Die elektronische Patientenakte kommt: Krankenkassen informieren unzureichend
Ab Januar 2025 steht das deutsche Gesundheitswesen vor einer Veränderung. Die elektronische Patientenakte (ePA) wird für alle gesetzlich Versicherten automatisch eingeführt – sofern sie nicht aktiv widersprechen (und sofern sich das Ganze nicht verzögert). Eine aktuelle Untersuchung des Verbraucherzentrale Bundesverbands zeigt jedoch Mängel bei der Information der Versicherten durch die Krankenkassen.
Die elektronische Patientenakte soll die medizinische Versorgung verbessern, indem sie wichtige Gesundheitsdaten digital speichert und verfügbar macht. Allerdings weist der Verbraucherzentrale Bundesverband darauf hin, dass die Krankenkassen ihrer Informationspflicht nicht vollständig nachkommen. Die Kommunikation konzentriert sich überwiegend auf die Vorteile des Systems, während kritische Aspekte wie Datenschutzfragen kaum thematisiert werden.
Ein wichtiger Punkt, der in der Kommunikation der Krankenkassen oft untergeht: Die ePA wird zunächst eine leere digitale Akte sein. Befunde, Diagnosen und Medikationspläne müssen erst schrittweise eingetragen werden. Auch der elektronische Impfpass wird nicht sofort verfügbar sein. Diese Einschränkungen werden den Versicherten meist verschwiegen.
Besonders problematisch sei die uneinheitliche Information zum Widerspruchsrecht. Während einige Krankenkassen ausschließlich Online-Formulare akzeptieren, bestehen andere auf dem Postweg. Die gesetzlich ebenfalls mögliche telefonische Widerspruchsoption wird in keinem der untersuchten Anschreiben erwähnt. Dabei ist es wichtig zu wissen: Der Widerspruch ist jederzeit möglich – nicht nur bis zu einem bestimmten Stichtag.
Die Krankenkassen sind verpflichtet, ein 43-seitiges Informationsdokument bereitzustellen. Dieses ist jedoch größtenteils nur online verfügbar, was Menschen ohne Internetzugang von wichtigen Informationen ausschließt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert diese Praxis und fordert die Krankenkassen auf, alle relevanten Informationen barrierefrei und verständlich zur Verfügung zu stellen.
Die sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten erfordern einen besonders sorgfältigen Umgang mit der Einführung der elektronischen Patientenakte. Nur durch umfassende und neutrale Information können Versicherte eine fundierte Entscheidung für oder gegen die Nutzung der ePA treffen, heißt es abschließend.
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Ich verstehe dieses Rumgejammere nicht. Habt ihr Angst, dass jemand erfährt, dass ihr an Schizophrenie leidet ? Das erkennt man an euren Kommentaren auch, ohne Profiler zu sein. Der Sinn hinter der Akte ist ein Guter. Wenn aber durch Datenlecks Informationen nach Außen gelangen, dann ist das was ganz anderes.