Bundesjustizministerium plant schärferes Vorgehen gegen Hass im Netz

Das Bundesjustizministerium will schärfer gegen Hass im Netz vorgehen. Gerichte sollen in die Lage gelangen, Social-Media Konten auf Dauer zu sperren. Es soll vor allem Wiederholungstätern ein Riegel vorgeschoben werden. So kritisiert man, dass Opfer derzeit zu sehr auf die Willkür von Betreibern wie Meta, Twitter, TikTok und Co. angewiesen seien.

Die müssen zwar rechtswidrige Inhalte ohnehin laut Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) löschen, ob sie aber die dauerhaft Nutzer sperren, die Hass und Häme absondern, scheint oftmals von einem Münzwurf abhängig. Allerdings ist das ohnehin so eine Sache: Neues Konto angelegt, VPN am Mann – und es wird schwer werden, Wiederholungstäter korrekt zu identifizieren. Dennoch soll ein auch im Koalitionsvertrag festgehaltenes „Gesetz gegen digitale Gewalt“ wohl Lücken bei den Auskunftsrechten für Betroffene schließen und eben die erwähnten Accountsperren durch richterliche Anordnungen ermöglichen.

Mittlerweile hat das Bundesjustizministerium (BMJ) konkretere Eckpunkte ausgeführt, wie Tagesschau berichtet. Mögliche Accountsperren sollen dabei verhältnismäßig bleiben und nur bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen greifen. Allerdings ist das auch so eine Sache, die seitens der Gerichte ausgelegt werden muss. Die Sperren sollen sozusagen das letzte Mittel sein, wenn Löschungen einzelner Posts nicht fruchten, weil der Ersteller Wiederholungstäter ist bzw. Wiederholungsgefahr besteht.

Die jeweiligen Accountinhaber sollen auf die Sperrgesuche hingewiesen werden und Stellungnahme abgeben können. Profile sollen nur für „angemessene Zeiträume“ gesperrt werden. Kritik gibt es an dem Vorhaben auch schon: Der Richter und Vorsitzende der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF), Ulf Buermeyer, moniert, dass jemand erst zum Wiederholungstäter werden müsse, um gesperrt zu werden. Das sei wie ein Freibrief für einmalige Beleidigungen und ergebe keinen Sinn. Schließlich gebe es in der analogen Welt auch direkt nach der ersten Straftat Konsequenzen, nicht erst nach der zweiten.

Begrüßt wird, dass die sozialen Netzwerke und Co. die IP-Adressen herausgeben sollen, wenn etwa rechtliche Mittel wie Unterlassungserklärungen oder Schadensersatz gefordert werden sollen. Wie eingangs erwähnt: Wenn da aber jemand mit Anonymisierungsdiensten bzw. VPN unterwegs ist, nutzt das im Zweifelsfall auch eher wenig. Zumindest würde es aber die Wahrscheinlichkeit erhöhen, wenigstens unvorsichtige Täter zu erwischen und zu sanktionieren.

Viele Fragen verbleiben aber, denn es sei für Opfer immer noch teuer gegen Hass im Netz vorzugehen, weil sich da schnell hohe Kosten für Anwalt und Co. summieren. Ein Anfang wäre es, wenn die Plattformen verstärkt für Kosten solcher Auskunftsverfahren und Co. aufkommen müssten, da sie mit negativen Inhalten viel Geld verdienen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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26 Kommentare

  1. Langsam aber sicher hat man den Eindruck, dass statt Durchsetzung immer nur weiter verschärft wird. Man darf also gespannt sein, ob es wirklich etwas bringt oder man einfach den nächsten Rohrkrepierer produziert.

  2. Hass durch Verbote bekämpfen… Oh, oh…

    • Sehe ich auch als ungeeignet. Vielmehr müsste die Anonymität im Netz aufgehoben werden, dann würde sich das alles wieder einregeln.

      • Eben, keinem wird dabei die freie Meinungsäußerung genommen, aber die Anonymität. Das würde wirklich um einiges helfen.

        • Wenn alles was du sagst im Internet nachverfolgbar deiner Person zugeordnet werden kann, schränkt dich das nicht ein?
          Ach, du hast deinen Chef kritisiert? Tja, du bist gefeuert.
          Einen Kredit willst du? Na wer so eine Meinung hat bekommt nichts.
          Wie du willst ein besseres Klima? Willkommen im bayerischen Gefängnis du Klimaterrorist.

          Anonymität ist eines der wichtigsten Dinge, sonst sagst du garnichts mehr frei ohne Angst zu haben. Die Person die dich beleidigt ist dann eines der geringsten Probleme die du dann haben wirst.

          https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/eckpunktepapier-digitale-gewalt-101.html
          „So sollen laut den BMJ-Eckpunkten künftig explizit Nutzungsdaten wie die IP-Adresse herausgegeben werden müssen – und damit nicht nur die Netzkonzerne, sondern auch Messengerdienste und Telekommunikationsunternehmen in die Pflicht genommen werden – um nachzuvollziehen, wem eine IP-Adresse zugeordnet werden kann. “

          Das ist übrigens nichts anderes als die Vorratsdatenspeicherung die nicht umsonst von Gerichten kassiert wurde.

          • So ist es.

          • Losquantos says:

            Du stellst einen etwas merkwürdigen Zusammenhang her.
            Warum sollte es irgendeinen Unterschied machen, ob jemand seine Meinung über den Chef auf dem Markplatz herausruft oder es im Internet veröffentlichst?
            Man hat sich aktiv dazu entschieden seine Meinung nicht für sich zu behalten und muss dann halt auch mit den Konsequenzen leben. Ein Recht anonym Leute zu beleidigen sollte es nicht geben.
            Wenn deine Meinung so kontrovers ist, dass du Angst haben musst irgendwo damit anzuecken, dann wäre es vielleicht gut sie nicht jedem zu erzählen.
            Unabhängig davon möchte ich eine Aufhebung der Anonymität im Internet ebenfalls nicht.

            > Wie du willst ein besseres Klima? Willkommen im bayerischen Gefängnis du Klimaterrorist.

            Eigentlich bietet das Thema zu viel Potential für Missverständnisse, aber so etwas darf man nicht unkommentiert stehen lassen.
            Diese Personen sind nicht im Gefängnis, weil sie das Klima retten wollen. Sie sind dort, weil Sie sich nicht an Recht und Gesetz halten. Mag man persönlich vielleicht nicht gut finden, aber wir sind noch immer in einem Rechtsstaat, in dem der Zweck nicht die Mittel heiligt.

            • Das ist zwar keine besonders seltene, aber eine völlig geschichtsvergessene Position. Dinge, die heute noch im Overton-Fenster sind, können morgen schon tabu sein. Die Klarnamenpflicht hat einen unmittelbaren chilling effect auf den Diskurs und damit auf die zivilgesellschaftliche Partizipation, die unsere westlichen Demokratien von anderen Ländern unterscheidet.

              Das deanonymisieren des Internets ist im Kern tief antidemokratisch.

              … aber auch das ist alles nicht neu. 😀

            • Auf dem Marktplatz hört das eine begrenzte Gruppe. Im Internet steht es für immer und für jeden einsehbar.

              Und du sprichst den Punkt an, Meinungen nicht mehr ohne Konsequenzen von sich geben zu können ist der Tod einer Demokratie.
              Möchtest du eine überwachte Gesellschaft wie in China? Frag mal die Menschen dort wie frei sie sich äussern dürfen.
              Wenn die Infrastruktur erstmal da ist, ist das nur noch eine kleine Gesetzesänderung bis aus deiner Beleidigung ein Gefängnisaufenthalt wird. Und was eine Beleidigung ist, ist sehr variabel.
              Davon abgesehen ist es für eine Demokratische Gesellschaft wichtig auch unbequeme Meinungen kundtun zu können. Sonst hast du ganz schnell nur noch eine Meinung und eine gleichgeschaltete Gesellschaft. Das kann niemand wollen.
              Wie Voltaire einst sagte. Ich mag deine Meinung verdammen, aber ich gebe mein Leben dafür das du sie sagen kannst.

              Im Bayrischen Polizeistaat kannst du auf Verdacht bis 30 Tage in Gewahrsam genommen werden. Also bevor du etwas getan hast.
              „Wäre es nach der CSU gegangen, würde die Präventivhaft bis zu drei Monate dauern und dürfte immer wieder um drei Monate verlängert werden – Ende offen. So sah es ein erster Entwurf des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes vor.“

              Man sieht die Eskalationsstufen deutlich und wie gesagt, es braucht nur eine kleine Gesetzesänderung bis aus vermeintlich „Gut gemeint gegen Beleidigungen“ eine handfeste Katastrophe für eine demokratische Gesellschaft wird.
              Aus diesem Grunde wurde die Vorratsdatenspeicherung auch vom EuGH abgelehnt.

              Wenn solche Gesetze durchkommen ist nie die Frage ob das dann missbraucht wird, sondern ab wann.

      • MeinNametutnichtszurSache says:

        Fang doch mal bei dir an… warum postest du hier nicht mit deinem Klarnamen?

      • Na „Mule“ scheint ja ein super realer Name zu sein. Zu glauben man könnte Nutzern die Anonymität im Netz nehmen ist schon genauso naiv wie der Regierungsglaube das das Internet an der deutschen Grenze aufhört.

  3. Wäre eine generelle Sperrung von Haßpostern nicht eine Beschneidung des Rechts auf freie Meinungsäußerung? Ich meine nicht die entfernung der Haßposts, sondern das generelle Verbieten des Postings in digitalen Medien. Das wäre, als würde ich einem Menschen, der haßbriefe per Post versendet, verbieten, je wieder einen Brief, egal welchen Inhalts, von der Post befördern zu lassen. Ich halte eine generelle Nutzersperre, unabhängig vom Inhalt des einzelnen Postings, für eine unverhältnismäßige Grundrechtseinschränkung. Ja es ist mühsam dann die zzulässigen Postings einer Person von ihren nicht zulässigen zu unterscheiden – aber diese Arbeit muß sich ein Rechtsstaat eben machen. Mehr Personal statt mehr Verbote die nicht durchgesetzt werden können.

    • Ich gebe Dir hinsichtlich deiner Einschätzung vollkommen recht.
      In der Praxis bedeutet dies dann, dass Hasskommentare kaum verfolgt werden, da Polizei und Justiz diese Menge an Personal nicht aufbieten werden können.
      Wir haben also nur die Wahl zwischen Pest und Cholera.

  4. Kann man diese Kindergartensprache nicht mal sein lassen? Hass ist nicht strafbar. Hass kann man nicht verbieten. Entweder sachlich, oder ganz lassen die Debatte. Man kann Beleidigungen verbieten und verfolgen. Man kann Volksverhetzung verfolgen, ebenso wie Aufrufe zur Gewalt. Die Strafen dafür sind auch bereits vorhanden und alles andere als gering. Hass ist eine Vernebelungsphrase.

    • Richtig! Hass und Hetze sind heute genauso eine dumme Phrase wie in den 50ern der Schmutz und Schund in der Kultur, Literatur oder Musik, den man staatlicherseits und mit den Kirchen bekämpfen wollte. In Wahrheit geht es immer nur darum, Bürger zu gängeln, unfrei und abhängig zu machen und das Recht auf freie Meinungsäußerung zu beschneiden. Nicht um einzelnen Beleidigungsopfern rechtlich gehorzzu verschaffen, sondern um Staat und Politik vor (auch berechtigter) Kritik zu schützen. Das bestehende Recht reicht locker, Beleidigung etc. zu ahnden, nur wird es nicht getan. Weil anstrengend & man damit beschäftigt ist, Phantome zu verfolgen oder persönliche Befindlichkeiten juristisch zu ahnden oder zu schützen. Wir leben zunehmend in einem Biedermeier 2.0.

    • Das empfinde ich jetzt aber auch als Erbsenzählerei. Nirgendwo wird über „Verbote“ berichtet, sondern vielmehr darum, dass die Rechte der Opfer von Hass im Internet gestärkt werden sollen. Und dabei geht es nicht um Strafen, sondern darum, dass Opfer aufgrund fehlender Rechte überhaupt nicht in der Lage sind, etwas gegen ihre missliche Lage zu unternehmen. Denn als Opfer will man nicht per se den Täter bestrafen, sondern erst einmal dafür sorgen, dass es aufhört. Und diesbezüglich sollen die geplanten Änderungen helfen. Darüber hinaus sollen Auskunftsrechte es erst ermöglichen, überhaupt gegen Täter vorzugehen. Oder anders gesagt: als Opfer bekommt man da Rechte, wo man vorher auf das Gutdünken der ISP angewiesen war.

      Und „Hasskommentare“ ist ein Überbegriff, u.a. für die von Dir genannten Straftaten. Wer es genauer wissen will, dem empfehle ich diese Lektüre: https://www.bundestag.de/resource/blob/556722/637c2662069b18d07540a3a5bc91fe1a/WD-7-080-17-pdf-data.pdf

      • Ein Überbegriff, der die Sache verunsachlicht. Diese vernebelnden Begriffe wegzulassen ist auch keine Erbsenzählerei, sondern dringend geboten, Emotionalisierung ist keine gute Grundlage. Für nichts.

  5. Was regt ihr euch auf? Ihr hattet doch die Wahl und habt euch für die jetzige Regierung entschieden. Geliefert wie bestellt. Ohne Widerruffrist…

  6. DDR 2?

    Der Staat freut sich über die dämlichen Bürger. Kein Staat der Welt kommt mittlerweile so leicht an private Daten ran. Hoffentlich werden bald Tonbänder verteilt, dass wäre die Erfüllung der Deutschen. Alles mitschneiden und melden. Wieso sind hier im Forum eigentlich keine 10 Meldeknöpfe? Hier haben doch auch Leute unterschiedliche Meinungen, ist sowas überhaupt noch legal in Deutschland? :))))

  7. Also gerade weil hier keine „10 Meldeknöpfe“ sind und weil hier kontroverse Meinungen stehen gelassen werden, sollte dir eigentlich zeigen, dass es in D ganz gut im die Meinungsfreiheit bestellt ist.

    Beleidigungen und Verleumdungen werden davon natürlich nicht gedeckt und sind strafbar, und das ist auch korrekt.

    • Das war als Antwort auf Erwin gedacht, habe wohl den falschen Antworten-Button erwischt…

    • Und doch wünschen sich nicht nur viele Meldeknöpfe, es gibt auch wieder Meldestellen. Und selbstverständlich haben immer mehr Menschen Probleme aufgrund „erlaubter“ Meinungsäußerungen.
      Kann man ausblenden, muss man nicht. Begriffe aufweichen, Erfassen von Dingen „unter der Strafbarkeitsschwelle“. Alles in der Mache.

  8. Also lieber das Symptom als die Ursache behandeln. Dumm, dümmer, Deutschland…

  9. Da hier auch das Thema mit berührt wird, sei noch folgendes angemerkt:

    https://www.patrick-breyer.de/wissenschaftlicher-dienst-des-eu-parlaments-bestaetigt-chatkontrolle-verstoesst-gegen-grundrechte/

    „ Heute hat der Wissenschaftliche Dienst des Europäischen Parlaments (EPRS) im federführenden Innenausschuss (LIBE) des Europäischen Parlaments eine neue Studie zur Rechtmäßigkeit der geplanten Chatkontrolle-Verordnung vorgestellt. Die Rechtsexperten kommen zu dem Schluss, dass “bei Abwägung der von den Maßnahmen des CSA-Vorschlags betroffenen Grundrechte festgestellt werden kann, dass der CSA-Vorschlag in Bezug auf die Nutzer gegen die Artikel 7 und 8 der Grundrechtecharta verstoßen würde. Dieser Verstoß gegen das Verbot einer generellen Vorratsdatenspeicherung und das Verbot genereller Überwachungspflichten ist nicht zu rechtfertigen.”

    Man kann schon klar erkennen wie stark die „Hasskontrolle“ die Grundrechte eines jeden Mitbürgers berührt.
    Diese Tür schwingt immer in beide Richtungen. Schutz der Opfer berührt auch immer die Grundrechte aller. Es muss immer eine Abwägung im Einzelfall bleiben und darf nicht generell geschehen.
    Und wie mal jemand schrieb, Hass ist das neue Denkt doch an die Kinder.

    • Noch ein Nachtrag zur digitalen Gewalt:

      https://netzpolitik.org/2023/justizministerium-urheberrechtsverletzungen-sind-jetzt-digitale-gewalt/

      „ Das geplante Gesetz gegen digitale Gewalt handelt von weit mehr als digitaler Gewalt. Justizminister Marco Buschmann will umfassend Auskunftsansprüche ausweiten: auf Urheberrechtsverletzungen, Messenger und private Inhalte.“

      Es hat ja nicht lange gedauert bis aus der Beleidigung die Urheberrechtsverfolgung wird. Zuzüglich der Überwachung privater Messenger Inhalte. Siehe obigen Post.
      So wird wieder ein „gut gemeintes Gesetz“ gleich zur pauschalen Überwachung aller Bürger und Geschenk für die abmahnende Industrie ausgeweitet.

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