz vor. Sechs Jahre nach Inkrafttreten der Regeln müssen Neuwagen zu 15 Prozent aus recyceltem Kunststoff bestehen, nach zehn Jahren steigt dieser Wert auf 25 Prozent. Ein Fünftel dieser Menge muss dabei aus einem geschlossenen Kreislauf stammen, also direkt aus Altfahrzeugen oder deren Teilen gewonnen werden. Ziele für recycelten Stahl und Aluminium will die Kommission erst zwei Jahre nach Start der Verordnung festlegen, nachdem Machbarkeitsstudien abgeschlossen sind.
Für die Hersteller bedeutet das mehr Verantwortung. Drei Jahre nach Start der Regelung müssen sie die Kosten für Sammlung und Verwertung der Altfahrzeuge tragen. Vor dem Schreddern oder Pressen ist die Entfernung bestimmter Teile sowie aller Flüssigkeiten und Gefahrstoffe Pflicht. Nationale Behörden sollen zudem Strategien entwickeln, um illegale Aktivitäten bei der Entsorgung aufzudecken.
Auch beim Verkauf von Gebrauchtwagen ändern sich Details. Um unnötige Bürokratie zu vermeiden, müssen Händler lediglich nachweisen, dass es sich nicht um ein Altfahrzeug handelt oder eine gültige Hauptuntersuchung vorliegt. Privatpersonen betrifft dies nur, wenn das Fahrzeug ein wirtschaftlicher Totalschaden ist oder der Verkauf ausschließlich online stattfindet. Ein Exportverbot für nicht verkehrstüchtige Fahrzeuge soll zudem verhindern, dass Schrott ins Ausland verschoben wird; dies greift fünf Jahre nach Inkrafttreten.
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Für wen gelten diese Regelungen? Für alle KFZ, die in der EU verkauft werden sollen? Die in der EU produziert werden? Nur für Hersteller mit Hauptsitz in der EU?
Desweiteren doch schon wieder bescheuert, dass Schrottreifen Autos nur nicht aus der EU exportiert, aber importiert werden dürfen. Das Geschäft zwischen den USA und Litauen lässt grüßen, wo man die Totalverluste aus den USA in Europa wieder zusammenflickt und an Europäer verkauft.
Regulierungswut noch und nöcher.