Elektronische Patientenakte (ePA) erntet Kritik von Patientenschützern
Kürzlich hatte ich über den anstehenden Start der elektronischen Patientenakte alias ePA berichtet. Sicherheitsforscher sind zuletzt immer noch nicht überzeugt davon gewesen, dass die Datensicherheit gewährleistet ist. Jetzt stimmen, wenn auch aus anderen Gründen, Patientenschützer der Kritik zu. Sie sehen kritisch, dass es keine Möglichkeit gibt, selektiv einzelne Dokumente einem Arzt zur Verfügung zu stellen.
So erweckte das Bundesgesundheitsministerium den Eindruck, es wäre möglich, Apotheken, Ärzten und Krankenhäusern beim Besuch jeweils nur einzelne Dokumente zur Verfügung zu stellen. Praktisch sei das aber gar nicht möglich. Vielmehr laufe es so, dass dann eben beispielsweise auch euer Hautarzt munter einsehen könne, wenn ihr euch in einer psychologischen Behandlung befindet. Selbst wenn ihr es in diesem Szenario vielleicht lieber hättet, dass diese Information nur neurologischen Fachärzten zugänglich wäre.
Das bemängelt laut Tagesschau etwa der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch. Denn in der Praxis laufe es so: Zwar könnt ihr dem Orthopäden den Zugriff auf eure ePA verweigern – dann sieht jener aber gar nichts mehr. Dann könnte der Orthopäde aus dem Beispiel also leider auch andere, möglicherweise für ihn relevante Angaben – z. B. aus der Radiologie, nicht einsehen. Am Ende wird damit ein „Alles oder nichts“-Szenario gefördert.
Die Patientenschützer sehen die Gefahr, dass sich mit der ePA deswegen nicht datensparsam arbeiten lässt und am Ende eben jeder Leistungsanbieter 90 Tage lang auf alles zugreifen könne. Grundsätzlich ist nur bei Rettungssanitätern und Werksärzten eine kürzere Zugriffszeit von drei Tagen vorgesehen. Auch Apotheken erhalten dann Einsicht in alle Krankendaten. Es gebe zu wenig Steuerungsmöglichkeiten. Beispielsweise sei es für die Nutzer der elektronischen Patientenakte auch nicht möglich, z. B. aus einer Medikationsliste einzelne Medikamente zu entfernen.
Wer aber so eine Medikationsliste einsehen kann, kann ziemlich leicht Rückschlüsse auf die Krankheiten ziehen. Auch da will manch einer vielleicht eben nicht, dass z. B. ein Augenarzt sofort erkennt, dass harte Psychopharmaka eingenommen werden. Die Patientenschützer fordern daher das Einfrieren des Starts, bis die Nutzer die Datenfreigaben differenzieren könnten.
Dass das geschieht, ist aber ziemlich unwahrscheinlich, denn schon morgen soll es losgehen. Für Ärzte und Co. wird die Verwendung aber erst ab dem 1. Oktober 2025 verpflichtend. Für Versicherte wird schon seit Monaten automatisch eine ePA angelegt – es sei denn, ihr habt widersprochen. Laut dem Bundesgesundheitsministerium haben das bislang aber nur rund 5 % der Versicherten getan.
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hat einer infopost dazu bekommen?
ich nix, haben sicher verpennt!
müssen wohl nicht vorab fragen oder informieren.
einfach seit monaten erstellt wie eben gelesen.
toll!
hoffe comi wird geposted
thx
brauche info ob die dann gelöscht wird wenn der widerspruch eingeht.
hab gestern versucht zu widersprechen, mal sehen ob klappt.
hab artikel erst jetzt gesehen.
experten hier?!
hoffe comi wird geposted, weil info gebraucht!
thx
Wie so langsam durchsickert, haben Krankenkassen und die Pharmabranche einen Nutzen davon. Weder für den Patienten noch für die Arztpraxis ist diese ePA von großem Nutzen. Keine Praxis kann dadurch auch nur eine Helferin einsparen, nein sie müssen für die Nutzung auch noch eine Gebühr bezahlen! Bei Nicht Nutzung eine Strafe! Womöglich ist das Ganze ein Einstieg in die Staatsmedizin.