Die EU-Kommission nimmt Cloud-Riesen ins Visier
Gestern Gerücht, heute bestätigt: Die EU-Kommission schaut sich den Cloud-Markt genau an. Im Rahmen des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) laufen drei Marktuntersuchungen. Zwei davon drehen sich direkt um Amazon Web Services (AWS) und Microsoft Azure, die dritte zielt allgemein auf problematische Praktiken im Cloud-Bereich in der EU.
Cloud Computing ist inzwischen die Basis für viele digitale Dienste, von simplen Webanwendungen bis hin zu KI-Workloads. Wer da die Infrastruktur kontrolliert, hat einen starken Hebel, so die Politiker. Genau an diesem Punkt setzt man an: Es geht um die Frage, ob die großen Anbieter als sogenannte Gatekeeper eingestuft werden sollen, auch wenn sie die üblichen DMA-Schwellenwerte bei Größe, Nutzerzahlen und Marktposition offiziell nicht erreichen.
Bei AWS und Azure schaut die Kommission sich an, ob die beiden Dienste als zentrale Zugangstore zwischen Unternehmen und Verbrauchern agieren. Analysen der letzten Jahre legen nahe, dass beide im Enterprise-Umfeld extrem präsent sind und damit eine sehr stabile Stellung im Markt haben. Zusätzlich prüft die Kommission, ob bestimmte Eigenheiten des Cloud-Sektors diese Stellung noch verfestigen. Dazu gehören klassische Themen wie Skaleneffekte, Netzwerkeffekte, Wechselhürden und die Verflechtung in Konzernstrukturen. Die Cloud ist da nur ein Baustein im größeren Plattform-Ökosystem von Amazon und Microsoft.
Falls die Kommission am Ende zu dem Ergebnis kommt, dass AWS und Azure im Sinne des DMA als wichtige Gateways gelten, würden die Cloud-Dienste in die Liste der zentralen Plattformdienste aufgenommen, für die Amazon und Microsoft ohnehin schon als Gatekeeper gelten. Für die Konzerne wäre das nicht einfach eine formale Einstufung, sondern würde konkrete Pflichten nach sich ziehen. Dann müssten sie innerhalb von sechs Monaten sicherstellen, dass ihre benannten Cloud-Dienste alle DMA-Vorgaben einhalten. Die Untersuchungen zu AWS und Azure sollen innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossen werden.
Parallel läuft eine dritte Marktuntersuchung, die etwas breiter ansetzt. Hier will die Kommission klären, ob die bisherigen DMA-Regeln ausreichen, um unfaire oder wettbewerbsfeindliche Praktiken im Cloud-Sektor anzugehen. Eingesammelt werden Informationen von verschiedenen Marktteilnehmern, also nicht nur von den großen Playern, sondern auch von Kundschaft, Partnern und vermutlich auch kleineren Anbietern. Im Fokus stehen zum Beispiel Hürden bei der Interoperabilität zwischen verschiedenen Cloud-Diensten, eingeschränkter oder nur bedingter Zugang gewerblicher Nutzer zu ihren Daten, Kopplungs- und Bündelungsangebote und Vertragsklauseln, die das Gleichgewicht eher in Richtung Anbieter verschieben.
Spannend für alle, die Multi-Cloud fahren oder zumindest theoretisch flexibel bleiben wollen, ist der Punkt Interoperabilität und Wechselkosten. Wenn sich Workloads schwer umziehen lassen, weil Dienste nicht sauber zusammenspielen oder Daten nur mit Aufwand portierbar sind, verfestigt das bestehende Machtverhältnisse. Genau solche Konstellationen schaut sich die Kommission jetzt an. Hier kann am Ende auch die Frage stehen, ob bestimmte Vertragsmodelle, Rabattsysteme oder technische Einschränkungen den Wettbewerb praktisch ausbremsen.
Unterm Strich läuft es darauf hinaus: Die Kommission will klären, ob die bisherigen Instrumente reichen, um den Cloud-Markt in Europa offen zu halten, oder ob bei den großen Dickschiffen strengere Regeln nötig sind. Für Anbieter kann das mehr Regulierung bedeuten, für Unternehmenskunden im Idealfall mehr Wahlfreiheit und klarere Spielregeln. Wie hart die Vorgaben am Ende ausfallen, entscheidet sich aber erst, wenn die Untersuchungen durch sind und die Berichte auf dem Tisch liegen.
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Hatten wir das nicht hier schon? https://stadt-bremerhaven.de/die-eu-nimmt-den-cloud-markt-ins-visier/
Am Ende gibt’s lästiger Weise wieder was neues zum durchlesen, akzeptieren und wegklicken. Fertig.