Click & Collect: Die Corona-Regeln für den Einzelhandel
Aktuell sind wegen der Corona-Maßnahmen die meisten Geschäfte geschlossen. Geöffnet bleiben natürlich beispielsweise Apotheken, Drogerien und Supermärkte. Viele Läden, die schließen mussten, dürfen aber immerhin Click & Collect anbieten. Das bedeutet, ihr könnt etwa Produkte online oder per Telefon bestellen und dann abholen. Da gibt es jedoch bestimmte Regeln.
Der aktuelle Shutdown läuft bis mindestens 10. Januar 2021. Wie es dann weitergeht, wird die Politik Anfang des neuen Jahres beschließen und sich dabei an den Infektionszahlen orientieren. Ob die Geschäfte aber nun bis dahin die Abholung vor Ort anbieten dürfen, richtet sich je nach Bundesland. In Bayern etwa darf der Einzelhandel solche Angebote nicht offerieren – lediglich Lieferungen sind zulässig. Ähnlich sieht es in Baden-Württemberg aus, wo nur Baumärkte, Verkaufsstätten für Baustoffe und Gartenbaubedarf sowie der Landhandel eine Extrawurst bekommen. Die dürfen gewerbliche Kunden weiter beliefern – etwa Landwirte.
In Sachsen und Thüringen ist die Abholung von Waren in Geschäften ebenfalls untersagt. In Thüringen gibt es eine spannende Ausnahme: Buchhandlungen dürfen Bestellungen außerhalb ihrer Geschäftsräume übergeben. In Berlin, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Brandenburg ist hingegen Click & Collect genau so möglich wie in Bremen. In Bremen gibt es aber den Zusatz, dass zur Abholung nur ein Kunde das Geschäft betreten darf. In Hamburg sieht es ähnlich aus, aber die Abholung muss kontaktlos außerhalb des Geschäfts erfolgen. In Saarland und Sachsen-Anhalt gibt es keine genauen Regelungen, grundsätzlich bleiben Abhol- und Lieferangebote jedoch erlaubt.
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