Corona: Schnelltests bald nicht mehr gratis
Das reichen wir einmal gerne im Rahmen unserer Berichterstattung zur schrägen Lage der Welt durch. Die Bund-Länder-Runde hat heute beschlossen, dass man ab dem 11. Oktober die nötigen Schnelltests selbst bezahlen muss. Wer sich nicht impfen lassen möchte und zum Beispiel für einen Besuch in einer Lokalität einen negativen Test benötigt, muss diesen dann selbst bezahlen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die nicht geimpft werden können oder für die es keine Impfempfehlung gibt – Personen unter 18 Jahren oder Schwangere, die bekommen weiterhin einen kostenlosen Antigen-Schnelltest.
Tests sollen Voraussetzung sein für:
a. Zugang als Besucher zu Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Einrichtungen der Behindertenhilfe
b. Zugang zur Innengastronomie
c. Teilnahme an Veranstaltungen und Festen (z.B. Informations-, Kultur- oder Sportveranstaltungen) in Innenräumen
d. Inanspruchnahme körpernaher Dienstleistungen (z. B. Friseur, Kosmetik, Körperpflege)
e. Sport im Innenbereich (z.B. in Fitness-Studios, Schwimmbädern oder Sporthallen)
f. Beherbergung: Test bei Anreise und zweimal pro Woche während des Aufenthalts
Die Länder können Regelungen vorsehen, dass die 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) ganz oder teilweise ausgesetzt wird, solange die 7-Tage-Inzidenz in einem Landkreis stabil unter 35 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern liegt oder das Indikatorensystem eines Landes (das weitere Faktoren einbezieht, wie zum Beispiel Hospitalisierung) ein vergleichbar niedriges Infektionsgeschehen widerspiegelt und ein Anstieg der Infektionszahlen durch die Aussetzung der Regelungen nicht zu erwarten ist.
Ausgenommen sind Kinder bis zum 6. Lebensjahr generell und darüber hinaus Schüler, weil Schüler im Rahmen eines verbindlichen schulischen Schutzkonzeptes regelmäßig getestet werden.
Die Länder sind sich laut Bericht auch einig, dass über die 3G-Regelung hinaus bei Sportgroßveranstaltungen oberhalb einer absoluten Zahl von 5.000 Zuschauern die zulässige Auslastung bei maximal 50 Prozent der jeweiligen Höchstkapazität liegt, jedoch nicht bei mehr als insgesamt 25.000 Zuschauern.
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