Balkonkraftwerke mit Schuko-Stecker: Der VDE nickt ab
Steckersolargeräte, oft als Balkonkraftwerke bezeichnet, bekommen eine eigene Produktnorm. Im Dezember 2025 erscheint die DIN VDE V 0126-95 VDE V 0126-95:2025-12 mit dem Titel „Steckersolargeräte für Netzparallelbetrieb – Teil 95: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“. Hinter dem eher sperrigen Namen steckt ein Paket an Vorgaben, das nach rund acht Jahren Normungsarbeit steht. Zwei Entwürfe, über 1.250 Einsprüche und ein Schlichtungsverfahren später liegt nun die nationale Produktnorm für diese Gerätekategorie auf dem Tisch. Viel Gedöns, das ihr hier einsehen könnt.
Ein großer Streitpunkt im Normungsprozess war die Balance zwischen Sicherheit und Alltagstauglichkeit. Im Zentrum standen die erlaubte maximale Leistung und die Frage, wie der Anschluss an das Hausnetz aussehen darf. Es ging um Risiken wie elektrischen Schlag, mechanische Stabilität und mögliche Überlastung der Hausinstallation, gleichzeitig aber auch um Interessen der Anwender, die möglichst unkompliziert Solarstrom einspeisen wollen. Vor allem die Diskussion um die Steckverbindung hat sich gezogen.
Bei der maximalen Leistungsgrenze orientiert sich die Norm an der überarbeiteten Anwendungsregel E VDE-AR-N 4105:2024-10 für Erzeugungsanlagen im Niederspannungsnetz. Die zulässige Einspeiseleistung des Wechselrichters wird auf 800 VA festgelegt. Bei der Modulleistung differenziert die Norm nach der Art des Steckers. Wenn ein Steckersolargerät mit einem normalen Haushaltsstecker kommt, liegt die maximal zulässige Gesamtmodulleistung bei 800 Wp plus 20 %, also 960 Wp. Wird ein spezieller Energiesteckvorrichtungsstecker verwendet, etwa nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1), darf die Gesamtmodulleistung bis 2.000 Wp reichen. Damit gibt es mehr Spielraum, wenn auf spezielle Stecker gesetzt wird, während Systeme mit Schuko-Anschluss enger begrenzt bleiben.
Neu sind auch die Anschlussregeln. Die Produktnorm öffnet Türen, die bisher zu waren: Steckersolargeräte können künftig unter bestimmten Bedingungen über einen Schutzkontaktstecker an eine normale Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Dadurch wird ein Szenario abgebildet, das in der Praxis ohnehin eh weit verbreitet ist, aber bisher normativ in einer Grauzone hing. Der Basisschutz und die elektrische Sicherheit müssen laut Norm entweder mechanisch oder elektromechanisch umgesetzt werden. Heißt also tatsächlich: max. 960 Wp mit Schuko, darüber eben bis 2.000 Wp der Wieland oder SEP. Vermutung: Gibt viele, die mehr als max. 960 Wp und den Schuko haben…
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Gute Nachricht!
>> Hinter dem eher sperrigen Namen steckt ein Paket an Vorgaben, das nach rund acht Jahren Normungsarbeit steht. Zwei Entwürfe, über 1.250 Einsprüche und ein Schlichtungsverfahren später liegt nun die nationale Produktnorm für diese Gerätekategorie auf dem Tisch.
Das ist eines der Probleme, die wir in DE haben. Bürokratie und laut wiehernder Amtsschimmel.
Der Elektriker e.V. soll sich doch seine Norm sonstwo hin schmieren, wenn er sich nicht an der Realität orientiert. Kaum jemand, der sein BKW mit mehr als 960 Wp an der Schukosteckdose angeschlossen hat, wird irgendwas ändern.
Bis die Bude dann abbrennt und keine Versicherung zahlt, weil man alles besser gewusst hat als die Fachleute. Dann ist das Geschrei groß.
Gibt es solche Fälle in Deutschland bisher?
Das hat nichts mit Fachleuten zu tun, physikalisch sind die 800VA bzw. die 960Wp für über 99 Prozent der Haushalte völlig Banane weil die Elektroinstallation viel mehr kann. Viel viel mehr. Und selbst die uralten Installationen könnten das sogar ab. Problematisch wird es dann eher wenn man zwischen Sicherung und weiteren Verbrauchern die Anlage einsteckt, dann kanns tatsächlich kritisch werden bei Dauerlast der anderen Verbraucher und 800 Watt aus den Panels. Und weil das in der Theorie irgendwo bei einem Otto vorkommen könnte, müssen alle anderen leiden.
Und alles von angeblichen Fachleuten entschieden, die nicht gewählt wurden. Die keinerlei gesetzgebende Gewalt haben.
7kWp Panels erlauben, dazu 2400W Einspeisung wenn das Teil an einem eigenen Stromkreis alleine hängt und entsprechend abgesichert ist. Dazu gescheite Stromzähler anstatt die neuen Rohrkrepierer und Smart Meter für Nulleinspeisung. Keine Genehmigung sondern Nachweis einer Elektrofachkraft für korrekte Installation.
80 Prozent der Balkonkraftwerke sind sowieso nicht angemeldet, juckt eh niemand mehr. Und selbst wenn irgendwas brennt – als Inselkraftwerk ohne Verbindung zum Stromnetz darf man eh machen was man möchte.
Und schau an wie sich Elektriker an VDE halten… Bei uns bei der Neuinstallation haben sie gemurkst ohne Ende.
Man kann über die eine oder andere Norm streiten und das machen die Fachleute auch.
Ja, die Norm ist die den einen Fall mit Verbraucher Otto gedacht.
Diese Regelwerk sind keine Willkür oder Bürokratie (gut, manche sind Überängstlich), sondern wurden vielfach mit Blut geschrieben.
Wenn man weiß was man macht, nur zu. Ist man ein Hobbyschrauber mit rudimentären Kenntnissen, halte dich an die Normen.
Denn wenn wegen Otto noch deine Wohnung mit abbrennt und schlimmsten Fall einer zu Schaden kommt, ist es zu spät und das Geschrei groß.
Die wenigsten Menschen da draußen sind Elektromeister und Strom ist potenziell gefährlich.
Handwerker die Murks bauen sind ein generelles Problem.
Das wünscht man keinem.
Ich wusste garnicht, dass man physikalische Gesetze wählen kann. Das ist ja super. Machen wir doch einfach eine Abstimmung, damit wir demnächst alle fliegen können.
Und am Ende muss dann die Feuerwehr in Aktion treten, weil so „Helden“ wie du der Ansicht sind, dass sie mehr wissen als die Experten. Selbst 800W halte ich schon für sehr grenzwertig, wenn ich daran denke das viele Häuser noch Installationen aus den 1960ern oder frühen Siebzigern haben. Egal, lass Schmerz dein Lehrer sein.
Die 800W sind keine Dauerlast und treten in der Regel nur als Peak auf.
Die Leitungsreserven sind dafür ausreichend.
Problematisch wird das nur wenn du auf die Idee kommst an diesem Stromkreis zwei bis drei 2kW Heizlüfter laufen zu lassen.
Das ganze ist schon ordentlich durchgerechnet.
Wenn 800W „Dauerleistung“ für wenige Stunden am Tag deine Leitungen aus den 60er Jahren überlasten, dann frage ich mich, was du mit deinem Staubsauger, Bohrhammer, Heizlüfter, Durchlauferhitzer, Toaster, Mixer, Ofen, Herdplatte, Gaming PC … machst.
Vor allem ist und bleibt die verlegte Installation doch bei einer Schuko und Einspeisedose die selbe. Eine Schuko Dose hat eine Spitzenlast von 16A für 1h und Dauerlast von 8-10A (1800-2300W). Es gibt also keinen vernünftigen Grund diese Komponente als Limitierung für irgendwas zu verwenden, außer dass die Elektrolobby meint mit dem Wechsel oder der Installation von diesen Einspeisedosen Geld zu verdienen. Interessant ist ja auch, wie die Argumentation von „Schuko ist aufgrund der Kontakte überhaupt nicht sicher“ zu „ist schon sicher, aber nicht gut bei Dauerlast“ geschiftet ist.
Ausagen ohne Grundlage, wie deine, verunsichern Leute, welche sich mit der Thematik gar nicht auskennen, einfach nur.
Ich dachte bisher, dass man bis 2000W einen Schuko-Stecker/Steckdose nutzen darf. Man muss also die Steckdose gegen eine Wieland-Steckdose austauschen lassen!?
Und wenn ein Speicher mit im System hängt, darf man das auch nicht einfach so betreiben (wurde hier im Beitrag gar nicht erwähnt)?
Ne, bisher durftest du 2000W Panels haben, die dann über z.B. einen Wechselrichter 800W über den Schuko-Stecker abgaben. In z.B. nem Anker Solix 3 Pro Speicher ist der Wechselrichter eingebaut. Leider kann man hier z.B. bisher keine 960W auswählen, sondern 800W oder 1200W 😉
Darfst du auch weiterhin. Entsprach weder der alten noch der neuen Norm
Im Oktober habe ich ein BKW angemeldet … Wechselrichter 800W mit 1000 W Modulleistung (2Stück je 500 W). Aus Platzmangel wurde nur 1 Modul verbaut, also wäre ich ja innerhalb der Grenze, muss ich nun was ummelden? Oder gibt es einen Bestandschutz für bereits bestehende Anlagen?
hä? Vielleicht steh ich auf dem Schlauf aber 800w < 960w!? Der Wechselrichter gibt max. 800W ab, das Modul liefert aktuell ja sogar nur 500w.
Du kannst 2000W an den Wechselrichter stecken, der dann max. 800W über einen Schuko-Stecker abgibt.
Nein ich glaube nicht, dass es da einen Schutz gibt. Die Norm ist jetzt dann da und die BKW müssen dieser entsprechen. Heißt nicht normgerechte Anlagen können still gelegt werden.
Das bezweifle ich.
Denn ein großer Teil dieser Anlagen wurden vom Staat gefördert.
So ist es. Auch bei mir in Oldenburg. Die Stadt hat gezahlt und den Netzbetreiber hat es bei der Anmeldung überhaupt nicht interessiert ob Schuko oder Wieland.
Und das macht dann die BKW-Polizei die auf Kontrollgang geht?
Die gibt es doch nur in Österreich… bisher
Der Zusammenhang zwischen Modulleistung und Stecker erschließt sich mir nicht.
Der Wechselrichter begrenzt doch sowieso auf 800 W. Oder darf man mit Wieland Stecker dann 2000 W einspeisen?
Nein, du darfst nur 800 Watt einspeisen. Der Vorteil von 2000 Watt Modulleistung ist, dass du die 800 Watt viel früher und viel länger am Tag erreichst. Also nicht mehr als 800 Watt in der Spitze aber trotzdem unterm Strich deutlich mehr.
Es geht nicht um den Normalbetrieb, sondern um die Begrenzung im Fehlerfall. Schuko‑Steckdosen sind nicht für eine dauerhafte Einspeisung ausgelegt. Im Fehlerfall fließen dauerhaft lediglich 960 W und nicht 2000 W.
Mir erschließt sich nicht so recht, welche Relevanz es aus Sicht der Schukosteckdose hat, in welche Richtung der Strom fließt. Wenn ich ein Gerät anschließe, welches dauerhaft 1000 Watt verbraucht, ist das kein Problem. Schließe ich eins an, das dauerhaft 1000 Watt einspeist, dann doch? Warum?
Welches Gerät zieht dauerhaft 1000Watt über Schuko, Tag für Tag viele Stunden? Mir fällt keines ein.
Im Winter eine strombetriebene Heizung zum Beispiel?
Nenn sich (Bad)heizkörper oder Klimagerät
Ich lade schon über 3 Jahre fast täglich mein E-Auto mit 2000 Watt. Meist am Tag um möglichst viel PV-Strom zu verwenden. Manchmal aber auch über Nacht. Ist überhaupt kein Problem.
Ich glaube, Wieland hat hier mit dem „speziellen Energiesteckvorrichtungsstecker“ immer noch die Finger tief drin.
Wenn es nur um den Strom ginge, würde auch eine blaue Dose nach IEC 60309 ausreichen. Ausgelegt für Dauerbetrieb. Die Wechselrichter der letzten Jahre schalten alle bei Ziehen des Steckers frei. Somit geht hier auch keine Gefahr von den offenen Kontakten aus.
Der Schuko Stecker wird es in fast allen Fällen sicher auch überleben. Aber runtergebrochen auf die Normen will sich hier wahrscheinlich keiner die Finger verbrennen. Zumal der Zustand der restlichen, elektrischen Anlage den wenigstens bekannt sein wird. Auch was alles so im verwendeten Stromkreis noch so angeschlossen ist, hat hier wieder einen Einfluss. Viel zu komplex für einen Persilschein.
Bzgl. deiner 1000 Watt über mehrere Stunden … Ladeziegel für Auto! Der wird von vielen Anwendern sicher an alles angeschlossen wenn es nach Schweinenase aussieht. Ja, es gibt bei den Markenprodukten eine Temperaturüberwachung im Stecker, welche die Kontakte überwacht und ggf. ausschaltet. Aber was ist mit der Leitung bis zum LS? Evtl. nicht mit direktem Weg in die Verteilung, sondern über viele Meter durch ein paar Abzweigdosen gelegt. Hier ein Übergangswiderstand und da vielleicht noch einer, Erwärmung an ungünstiger Stelle. Das kann dann auch mal übel ausgehen. Wenn dann noch ungünstigerweise einen BLKW im Stromkreis hängt und die 800Watt mit auf die Leitung gibt, was der LS gar nicht mitbekommen kann, kann das ne schlechte Zuleitung über die Grenzen belasten.
Das Problem liegt woanders. Eine Schukosteckdose ist eigentlich für eine Dauerbelastung von 10A, also 10A x 230V = 2300W ausgelegt. In der Regel sind „Steckdosenstromkreise“ mit 16A Leitungsschutzschaltern (allgemein Automaten genannt) abgesichert, Sie lösen also aus wenn ein Strom größer 16A fließt, was einer Leistung von 3680W entspricht (P=UxI). Nehmen wir mal an, du hast ein 4000W Verbraucher an einer Steckdose angeschlossen. Der netzseitige LS-Schalter würde auslösen und deine Leitungen schützen. Speist du nun 800W über PV ein und „holst“ 3200W aus dem Netz, würde der netzseitige LS Schalter nicht auslösen, ABER die Zuleitung zu deinem Verbraucher, meist 1,5mm2, ist nur für 16A, also 3680W ausgelegt, sie wird also ist also mit 4000W überlastet.
Nun könnten zB über diese Leitung 3680W aus dem Netz und gleichzeitig 2000W aus der PV Anlage fließen ohne das der netzseitige LS Schalter auslöst, damit wäre dann ein 1,5mm2 Kabel restlos überlastet. Es erhitzt sich unzulässig und könnte Brände verursachen.
Eine zeitlang vor der Harmonisierung wurden Steckdosenstromkreise mit 2,5qmm2 ausgelegt, die können etwas mehr verkraften. Man sollte sich also schon Gedanken über seine Hausinstallation machen und nicht einfach glauben, dass alles gut gehen wird.
Das Problem löst Wieland aber nicht.
Das macht Sinn. Wobei man natürlich auch mit dickeren Kabeln nie mehr als 16A an einer Steckdose ziehen darf; dickere Kabel würden dabei helfen mit Einspeisung an zwei verschiedenen Steckdosen zwar jeweils unter 16A Strom zu ziehen, insgesamt aber mehr als 16A.
Kein einziges Gerät das den regulären Schuko-Stecker verwendet darf in einer Art und Weise verwendet werden in der es mehr als 16A zieht, immerhin sind die Leitungen im oder verbunden mit dem Gerät nicht dafür ausgelegt. Prinzipiell ist das natürlich sowieso keine Sorge weil die Geräte nicht mehr ziehen; problematisch wird es eigentlich nur bei PDUs (also Steckdosenleisten) und PDU-ähnlichen Geräten, die selbst keine eigene Vorsicherung haben.
Das Problem ist dass du mit dickeren Leitungen zwar mehr Strom aus der Steckdose ziehen könntest, die Leitung des PDU damit aber hilfslos überlasten würdest. Die Sicherung ist zwar nur dazu da die Leitungen des Hauses zu schützen, aber mit Einspeisung werden PDUs ohne Vorsicherung und ohne weitere Schutztechnik im Haus unsicher.
Idealerweise müsste man dann für Neubauten die Elektrik dann überdenken um höhere Einspeisung zu erlauben. Eigentlich alleine schon um zu verhindern dass nicht etwa die Gesamteinspeisung (wenn man an zwei Steckdosen mit getrennten Systemen einspeist) die Leitungen überfordert, zwar hoffentlich eine Idee auf die niemand jemals kommt, aber das Konzept der Sicherung im Verteilerkasten die den ganzen Stromkreis schützt ist mit Einspeisung einfach veraltet und kann nicht umfassend schützen.
Gleichzeitig bestände damit auch die Möglichkeit die Einspeisung flexibler zu gestalten. Etwa einen eigenen Stromkreis für alle Steckdosen bzw zumindest für solche an denen man einspeisen oder sich die Option zur Einspeisung offen halten möchte; das setzt dann natürlich wiederrum voraus das man die Steckdose an der der Wechselrichter steckt im Nachhinein im Verteilerkasten als Zuspeisung (ins Hausnetz) statt Lastkreis umwandeln kann.
Alternativ könnte man natürlich auch einfach an jeder Steckdose, bzw. zumindest bei jeder Steckdose in Stromkreisen die Einspeisung erlauben sollen, eine Sicherung vorschalten.
Irgendwie verstehe ich den Zusammenhang nicht.
Wieso sollte die Modulleistung vom Stecker abhängen? Dazwischen ist doch der Wechselrichter und dieser darf ja eh nur 800W einspeisen. Ob daran jetzt Module mit 400, 600, 800 oder 2000 Wp angeschlossen werden ist doch vollkommen unwichtig, oder nicht?
Denke die erhöhte Anzahl an Panels wie einen größeren Trichter, umso größer der Trichter, umso öfter und länger kommt 800W beim Wechselrichter an und wird in den Stromkreislauf eingespeist. Und eine Dauerbelastung der Stromleitung mit hoher Wattzahl will man vermeiden, weil davon eine theoretische Gefahr ausgeht, wie ein Wasserschlauch der länger unter viel Druck steht und daher eher platzen könnte.
Wenn Du an einem 800 W Wechselrichter 960 Wp Module hängst liefert der die 800 W einmal am Tag für kurze Zeit. Wenn Du 2000 Wp Module an den gleichen Wechselrichter hängst, liefert der die 800 W im besten Fall für Stunden. Die Zeitkomponente ist hier das ausschlaggebende Argument, kurze Belastung für seltener zu thermischer Überlastung als länger dauernde.
Worauf fußt eigentlich die Unterscheidung der maximalen Modulleistung je nach verwendetem Anschluss an das Hausnetz?
PV-Module mit 2kWp können natürlich viel mehr Stunden am Tag die 800VA liefern als Module mit nur 800Wp. Die Module mit 2kWp liefern z.B. die 800VA von 10:00 – 18:00, die 800Wp Module nur von 13:00-16:00.
Trotzdem ist es nich besonders logisch. Ich vermute da gab es 2 Lager und die haben sich auf diese seltsame Weise zu einem Kompromiss einigen können.
Wer die geballte Fachkompetenz der Elektrotechnik kennenlernen will, der muss hier die Kommentare lesen. Aber man sollte nicht alles glauben, was so geschrieben wird. Manche sehen im VDE-Normenwerk sowas wie die Bibel des Elektrikers. Es wird aber vergessen, dass auch die Betrachtung der christlichen Bibel gewisse Zweifel aufkommen lässt.
Ich finde es immer süß, wenn hier unter Abschaltung des eigenen Verstandes wahlweise die eigene Weltanschauung propagiert oder die umfassende Expertise der sogenannten Experten gelobt wird. Erklären konnte mir bisher keiner, warum ein thermisch nach theoretischen 5 Einspeisestunden längst stabiles System an den Rand seiner Zuverlässigkeit gerät, wenn diese Einspeisung nun 8 oder gar 16 Stunden dank Speicher dauert. Abgesehen davon, dass niemand mit Verstand dauerhaft 800 Watt aus dem Speicher in das Netz verschenkt, sondern die Einspeisung nach Eigenbedarf regelt und diese Anlagen schon deshalb eine eher geringere Gefahr als ungeregelte Volleinspeisung darstellen.
Mir scheint, der wiehernde Sachverstandsträger (per Definition) hat nur den kleinsten Nenner durchwinken können, um sich nicht völlig lächerlich zu machen.
Die Wielandsteckdose löst in diesem Fall wirklich kein einziges Problem.
Lieber VDE: sechs, setzen.