Bzzzzzzt! Taser für die Bundespolizei sind abgenickt
Der Bundesrat hat heute grünes Licht gegeben, womit die Bundespolizei künftig flächendeckend mit Distanz-Elektroimpulsgeräten ausgestattet wird. Im Volksmund nennt man die Dinger schlicht Taser. Das entsprechende Gesetz zur Änderung des UZwG wurde gebilligt, womit die Geräte nun offiziell auf der Liste der zugelassenen Einsatzmittel stehen und einen rechtlichen Rahmen für den bundesweiten Einsatz haben.
Hintergrund der Maßnahme ist die steigende Gewalt gegen Beamte. Man benötigt im Ernstfall effektive Optionen, um verhältnismäßig reagieren zu können, bevor als letztes Mittel zur Schusswaffe gegriffen wird, heißt es. Der Taser füllt hier eine Lücke und soll den Selbstschutz erhöhen. Das Ganze wurde bereits über Jahre von geschulten Kräften getestet. Dabei gab es laut den Berichten keine Hinweise auf gesundheitliche Risiken oder behandlungsbedürftige Verletzungen, was zu einer hohen Akzeptanz bei den Einsatzkräften führte.
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Dann warten wir mal auf den Frühling, wenn die Dinger wieder besser durch die Kleidung funktionieren.
Ich möcht so ein Ding auch nicht an den Ober/Unterschenkel bekommen durch meine Jeans. Einfach mal auf Youtube schauen. Da sind die Leute nicht nur Oberkörperfrei oder im T-Shirt. Die Taser haben im Regelfall echt fies durchstechende Spitzen.
Die Spitzen einer echten Pistolenkugel sind im Regelfall noch deutlich fieser.
Schade, dass nicht auch Landespolizeien das dürfen (z.B. in Hamburg nicht).
Tja „nur“ Bundespolizei“ ! Ich würde das auch begrüßen, das es eine Boddcampflicht gibt. Jüngst das Mädchen mit 12, Fall Lorenz A. hier in Oldenburg, da bekommt man das Gefühl, dass bei vielen Polizisten die Schußwaffe sehr „lose“ sitzt.
Ich wäre für bessere Ausrüstung (Cevlar verstärkte Hemden und Hosen) und bessere Nahkampfausbildung. Denn Messer gegen Schußwaffe ist kein fairer Kampf.
Aber leider steigt die Gewaltbereitschaft in der Gesellschaft immer mehr. Messer hier Messer da usw.
Ist der Anspruch also ein fairer Kampf? Wenn ich jemanden mit einem Messer angreife, habe ich ein Recht darauf nur mit einem Messer gestoppt zu werden? Muss ich al angehender Messeranfreifer immer zwei Messer dabei haben, um dem angegriffenen einen fairen Kampf zu ermöglichen?
Mich schüttelt es bei diesem Satz. Leider nicht weit genug gedacht.
Wenn jemand mit einem Messer einen anderen angreift, ist er mit jedem verfügbaren Mittel zu stoppen. Zum Glück sehen das Gerichte und Polizeien in der Regel auch so.
Einen eigenen Eindruck kann dir niemand verwehren, aber auf offensichtlich unvollständigen Fakten basierend (denn die Verfahren die naturgemäß laufen sind bei weitem nicht abgeschlossen) die Schlussfolgerung zu ziehen, dass „bei vielen Polizisten die Waffe sehr lose sitzt“ ist gruselig.
Seit wann muss sich die Polizei auf einen fairen Kampf einlassen? wtf?
Der von dir genannte Fall ist in der Tat sehr unglücklich verlaufen. Soweit ich gelesen habe, war auch ein Taser (Pistole?) zusätzlich im Einsatz.
Grundsätzlich begrüße ich das die Polizei seit 2-3 Jahren robuster vorgeht. Am Ende steht der Schutz der Polizisten und unbeteiligten Bürger für mich im Vordergrund.
Ganz ehrlich wenn jemand einen Polzisten mit einem Messer angreift, darf dieser sich auch verteidigen, notfalls mit der Schusswaffe.
Ich möchte einmal an den Fall aus Hannover von 2016 erinnern, bei dem ein 15 jähriges Mädchen! einen Polizisten mit einem Messer angegriffen hat um ihn (laut Gericht) zu ermorden, und es auch fast geschafft hat.
Gefährlichkeit ist keine Frage des Alters und Waffen (inkl. Messer) dienen ja gerade dazu körperliche Schwäche bei einem Angriff zu kompensieren.
Es sei villt. noch angemerkt, dass ein Messer im Nahkampf die effektivere und damit gefährlichere Waffe sein kann. In ein Messer kann nur schwer gegriffen werden, um es zu blockieren oder zu lenken. Dazu kommt, dass durch ein Messer ein wirkungsschweres Verletzungsbild entstehen kann. Des Weiteren ist ein Messer leichter bedienbar, selbst durch unkontrollierte Bewegungen eine gefährlich Waffe und je nach Art der Klinge, auch dauerhaft mit hoher Wiederholungszahl einsatzfähig – d.h. kein Nachladen, wenig Verbrauch.
Was will ich damit sagen: Wenn ein Messer im Spiel ist, sollte man sich auf den Nahkampf nicht einlassen. Und wenn jemand ein Messer gegen mich einsetzt, muss ich davon ausgehen, dass er nachhaltig meine Gesundheit schädigen oder mich Töten möchte, was bei der Wahl des geeigneten Mittels zur Abwehr berücksichtigt werden muss.
Kenne ich auch so: Ich war mal bei einem Nahkampf-Kurs zur Selbstverteidigung und ein anderer Teilnehmer hat den Kursleiter, gefragt, wie man sich gegen einen Angreifer mit Messer verteidigen soll. Die Antwort des Martial-Arts-Experten: „Wegrennen“.
Unbewaffnet hat man da ein extrem hohes Verletzungsrisiko, selbst wenn man im Kampfsport trainiert ist.
Hallo Celli,
egal ob Messer, Fäuste oder Bazooka:
jeder Widerstand gegen eine maßnahme von Vollzugsbeamten im einsatz ist erstma nicht nur unfair, sonder generell unzulässig.
Wenn man die Maßnahme als unverhältnismäßig oder fehlerhaft empfindet gibt es den Rechtsweg – aber kein Recht auf Widerstand gegen Vollzugsbeamte.
Insofern: auch der einsatz einer dienstpistole gegen ein gezücktes Messer kann verhältnismäßig sein – der Adressat einer polizeiligen maßnahme befindet sich von dem Moment an wo er das messer gegen die eamten erhebt im Unrecht.
“ was zu einer hohen Akzeptanz bei den Einsatzkräften führte.“
Und das klingt schon danach, dass es zu übermäßiger Benutzung der Dinger kommen wird. Ist ja so praktisch und so gut wie ungefährlich. Warum sich noch groß mit unbequemen Menschen rumplagen wenn man einfach Brrrzzz machen kann?
>>Und das klingt schon danach, dass es zu übermäßiger Benutzung der Dinger kommen wird.
Das denke ich nicht. Polizeibeamte müssen immer mit einer Überprüfung rechnen, ob sie ihre Einsatzmittel angemessen eingesetzt haben. Bisher war die Schusswaffe, das zur Wahl stehende härteste Einsatzmittel. Deren Gebrauch können Polizeibeamte schon gut abwägen, denn sie werden ja relativ gut ausgebildet.
Ich bin froh und hoffe, dass auch bei der Landespolizei in allen Bundesländern die Anschaffung von und die Schulung mit Distanz-Elektroimpulsgeräten vorangetrieben wird.
Zu den angemessenen Einsatzmittel fällt mir der erschossene 16jährige in Dortmund ein.
„Wir haben es mit einem Minderjährigen zu tun, der mit Messer bewaffnet ist“
„Ganz klar, da brauchen wir die Maschinenpistole“
Da frage ich mich, zu welchen Waffen man bei einem Erwachsenen mit Schusswaffe greifen will. Bazooka?
@Jens mander
Auch ein mit einem Messer bewaffneter Minderjähriger stellt eine Gefahr für Leib- und Leben für diejenigen dar, die er angreift.
Wenn dich oder einen Polizeibeamten ein Minderjähriger absticht, ändert das nichts am möglichen Ergebnis. Leider ist das von Minderjährigen ausgehende Gefahrenpotenzial nicht geringer. Also muss die Polizei auch hier ihre Einsatzmittel nutzen.
Aufgrund irgendwelcher Nachrichten sollte man sich als Außenstehender nicht anmaßen, die Gefahrenlage abschätzig zu bewerten. Die Polizeibeamten wissen schon was zu tun ist und sind darauf trainiert, die Verhältnismäßigkeit zu wahren.
Wer versucht, unsere Polizei als Truppe schießwütiger Rambos darzustellen, hat von mir kein Verständnis zu erwarten. Ebenso wenig wie die mit Messern bewaffneten Angreifer, egal ob Minderjährig, im psychischen Ausnahmezustand oder Erwachsener. Die Polizei muss mit der gebotenen Härte, bis hin zum Schusswaffengebrauch, reagieren können und dürfen. Basta!
Wenn die Polizei schon bei diesem Szenario (und es gibt wirklich bedeutend schwerere als einen(!) Jugendlichen(!) mit Messer(!)) meint, dass es nicht ohne Maschinenpistole geht: Wofür haben die dann überhaupt ihre normalen Schusswaffen?
Und was will man bei mehreren vorbestraften Erwachsenen mit Schusswaffen einsetzen, wenn es hier schon nicht ohne Maschinenpistole geht?
Mit deinem „alles ist immer am gefährlichsten und rechtfertigst jeden Waffeneinsatz“-Ansatz verabschiedest du dich halt komplett von jeder Verhältnismässigkeit.
Und das geht in genau die Richtung, die ich befürchte: Auch unbewaffnete Menschen können ein schwer verletzen …..also mal vorsichtshalber gleich den Taser einsetzen.
>> Wenn die Polizei schon bei diesem Szenario (und es gibt wirklich bedeutend schwerere als einen(!) Jugendlichen(!) mit Messer(!)) meint, dass es nicht ohne Maschinenpistole geht: Wofür haben die dann überhaupt ihre normalen Schusswaffen?
Es gab sicher eine Lagebeurteilung, die den Einsatz der Maschinenpistole rechtfertigte. Diese Waffe tragen die Polizeibeamten, im Gegensatz zur Dienstpistole, nicht ständig mit sich herum. Die Maschinenpistole liegt normalerweise im Fahrzeug und wird nur genutzt, wenn es die Lage erfordert.
Die Lagebeurteilung sichert die Verhältnismäßigkeit der Einsatzmittel ab. Da sollten selbsternannte Experten nicht dran zweifeln.
@Jens mander
Du scheinst ein ziemlich gestörtes Verhältnis zur Polizei zu haben, wenn ich deine Kommentare so lese.
Es gibt in jedem Beruf schwarze Schafe, ich rufe aber auch die Polizei wenn ich Hilfe brauche und respektiere den Job.
Schade ist nur der Korpsgeist bei Verfehlungen, dazu gibt’s diverse Ausarbeitungen und auch gelegentlich öffentliche Berichterstattung. Damit schaden sich die ordentlich aufgestellten Polizisten nur selbst, ganz ohne Not.
Schade ist es, dass das Zusammengehörigkeitsgefühl und der Teamgeist innerhalb der Blaulichtfamilie mit dem Begriff Korpsgeist negativ konnotiert wird.
Es gibt wohl für einen Polizeibeamten nichts Schlimmeres als einen unverlässlichen Streifenpartner oder eine Dienstgruppe, in der es keinen Zusammenhalt gibt.
Den Eindruck habe ich von dir bei Aussagen wie „Es gab sicher eine Lagebeurteilung, die den Einsatz der Maschinenpistole rechtfertigte. “ allerdings auch.
Worauf basiert die Vermutung, abgesehen von deinem „Die Polizei wird schon immer alles richtig machen“-Weltbild?
Du gehst ja nicht einmal ansatzweise darauf ein, dass das 1(!) Jugendlicher(!) mit einem Messer(!) war und es Dutzende von schlimmeren Szenarien gibt …aber man hier schon zur extremsten Waffe vor Ort gegriffen hat.
Fakten sind dir egal, immer nur stur an das Gute in allen Polizisten glauben. Und wer das kritischer betrachtet hat ein gestörtes Verhältnis zur Gerechtigkeitsliga.
Worauf basiert aber dein Weltbild, mal abgesehen davon, dass Deine !-Taste kaputt zu sein scheint? Ein 16 Jahre alter Jugendlicher ist nicht immer sofort oder zweifelsfrei als Minderjähriger zu erkennen. Die sind durchaus kräftiger, 1,80 Meter groß und wirken älter. Ich habe mit dieser Gruppe Menschen zu tun, ich weiß, wovon ich spreche.
Und die Aussage, dass ein Taser übermäßig genutzt wird, ist Quatsch. Hier in Bremerhaven (Ja, die Stadt gibt es, nicht nur als Blog-Adresse ;-)) gibt es seit Jahren Taser bei der Polizei. Und sie werden fast so selten genutzt wie Schusswaffen. Also nicht pöbeln, nur weil man vielleicht auch weltbewegt ist.
Und für alle anderen: Der Fall in Oldenburg ist noch nicht aufgeklärt. Also mal die Füße ruhig halten, bis ein Ergebnis da ist. Unsere Polizei ist nicht schießwütig, im Gegenteil. Geht in die USA, da erlebt ihr das, was ihr aus den Krimis hier in den Alltag projiziert.
Oh ha, welch Halbwissen mal wieder…Du hast scheinbar null Ahnung was Adrenalin bewirken kann..selbst angeschossen kommen noch viele Töter bis zu den Beamten durch und verletzen diese ggf . Völlig egal um 16 Jahre oder älter
Dann erklär mir doch mal, warum die Polizei nicht ausschließlich Maschinenpistolen oder gar noch schwere Waffen einsetzt, wenn die normalen Waffen nicht einmal gegen einen Jugendlichen mit Messer helfen.
Für welchen Einsatzzweck haben die dann die normalen Pistolen? Hm? Für Falschparker?
Kleines Wortspiel.
Stichwort: Lagebeurteilung 😉
Für Falschparker ist die Polizei nur bei Gefahr im Verzug zuständig. Ansonsten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs die Aufgabe der örtlichen Verkehrsordnungsbehörde.
Ja aber dann müsstest Du ja den Einsatz von Teasern erst recht bejubeln.
Im von Dir genannten Fall wäre da nämlich ein Taser zum Einsatz gekommen, und nicht die Schusswaffe.
Hallo Jens Mander,
nicht das Alter der person ist ausschlaggebend für die Fraage, welche Abwehrmethode und -mittel angemessen sind, sonder das Verhalten der person.
Das messer, die Schußwaffe oder der Schlagring ist immer das gleiche Instrument – mal abgesehen von Kleinkindern – egal in wessen hand sich das Ding befindet. Wird es gegen andere personen oder Einsatzkräfte gerichtet, ist Gefahrenabwehr geboten.
Wer mit 14 oder 16 sich entscheidet eine Waffe gegen andere menschen zu führen muß bis zur Beseitigung der Gefahr die er in diesem Moment darstellt mit dem Einsatz aller erlaubten Mittel rechnen.
Das Lebensalter kommt erst wieder als Anknüpfungspunkt für differenzierte Verfahren zum Tragen, wenn es um die Ermittlung, die Rechtsprechung und den Strafvollzug geht – deshalb gibt es in diesen Rechtsfeldern besondere Regelungen für Personen unterhalb bestimmter Altersgrenzen.
Das ist aber nach der unmittelbaren Gefahrenabwehr . Gefährdung ist Gefährdung, egal ob 13 oder 73 jhare alt.
Allein die Bevölkerung wird mit ihren Handlungen entscheiden, ob die Waffe benutzt werden muss oder nicht. Reiß dich zusammen, dann wirst du auch nicht getasert.
Andere Länder haben da ja wirklich hervorragende Erfahrungen mit gemacht. 😀
https://www.youtube.com/shorts/bP8gwK29SSk
so kann es auch nach hinten los gehen.
Es sollte natürlich aber auch eine Regel dazu geben wann der Einsatz gerechtfertigt ist. Wenn man jetzt wahllos Leite die nicht zu beruhigen sind Taserd ist das auch keine Lösung. Gab es auch mal Todes fälle? Was ist mit Leuten die Herzleiden haben?
Moin,
erschreckend wie viele hier rumheulen, hach die Polizei könnte einem ja grundlos wehtun…
Die deutsche Polizei sollte in den letzten Jahren durch die Politiker zu Waschlappen in Uniform degradiert werden. Werden Beamte noch von den speziellen Klientel ernst genommen? Nö…
Und dies muss sich wieder ändern. „Dein Freund und Helfer“ in Uniform stellt die Staatsmacht dar. Und Gesetze müssen wieder rigoros durchgesetzt werden. Ohne wenn und aber.
Actio et reactio… So einfach ist das.
Hätten die mal drauf verzichten sollen. Man zeigt gerne die Videos und Werbekampagnen. US Berichte melden aber eher, dass die Dinger völlig sinnfrei sind, weil man jemanden nah ran lassen muss. Die Reaktion verzögert, weil man sich erst mal entscheiden muss, nicht so „un“-tödlich sind wie man meint, polizisten geringere Hemmschwellen haben die nicht-lethale Waffe zu ziehen, was dann wieder rum fix eine Gegenreaktion erzeugt. Lieber die Kollegen mit Waffen rumlaufen lassen, selbst verteidigungszwang, trainingszwang und wer zu korpulent wird, darf gehen. Sorry, aber wenn du mit 47 Streifenpolizist bist und jedee Weihnachtszeit, die Kinder als Weihnachtsmann beglücken kannst, dann solltest du dir etwas anderes suchen.
@Erna
Ganz schön wirres Zeug, was du da geschrieben hast. Wird auch durch die Verwendung von Fremdwörtern nicht besser.
Unterhaltet euch mal mit Polizeibeamten. Die wünschen sich fast alle diese Distanz-Elektroimpulsgeräte. Nicht weil sie damit ihre Hemmschwelle senken, sondern weil sie damit einem mit Stichwaffen bewaffneten Angreifer etwas entgegensetzen können, ohne den Gedanken daran, dass sie ihn mit der Schusswaffe tödlich verletzen könnten.
Die Ausrüstung der Polizei mit Distanz-Elektroimpulsgeräten dient auch der Prävention. Die Ultima Ratio heißt nicht mehr nur Schusswaffengebrauch, sondern den Angreifer mit anderen Einsatzmitteln von einer schweren Straftat abzuhalten, bei der im schlimmsten Fall ein Mensch getötet wird.
Ein herzkranker, bewaffneter Angreifer, geht bewusst das Risiko ein, beim Einsatz des Distanz-Elektroimpulsgeräts zu Schaden zu kommen.
Das Bzzzzzzt! in der Überschrift wird der Komplexität des Problems nicht gerecht.
Macht ein weiteres Einsatzmittel die Entscheidung leichter? Von Ansprache, Einsatz einfacher körperlicher Gewalt, Stockeinsatz bis zur Schusswaffe nun ein weiteres Einsatzmittel. Wenn der Warnschuss nicht hilft, ist für den Wechsel auf das Distanz-Elektroimpulsgerät meist keine Zeit.
Bei Patienten in einem psychischen Ausnahmezustand ist es eh schwierig, diese aufzuhalten, ohne schwerwiegende Verletzungen zu setzen. Wer in seinem Wahn um sein Leben fürchtet, entwickelt unvorstellbare Kräfte. Bei der Fixierung sind schon zahlreiche Menschen verstorben.
Ich möchte weder im Einsatz verletzte Polizisten, noch schuldunfähige Opfer polizeilicher Maßnahmen.
Ob die persönliche Schutzausrüstung ausreichend und zweckmäßig ist, kann ich leider nicht beurteilen.
Zurück zum Thema…
Warum erhalten die Taser nur die Bundespolizei?
Was ist mit den anderen Abteilungen wie Bereitschaftspolizei etc.
Wenn, dann sollte das für ALLE Polizisten freigegeben werden
Na weil die Zuständigkeit diese ist:
* Bundespolizei: Bundesinnenminister
* Landespolizeien: Landesinnenminister
* Bundestag: Bundestagspräsidentin
(und, natürlich in Bremerhaven: Oberbürgermeister ;-)),
* Zoll: Bundesfinanzminister
Förderalismus in Reinkultur