eBay vereinfacht den Kaufabbruch

eBay Unternehmenssitz

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eBay hat gute Nachrichten für Käufer und schlechte Nachrichten für Verkäufer. So vereinfacht der Online-Marktplatz den Kaufabbruch. Käufer haben jetzt so lange die Möglichkeit, eine Bestellung abzubrechen, bis der Artikel tatsächlich als „verschickt“ markiert wird. Es ist also damit zu rechnen, dass es häufiger zu Abbruchanfragen kommen könnte.

Das räumt auch eBay ein und verpackt es diplomatisch in seiner Info-Mail: „Möglicherweise werden Sie einen leichten Anstieg der Abbruchanfragen feststellen“. Dies könnte aber laut dem Unternehmen dadurch aufgewogen werden, dass weniger direkte Kommunikation zwischen Käufern und Verkäufern notwendig sein werde. Auch stehe es den Verkäufern weiterhin frei, Abbruchanfragen zu akzeptieren oder auch abzulehnen.

Generell ist das vor allem für Privatverkäufer ein „schwieriges“ Thema. Ich habe da in den vergangenen Jahren eine deutliche Negativtendenz erlebt. Konnte man früher damit rechnen, dass ein Käufer seinen Artikel bezahlt und alles anstandslos läuft, ist das heute häufig nicht der Fall. Oft wollen Käufer inzwischen Artikel unter Vorwänden zurückgeben oder bezahlen gar nicht erst und äußern sich auch auf Nachfragen nicht. Ich rechne damit, dass man durch die Änderung von eBay bald häufig erleben wird, dass Menschen einen Artikel hoch bieten, aber dann direkt nach dem Zuschlag doch einen Abbruch anstreben. Klar, kann man das dann verweigern, wird aber wohl in den meisten Fällen dadurch nur weiteren Ärger mit dem wankelmütigen Bieter erleben.

eBay erhofft sich eine erhöhte Kundenzufriedenheit

Bei Abbruchanfragen von Käufern sollen die Verkäufer vor neutralen oder negativen Bewertungen geschützt sein, unabhängig davon, ob man sie akzeptiert oder ablehnt. Da bin ich jedoch gespannt, ob das in der Praxis wirklich so funktioniert. Laut eBay hätten vorherige Tests gezeigt, dass die neuen Modalitäten die Käuferzufriedenheit um 25 % gesteigert hätten. Die Änderung habe angeblich nur zu einem minimalen Anstieg der Abbruchanfragen geführt.

Für gewerbliche Verkäufer ist das Ganze aber wirklich vielleicht nicht schlecht, da sie ohnehin Widerruf und Rücksendemöglichkeiten anbieten müssen. So spart man sich dann in der Tat Geschreibe mit dem Käufer. Da bedauerlicherweise aber durch eBay auch Privatverkäufer einbezogen werden, sehe ich den Attraktivitätswert der Plattform für jene eher weiter sinken.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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20 Kommentare

  1. Per Auktion verkaufe ich mittlerweile gar nichts mehr. Nur noch per Direktkauf. Zudem erstelle immer, direkt nachdem ein Artikel bezahlt wurde, das Versandetikett. Damit gilt dann der Artikel auch direkt als „verschickt“ und es kann nicht mehr zum Abbruch kommen. Und Nichtzahler gegen die ebay noch nie etwas unternommen hat, gab es ja schon immer. Zumindest für mich sehe ich da keine Änderung.

    • Wie schützt du dich gegen Käufer, wenn die behaupten sollten, dass die Sendung leer oder der Inhalt beschädigt wäre, wenn ich fragen darf?

      • André Westphal says:

        Beliebt ist ja die Masche: Ware bekommen, Käufer will sie aber nicht mehr – gibt an sei defekt.

        eBay schlägt sich da immer auf die Seite des Käufers und man muss den Artikel dann als Privatverkäufer zurücknehmen und auch noch die Kosten für den Rückversand tragen. Kam bei mir schon einige Male vor – immer war die verschickte Ware natürlich einwandfrei und der Käufer hatte es sich schlichtweg anders überlegt.

        • Jup, genau deswegen. verkaufe ich bei eBay nicht mehr nach 20 Jahren. Auch als Privatverkäufer ist man gefühlt ein Gewerbe. Käufer kann nach Belieben das Produkt einfach zurückgeben, er bekommt eh recht und eBay verwaltet auch noch das Geld

      • Sobald ich etwas versteigere/verkaufe das über 15-20 EUR erzielt hat, protokolliere ich jeden Verpackungsvorgang auf Video. Dabei markiere ich auch die Klebebänder mit Edding so dass eine Beschädigung erkennbar wird. Versenden tue ich fast imme über Packstation, da kann man den Einlegevorgang des Paketes auch nochmal protokollieren. Umgekehrt protokolliere ich auch alle Auspackvorgänge auf Video, sobald es sich um wertvolle/begehrte Ware handelt.
        Ist alles umständlich, aber letztendlich „better safe than sorry“.

    • So mache ich’s bei meinen Auktionen auch, direkt nach bestätigter Zahlung wird die Trackingnummer hinterlegt und damit ist der Artikel automatisch „verschickt“ und kann nicht mehr storniert werden.

      • André Westphal says:

        Das verhindert am Ende aber gar nix: Der Käufer kann einfach angeben die Ware sei beschädigt und dann hast du immer ganz schlechte Karten. eBay besteht dann darauf, dass du die Ware zurücknimmst und auch das Porto erstattest bzw. eine Rücksendemarke zur Verfügung stellst. Das Geld wird dann einbehalten.

        • Da hast du natürlich Recht, wenn der Käufer es darauf anlegt ziehst du bei eBay als Verkäufer immer den Kürzeren. Gerade Technik verkaufe ich deswegen auch wieder vermehrt über Ankaufportale. Da bekommt man am Ende meistens etwas weniger als über eBay aber erspart sich eine Menge Ärger, da habe ich bisher nie negative Erfahrungen gemacht.

        • Bisher hatte ich in meiner „ebay-Karriere“ (bin seit Beta-Zeiten dabei) nur einen derartigen Fall und den konnte ich mit Fotos und einem Zeugen, den ich immer beim Packen dabei habe, auch für mich positiv mit ebay klären.
          Sollte das mal anders verlaufen sieht mich ebay nie wieder.

    • Bei mir war es jetzt mehrmals umgekehrt. Bei kleinanzeigen einen Artikel günstig gekauft, bezahlt und eine Sendungsnummer bekommen (alles von privat).
      Dann hat der Verkäufer wohl gemerkt dass es ziemlich günstig war und mit ausreden mir das Geld zurück überwiesen. Klar kann ich darauf bestehen und Schadenersatz einklagen, aber wer möchte das denn machen.
      Mehr als schlecht bewerten kann ich nicht und dieser Fall ist bei kleinanzeigen gar nicht vorgesehen.

  2. Das nervige bei Auktionen sind Nichtzahler. Wieder einstellen, wieder paar Tage warten. Eigentlich müsste man sie verklagen. Das wird jetzt noch schlimmer. Leider ist Kleinanzeigen noch nerviger.
    Früher war alles besser

    • Nichtzahler hatte ich jetzt auch und ich frage mich was deren Motive waren, weil sie sich auch auf Rückfrage nicht melden. Ich unterstelle denen, dass es Accounts von „professionellen“ Verkäufern waren, die ihr Revier schützen wollen. Weil es auch oft ältere Accounts ohne Bewertungen/History waren.
      Zum Glück gibt es eine Einstellung, dass Accounts mit Nichtzahler-Historie nicht bieten dürfen. Seltsam das alles…

  3. Gilt das auch für Auktionen? Da dürfte meiner Meinung nach ein Kaufabbruch gar nicht legal sein.

    • André Westphal says:

      Du kannst den Abbruch ja ablehnen. Es entspricht auch nicht der deutschen Gesetzgebung, dass Privatverkäufer Artikel zurücknehmen „müssen“, aber eBay sieht das dennoch so vor, wenn du die Plattform nutzt.

  4. Ich bin auf Ebay seit 2001 aktiv und habe dort früher viel privat verkauft. Seit einigen Jahren fokussiert sich die Platform mit ihren „Neuerungen“, „Änderungen“ und „Optimnierungen“ aber deutlich auf gewerblichem Handel und so habe ich mittlerweile dort den Verkauf fast völlig eingestellt und kaufe nur noch hin- und wieder etwas.

  5. Freddie Flintstone says:

    Hatte so gut wie nie Probleme in all den Jahren als Privatverkäufer. Gut, letztens hat der Käufer eines Laptops bemerkt, daß er das falsche gekauft hat. Aber ich hatte es noch nicht verschickt. Er bekam sein Geld zurück und erstattete mir auch das Porto (der Versandaufkleber hatte ich bereits gekauft). Aber sonst? Keinerlei Probleme. Und ich habe in diesem Jahr schon so einiges verkauft, darunter Laptops und ein Android-Tablet.

    • Bin allein in diesem Jahr schon bei 3 von 4 angebotenen Artikeln (alles hochpreisige Elektronik-Artikel) an Spaßbieter gekommen. Für mich macht das so keinen Spaß mehr, da jede Auktion wieder Zeit und manchmal auch Geld kostet ((dumme) Fragen beantworten, besonders weil ebay meint, in der App den Auktionstext verstecken zu müssen; Wertverlust, weil Hersteller in Zwischenzeit Nachfolgemodell angekündigt hat etc.). In allen Fällen durfte ich dann feststellen, dass die vermeintlichen Käufern mit Fake-Daten angemeldet waren. Eine Durchsetzung des Kaufs bzw. Schadenersatzes auf juristischem Weg ist somit quasi unmöglich. Und dank des „tollen“ Käuferschutz-Systems schwingt auch jedes Mal die Angst mit, dass man am Ende vom Käufer bzw. von ebay selbst abgezogen wird. Das Netz ist voller Beispiele bezüglich haarsträubender Käuferschutz-Entscheidungen, die so manchem Verkäufer durchaus die Existenz kosten können.

  6. Bin in Anbetracht der seit Jahren zunehmenden „enshittification“ nur noch erstaunt, dass sich noch kein wirklicher ebay-Konkurrent hervorgetan hat. Es ist allein schon unverständlich, dass es jemand in dem Laden für eine gute Idee hielt, in der App die Artikelbeschreibung zu verstecken. Unzufriedene Käufer und entsprechende Abbrüche/Rückgaben sind allein so schon vorprogrammiert. Regelmäßig darf man Usern auch noch per Nachtrichtenfunktion erklären, was der Unterschied zwischen Sofortkauf und Auktion ist. Sagt zwar viel über die geistigen Fähigkeiten der Nutzerbasis aus, aber auch viel über schlechtes UI-Design und mangelhafte Informationspolitik beim „onboading“ von neuen Usern.
    Das Erfolgsrezept für einen neuen Anbieter wäre aus meiner Sicht relativ einfach:
    – Registierung nur noch mit Verifizierung mit Personalausweis, damit man z. B. auch Spaßbietern mal wirklich habhaft werden kann.
    – Keine Mehrfachaccounts bei strikter Überwachung der Einhaltung z. B. durch Browser-Fingerprints
    – Gebote und Käufe sind bindend (natürlich im Einklang mit Widerrufsrecht bei gewerblichen Anbietern)
    – Käufer-/Verkäuferschutzquark weglassen bzw. auf Unterstützung gemäß Vorgaben aus BGB und Handelsrecht zurückstutzen.
    – Konsequente und dauerhafte Sperrung von „Schädlingen“ bereits beim ersten Verstoß (auch deshalb die Verifizierung)

  7. ich verkaufe auf ebay tatsächlich nur noch Ramsch der eh nicht viel Geld bringt zb. Kleidung und sowas da stört es mich weniger, hochpreisige Elektronikgeräte sind der Horror auf ebay das kommt in Kleinanzeigen und dort nur Abholung inkl. Bargeld das ist zwar oft auch ultranervig aber ich hab mir angewöhnt freche Preisvorschläge sofort zu blockieren weil ich echt keine Lebenszeit für sowas verschwenden will. So kommt man einigermaßen durch, schade halt früher war das echt ganz toll.

  8. Es ist einfach nur noch total unattraktiv geworden, Dazu die neue Gesetzgebung mit dieser 2000€ Grenze.
    2004 die ersten Dinge auf Ebay verkauft, die ersten Sachen waren recht wertvolle Gitarren meines Vaters und anderes wertvolles Zeugs meiner Eltern, da sie sich verkleinern wollten räumlich. Das waren noch richtige Geschäfte mit seriöser Kommunikation, und man konnte sich auch darauf verlassen wirklich verkauft zu haben nach Auktionsende. Spätestens als man als Verkäufer nicht mehr negativ bewerten konnte, ging es bergab. Kam seltenst vor bei mir, aber manchmal war es eben doch angebracht. Und von da an war man komplett ausgeliefert als Verkäufer.
    Generell hat sich das Publikum dort im Laufe der Jahre gewandelt. Und nach wie vor kommt es auch darauf an, was man versteigert/verkauft. Wenn ich mal wieder meinen HiFi-Krempel veräußere um was neues anzuschaffen, dann habe ich ausnahmslos immer nette Kontakte gehabt und nie Probleme bei der Abwicklung.
    Dagegen ist das ganze Thema bei PC Hardware sehr häufig ein Drama gewesen.

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