Elektroroller: Neuer Verordnungsentwurf über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen am Straßenverkehr

Ich habe neulich über meinen Elektroroller gebloggt, einen ES2 von Segway. Noch immer nicht legal in Deutschland zu führen. Aber das soll sich ja angeblich bis spätestens Mai ändern. Ich bekomme viele Mails zum Thema und bisher kann man nur sagen, dass man wenig sagen kann – weil es eben noch immer keine gesetzliche Regelung zu den meisten Lösungen gibt.

Nun aber gibt es einen frischen Verordnungsentwurf, der noch zur Prüfung an die EU-Kommission geht. 50 Seiten feinste deutsche Gründlichkeit (inklusive Bußgeldkatalog!) – die sich nach Sichtung erst einmal auf Elektroroller bezieht, nicht aber auf andere Kleinstlösungen.

Elektroroller sollen schon ab 12 Jahren gefahren werden können – dann dürfen diese aber nur weniger als 12 km/h fahren. Das Höchste der Gefühle sind laut Entwurf 20 km/h, die darf dann jeder fahren, der mindestens 14 ist. Keine Helmpflicht, kein Führerschein.

Bußgeld!

Dazu gibt es natürlich zig Zeilen zum Thema Bremsen, deren Wirkung und und und. Eine Plakette muss auch dran – die Kosten je Versicherungsplakette werden für “junge“ Fahrer pro Jahr durchschnittlich mit 90 Euro und für Fahrer ab einem Alter von 23 Jahren mit 60 Euro jährlich angenommen. Da keine Informationen über die Altersstruktur der zukünftigen Nutzer vorliegen, wird von 18 % der Nutzer im Alter von 12 bis unter 23 Jahren und 82 % der Nutzer im Alter von 23 Jahren und älter ausgegangen.

Interessant sind natürlich die Aussagen zur ABE, der Allgemeinen Betriebserlaubnis. Ohne sie geht nichts. Ohne diese kann man seinen Elektroroller nur illegal führen. Wie da Versicherungen im Schadensfall reagieren, dürfte klar sein. Man kann also nur vermuten, wie das ausgeht mit Bestandsrollern – viele davon fahren 25 km/h, das wäre schon einmal ein No-Go – und dann ist dann eben die Sache mit der ABE.

Segway als weit verbreitete Marke könnte die Kosten, die dafür entstehen, sicher irgendwie stemmen (und per FW-Update die Geschwindigkeit drosseln), andere Roller aus China kann man sicher schon abstoßen, die werden hier durch das gesetzliche Raster fallen. Ich kann mir gut vorstellen, dass die Polizei in Städten in der Anfangszeit die Elektroroller ganz genau unter die Lupe nimmt, ob auch alles korrekt ist – während nebenan ein Irrer mit seinem nicht verkehrstauglichen Fahrrad volle Pulle durch die Fußgängerzone peitscht…

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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99 Kommentare

  1. Die Diskussion hier so übers Verhalten im Straßenverkehr… https://www.youtube.com/watch?v=RDYpCr9FUmM
    Habe kein Popcorn hier, aber so ne Box Haribo Gummis. Will davon jemand? 😀

  2. Ich warte schon bis ich den Finger und ein Ticket bekomme. Seit kurzem fahre ich ein Ninebot One S2 (Monowheel). Aber nicht auf der Starße, sondern Bürgersteig oder im Wald.
    — Fortschritt und Umweltgedanke muss bestraft werden —
    Ich würde mal gerne die Unfallstatistik von den den ganzen Dingern sehen. Am Besten im Vergleich zu den normalen Fahrrädern.

    • … als die ersten Autos aufkamen, durften die nur hinter einer Art Aufpasser herfahren, der zu Fuß mit einer Laterne in der Hand die restliche Menschheit vor diesem neumodischen Ding warnte ….
      It takes time

  3. Allzeit gute Fahrt! (up)

  4. Es wäre noch zu erwähnen, dass es auch noch eine Ausnahmegenehmigung für Elektrokleinstfahrzeuge ohne Lenkstange geben soll die auf 2 Jahre beschränkt sein soll. Betrifft mich nämlich als eSkateboard Fahrer 😉

  5. „während nebenan ein Irrer mit seinem nicht verkehrstauglichen Fahrrad volle Pulle durch die Fußgängerzone peitscht…“

    Interessant wie benachteiligte Verkehrsteilnehmer einander „einpeitschen“. Das Auto ist mit Abstand der größte Flächenverschwender. Das sind Stehzeuge. Aber das Fahrrad ist Schuld das Roller im Nachteil sind. So wird das nix.

    • Das Auto hat in der Fußgängerzone nur in Ausnahmefällen was zu suchen, normalerweise darf man da auch nicht parken. Der einzig nicht benachteiligte Verkehrsteilnehmer ist in der Fußgängerzone der Fußgänger. Da hat in der Regel kein Fahrradfahrer zu fahren und auch kein anderes Fortbewegungsmittel. Wer unbedingt fahren will, ob per Rad, Auto, Elektroroller oder sonstwas, kann gerne um die Fußgängerzoner herum fahren, der Rest schiebt.

      • Nicht ganz richtig. Tretroller (also ohne Strom) darf man ja problemlos in der Fußgängerzone fahren, und mindestens hier wird das Fahren eines Fahrrads als Tretroller, also stehend auf einem Pedal und sich durch abstoßen auf der Straße, geduldet. Natürlich muss das alles in Schrittgeschwindigkeit ablaufen, aber das wäre es auch, wenn die Fußgängerzone für Radfahrer freigegeben wäre, also keine Einschränkung. Warum jetzt so ein E-Scooter das nicht machen soll, ich verstehe es nicht, ebensowenig wie die Versicherungspflicht. Wie oft schon angemerkt: In Deutschland will die Dinger einfach niemand, auch wenn sie überall anders auf der Welt funktionieren sollte, hier bitte nicht. Am Ende sinken noch Feinstaub, Verkehr, Einnahme aus Ökosteuer.

  6. Es liegt mir völlig fern Cashy zu beleidigen, wo er mehr Haare hat als ich. Viiiiiel mehr.
    Hier war das geschriebene Wort eben anders wie es das gesprochene gewesen wäre, aber ich fange jetzt nicht an mit „….es gibt immer einen der dann doch wieder etwas dazu zu sagen hat“.

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