Bundestag beschließt einfacheren Widerruf für Online-Verträge und kostenlose Patientenakte

Der Bundestag hat neue Regeln für den Verbraucherschutz im Netz durchgewunken. Wer online einen Vertrag schließt, soll diesen künftig per simplen Klick über eine gut sichtbare Schaltfläche widerrufen können. Gerade bei Finanzdienstleistungen müssen die Anbieter zudem sicherstellen, dass die Inhalte verstanden werden, notfalls lässt sich der direkte Kontakt zu einem Mitarbeiter verlangen. Der Kündigungsbutton selbst ist seit 2022 aktiv, wer aber beispielsweise mal Sky / WOW kündigen wollte, der wird gemerkt haben, dass es circa 10 Buttons war, da man immer wieder gefragt wird, ob man kündigen möchte.
Damit einher gehen feste Fristen für den Widerruf, das sogenannte ewige Widerrufsrecht ist damit vom Tisch. Bei Finanzdienstleistungen ist nach zwölf Monaten und 14 Tagen Schluss, für Lebensversicherungen greift die Grenze nach 24 Monaten und 30 Tagen. Papierkram wird ebenfalls reduziert, da Vertragsbedingungen nun rein digital übermittelt werden dürfen. Abseits von Verträgen gibt es noch eine Neuerung für Patienten, denn die erste Kopie der eigenen Patientenakte muss der Arzt künftig kostenlos herausgeben.
Eitel Sonnenschein? Ach was. Der Verbraucherzentrale Bundesverband kritisiert, dass die im Koalitionsvertrag zugesagte allgemeine Bestätigungslösung für telefonisch geschlossene langfristige Verträge darin fehlt. Andere Punkte in den Gesetzen sind aus Verbrauchersicht positiv zu bewerten. Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, kommentierte wie folgt:
„Telefonisch untergeschobene Verträge gehören zu den häufigsten Beschwerdegründen in den Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung hat gerade eine Chance verpasst, um Verbraucherinnen und Verbraucher endlich besser davor zu schützen. Ein langfristiger Vertrag sollte erst gültig sein, wenn er nach dem Telefonat etwa per E-Mail oder Brief bestätigt wurde. Das muss die Bundesregierung Anfang 2026 nachholen.
Besser geschützt werden Verbraucherinnen und Verbraucher künftig vor irreführender Umweltwerbung durch Greenwashing oder vermeintliche Klimaneutralität. Auch beim Vorgehen gegen Dark Patterns, also manipulative Design-Elemente auf Apps oder Webseiten, gibt es erfreuliche Fortschritte. Der Bundestag hat den Schutz vor Manipulation für den Vertrieb von Finanzdienstleistungen deutlich verbessert. Der neue Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge kann die Ausübung des Widerrufsrechts vereinfachen und für dieses wichtige Verbraucherrecht sensibilisieren.
Auch im Bereich Gesundheit hat sich die Koalition entgegen der ursprünglichen Planung für den richtigen Weg entschieden: Die erste Einsichtnahme in die vollständige Behandlungsakte ist für Patientinnen und Patienten künftig kostenfrei und weiterhin unverzüglich zu gewähren. Dafür haben wir uns eingesetzt. Für die Koalition muss das nun der Auftakt sein, sich die unzulänglichen Patientenrechte vorzunehmen und für einen besseren Patientenschutz zu sorgen, etwa bei Behandlungsfehlern und Individuellen Gesundheitsleistungen.“
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das sogenannte ewige Widerrufsrecht ist damit vom Tisch. Bei Finanzdienstleistungen ist nach zwölf Monaten und 14 Tagen Schluss, für Lebensversicherungen greift die Grenze nach 24 Monaten und 30 Tagen.
Was heistn das bitte?
„Telefonisch untergeschobene Verträge gehören zu den häufigsten Beschwerdegründen in den Verbraucherzentralen. Die Bundesregierung hat gerade eine Chance verpasst, um Verbraucherinnen und Verbraucher endlich besser davor zu schützen. Ein langfristiger Vertrag sollte erst gültig sein, wenn er nach dem Telefonat etwa per E-Mail oder Brief bestätigt wurde. Das muss die Bundesregierung Anfang 2026 nachholen.“
Das sagt doch schon alles und wird seit Jahren von der Bundesregierung vernachlässigt. Ich möchte nicht wissen, wieviele Menschen bereits auf Telefon Abzocke reingefallen sind! Da gehen Millionen jedes Jahr auf betrügerische Konten!
Wer auf Youtube Videos z.B. von CallcenterFun oder anderen Youtubern sieht, weiß wie Scammer telefonisch vorgehen, vorallem alte Leute gehören am Telefon zu deren Opfern.
Daher wäre ein Zwang per Brief mit Unterschrift, den am Telefon geschlossenen Vertrag bestätigen zu müssen, ideal.
Dann können die am Telefon noch soviel lügen wie sie möchten, wenn kein Brief zurückkommt mit Unterschrift, ist der Vertrag nichtig.
So sollte es sein und nicht anders.
Es geht mir dabei nicht um die Nutzer hier im Forum, sondern um den Normalbürger, der sich nicht auskennt.