Bundesregierung: Gesetzentwurf gegen Störerhaftung
Anbieter von WLAN-Hotspots sollen nicht mehr für rechtswidrige Handlungen von Nutzern haftbar gemacht werden. Die Bundesregierung will damit die Ausweitung von öffentlichen Hotspots unterstützen, wie es in der Meldung heißt – schließlich sei Deutschland im internationalen Vergleich in Sachen öffentliche WLAN-Netzwerke nur im Mittelfeld zu finden. Grund hierfür ist die Unsicherheit bei Rechtsverstößen, beispielsweise beim unberechtigtes Anbieten von Musik, Filmen oder Computerspielen durch Nutzer.
Hierbei scheint es aber erst einmal nicht um private Anschlüsse zu handeln, denn der Artikel der Bundesregierung geht nur auf Kunden öffentlicher Hotspots ein, spricht nicht von privaten offenen Netzwerken. Diensteanbieter sollen sich demnach künftig auf das Haftungsprivileg berufen können.
[color-box color=“blue“ rounded=“1″]Es bewirkt, dass diese Diensteanbieter für Rechtsverletzungen anderer nicht schadensersatzpflichtig sind und sich nicht strafbar machen. Das Haftungsprivileg ist ein wesentlicher Bestandteil der europäischen Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr. Zudem wird klargestellt, dass der WLAN-Anbieter nicht als Störer auf Beseitigung und Unterlassung in Anspruch genommen werden kann. Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde.[/color-box]„Dafür muss er sein WLAN angemessen gegen den unberechtigten Zugriff sichern und die Zusicherung des Kunden einholen, dass der keine Rechtsverletzungen begehen werde.“ Bedeutet sicherlich: nicht generell offen, der Nutzer muss sich irgendwie authentifizieren, wenn auch mit irgendeiner Mail-Adresse, zudem sollten – auch im Sinne der besseren Verfügbarkeit – sicher einige Seiten und / oder Ports gesperrt sein.
Aber: der neue Gesetzentwurf zielt auch auf eine verbesserte Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen ab. Hostprovider – also Anbieter, die fremde Inhalte für Dritte speichern – sollen sich dann nicht auf das Haftungsprivileg berufen können, wenn ihr Geschäftsmodell im Wesentlichen in der Verletzung von Urheberrechten besteht.
(via Bundesregierung, danke Matze!)
Umgekehrt wird ein Schuh draus. Auch wenn der äußerst schwammig formulierte Pressetext von „Kunden“ spricht, was so sicherlich nicht im Gesetz stehen wird, kann und wird sich ein Gesetz nur äußerst schwerlich nur auf „entgeltliche Anbieter“ beziehen. Selbst der Rechtsbegriff „gewerblich“ ist als Schlüsselwort schnell auch auf Privatleute anwendbar, selbst wenn sie kein Geld verlangen. So lange es nicht dezidiert eingeschränkt ist, muss man davon ausgehen, dass jeder mit einem Wireless-Hotspot potenziell ein „Diensteanbieter“ ist.
Es ist also äußert wichtig, nicht nur den Pressetext, sondern den Gesetzesentwurf zu lesen, und zwar ganz genau, manchmal Wort für Wort. Siehe auch https://media.ccc.de/browse/conferences/camp2015/camp2015-6639-d-offline_das_drohende_wlan-sterben_was_wir_dagegen_tun_konnen.html
Ohne diese „Störerhaftung“ und mit W10 zugangs-sharing könnte in Deutschland tatsächlich ein Internet-Wunderland aufploppen.
Aber das ganze ist ja ein ENTWURF und leider gebe ich darauf soviel wie auf die berühmten „blühenden Landschaften“ und bin mal gespannt ob DE für die momentane Flüchtlings-Euporie etwas aus der Vergangenheit gelert hat.
-trollEnde-
wäre das auch für private WLAN Zugänge, könnte man ja nach belieben Down- und Uploaden
„udem sollten – auch im Sinne der besseren Verfügbarkeit – sicher einige Seiten und / oder Ports gesperrt sein.“ Willkommen im Zensurland. Was man durch das Stopschild nicht geschafft hat, will man dann nun so erreichen. Am besten noch doch eine Blacklist die WLAN Anbieter direkt von der Regierung erhalten, geblockte Systemkritik inklusive.
Warum verlangen soviele Dinge nur das Abnicken irgendwelcher disclaimer? Die liest bzw. interessiert doch niemand(en). Niemand, der eine Verletzung des Rechts begehen will, ließe sich davon beeinflussen. Und von rechts wegen können sie keine Rolle spielen, die Gesetze gelten doch in jedem Fall.
Das ist irgendwie so als müsste ich am Supermarkt einen Türöffner drücken, um zu bestätigen, dass ich nichts klauen werde.
@clenze: Das ist eher so wie „Der Kaffee könnte heiß sein“ Aufschrift auf Kaffeebechern. So kann man die Anbieter nicht verklagen, nach dem Motto „Woher sollte ich wissen das Kaffee heiß ist“ (nachdenken ist wohl keine Option)