E-Rechnungspflicht in Deutschland: SumUp bietet Lösung für Händler an

Ab dem 1. Januar 2025 tritt in Deutschland eine wichtige Änderung für Unternehmen in Kraft: Die elektronische Rechnungsstellung, kurz E-Rechnung, wird für B2B-Zahlungen verpflichtend. Dies betrifft Rechnungen mit einem Gesamtbetrag von 250 € oder mehr. Unternehmen müssen ab diesem Zeitpunkt in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen.

Eine E-Rechnung ist mehr als nur eine digitale Rechnung; sie ist ein strukturierter XML-Datensatz, der einen reibungslosen, automatisierten Datenaustausch ermöglichen soll. Der Vorteil liegt in der maschinellen Lesbarkeit, welche den Dokumentenaustausch vereinfacht und die Kreditorenbuchhaltung optimiert. Eine einfache PDF-Datei per E-Mail erfüllt die Anforderungen an eine E-Rechnung im Sinne der EU-Richtlinie nicht. Die E-Rechnungspflicht wird bis 2028 schrittweise auf alle Bereiche ausgeweitet.

Der Finanztechnologie-Anbieter SumUp hat auf diese Entwicklung reagiert und seine Produktpalette erweitert. Das Produkt SumUp Rechnungen bietet nun auch die Option E-Rechnung an. Dies ermöglicht Händlern, elektronische Rechnungen einfach zu erstellen und zu empfangen. Um eine E-Rechnung mit SumUp Rechnungen zu versenden, füllen Händler die erforderlichen Rechnungsdaten im entsprechenden Tool aus und können sie direkt versenden.

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31 Kommentare

  1. Eine kostenlose Alterantive – je nach Rechnungsaufkommen – wäre https://tools.pdf24.org/de/elektronische-rechnung-erstellen
    Allerdings sind solche Lösungen natürlich nicht mit Programmen verzahnt.

    • puuuh, manuell ist dann doch sehr mühsam. dann lieber mittels künstlicher Intelligenz automatisch aus PDFs erstellen lassen wie bei invoice-converter.com/der

    • In „Mein Büro“ kann man in der kostenlosen Basisversion E-Rechnungen erstellen und auch lesen.
      Sicher gut für jemanden, der nur hin- und wieder mal eine Rechnung stellen muss und welche empfängt.

      https://www.buhl.de/buero/

      • Gute alternative ich hatte leider vergessen wo ich das sah.

      • Hier muss man die Fußnote beachten.

        „19.12.2024 bis einschließlich 27.12.2024. Das Angebot kann telefonisch unter 02735 776 65001, per E-Mail an meinbuero@buhl.de oder im buhl:Shop durch Eingabe des Gutscheincodes in Anspruch genommen werden. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer i.S.v. § 14 BGB. Es gilt sowohl für Neukunden, die WISO MeinBüro noch nicht kostenpflichtig nutzen oder genutzt haben als auch für Bestandskunden, die bereits einen ungekündigten und unbefristeten Vertrag für WISO MeinBüro haben. Das Angebot ist nicht mit anderen Rabatten kombinierbar. Beim Kauf einer gültigen Lizenz von WISO MeinBüro Desktop, WISO MeinBüro Rechnungen, WISO MeinBüro Dokumente oder WISO MeinBüro Personal im Jahres-Abo erhalten Sie mit dem Gutscheincode XMAS-50 für das erste Jahr einen Nachlass von 50% auf den Jahres-Abo-Preis. Gleiches gilt beim Kauf einer gültigen Lizenz von Erweiterungen im Jahres-Abo mit Ausnahme der WISO MeinBüro Desktop Cloud und der Kassenhardware. Nach Ablauf des ersten Jahres wird der reguläre Jahres-Abo-Preis abgerechnet. Die Abrechnung erfolgt für 365 Tage im Voraus. Abos können jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung zum Ende der jeweiligen Nutzungsperiode (abrufbar im Kundencenter unter „Mein Kundenkonto“ im Abschnitt „Meine Produkte und Verträge“) gekündigt werden, ansonsten verlängern sie sich automatisch um jeweils eine weitere Nutzungsperiode.“

        Wie hoch der reguläre Jahres-Abo-Preis ist habe ich leider nicht gefunden. Hier muss jeder mal selbst schauen, wie teuer der Spaß wird…..

    • Das ist keine Alternative, sondern Blödsinn. Diese „Lösung“ hat dir jeder Steuerberater oder Prüfer um die Ohren. Finger weg davon.
      Die eRechnung ist ja nur ein kleiner Baustein. Archivierungspflicht gemöß GOBD & Co. kommen ja noch drauf. Das lässt sich mit dieser Lösung nicht realisieren.

  2. Was für größere Unternehmen und Betriebe eher eine Nebensache sein dürfte, wird für kleine Selbstständige oder z.B. für Vereine wieder ein Mehraufwand an Arbeit und mehr Verbürokratisierung – und vor allem: mehr Kosten.

    E-Rechnung, E-Buchhaltung, GOBD konform – die Kleinen hängt man und die Großen machen weiter, wie gehabt.

    Wer solche Regeln einführt, der sollte auch die notwendige Infrastruktur schaffen, dies einfach umzusetzen: z.B. könnte man Elster zu einem System ausbauen, wo eben kleine Selbstständige und kleinere Unternehmen oder Vereine ihre Rechnungen und ihre Buchhaltung (eben eine Ein- und Ausgabennbuchhaltung) drüber abwickeln könnten.

    Aber damit würde man vermutlich jenen Schaden, die genau mit dieser Bürokratisierung ihr Geld machen.

    • Vereine, u. a. sind von der E-Rechnung explizit ausgenommen.
      Die „Großen“ werden dazu gezwungen.

      • Stimmt nicht. Nur der idelle Bereich ist ausgenommen. Kaum ein verein ist jedoch ausschließlich idell tätig sondern hat fast immer auch einen nichtidellen Bereich.

    • * Solange man weniger als 800.000€ Umsatz hat, muss man frühestens ab 2027 E-Rechnugen versenden.
      * Man muss ab 2025 E-Rechnungen empfangen können, wenn man Dienstleister/Lieferanten in Deutschland hat.

      Zudem gibt’s Ausnahmen mit Rechungsgröße (< 250€), Kleinunternehmer etc.

      Ich persönlich muss als Selbständiger genau nichts tun, da meine Anbieter für Rechnungen das einfach schon seit 1-2 Wochen anbietet und ich nur einen Schalter umlegen muss. Wer mit einem gewissen Umsatz tätig ist und Rechnungen noch händisch schreibt, hat da eh einen riesigen Mehraufwand, den eine sinnvolle Software aus der Welt schaffen würde.

    • es wird Zeit das sich ALLE an die Regeln halten. insofern ist Transparenz an der Stelle wichtig und es ist gut wenn hier mal der Markt bereinigt wird.

    • Tja so ist das. Die Großen gehen mit dem Staat ins Bett und sichern sich mit immer mehr Hürden ihre Konzernmacht gegen kleine Konkurrenz ab, und für Linke ist dann der nicht vorhandene Kapitalismus schuld. Clownwelt. Ich mache einfach gar nichts und bin gespannt wann der erste nach dieser dämlichen XML (würg) Datei jammert.

    • Selbstständiger says:

      Vollkommener Quatsch.

      Die benannten kleinen Selbstständigen und Vereine müssen einfach nur eine moderne Buchhaltungssoftware wie lexware office oder sevdesk nutzen.

      Die bringen alle notwendigen Funktionen in maximal einfacher Bedienung mit sich und kosten kaum Geld.

      Die Verarbeitung von Rechnungen wird durch das E-Rechungsformat für alle einfacher, da diese noch besser oder gar komplett automatisiert von den Buchhaltungssoftwares eingelesen werden können, wodurch dann der Aufwand für den Menschen weiter sinkt und dieser sich auf sein Kerngeschäft konzentrieren kann.

  3. Wie immer too little, too late.

    Sinnvoll wäre eine Verpflichtung, geschäftliche Rechnungen (und die dazugehörige Mehrwertsteuer) über ein zentrales System abzuwickeln. Vom erwartbaren Gejammer gewisser „steuervermeidender“ Branchen sollte man sich da nicht abschrecken lassen.

  4. Übergangsfrist bis zum 31.12.26.
    Erste Kunden generieren schon Email Adressen Rechnung@… wird spannend wenn die ersten Spamwellen einschlagen.
    Die EU hat ihr Ziel 2030 wohl schon verpennt, vielleicht doch erst ab 2032.
    Wir sind das ZUGFeRD.

  5. In letzter Zeit wurde ich in Geschäften nach meiner Telefonnummer gefragt. (PLZ kenne ich). Grund war angeblich die digitale Rechnung die man mir per SMS schickt.

    Ich habe natürlich keine Angegeben und stattdessen eine Papierquittung bekommen.

    Als ob ich einen Geschäft Telefonummer oder Mail Adresse für Spam gebe.

  6. Die vonBusch GmbH in Bielefeld verknüpft das Thema gleichzeitig mit der Automatisierung von Buchungsvorgängen wie einen Abgleich von eingehenden Zahlungen mit Rechnungen etc.. Super spannend. http://www.vonbusch.digital

  7. ich versteh immer noch nicht, warum es zu zugferd, oder auch jetzt aktuell werden oft eine sichtbare pdf-rechnung (old style) und eine xml xrechnung in die mail gepackt, keine bedenken gibt.
    zweifach hinterlegte rechnungsdaten, die unterschiede haben können, egal ob willentlich (fraud) oder willkürlich (bug).

    • Das habe ich mich auch bereits gefragt.
      Warum wurde nicht eine Checksummenabfrage, o. ä. mit eingebaut?

    • Weil,wenn vorhanden, nur die technischen daten der e-rechnung rechtsgültig sind und das PDF paralell nur nettigkeit ist. Wenn du eine e-rechnung bekommst gleichst du die Daten aus der XML ab und zahlst die. Fäddich

      Asso bitte nich mit antworten rechnen, da man leider hier im blog ja nicht mehr Benachrichtigungen aktivieren kann.

  8. weiss nicht wie weit n hashwert da hilft, wenn etwas in dein postfach eindringt und deine eingehenden/ausgehenden mails kompromittieren kann, kann es diesen auch ändern.

    zugferd gibt es schon ein jahrzehnt. bisher ist nix passiert, aber wenn xrechnung nu europaweit einzug hält, wird das aufmerksamkeit bekommen. vor allem weil die XML textdatei im gegensatz zu unstrukturieren PDFs an nur zwei stellen ram:ibanid und ram:bicid leicht zu ändern ist.

    die gefahr besteht ja nur, wenn man nur die PDF prüft, aber dann die XML elekronisch verarbeiten lässt, zusammen mit dem zahlungsausgang. das ist die einzige krux.

    für mich die einzige und einfachste lösung ist, nur die xml daten zu nutzen. und den pdf teil zu ignorieren.

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