Digitalisierung soll visumpflichtige Reisen in die EU vereinfachen
Laut einer Pressemeldung will man visumpflichtige Reisen in die EU vereinfachen. Die Kommission schlägt jedenfalls die Digitalisierung des Schengen-Visumverfahrens vor. Mit dem digitalen Verfahren wird die bisherige Visummarke ersetzt und die Möglichkeit eingeführt, Visumanträge über eine europäische Online-Visumplattform einzureichen.
Bis 2025 will man als Bestandteil des neuen Migrations- und Asylpakets das Visumverfahren vollständig digitalisieren. Aufwand und Kosten sollen dadurch sowohl für Antragssteller als auch Mitgliedsstaaten sinken. Dieser Schritt soll auch genommen werden, da einige Mitgliedstaaten bereits auf Digitalisierung umstellen. Der Schengen-Raum sollte geschlossen dahinter stehen. Das werde für Geschäftsreisende und Touristen erhebliche Erleichterungen mit sich bringen.
Die Hälfte der Reisenden, die mit einem Schengen-Visum in die EU einreisen, erachte die Visumbeantragung als aufwändig. Ein Drittel der Antragsteller müsse für die Antragstellung weit reisen. Eine sichere und webbasierte EU-Visumantragsplattform für die Bürger von 102 Drittstaaten werde es erleichtern, für kurzfristige Aufenthalte ein Visum zu erhalten. Die Digitalisierung und Vereinheitlichung des Visumantragsverfahrens im Schengen-Raum solle auch das sogenannte „Visum-Shopping“ verhindern. Dabei stellten manche Reisende in einem Land einen Antrag, der gar nicht ihr eigentliches Reiseziel gewesen ist, wenn es dort ein schnelleres Antragsverfahren gab.
Ein rein digitales Verfahren soll auch vor Fälschungen und Diebstählen der Visummarken schützen. Zudem kann eine zentrale Plattform automatisch ermitteln, welches Schengen-Land für die Prüfung eines Antrags zuständig ist, insbesondere wenn der Antragsteller beabsichtigt, in mehrere Schengen-Länder zu reisen. Persönliches Erscheinen in Konsulaten wäre nur noch notwendig, wenn die biometrischen Daten der Antragssteller nicht mehr gültig sind oder die Antragssteller kein gültiges Reisedokument mehr haben.
Der Kommissionsvorschlag wird nun vom Europäischen Parlament und vom Rat erörtert. Die Mitgliedstaaten haben dann fünf Jahre Zeit, auf die gemeinsame Online-Visumplattform umzusteigen. Wann genau mit der Entwicklung der Plattform begonnen werden kann, hängt von den Verhandlungen in Parlament und Rat ab. Denkbar wäre, dass die Entwicklung 2024 begonnen könnte und die Inbetriebnahme dann 2026 anliefe. Anschließend gäbe es einen Übergangszeitraum von fünf Jahren. Ab 2032 sollten dann alle Mitgliedstaaten die neue Plattform verwenden. Immer vorausgesetzt, es käme nicht zu Rückschlägen.
Ihr seht: Da mahlen die Mühlen also langsam. Die Pläne sind ansonsten aber durchaus zu begrüßen.
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Das hilft erstmaligen Antragsstellern wenig, da diese weiterhin in einem Konsulat bzw. beim Visumsdienstleister ihre Fingerabdrücke abgeben müssen. Oder wenn diese bspw. wegen Passwechsel nicht mehr zugeordnet werden können.