DSA: Europäische Kommission hakt bei Amazon nach

Keine Überraschung, das Ganze kommt mit Ansage: Die Europäische Kommission hat unter Bezugnahme auf den Digital Services Act (DSA) formell eine Anfrage nach Informationen an Amazon gerichtet. Die Kommission fordert mehr Details zu Amazons Maßnahmen hinsichtlich Risikobewertungen und -minderungsmaßnahmen zum Schutz von Online-Konsumenten an. Dies betrifft insbesondere den Vertrieb von illegalen Produkten und den Schutz grundlegender Rechte sowie die Konformität der Empfehlungssysteme mit den einschlägigen DSA-Bestimmungen.

Die geforderten Informationen sind von Amazon bis zum 6. Dezember 2023 an die Kommission zu übermitteln. Auf der Grundlage der Antworten von Amazon wird die Kommission die nächsten Schritte prüfen. Dies könnte ein formelles Verfahren gemäß Artikel 66 des DSA nach sich ziehen. Sollte Amazon fehlerhafte, unvollständige oder irreführende Aussagen machen, dann kann die EU-Kommission Strafen verhängen.

In seiner Funktion als sehr große Online-Plattform hat Amazon die Pflicht, den DSA einzuhalten. Dies umfasst die Beurteilung und Minderung von Risiken im Zusammenhang mit der Verbreitung illegaler und schädlicher Inhalte und den potenziellen negativen Einflüssen auf die Wahrnehmung grundlegender Rechte. Erst jüngst hakte man bei TikTok und YouTube nach, wie da der Stand der Dinge ist.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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