Bundeskartellamt: Für Meta (vormals Facebook) gelten neue Regeln
Das Bundeskartellamt wird sich Facebook, bzw. das Unternehmen Meta, noch genauer vorknöpfen und untersuchen können. Man habe festgestellt, dass das Unternehmen eines mit überragender marktübergreifender Bedeutung für den Wettbewerb ist. Damit sind die Instrumente der erweiterten Missbrauchsaufsicht auf Meta anwendbar, die der deutsche Gesetzgeber Anfang 2021 eingeführt hat. Die neuen Regeln des § 19a GWB erlauben dem Bundeskartellamt ein früheres und effektiveres Eingreifen gegen Verhaltensweisen großer Digitalkonzerne.
Sprich: Die Behörde hat nun mehr Befugnisse gegenüber Meta. So könnten. Verfahren schneller eingeleitet oder abgeschlossen werden – beispielsweise, wenn es um Übernahmen durch Meta und die Zusammenführung von Daten der einzelnen Dienste geht. Das Bundeskartellamt kann Unternehmen, deren überragende marktübergreifende Bedeutung für den Wettbewerb es festgestellt hat, wettbewerbsgefährdende Praktiken untersagen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagt:
Durch das von Meta geschaffene digitale Ökosystem mit einer sehr großen Zahl von Nutzenden ist das Unternehmen der zentrale Spieler im Bereich der sozialen Medien. Nach unseren Ermittlungen ist Meta damit auch im kartellrechtlichen Sinne ein Unternehmen von überragender marktübergreifender Bedeutung. Wir haben seine Position nach zeitweilig streitigem Verfahren jetzt förmlich nachgewiesen. Unsere Feststellung versetzt uns in die Lage, gegen etwaige Wettbewerbsverstöße deutlich effizienter vorzugehen, als wir das mit den bislang verfügbaren Instrumenten tun konnten. Meta hat auf Rechtsmittel gegen unsere Entscheidung verzichtet.
Wegen wettbewerblicher Bedenken hat das Bundeskartellamt Meta bereits Anfang 2019 die Zusammenführung von Nutzerdaten aus verschiedenen Quellen untersagt. Der Rechtsstreit mit Meta zu dieser Entscheidung ist jedoch bis heute vor den Gerichten anhängig. Außerdem führt das Bundeskartellamt bereits seit 2020 ein Verfahren gegen Meta wegen der Verknüpfung des 3D-Brillen-Angebots von Meta Quest (vormals Oculus) mit Facebook.
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Nur kurz festhalten. Die machen seit Jahrzehnten was sie wollen. Zahlen Strafen lieber als sich an Regeln zu halten. Passiert ist trotzdem weiterhin nichts und alle Verfahren schweben, weshalb Meta auch kräftig Daten teilt und sammelt.