Endgerätefreiheit bleibt Standard bei Glasfaseranschlüssen

Die Bundesnetzagentur hat eine Entscheidung getroffen: Die freie Wahl des Endgeräts bei Glasfaseranschlüssen bleibt bestehen. Diese Regelung betrifft besonders die passiven optischen Glasfasernetze, kurz PON genannt. Die Behörde widersprach damit den Anträgen mehrerer Telekommunikationsverbände, die eine Ausnahmeregelung für diese Technologie forderten.

Die Telekommunikationsanbieter argumentierten mit der technischen Besonderheit der PON-Netze. In diesen Systemen teilen sich mehrere Nutzer den letzten Übertragungsabschnitt, was die Netze theoretisch anfälliger für Störungen durch falsche oder fehlerhafte Endgeräte macht. Die Bundesnetzagentur hat laut eigener Aussagen diese Bedenken ernst genommen und eine gründliche Untersuchung durchgeführt.

Nach Auswertung der vorliegenden Störungsmeldungen kam die Behörde zu dem Schluss, dass die Risiken beherrschbar sind. Die möglichen Störungen in PON-Netzen unterscheiden sich nicht wesentlich von denen in herkömmlichen VDSL- oder Kabelnetzen. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen zum Umgang mit störenden Endgeräten reichen also aus, um potenzielle Probleme zu bewältigen.

Heißt: Nutzer können weiterhin selbst entscheiden, welches Endgerät sie an ihrem Glasfaseranschluss verwenden möchten.

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19 Kommentare

  1. Jetzt noch die Anbieter verpflichten die Provisionierung auch schnell und am besten im Selfservice durchzuführen. Und nicht ewig für neue Geräte zu brauchen.

  2. Haha! EON hat sich mit Händen und Füßen gegen meinen Wunsch gewehrt eine FB5530 an meinem FTTH-Anschluss zu nutzen. Grund: es sei angeblich technisch nicht umsetzbar. Mein Hinweis auf den genannte freie Wahl der Endgeräte wurde fleißig ignoriert. Funfact: ich bin mittlerweile von EON zu 1&1 gewechselt. Gleiche Infrastruktur, wahrscheinlich nur ein anderes VLAN dahinter. Ergebnis: Natürlich können sie ihre eigene FB5530 an dem Anschluss nutzen. Danke für nichts, EON :p

    • Hat wohl seine Gründe warum Stromanbieter dieses Geschäftsfeld immer mehr an Telekommunikationsanbieter abgeben.

      Das Kabel mitzulegen ist halt einfach – das Netz zu betreiben halt nicht.

  3. Routerfreiheit says:

    Tja im Moment streite ich mich mit Westnetz bzw. 1&1, weil man keine Gf-TA setzen möchte. Ich solle doch bitte den ONT von Westnetz weiternutzen. Leider ist auch die Glasfaser vom HÜP in den ONT nur 20 Zentimeter. Und ich könne ja theoretisch den Router in den Keller hängen. Wo er mir aber nichts bringt. Aktuell laufen 20 Meter LAN hoch zum Router. Die wollte ich durch neue FRITZ!Box mit integriertem Gf-Modem ersetzen.

  4. Man kann viel über Bürokratien schimpfen, oft zu recht. Aber hier ist auch ein Beispiel warum wir sie unbedingt brauchen. Immer schön, wenn Firmen versuchen Standards auszuhebeln oder Funktionen deaktivieren um ungerechtfertigten Gewinn (Router-Miete, Aufpreis für WLAN-Aktivierung etc.) einzustreichen. Im Zweifel ist man da als Verbraucher machtlos.

    Bei 1&1 ist meine private FB5530 auch möglich. Allerdings war die Umstellung vom mitgelieferten 1&1 Modem auf die Fritzbox eine Tortur über mehrere Tage und stundenlangem Telefonieren. Sowas darf nicht sein, auch wenn die Mitarbeiter sehr freundlich waren. ID per Selfservice eintragen, ggfs. warten bis die Daten im System überall verteilt sind und fertig.

    • Ich freue mich schon das bei der DGN machen zu dürfen :D. Ich zahl da nämlich garantiert nicht länger als nötig die 4,99 EUR für ne 7530 AX oder gar den TP Link Router.

  5. Bei mir wird ein ONT genannter Medienkonverter installiert. Damit kann ich leben, dahinter kann ich dann meinen Router setzen. Werde jedoch einen Router mit SFP-Steckplätzen nehmen, dann kann noch ein direkter Anschluss realisiert werden.

  6. Sehr schön, dass es dabei bleibt. Nutze Telekom mit Unifi Dream Machine SE. Kein weiteres Kästchen dazwischen. Läuft 🙂

  7. Martin Feuerstein says:

    Bei unserem Provider wird auch das Netzabschlussgerät fest verdrahtet – da gibts neben dem RJ45-Anschluss auch noch einen Kabelanschluss für TV. Wenn man sein Recht auf eigenen Glasfaser-Router einklagen wollte, wie würde man denn das entsprechend übersetzen wollen? Hab statt der vergünstigten Fritte vom Anbieter dann eine gebrauchte Kabel-Fritzbox dahintergehängt und freue mich, dass ich das TV-Signal im Heimnetz nutzen kann.

    • Vermutlich würde dann neu gespleißt und ne richtige Glasfaserdose gesetzt werden. Die sollen halt TV direkt über IP rausbringen und nicht noch vermutlich aktive Umsetzer auf Coax einbauen…

  8. soo wer sagt’s der Vodafone? (Bezogen auf die eigenen FTTH Anschlüsse nicht die von der Telekom weiterverkauften)
    Die weigern sich bisher standhaft, warte aktuell noch auf meinen Anschluss, aber siehe dazu das Vodafone Forum zum Thema 5530

  9. Mir würde es ausreichen, wenn die Glasfaser-TA in einem Kellerraum eines Mehrfamilienhauses installiert werden könnte – idealerweise in einem separaten Netzwerkschrank, zu dem nur der Mieter Zugang hat. Dadurch könnte ich die vorhandene LAN-Verbindung zwischen Keller und Wohnung nutzen und müsste keine aufwendige Verlegung der Glasfaserleitung bis in die Wohnung vornehmen.

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