Bundeskartellamt: Zwei Verfahren gegen Google eingeleitet

Das Bundeskartellamt hat zwei Verfahren gegen Google eingeleitet. Die Wettbewerbshüter wollen prüfen, ob Google seine marktbeherrschende Position ausnutzt. Man bedient sich hier der neuen Vorschriften für Digitalkonzerne und hat auch schon gegen Facebook und Amazon Ermittlungen aufgenommen. Das Bundeskartellamt kann in einem zweistufigen Verfahren Unternehmen, die eine überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb haben, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.

Die Nutzung von Google-Diensten setzt stets eine Zustimmung zu bestimmten Bedingungen zur Datenverarbeitung von Google voraus. Es gibt verschiedene Wege, wie Google diese Bedingungen einführt, je nachdem ob ein Google-Konto vorhanden ist oder die einzelnen Dienste ohne ein solches Konto verwendet werden.  Darüber hinaus können Nutzer Personalisierungseinstellungen vornehmen. Das Bundeskartellamt wolle nun prüfen, inwiefern die Bedingungen Google die Möglichkeit zu einer weitreichenden, verschiedene Dienste übergreifenden Datenverarbeitung einräumen.

Zu klären sei auch, in welcher Form die Verarbeitung von Nutzerdaten, die Google auf Webseiten und in Apps Dritter erhebt, davon erfasst ist, so die Behörde. Relevant für die kartellrechtliche Bewertung ist darüber hinaus, welche Auswahl die Nutzer hinsichtlich der Datenverarbeitung von Google tatsächlich treffen können.

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes dazu: „Das Geschäftsmodell von Google baut ganz grundlegend auf der Verarbeitung der Daten seiner Nutzerinnen und Nutzer auf. Google hat hier einen strategischen Vorteil aufgrund des etablierten Zugangs zu wettbewerbsrelevanten Daten. Wir werden uns deshalb die Datenverarbeitungskonditionen sehr genau ansehen. Eine zentrale Frage ist dabei, ob Verbraucherinnen und Verbraucher ausreichende Wahlmöglichkeiten zur Nutzung ihrer Daten durch Google haben, wenn sie Google-Dienste verwenden wollen.

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