Elektronische Patientenakte: Bundestag hält an Widerspruchslösung fest

Der Petitionsausschuss des Bundestages hat gestern mit den Stimmen der Regierungskoalition die Beibehaltung der Widerspruchslösung bei der elektronischen Patientenakte (ePA) bestätigt. Eine öffentliche Petition, die sich für eine Zustimmungslösung einsetzte, wurde damit abgewiesen. Die automatische Anlage der ePA ab Geburt bleibt somit der Standard für alle Bürger. Wer seine medizinischen Daten nicht in der elektronischen Akte speichern lassen möchte, muss aktiv widersprechen. Deutschland folgt damit dem Vorbild anderer europäischer Länder wie Österreich und Frankreich, die dieses System bereits eingeführt haben.

Die Mehrheit im Ausschuss sieht in der flächendeckenden Einführung der ePA Vorteile für die Gesundheitsversorgung. Ärzte und andere Leistungserbringer können laut der Politiker im Behandlungskontext auf die gespeicherten Informationen zugreifen, was die Grundlage für Therapieentscheidungen verbessern soll. Kritiker der Widerspruchslösung verweisen auf die Parallele zur Organspende, wo der Bundestag eine solche Regelung abgelehnt hatte. Auch die geplante Nutzung der Daten für Forschungszwecke steht in der Kritik.

Die Versicherten behalten laut Ausschuss die Kontrolle über ihre Daten durch umfassende Widerspruchsmöglichkeiten. Die neue Regelung entspricht den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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32 Kommentare

  1. „Auch die geplante Nutzung der Daten für Forschungszwecke steht in der Kritik.“
    Absolute Frechheit! Hier werden Patientendaten an Pharmaunternehmen verkauft, nichts anderes ist das.
    Und wenn das nicht mehr genug abwirft, wird aus einer freiwilligen Nutzung der ePA irgendwann eine verpflichtene Nutzung.

    • Fängt ja immer so an. Basiert alles auf Freiwilligkeit, um es den Menschen schmackhaft zu machen, bis es dann plötzlich zur Pflicht wird – und alles nur zu unserem Besten, weil es ja so unglaublich nette Menschen sind…

    • Da wird nix verkauft… So clever ist Deutschland nicht. Die Daten werden „im Namen der Forschung“ einfach verschenkt.

  2. Ich habe heute als Behandler wieder 20 Minuten alten Arztbriefen hinterher telefoniert, um einen Befund abzusichern. Kein Bock mehr auf diese Zeitverschwendung. Wir brauchen eine funktionierende e-Akte! Die Datenweitergabe an Dritte sollte feingranulierter reglementiert werden, das steht außer Frage.

    • Mira Bellenbaum says:

      Und ein Hausarztmodell würde da nicht weiterhelfen?
      War früher gar kein Problem!!

      • Nein, das hilft Vorne und Hinten nicht, da der Hausarzt zwar ein breites Spektrum abdeckt, dies aber eben nur oberflächlich. Der kann Dinge von Fachärzten nur bedingt bewerten und daher macht der Hausarzt als zentrale Stelle keinen Sinn. Musste diese Erfahrung selbst machen.

      • Das ist ein guter Punkt und wird auch oft von uns umgesetzt ( Rücksprache gehalten). Nur erleben wir mittlerweile oft, dass Patienten keine Hausärzte mehr haben/ finden. Abgesehen davon, sind die Hausärzte überlastet und rufen juhu wenn wir wegen jedem Patienten anrufen müssten. Durch den Demographischenwandel und den damit einhergehenden höheren Patientenzahlen, muss das System effizienter werden, das gilt auch für die Informationssysteme bzw Anamnesen, die dann nicht mehr ausschließlich über den HA laufen können.

        • Nochmal, ich bin FÜR ein System, auf das alle Ärzte gemeinsam zugreifen können.
          Von mir aus gesteuert durch eine validierende Terminvergabe+Authorisierung durch den Patienten im Voraus. Dann kann sich der Arzt auf seinen nächsten Patienten in Ruhe vorbereiten, sich alles durchlesen, ggf. recherchieren und effizient helfen.

          Fakt ist aber, das das nicht passieren wird. Nicht weil der Wille fehlt, sondern weil man bereits nach der 2. Frage als Patient in rollende Augen schaut, weil man die 3 Min 45 Sek schon um 200% überschritten hat, die der Arzt für den ganzen Auftritt hat.

          Bevor wir über Effizienz sprechen, müssen wir erstmal definieren, was das Ziel ist, das effizienter erreicht werden soll.
          x Patienten pro Tag behandeln können oder
          x Patienten nach der ersten Behandlung schnellstens in den Status „gesund“ bzw. „geheilt bringen?

          Das ist ein riesen Unterschied…auch für den Menschen um den es geht.

    • Hallo Peter,

      dann mache Dich doch als Behandler dafür stark

      – EPA für die wirklichen Behandler ja, zur Not auch OptOut so wie jetzt aber:

      generell kein Zugriff und keine Verwertung der Daten für Forschung und Pharmarzieunternehmen.

      Das wäre doch ein guter Kompromiß.

      Dann werden die Daten nur für echte Behandlung , nicht aber für kommerzielle Zwecke verwendet. Das wäre „ein ganz anderer Schnack“.

      Und übrigens: auf keinen Fall Zugriff für
      – Versicherer
      – Arbeitgeber
      – und andere dem Gesundheitswesen fremde – also kein medical Scoring, auch nicht für die Krankenversicherungen selber. Sonst findet da eine gnadenlose Selektion statt: die leichten risiken nimmt man gern, die schlechten werden auf die GKV abgewälzt.

      • Hi Andreas, das mache ich tatsächlich standespolitisch.
        Deine Punkte sind absolut valide.
        Ich bin gerade noch am recherchieren, aber wenn ich es richtig verstanden habe, kann man einen Teilwiderapruch machen, sodass zwar eine ePa angelegt wird (die die Behandler nutzen können) jedoch die Daten nicht an die Krankenkasse bzw. das Forschungsdatenzentrum Gesundheit abfließen.

  3. Mira Bellenbaum says:

    Zitat:“Die Versicherten behalten laut Ausschuss die Kontrolle über ihre Daten durch umfassende Widerspruchsmöglichkeiten. „Was so einfach nicht stimmt! Entweder haben ALLE Zugriff auf die Daten, oder keiner! Differenzieren geht nicht, ich kann nicht bestimmen, dass mein Zahnarzt nicht von meinen Leiden am Arsch erfährt! (Oder anderes, was ihn nichts angeht!!)

    Zitat:“Die neue Regelung entspricht den Vorgaben der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung zur Verarbeitung von Gesundheitsdaten.“
    Na dann, ist es ja nicht schlimm, wenn Sicherheitsbehörden auch umfassenden Zugriff auf diese Daten haben!

    Und wenn wieder einmal eine faschistische Partei ein Lend übernimmt, ….
    Ach lassen wir das, wird ja niemals passieren.

    • Woher können Sie als Laie einschätzen, welche Informationen ein Zahnarzt für eine fundierte Diagnostik und Therapie benötigt? Richtig: gar nicht. Deshalb hat der Gesetzgeber dem Laien diese Möglichkeit nicht gegeben.

      • Hallo Peter,

        auch wenn ich Laie bin: meine Daten gehören mir und nicht meinem bzw. meinen behandelnden medizinern(n).

        Ich will zustimmen bzw. gefragt werden. Soviel zeit muß sich ein Arzt der seine patienten als subjekt und nicht als objekt sieht eben nehmen.

        Rechtsstaat kostet eben aufwand und Zeit.

        • Hallo Andreas, da bin ich ganz auf Ihrer Seite.
          Der Mediziner braucht die Daten jedoch für eine fundierte Diagnose und Therapie, dafür konsultieren Sie ihn ja. Die Daten sollten leicht verfügbar für ihn sein. Die Datenbeschaffung (Realität: Hinterher telefonieren/ Faxen/ KIM-Email) sollte nicht Aufgabe des Mediziners sein, er sollte sie nur sichten und interpretieren. Dafür sind Mediziner und das Praxispersonal sonst einfach zu teuer.
          Nur dieser Aufwand und die Zeit für diese Datenbeschaffung muss irgendjemand bezahlen, entweder Sie selbst oder die Solidargemeinschaft.

          Aber auch hier, wenn sie gut organisiert sind und alle Diagnosen, Anamnese, Medikationsplan, Röntgenbilder etc immer strukturiert vorliegen haben, machen Sie gerne einen Opt-Out und erhöhen Ihr Datenschutzniveau.

      • Und wenn alle Beteiligten in die ePA schauen können, geschehen Wunder?
        Das Problem in der heutigen Medizin wird nicht durch die ePA gelöst. Was da dann im Zweifel drin steht, ist meist eh nur eine Halbwahrheit oder sogar komplett falsch.
        Was fehlt ist Zeit und die umfängliche Anamnese (nein, ich bin kein Naturheilkundler) eines Patienten. Dann, und nur dann, besteht die Möglichkeit, den Grund für das Leiden bzw. die Krankheit wirklich zu finden und nicht nur mit Medikamenten per Try & Error einen Zufallserfolg zu generieren. Aber Moment, Menschen gesund machen? Wer will das überhaupt? Sie als Arzt bestimmt, aber das System will etwas ganz anderes…

      • Es geht doch gar nicht um „was er benötigt“, sondern was er sehen kann. Egal, ob er es nutzt oder nicht.

        Heise hat vor neulich einen Artikel veröffentlicht, in dem bestätigt wurde, das die individuelle Freigabe von Dokumenten durch den Patienten in der aktuellen Version nicht (meh) enthalten ist und auch lt. BGM nicht mehr vorgesehen ist.

      • Mira Bellenbaum says:

        Oh, holen wir nun das Totschlagargument hervor?
        Sorry, es gibt Dinge, da will ich nicht, dass es der Zahnarzt erfährt. Basta!
        Und im Übrigen hat in einer Apotheke jeder Mitarbeiter für begrenzte Zeit Zugriff auf alle Daten, nur was geht es den Mitarbeiter der Buchhaltung an? Nichts!
        Es gibt da auch noch andere Begehrlichkeiten diverser Sicherheitsbehörden!
        Der Trog ist aufgestellt, die Schweine kommen von ganz alleine.

        Und was an Lächerlichkeit kaum zu überbieten ist, Notfallmediziner, die eigentlich
        auf solche Daten zugreifen müssten, haben gar keinen Zugriff darauf.

        Das System der ePA ist von Anfang an totaler Käse, die Idee an und für sich gut,
        aber die Umsetzung Mist.
        Ach, und die Krankenkassenkarte wäre sogar geeignet, Daten aufzunehmen.
        Aber dann hätten ja nicht Hinz und Kunz Zugriff darauf.

        Meine Daten, ich bestimme! Ende.

  4. Ich hab’s widersprochen und habe -erstmal- Ruhe…

    • Bis Du eine Krankheit hast, bei der Du von Facharzt zu Facharzt rennst, um die Ursache zu finden und Du dann Dein eigener Facharzt sein musst, damit Du dem nächsten Facharzt erklären kannst, welche Untersuchungen und welche Schlüsse daraus, die vorherigen Fachärzte gezogen haben. Ich hoffe Du hast ein Medizinstudium in verschiedenen Fachrichtungen damit das auch funktioniert. Toi toi toi!

      • Völliger Unsinn.
        Lass Dir die Unterlagen aushändigen und nimm sie mit zum nächsten Facharzt. Fertig.
        Nicht Du brauchst ein Medizinstudium, sondern der Arzt muss Dir erklären können, was läuft.

      • Danke Mule!
        Interessanterweise hat das bisher auch ohne e-Patientenakte funktioniert, dann hoffe ich einfach das Beste! 😉

      • Hallo Mule,

        wieso? Man legt sich einfach perfönlich eine liste der behandelnden Fachärzte an und erlaubt dann _im einzelfall_ dem oder den Fachärzten die Datenweitergabe an den „neuen“ Arzt. Damit behält man die Hoheit über seine Daten, und kann die Ärzte selektiv zur Datenweitergabe ermächtigen.

        Wo ist das Problem?

        • Das Problem liegt darin, dass nicht alle Patienten so organisiert sind wie Sie. Wahrscheinlich haben Sie einen eigenen paperless ngx Server und sortieren dort alle ihre Arztbriefe, weil Sie technikinteressiert sind. Das Gros der Patienten, gerade ältere Patienten, sind leider so nicht aufgestellt.
          Wenn bei Ihnen alles klappt mit der Organisation, nutzen Sie gerne den Opt-out der ePa und erreichen dadurch ein legitimes und höheres Datenschutzniveau.
          Sie sind aber nicht die Blaupause für den durchschnittlichen Patienten in Deutschland.

  5. Wohin die Reise geht konnte man doch schon in der Merz-Äußerung sehen das wer die Daten teilt einen Rabatt beider Krankenkasse bekommt (natürlich nach der Erhöhung wieder zum alten Preis o.Ä.) Selbstverständlich gilt das Teilen der Daten nicht für Privatpatienten und Selbstverständlich wird die Infrastruktur von beiden Genutzt werden aber bezahlten tuts der Kassenpatient ähnlich wie bei der Transformation der Krankenhäuser. So werden die Kosten weiter solidarisiert und das Zweiklassensystem zementiert…

  6. Ich verstehe gar nicht, warum immer wieder darüber diskutiert wird, was unser Gesetzgeber macht. Die Abgeordneten den Deutschen Bundestags wurden in freier, geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgern, die von ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, gewählt. Jetzt müssen wir eben alle damit klarkommen, was die uns so an gesetzgeberischen Initiativen liefern und beschließen. Die eingereichte Petition zur EPa, mit der Forderung nach einer Zustimmungslösung, war nicht erfolgreich. Was bleibt, ist die bisherige Widerspruchslösung. Damit ist der Datensouveränität, meiner Ansicht nach, Genüge getan. Wer nicht widerspricht, muss sich eben darüber im Klaren sein, dass er die Daten nicht im Einzelfall freigeben kann und jedem, dem er Zugriff gewährt, dies für die komplette EPa gilt.

    Die Nutzung von über die EPa erhobenen Daten, in anonymisierter Form, für die Forschung halte ich für sinnvoll. Mir ist es ziemlich egal, ob die Pharmaindustrie aus dieser Forschung Profit erzielt. Wichtiger für mich, dass es pharmazeutische Produkte gibt, die meine Krankheit oder wenigstens deren Symptome lindern oder gar heilen können.

    Alles nur meine bescheidene Meinung. Kein Grund für tiefergehende Diskussionen, die sowieso nicht zu einem umsetzbaren Ergebnis führen.

    • „Die Nutzung von über die EPa erhobenen Daten, in anonymisierter Form, für die Forschung halte ich für sinnvoll. Mir ist es ziemlich egal, ob die Pharmaindustrie aus dieser Forschung Profit erzielt. Wichtiger für mich, dass es pharmazeutische Produkte gibt, die meine Krankheit oder wenigstens deren Symptome lindern oder gar heilen können.“

      Zum einen mag das auf Sie zutreffen, für Menschen mit schweren vielleicht ansteckenden Krankheiten ist das nicht unbedingt der Fall, je nach Seltenheitsgrad sind Menschen dadurch auch identifizierbar. Die Daten werden auch nicht anonymisiert sonder pseudosymisiert was einen gewaltigen Unterschied macht. Wenn diese Daten erstmal im Netz sind, ist es nur eine Frage der Zeit bis sie ggf beim Arbeitgeber oder in Werbeprofilen landen und das Thema Datensicherheit, damit fang ich lieber gar nicht erst an.

      • Hallo El-Ralle,

        das mit der Pseudonymisierung der Daten sehe ich auch nicht als ausreichenden Schutz gegen ein „Rückrechnen“ auf eine bestimmte Person an.
        Denn es werden ja nicht nur die Erkrankungen als solche, sondern auch die gesamte „Gesundheitsvita“ incl. behandelnder Ärzte, zeitraum der Behandlungen , medikationen usw. erfaßt.
        Das dürfte dafür sorgen daß es kaum zwei oder mehr Menschen mit identischen oder auch nur sehr ähnlichen Datensätzen gibt.
        Gerade durch diese „Mehrdimensionalität“ der Daten (Art, ort, zeit) ist eine Rückrechnung auf ein individuum eigentlich nur ein problem der Rechenkapazität , nicht eine Frage der Möglichkeit.

        • Eure Phobien möchte ich haben. Wer soll denn auf die Idee kommen, die Daten auf das einzelne Individuum zurückzurechnen und dann dem Arbeitgeber oder anderen den Gesundheitszustand dieses Individuums mit dem Pseudonym „Andreas“ mitteilen? Dafür, dass keine Klassifizierung stattfindet, muss der Gesetzgeber sorgen.

          Es werden Worst-Case-Szenarien konstruiert und auf den Schutz persönlicher Daten gepocht. Dafür fehlt mir jedes Verständnis. Insbesondere wenn Personen solche Forderungen stellen, die ihren Gesundheitszustand teilweise in öffentlichen Foren oder Blogkommentaren preisgeben.

          Die EPa kann auch für Menschen mit seltenen Erkrankungen eine große Hilfe werden, weil deren seltene Erkrankung nicht mehr nur bei den Ärzten bekannt wird, die keine Hilfe bieten können. Durch die EPa können Forscher, einfacher als bisher, auf seltene Erkrankungen aufmerksam werden.

          • Hallo Mr. T.,

            „Wer soll denn auf die Idee kommen, die Daten auf das einzelne Individuum zurückzurechnen und dann dem Arbeitgeber oder anderen den Gesundheitszustand dieses Individuums “

            ganz einfach: das macht niemand von alleine sondern er wird beauftragt – z. B. von Versicherungen auch außerhalb der GkV um risikoeinschätzungen für Versicherungsnehmer zu optimieren – nur ein Beispiel.

            Und falls Du mit Deiner einlassung „fehlt mir jedes Verständnis. Insbesondere wenn Personen solche Forderungen stellen, die ihren Gesundheitszustand teilweise in öffentlichen Foren oder Blogkommentaren preisgeben. „u. a. mich meinst wenn ich hier z. B. in Diskussionen um Barrierefreiheit schreibe daß ich blind bin:
            _Das habe ich freiwillig und bewußt getan_!!!

            Das ist der Unterschied zu Datenabflüssen aus EPA oder anderen Datenbanken, die eben nicht wissentlich und willentlich erfolgen.

            Heißt informationelle Selbstbestimmung und ist ein Grundrecht.

            Stellst du Grundrechte in Frage???

            • Lieber Andreas,
              du bist ja nicht der Einzige, der öffentlich über seine Gesundheit plaudert.

              Nein, ich stelle keine Grundrechte infrage. Bei der EPa ist dein Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung doch durch die Widerspruchslösung gewahrt.

              Zur rechtmäßigen Verwendung von Daten aus der EPa und der Rechtmäßigkeit der genannten Vergabe von Aufträgen und deren Ausführung, sollte der Gesetzgeber entsprechende Verordnungen erlassen. Der Missbrauch von mittels EPa erhobenen Daten, einen solchen stellen die angesprochenen Datenverwendungen dar, muss unterbunden und strafbewehrt werden.

              Für mein Dafürhalten hat der Gesetzgeber deutlich festgelegt, was man mit den EPa-Daten anstellen darf. Kritik kann man an der fehlenden Selektion üben. Da hat es sich der Gesetzgeber etwas zu einfach gemacht. Ganz oder gar nicht sollte nicht die Regel sein. Damit hat der Gesetzgeber den Erfolg der EPa vielleicht ad absurdum geführt?

              Nochmal, und da wiederhole ich mich gerne. Die Leute, die Gesetze entwerfen und beschließen, wurden gewählt. Sollten, was hoffentlich nie passiert, radikale, extremistische Parteien bei der Wahl eine Mehrheit bekommen, dann ist das der Wille des Volkes. Es könnte durchaus wieder so kommen, wie es in den Geschichtsbüchern zur deutschen Geschichte nachzulesen ist.

  7. Einfach widersprechen und fertig. Muss man doch nicht ewig diskutieren. We seine Daten schützen will, kommt um einen Widerspruch nicht herum bzw. sollte dies schon längst getan haben. Ich habs gleich vom Start weg untersagt. Allerdings habe ich meine Befunde auch alle elektronisch abgelegt und kann jederzeit darauf zugreifen.

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