Bargeldlose Festivals: Verbraucherzentrale kritisiert Zusatzkosten bei Bezahlchips

Immer mehr Veranstalter setzen auf bargeldlose Bezahlsysteme mit Chips am Handgelenk. Die Verbraucherzentrale hat nun bei mehreren Festivals problematische Geschäftspraktiken identifiziert und entsprechende rechtliche Schritte eingeleitet.

Die Prüfung ergab wohl, dass Festivalbesucher mit verschiedenen fragwürdigen Zusatzkosten konfrontiert werden. Für die Aktivierung oder erstmalige Aufladung der Bezahlchips wurden Gebühren zwischen 29 Cent und 2 Euro fällig. Diese Praxis steht im Widerspruch zu geltendem Recht, wenn die Chips die einzige Zahlungsmöglichkeit darstellen und mit EC- oder Kreditkarte aufgeladen werden.

Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die Rückerstattung von Restguthaben nach Festivalende. Einige Veranstalter erheben hierfür Gebühren oder verweigern die Auszahlung bei Beträgen unter 1 bis 2,50 Euro. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Besucher haben Anspruch auf vollständige Rückerstattung ohne Abzüge.

Auch die Fristen für die Rückerstattung geben Anlass zur Kritik. Statt der gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren setzen manche Veranstalter nur wenige Wochen an. Zudem bemängelt die Verbraucherzentrale die mangelnde Preistransparenz beim Ticketverkauf, da Servicegebühren oft erst beim Kaufabschluss aufgeschlagen werden.

Von zehn abgemahnten Festivalveranstaltern haben acht eine Unterlassungserklärung unterzeichnet. Gegen die Heroes Festival GmbH wurde Klage beim OLG Bamberg eingereicht, da der Veranstalter weiterhin 1,50 Euro für die Chipaufladung und 50 Cent für Rückerstattungen verlangt.

Die Rechtslage scheint sich zu Gunsten der Verbraucher zu entwickeln: Das Landgericht Berlin hat bereits Anfang 2025 dem Lollapalooza-Festival Zusatzkosten für Bezahlchips untersagt. Auch das Landgericht Bochum erklärte Aktivierungsgebühren und Mindestauszahlungsbeträge beim Juicy Beats Festival für rechtswidrig. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig, so die Verbraucherzentrale.

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22 Kommentare

  1. Ist auch eine absolute Frechheit. Genauso das Bon System wenn man für mindestens 20 Euro Bons kaufen muss und pünktlich zu Konzertende die Rückgabe geschlossen wird.

    Für solche Spielchen sollten Strafen fällig werden die derart weh tun, dass die Veranstalter von solchen Dreistigkeiten dauerhaft geheilt sind.

    • „pünktlich zu Konzertende die Rückgabe geschlossen wird“

      Da müsste dann das Publikum alles komplett zerlegen, anstatt schlecht gelaunt nach Hause zu gehen.

      • Hahaha, iss so…

      • Natürlich, weil Selbstjustiz immer der beste Weg ist…

      • Das hat das verarschte Publikum bei der ersten Version vom Hurricane Festival tatsächlich gemacht….da wurden ganze Lautsprechertürme weg geschleppt.
        Menschen lassen sich vieles gefallen , aber nicht alles, und vor allem nicht dauerhaft.
        Lass mal das Internet ausfallen,.dann nimmt man sich das Bier ohne Bezahlung.

      • Google mal nach Rolling Stones und Waldbühne. Muss nicht Selbstjustiz sein, kann auch Ekstase sein.

  2. Warum man sich bei den Festivalbetreibern so aufregt, verstehe ich nicht.
    Bei großen US-Finanzdienstleistern wie Visa oder Mastercard regt sich ja auch keiner auf.
    Im Gegenteil, da kann es immer nicht genug sein von Cashless.

    • Das ist ja auch kein passender Vergleich. Denn erstens sind das nicht die einzigen akzeptieren Zahlungsmittel und zweitens „leisten“ die auch was dafür. Die haben das Zahlungsnetzwerk aufgebaut und wickeln die Zahlungen ab.

    • Das Argument versteh ich nicht, zu Mal es um völlig unterschiedliche Dinge geht.

    • Was die Gebühren für erbrachte Leistungen bei VISA und Mastercard bei der rechtswidrigen Abzocke von Festivalbesuchern durch den Veranstalter zu tun haben, muss man nicht verstehen…

    • Ich muss für meine Visa- und Mastercard keine Gebühren zahlen. Würden die so ein Blödsinn einführen, wären die Karten morgen gekündigt.

  3. Im Artikel wird ja auch noch etwas anderes angesprochen:

    „Zudem bemängelt die Verbraucherzentrale die mangelnde Preistransparenz beim Ticketverkauf, da Servicegebühren oft erst beim Kaufabschluss aufgeschlagen werden.“

    Da frage ich mich auch, wieso es immer noch zulässig ist, das geworben wird mit „Tickets ab xx €“, man tatsächlich aber die Tickets nicht zu dem Preis bekommt. Das Argument, dass die zusätzlichen Gebühren nicht vom Veranstalter, sondern vom Ticketdienstleister erhoben werden, kann man hier nicht gelten lassen. Mir als Verbraucher ist es letztlich doch völlig egal, wer der Beteiligten am Ende welchen Anteil vom Verkaufspreis bekommt, mit geht es darum, zu wissen, was mich der Spaß kostet.

    • Ist im Prinzip das gleiche Spiel wie bei den Neuwagen mit den „Überführungskosten“ – diese Verarsche hast du auch bei sonst keinem Produkt.

      • Nein, kann man nicht mit Überführungskosten vergleichen, denn diese kann man umgehen, wenn man eine Werksabholung macht. Eine „Servicegebühr“ hingegen, muss man zahlen, allerdings kenne ich den Gesamtpreis bereits, wenn ich den Vertrag unterschreibe.
        Das mit den Tickets ist ein anderes Spiel und grenzt an Abzocke und ist eher mit den Spielchen von Billigfliegern zu vergleichen, die ja auch Stück für Stück verboten werden.

        • Es gibt auch Autohersteller, bei denen man um die Überführungskosten nicht herumkommen würde, selbst bei Selbstabholung.
          Bei den Billigfliegern (dieses Jahr schon EJ und Ryan) fand ich dagegen alles transparent und wusste vorher was man zahlt – man muss es dann aber nicht.

  4. Auch wenn ich selbst nicht dort war, so habe ich öfters gelesen, wie es das Deichbrand-Festival macht und so sollte es wohl Standard sein. Dort läuft alles per Kartenzahlung ohne Umweg über ein geschlossenes System der Festival-Betreibers. Ein Verbot von solchen Closed-Loop Systemen wäre wohl angebracht.

  5. „Einige Veranstalter erheben hierfür Gebühren oder verweigern die Auszahlung bei Beträgen unter 1 bis 2,50 Euro. Die Verbraucherzentrale stellt klar: Besucher haben Anspruch auf vollständige Rückerstattung ohne Abzüge.“

    Die Rechnen doch bewusst damit das die Besucher sich vielleicht ärgern aber die wenigsten wohl wegen 1 € oder weniger n Fass auf machen. Das rechnet sich in der Masse natürlich.

    Mir Bargeld könnte so ein Masche nicht abgezogen werden. Was gibt es für einen legitimen Grund auf Chips zu setzten? Allenfalls schnelleres Bezahlen vielleicht.

    Gut das die Richter (m/w/d) da jetzt ein Machtwort sprechen.

    Elknipso hat recht: Da müssen drastische strafen her dass sich die Veranstalter 2mal überlegen so was nochmal zu machen.

  6. Ich kann mich noch an die ersten bargeldlosen Zahlungskarten in der Disko so zwischen 1995 und 2005 erinnern. Damals hatten wir anfangs Sorge, dass die einem irgendwas aufbuchen – man konnte aber am Terminal die Summe nachschauen und es lief immer alles korrekt, mit Barzahlung am Ausgang.

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