Bundesrat verlangt Strafe für bösartige Deepfakes

Ende letzter Woche hat der Bundesrat einen Gesetzentwurf zur Sicherung von Persönlichkeitsrechten vor Deepfakes verabschiedet. Die Initiative dazu stammt aus Bayern. Nach den Erklärungen im Gesetzesentwurf stellen Deepfakes erhebliche Risiken sowohl für die persönlichen Rechte Einzelner als auch für die Vermögenswerte und den demokratischen Entscheidungsprozess dar.

In der Praxis wurden zahlreiche Beispiele beobachtet, bei denen vor allem Frauen und Mädchen durch manipulierte Bilder und Videos in einen sexuellen Zusammenhang gebracht wurden, den sie selbst nicht gewählt oder gewünscht haben. Die persönlichen Folgen für die Betroffenen sind oft vergleichbar mit denen, die durch die unbefugte Veröffentlichung echter Nacktbilder entstehen könnten. Weitere Beispiele umfassen die Schädigung des Ansehens von Personen im politischen Diskurs oder sogenannte Schock-Anrufe, bei denen die Stimmen naher Verwandter künstlich nachgeahmt werden.

Das gegenwärtige Strafrecht decke laut der Politiker Deepfakes nur unzureichend ab, sodass die Einführung einer neuen Straftat, nämlich der „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Manipulation“, notwendig wird. Es wird eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgeschlagen für diejenigen, die täuschend echt wirkende, digital bearbeitete Aufnahmen verbreiten und dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Personen beeinträchtigen. Sollte die Verbreitung öffentlich erfolgen oder der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sein, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre ansteigen.

Auch fordert der Bundesrat die Bundesregierung auf, Initiativen zur Identifizierung und Markierung von Deepfakes zu initiieren und zu fördern. Weiterhin empfiehlt er eine kontinuierliche Überprüfung der gesetzlichen Regelungen im Bereich der künstlichen Intelligenz.

Wie eingangs erwähnt: Es handelt sich um einen Gesetzentwurf. Der vom Bundesrat vorgelegte Gesetzentwurf kommt nun zur Beratung in den Bundestag, der darüber beschließen wird. Bevor dies geschieht, hat die Bundesregierung die Möglichkeit, eine Stellungnahme abzugeben. Es bestehen keine gesetzlichen Vorgaben dafür, wie zügig der Bundestag den Entwurf behandeln muss.

Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf ge­lan­gt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir ei­ne kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

13 Kommentare

  1. Definiere „bösartig“.

    • Artikel gelesen? „Einführung einer neuen Straftat, nämlich der „Verletzung von Persönlichkeitsrechten durch digitale Manipulation“, notwendig wird. Es wird eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vorgeschlagen für diejenigen, die täuschend echt wirkende, digital bearbeitete Aufnahmen verbreiten und dabei die Persönlichkeitsrechte anderer Personen beeinträchtigen. Sollte die Verbreitung öffentlich erfolgen oder der höchstpersönliche Lebensbereich betroffen sein, kann die Strafe auf bis zu fünf Jahre ansteigen.“

    • Stehen Beispiele im Artikel.

    • Gerne: Wer in feindlicher Absic ht eine derartige Handlung unternimmt, handelt bösartig. „Böse“ ist ein Verhalten oder eine Handlung, die gegen Rechtsnormen, ethische Grundsätze und gesellschaftliche Werte verstößt und dabei vorsätzlich oder fahrlässig Schaden anrichtet.

      Eine böse Absicht liegt vor, wenn die Absicht des Täters besonders verwerflich und moralisch anstößig ist. Es handelt sich also nicht nur um das bloße Wollen eines rechtswidrigen Erfolgs, sondern um eine Motivation, die gesellschaftliche Normen und ethische Werte verletzt.

      Lt. Duden: „auf hinterhältige Weise böse; heimtückisch“ Heimtücke ist im Strafrecht die Ausnutzung der Arg- und Wehrlosigkeit des Anderen, typisch als Mordmerkmal, aber übertragbar auch andere Straftatbestände.

    • Aus dem Text ergibt sich dieser Rahmen für „bösartig“ = Erstellung manipulierte Bilder und Videos von Dritten, die sie selbst nicht gewählt oder gewünscht hätten. Erstellung von digitalem Content mit dem Effekt der Schädigung des Ansehens von Personen im politischen Diskurs oder zur Verwendung bei Schock-Anrufen, bei denen die Stimmen naher Verwandter künstlich nachgeahmt werden.

      • Das ist aber noch nicht bösartig. Dazu gehört noch eine feindselige Ausrichtung und Vorsatz der Verwendung. Juristisch 😉

  2. Also dass muss man sich ja wieder echt durch den Kopf gehen lassen: Vergewaltigung unter drei Jahren, Politiker deepfake von Kanzler als Bodybuilder atze auf Instagram bis zu fünf Jahre…only in germany

    • Nope. Artikel lesen, darin sind Beispiele genannt. Kanzler ist Person öffentlichen Lebens und muss, wenn nicht beleidigen oder anders herabwertend, damit umgehen können.
      Gibt genug schlechte Photoshop Bilder von allen möglichen Politikern auf Insta um Stimmung zu machen.

      Und in den USA ist schon jemand zu 14 Jahren für ein wie im Beispiel genannte Deepfake verurteilt worden. Nur in Deutschland sind die Strafe generell zu gering.

    • sinnfreies getrolle…onlyingermany

    • Der Strafrechtstatbestand § 177 StGB umfasst verschiedene Tathandlungen unterschiedlicher Qualität, in denen es um sexuelle Handlungen gegen den Willen eines anderen Menschen geht. Der Strafrahmen bewegt sich je nach Schwere und Ausmaß der Tat zwischen sechs Monaten und fünfzehn Jahren. Hier pauschal von „unter drei Jahren“ zu sprechen, widerspricht dem Gesetz und auch der Rechtssprechung.
      https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__177.html

  3. Wenn man das mal kurz weiterdenkt: allein die Verbreitung soll schon strafbar werden. Das bedeutet, dass Re-Tweets/-Toots eines ggf. harmlos anmutenden Bildes (wie das des Papstes im Wintermantel) unter Umständen schon strafbar wären. Da kursiert ein „lustiges“ Bild vom Kanzler mit Plautze und in Badehose am Malle-Strand auf FB und Tante Erna schickt es weiter mit dem Kommentar „Der Wal vor der Wahl“ und zack, Strafverfahren am Hals 🙂

    Wird spannend so ein Gesetz: wenn es für den einzelnen nicht klar als Fake erkennbar ist und der Verbreiter somit selbst hereinfällt, kann das dennoch böse enden. Wie hatten hier erst kürzlich einen Fall eines Lokalpolitikers, der bei einem Weinfest „leicht“ betrunken abgelichtet bzw. aufgenommen wurde samt „Nazi-Pöbelei“ gegenüber der Security. Wenn man sich also nicht der Gefahr eines strafbaren Fakes aussetzen möchte, könnte man das nicht einmal mehr weiterverbreiten. Puuh…

  4. MeinNametutnichtszurSache says:

    Die meisten hier haben wohl „nur“ den Artikel gelesen und nicht den verlinkten Gesetzestext selber. Und der ist einfach nur weich formuliert. Das „Beispiel“ mit den Frauenbildern ist wie üblich nur die Karotte vor der Nase. Funktioniert ähnlich wie bei der Diskussion der Vorratsdatenspeicherung. Die muss man schließlich auch haben, weil ist wegen Kinderpornographie…. wie, du bist gegen Vorratsdatenspeicherung? Du bist also dafür, dass KiPo… usw.

  5. Der Gesetzentwurf betrachtet doch nicht etwas völlig Neues. Er erweitert die Regelungen von § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen) https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__201a.html um den Aspekt der mit „computertechnischen Mitteln hergestellten oder veränderten Medieninhalte“.

    Was mit einem echten Bild verboten ist, sollte mit einem gefälschten oder generierten auch nicht erlaubt sein.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.