EU-Behindertenausweis: Vorschlag soll bis Ende 2023 gemacht werden

Bildquelle: Europäische Kommission

Menschen mit Behinderungen sollten innerhalb der EU leichter reisen können. Derzeit gibt es keine gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Dies kann für Menschen mit Behinderungen, die innerhalb der EU reisen, zu Schwierigkeiten führen, so der EU-Rat.

Aus diesem Grund arbeitet die Europäische Kommission gemeinsam mit Menschen mit Behinderungen und ihren Interessenvertretern zusammen, um den Europäischen Behindertenausweis zu testen. Acht Länder nutzen bereits den Europäischen Behindertenausweis, ein freiwilliges System zur gegenseitigen Anerkennung des Behindertenstatus und einiger damit verbundener Vergünstigungen.

Der Ausweis gewährleistet den gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen über Grenzen hinweg, insbesondere in den Bereichen Kultur, Freizeit, Sport und Verkehr. Aufgrund der guten Erfahrungen wird die Europäische Kommission bis Ende 2023 einen europäischen Behindertenausweis vorschlagen, der in allen EU-Ländern gültig sein soll.

Bereits im Februar 2016 startete das Pilotprojekt in Belgien, Estland, Finnland, Italien, Malta, Rumänien, Slowenien und Zypern. Im Zeitraum 2019 / 2020 hat die Europäische Kommission das Pilotprojekt evaluiert. Die Evaluierungsstudie bestätigte den europäischen Mehrwert des Ausweises. Sie ermöglicht die gegenseitige Anerkennung des Behindertenstatus in den Mitgliedstaaten, was ohne ein Tätigwerden auf EU-Ebene nicht möglich gewesen wäre. Die Studie kam auch zu dem Schluss, dass die Umsetzungskosten pro Karteninhaber gering sind.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

10 Kommentare

  1. Echt erbärmlich, dass es hierfür noch kein EU-weit anerkannten Ausweis gibt.

  2. Aua, Pilotprojekt 2016 und Ende 2023 soll ein Vorschlag vorliegen.

  3. Es ist erschreckend, dass es erst jetzt zu solchen Bestrebungen kommt.

  4. Es ist einfach ein Armutszeugnis für die viel gepriesene EU.

    • Nein – es ist ein Armutszeugnis für die Mitgliedsstaaten, die bisher ihr jeweils eigenes Süppchen kochen wollten und weder Willens noch in der Lage waren, sich zu koordinieren.

      Das haben die so lange wie möglich ausgesessen (wie auch Deutschland versucht, die UN-Behindertenkonvention auszusitzen). Es ist gut, dass die EU es jetzt in die Hand gekommen hat.

  5. Karsten Mitka says:

    Finde ich sehr gut, aber ich hatte in mehreren europäischen Ländern bislang auch kein Problem mit meinem deutschen Schwerbehindertenausweis, ausser was natürlich mögliche Fahrpreisermäßigungen im ÖPNV angeht. Ansonsten ist das grün/roséfarbene Design eigentlich ziemlich bekannt in Europa.

  6. Ich hoffe auch als Schweizer kann ich einen solchen beantragen. Würde Reisen in der EU einfacher machen…

  7. Behinderten- oder Schwerbehindertenausweis? Der Artikel ist da ungenau. In Deutschland ist die Rechtslage momentan so, dass nur Behinderte mit einen Grad der Behinderung (GdB) ab 50% aufwärts überhaupt einen Ausweis bekommen. Ab 50% gilt man als schwerbehindert. Mit einer Behinderung unter einem GdB von 50 erhält man keinerlei Ausweis. Selbst mit einer Gleichstellung nicht. Man muss zum Nachweis die Feststellungsbescheide von Integrations- und Arbeitsamt mitnehmen. Hier wäre ein Ausweis durchaus hilfreich. Zumal man den Behindertenstatus auch unter 50% verschiedentlich nachweisen muss.

    • Hallo Matze, das von Dir angesprochene Problem dürfte einer der hauptgründe sein, daß die europaweite anerkennung des Status „Behindert“ oder „Schwerbehindert“ so schwierig ist. Es gibt die unterschiedlichsten Bemessungsgrundlagen in den europäischen Staaten, ab wann wem welcher Grad einer Behinderung zugesprochen wird und welche rechtlichen Folgen das hat. Ist in D ja selbst in den bundesländern nicht immer einheitlich, denke mal nur an Unterstützungsleistungen für Blinde und/oder Sehbehinderte Personen – ein Flickenteppich in den bundesländern. Hoffentlich wird das nicht nur ein „Ausweischen“ auf dem europaweit kleinsten gemeinsamen Nenner.

  8. Die EU ist augenscheinlich erheblich „verhindert“. Hauptsache ne Gurkenformregelung oder eine Seilbahnverordnung für MeckPom.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.