Erneut bestätigt: Mobilfunkverträge dürfen maximal 24 Monate lang sein

Für unsere Leser sicher nichts Neues: Viele Neuverträge dürfen in der Regel in Deutschland maximal 24 Monate laufen. Das gilt z. B. auch für Festnetz- und Mobilfunkverträge. Das soll sicherstellen, dass Kunden nicht unnötig lange gebunden werden und sich nach zwei Jahren wieder nach sinnvollen Konditionen umsehen können, wenn sie das wünschen. Vodafone wollte sich da aber herauswinden und argumentierte, dass die Regelung ja wohl nicht für Altverträge gelte. Doch der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat dem einen Riegel vorgeschoben.

Vodafone hatte über mehrere Jahre einen Rechtsstreit mit Verbraucherschützern ausgetragen (via Heise), der zwischenzeitlich auch beim Bundesgerichtshof gelandet war. Ergebnis: Die 24 Monate gelten auch für Altverträge und auch dann, wenn es sich um eine vorzeitige Vertragsverlängerung handelt. Vodafone handhabte es hingegen bisweilen so: Wollte ein Bestandskunde vor Ablauf seiner Vertragslaufzeit seinen Vertrag ändern und schloss einen weiteren Vertrag ab, ließ man erst die 24 Monate der ersten Vertragslaufzeit ablaufen – und danach nochmal die Mindestvertragslaufzeit des Folgevertrages.

Das ergibt eigentlich wenig Sinn, denn die neue Mindestvertragslaufzeit sollte logisch direkt ab Abschluss des geänderten Vertrags gelten. Streit gab es da auch um eine damals gültige Formulierung aus der Universaldienstrichtlinie, die konkret von einer „anfänglichen Mindestvertragslaufzeit“ sprach. Vodafone legte das so aus, dass Folgeverträge wieder zu einer höheren Mindestvertragslaufzeit führen durften.

Nach vielem hin und her vor mehreren Gerichten wurde aber geurteilt, dass sowohl Erst- als auch Folgeverträge nur eine Mindestvertragslaufzeit von 24 Monaten haben dürfen. Das „anfänglich“, auf dem Vodafone herumgeritten hat, beziehe sich nicht nur auf „den anfänglichen Vertrag“ (ersten) als solches, sondern auf die „anfängliche Laufzeit“, die eben bei jedem Vertrag greife – egal ob Anfangs- oder Folgevertrag. Zu ergänzen ist, dass neue Formulierungen ohnehin klarer sind und jegliche Mindestvertragslaufzeiten über 24 Monaten ausschließen.

Zu erwähnen ist auch, dass die endgültige Entscheidung national nun in Deutschland vom Oberlandesgericht Düsseldorf gefällt werden muss, das aber wohl dem EUGH folgen sollte. Die Verbraucherzentrale Berlin dürfte damit ziemlich sicher gegen Vodafone obsiegen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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13 Kommentare

  1. Also ich war nie Vodafone Kunde aber jetzt weiß ich auch warum…
    Das haben die all die Jahre wirklich praktiziert, wenn man Vertragsverlängerung gemacht hatte, dass sie das einfach hinten dran gehangen haben???
    Und jetzt erst wird dem ein Riegel vorgeschoben???
    Ich bin schockiert

    • Wie die Telekom auch, wenn man 6 Monate vorher verlängert hat

    • Die nehmen sich.alle nichts. Ich erinnere nur an die „Drosselkom“ vom Anfang der 2010er Jahre. Da wollten die Telekomiker den Kunden scheiße als Gold verkaufen.

  2. Vodafone ist auch der Laden, der sich gegen die Kunden stellt.

  3. Schade, dass die Regelung, dass nach den verträglichen 2 Jahren monatlich gekündigt werden darf, nicht auf andere Verträge übertragen wird, wie z.B. bei Fitnessstudios, die weiterhin um 1 oder 2 Jahre automatisch verlängern.

    • Fritz Mukula says:

      Das stimmt nicht. Seit dem 01.03.2022 gilt diese Regelung ausnahmslos für alle ab diesem Datum abgeschlossenen Verträge – Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB, § 309 Nr. 9)

      Wenn Du einen Altvertrag hast, der vor dem genannten Datum abgeschlossen wurde, hättest Du ihn entweder rechtzeitig kündigen oder den Vertragspartner um eine entsprechende Anpassung bzw. schriftliche Bestätigung bitten können, dass auch für diesen Vertrag die einmonatige Kündigungsfrist gilt.

    • Seit März 2022 dürfen sich Jahresverträge – egal in welcher Branche – nach Ablauf der Mindestlaufzeit nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern und sind damit dann monatlich kündbar.
      Ist das bei deinem Fitnessstudio anders, verstößt es gegen geltendes Recht und du kannst jederzeit mit Monatsfrist kündigen.

      Für Verträge, die vor März 2022 abgeschlossen wurden, gilt noch die alte Regel: Sie können sich um bis zu ein Jahr verlängern und müssen zum Laufzeitende gekündigt werden.

  4. Benni-chan says:

    Die Telekom macht das meines Wissens genau so. Müsste ich nochmal nachschauen, aber ich meine bei vorzeitiger Verlängerung wurde die Restlaufzeit noch dazu gerechnet.

    • Fritz Mukula says:

      Das wäre mir neu. Ich kenne es nur so, wie es von der Logik her im Artikel beschrieben steht. Wenn ich eine Restlaufzeit von 6 Monaten habe und heute einen neuen Vertrag abschließe, löst dieser den alten ab und die Mindestvertragslaufzeit gilt ab heute die 24 Monate und nicht 30, wie Vodafone es gerne hätte.

    • Bei mir nicht! Habe gerade knapp 2 Monate vor Auslaufen des 1. Vertrags neu verlängert für 2 Jahre und die gehen ab Verlängerung genau 2 Jahre …

    • Habe auch schon x-mal vorzeitig verlängert oder umgestellt bei der Telekom.
      Immer war die neue Laufzeit maximal 2 Jahre.
      Vodafone ist in meinen Augen schon ein Ausbund von Kundenunfreundlichkeit, bin froh, die beim Kabelfernsehen los zu sein.

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