BKA: Internationales Ermittlerteam schaltet Krypto-Mixer cryptomixer.io ab
Ein internationales Ermittlerteam hat am Mittwoch, dem 26.11.2025, die Krypto-Handelsplattform „cryptomixer.io“ abgeschaltet und Kryptowährungen im Wert von rund 25 Mio. € beschlagnahmt.
Geführt wurden die Ermittlungen von der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main (ZIT) und der Kantonsstaatsanwaltschaft Zürich, eingebunden waren u. a. BKA, Europol, Eurojust sowie US- und weitere europäische Behörden. In der Schweiz wurden Serverinfrastruktur, mehrere Mail-Accounts sowie Daten bei einem Filehoster sichergestellt.
„Cryptomixer.io“ galt als einer der größten Bitcoin-Mixer mit mutmaßlichen Milliardenumsätzen aus überwiegend kriminellen Quellen. Der Dienst war seit 2016 aktiv und wurde vorrangig zur Verschleierung von Finanzströmen genutzt, inklusive bewusst fehlender Kundenidentifizierung. Laut BKA reiht sich die Aktion in eine Serie von Infrastrukturtreffern gegen die internationale Cybercrime-Szene ein.
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Ist es denn vorgeschrieben, dass sich Kunden zum Mixen mit Ausweis identifizieren müssen? Ist es vorgeschrieben, dass der Mixvorgang dokumentiert wird? Ich glaube eher nicht. Ich vermute das war Eurpol egal. Denn wenn der Serverbetreiber klagt und in ein paar Jahren gewinnt, spielt das keine Rolle mehr.
Wenn ein Dienst oder eine Infrastruktur nur zu dem Zweck besteht, Finanzströme bewusst zu verschleiern und dazu auch noch die grundlegenden Dokumentationspflichten ignoriert werden, ist von Geldwäsche auszugehen. Und bei der Anzahl an beteiligten Behörden weltweit wird es auch die entsprechenden Beweise geben.
BTW: Klagen kann man nur gegen die beschlagnahmende Behörde, hier also die zuständige Staatsanwaltschaft in der Schweiz. Europol ist, genauso wie Interpol, eine Organisation für Datenerfassung und Koordinierung. Die Sache mit angeblichen Exektuvikräften ist bei beiden Behörden ein Mythos von Hollywood & Co.
Gegen Geldwäsche gelten entsprechende Gesetze. Banken und andere Finanzdienstleister sind entsprechend verpflichtet, notwendige Informationen über ihre Kunden zu erheben (KYC, Know Your Customer). Ein derartiges Formular musste ich auch schon einmal ausfüllen, als ich eine größere Überweisung aus dem Ausland erhielt. Da musste ich zum Beispiel die Herkunft des Geldes nachweisen.
Aber Crypto ist doch gar kein Geld! Wie können dann die Gesetze für Geldwäsche gelten? Bei uns ist Crypto ein Kunstgegenstand und wird auch so versteuert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine Tauschplattform für Kunstgegenstände nichts illegales ist!
Es ist in der Tat auch dann Geldwäsche, wenn man irgendwelche teuren Gemälde & Co mit Schwarzgeld kauft und dann an einem anderen Ort ganz offiziell weiterverkauft und sich auf ein Bankkonto auszahlen lässt … Und das hat es schon gegeben …