Disney+ hat unzulässig Kunden ausgesperrt

Disney+ ist von der Verbraucherzentrale NRW erfolgreich abgemahnt worden. Der Grund: Der Streaming-Dienst hatte zahlenden Kunden unzulässig den Zugang zum bereits bezahlten Abo verwehrt. Das haben sicherlich auch viele Leser so erlebt: Im Zuge der letzten Preiserhöhungen sollten Bestandskunden über ein Pop-up in der App entweder einer anstehenden Erhöhung ihrer Abokosten zustimmen, ihren Tarif herabstufen oder alternativ direkt kündigen. Ein Abwarten ließ Disney+ nicht zu und erzwang eine Entscheidung, damit der Zugriff weiterlaufen konnte.

Laut der Verbraucherzentrale NRW stufte man jenes Vorgehen jedoch als rechtswidrig ein. Letzten Endes erweckte das Vorgehen von Disney+ den Eindruck, dass mit technischen Barrieren dazu gedrängt werden sollte, eine Vertragsänderung zu akzeptieren. Das darf aber so nicht gehandhabt werden. Überraschenderweise hatte man beim Streaming-Dienst aber offenbar ein Einsehen. Statt es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, hat man seitens Disney+ bereits eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet man sich auch, diese Praxis bis spätestens 31.05.2025 zu beenden.

Ich selbst hatte das Vorgehen auch so miterlebt: Als ich einige Wochen vor der letzten Vertragsverlängerung auf den Streaming-Dienst zugreifen wollte, wurde mir das über den Apple TV 4K verweigert. Stattdessen sollte ich erst entweder der Preiserhöhung zustimmen, meinen Tarif ab der nächsten Vertragsverlängerung herunterstufen oder aber kündigen. Der Clou war, dass letzteres über den am Apple TV 4K hinterlegten Link gar nicht möglich gewesen ist, da ich nur auf einer Informationsseite landete. Im Ergebnis kündigte ich damals mein Abo am Rechner, da mir die Preiserhöhung von über 50 % zu extrem gewesen ist.

Hätte ich mich jedoch erst einmal gar nicht entscheiden wollen, hätte ich ebenfalls auf Disney+, trotz laufenden und bereits bezahlten Abos, gar nicht mehr zugreifen können – und das darf eben laut Verbraucherzentrale NRW so nicht sein. Wie erwähnt, scheint Disney+ aber eingesehen zu haben, dass das hätte anders laufen sollen – sonst hätte man die Unterlassungserklärung kaum freiwillig direkt unterzeichnet.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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20 Kommentare

  1. Ist ja toll, dass das nicht rechtens war. Folgen? Nicht nochmal machen. Grandios. Und die Kunden? Entschädigung?
    Die großen Unternehmen machen doch was sie wollen. Das Vorgehen war jetzt kostenlos bzw. kostete eine Unterschrift. Dennoch hat es sich vermutlich gelohnt. Bewusst das Recht brechen weil man durchgerechnet hat, dass man mehr verdient als eine potentielle Strafe zu begleichen. Für sowas hätte man früher direkt 2 Finger abgehackt weil Vorsatz.

    • Nachteile: man kann den bereits bezahlten Dienst gar nicht nutzen, sondern wird genötigt irgendwas zu machen, wovon man vielleicht keine Ahnung hat.

      • Zu manchen Kommentaren hier fällt einem echt nichts mehr zu ein und lassen einen mit offenen Mund am Monitor zurück…

    • Hast du den Beitrag nicht bis zu Ende gelesen? „Hätte ich mich jedoch erst einmal gar nicht entscheiden wollen, hätte ich ebenfalls auf Disney+, trotz laufenden und bereits bezahlten Abos, gar nicht mehr zugreifen können“

    • Text gelesen? Wofür eine Entschädigung? Wenn Du Dich nicht für eine der drei Varianten entscheiden wolltest, dann hast Du schlicht keinen Zugang mehr bekommen und das trotz aktiven Abo für das Du bezahlst.

      • Monatliche abo kosten.

        • Du scheinst es nicht kapieren zu wollen!
          Wenn keine angebotene Option meinem Wunsch entspricht, ich also NICHT kündigen will, die Preiserhöhung aber so auch nicht akzeptieren, dann drückt man keinen Button! Wenn Disney das so nicht passt, dann bleibt Disney nur, ihrerseits zu kündigen, aber auf keinen Fall weiter Kohle einziehen, ohne zu liefern!

        • Du rallst es anscheinend einfach nicht. Aber solche „Kunden“ wuie du, sind der fleischgewordene Traum aller Konzerne.

        • André Westphal says:

          Letzten Endes war das Vorgehen von Disney+ mutmaßlich rechtswidrig – das scheint man ja selbst im Unternehmen eingesehen zu haben, denn sonst hätte man es auf einen Rechtsstreit mit der Verbraucherzentrale NRW ankommen lassen und nicht direkt die Unterlassungserklärung unterzeichnet.

          Kann sein, dass du persönlich sagst „Ach, ist doch wurscht“, aber in Ordnung war das Vorgehen nicht. Beispielsweise war es in meinem Fall so, dass ich am Apple TV 4K nicht einmal kündigen konnte – weil ich nur die Option „Zustimmen“ oder „Weitere Informationen“ hatte. Letzteres leitete mich dann zu einer Infoseite weiter – nicht aber zu einer direkten Kündigungsmöglichkeit.

          Kündigen musste ich dann daher direkt am Mac, da ging es dann über den Browser. Erst danach konnte ich dann auch am Apple TV 4K wieder regulär das bereits bezahlte Streaming-Angebot nutzen.

          Das war schon nervig und schon damals habe ich mich gewundert, dass das erlaubt sein soll.

  2. Da sollte man eigentlich mal so eine Milchmädchen-Schadensrechnung aufmachen, wie es die Medienindustrie immer mit den „entgangenen“ Einnahmen durch unlizenzierte Medienweitergabe macht. Mit zwei Streams könnte man auf D+ 48 Stunden Medieninhalte streamen. Bei einer durchschnittlichen Filmlänge pro Tag wären das ca. 30 Filme, die kosten im Einzelabruf im Schnitt 4 Euro. Pro Abo also um die 120 Euro Schaden am Tag, der dem Abonnenten entstanden ist. Da kommt in Summe sicher einiges zusammen.

    • Nun – wenn du die 120,- Euro täglich ausgegeben hast, ist der Schaden leicht nachweisbar. Hast du sie nicht ausgegeben, ist kein finanzieller Schaden entstanden. Dein Vergleich mit entgangenen Einnahmen ist schon so ein wenig Äpfel mit Birnen vergleichen. Da hilft auch das Buzzword Milchmädchenrechnung nicht weiter, auch wenn es natürlich Charme hat, die Industrie einmal ihre eigene Medizin schlucken zu lassen. Frei nach dem Motto: Wer ander’n eine Grube gräbt…

      • kann ein Unternehmen eine Nötigung begehen? falls ja 5k pauschal Schaden ansetzen und klagen

      • Mir ist schon klar, dass man, wenn man diesen fiktiven Schaden irgendwo geltend machen wollte, die Rechnungen für bspw. Leihfilme bräuchte. Wie Du richtig erkannt hast, ging es mir aber genau um den Fakt, dass man erkennt, dass diese Rechnung Nonsens ist. Genau wie die Annahme, dass jede illegal geteilte Mediendatei auch gekauft worden wäre.

        • Es gibt doch dafür klare Vorgaben, wie man das ausrechnet! Das Landgericht Hamburg hilft sicher gern weiter:
          Wenn Du eine einzelne mp3-Datei per Filesharing eingestellt hast, dann haben das bestimmt hundertmillionentausend Leute runtergeladen, und die CD hat ja 29,99 DM gekostet, deswegen hängst Du jetzt mit 10.000 Euro pro Titel bei Big-$-Corporation in der Kreide.

          Einfach die gleichen Berechnungsgrundlagen auf Disney anwenden. Meine Tochter wollte die ganzen Sommerferien pausenlos Filme gucken, das macht 6 Wochen a 7 Tage a 24 Stunden, und dazu waren alle persönlich verbundenen Kinder aus der Familie eingeladen, also keine öffentliche Vorführung, knapp 50 Personen, alle verwandt, also alles mal 50. Ausserdem hat ihr Freund Schluss gemacht, weil er den Herrn der Ringe bei ihr gucken wollte. Also alles mal zwei, fast geschenkt, der war eh ’n Lappen.

          Also, ich sag mal, 1.5 Mio Euro pro Kunde ist das reinste Schnäppchen, oder? Soll ja auch abschrecken, dass nicht andere Konzerne denken, Filmraub wäre ein Kavaliersdelikt. I paid to download a car!

      • Man zahlt die Abo-Gebühren doch im Voraus. Erhält man im Gegenzug aber keinen Zugang zu den Streaminginhalten ist der Schaden sehr einfach auszurechnen.
        Sind letztendlich Kleinstbeträge pro Fall und das wird auch Disney genauso kalkuliert haben. Denn man kann wohl kaum annehmen, dass ein Konzern wie Disney keine Anwälte hat, welche sich mit deutschem Recht auskennen.

    • Amateur.

      48h mal den Stundensatz des Disney CEOs addiert mit dem Umsatz von Amazon in dieser Zeit im YEN umgerechnet und ohne Umrechnung in Euro übernommen. Und natürlich die Kosten für das Verfahren

  3. Ich habe die Meldungen ignoriert und einfach nicht reagiert. Nachdem mich Disney dann ausgesperrt hatte, habe ich weiter nichts gemacht weil es Wichtigeres gab. Dann ist es ein oder zwei Wochen später wieder gegangen und mein Abo ist auf dem alten Preis und spielt weiter in 4K ab.

  4. Dabei wäre es so einfach: Disney kann selber zum Ende der vereinbarten Laufzeit kündigen und fertig. Wer dann wieder was sehen will muss einen neuen Vertrag buchen.
    Macht vielleicht schlechte Presse… Aber wer mehr Geld haben will, muss leiden.
    Google hat mir auch wieder zum Ende der nächsten Laufzeit mein Youtube gekündigt. Kasachstan geht jetzt auch nicht mehr. Mal sehen…

    • Wäre für Disney aber die bedeutend schlechtere Option, denn sicherlich bleiben mehr dabei wenn Sie nicht zuvor durch Disney selbst gekündigt worden.

  5. Ich habe aufgrund dieser Sache einfach gekündigt! 🙂

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