Autobahn GmbH und O2 bauen das 5G-Netz an den Autobahnen aus

Bildquelle: O2

Um die mobile Netzabdeckung auf den Autobahnen zu verbessern, haben die Autobahn GmbH und O2 Telefónica eine Kooperationsvereinbarung geschlossen. Mit dem Ziel, die Netzabdeckung durch den Ausbau von zusätzlichen Mobilfunkstandorten mit 5G-Technologie auf einer Strecke von 13.200 Kilometern zu verdichten, strebt O2 Telefónica an, sowohl den steigenden Datenverkehr zu bewältigen als auch die Voraussetzungen für zukünftige technologische Entwicklungen zu schaffen. Hiermit setzt das Unternehmen Maßnahmen um, die über die regulatorischen Anforderungen der Jahre 2015 und 2019 hinausgehen.

Die Autobahn GmbH wird neue erforderliche Standorte auf geeigneten, bundeseigenen Flächen entlang der Autobahnen, in Rastanlagen und auf eigenen Grundstücken identifizieren und zur Verfügung stellen. Außerdem werden die Bedingungen für die Nutzung dieser Flächen im Vergleich zu bisherigen Verfahren erleichtert und die Genehmigungsprozesse gestrafft, so die Unternehmen. Die Kooperationspartner werden also Standorte neu bewerten und planen, deren Realisierung zuvor als unzulässig angesehen wurde oder die in vorangegangenen Genehmigungsprozessen abgelehnt wurden.

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19 Kommentare

  1. Ist es nicht sinnvoller erstmal eine Funktionierende Mobilfunkversorgung an den Bahnstrecken zu realisieren?

  2. Also an den Autobahnen habe ich bei O2 besseres Netz als beim Bahnfahren. Vielleicht erst mal mit der DB zusammenarbeiten?

    • Fahre zu selten Bahn, um die Abdeckung auf den Schienen beurteilen zu können, aber zumindesst hier in NRW, kann ich mich über die o2-Abdeckung auf den Autobahnen wirklich nicht beschweren.

  3. Noch idealer wäre es, wenn die Masten verfügbar wären für ALLE Mobilfunkanbieter – nicht nur für O2.

    • Leider kann man die anderen Mobilfunkanbieter nicht zur Kooperation zwingen. Vermutlich kann man auch o2 nicht zwingen, die mit Unterstützung der Autobahn GmbH errichteten Masten zur Nutzung durch andere Mobilfunkbetreiber freizugeben.

      • Hallo mr. T., laut Text sind es doch Grundstücke die dem Bund gehören auf denen die Sendeanlagen errichtet werden sollen. also ein öffentliches gut klar kann man da als eigner bundesrepublik Bedingungen stellen z. B. diskriminierungsfreien zugang für alle Mobilfunkdienstleister.

        • Soviel Druck wird mit den Kooperationsverträgen vermutlich nicht auf die Mobilfunkbetreiber ausgeübt. Die leben ja auch ohne die Kooperation recht gut, würde ich sagen. Zugangsrechte und Zielvereinbarungen, was die zeitliche Komponente bis zur Zielerreichung regelt, wird es nicht geben. Hauptsache es wird (aus)gebaut um den Bürgern einen Fortschritt vorzugaukeln.

          Den Autohassern und Dienstwagenprivileg-Abschaffern dürften solche Kooperationen, mit denen der Netzausbau an der Autobahn priorisiert wird, grundsätzlich ein Dorn im Auge sein. Hauptsache Bus und Bahn fahren fast umsonst und man hat stabiles WLan auf der innerstädtischen Linie. 😉

      • Die Mobilfunkanbieter sind nach meiner Ansicht in einem Dilemma.
        Einerseits sollen Sie Kosten reduzieren.
        Hier wäre eine Kooperation sinnvoll.
        Andererseits brauchen Sie eine Unterscheidung – einen USP.
        Da spielt die Netzabdeckung eine (wichtige) Rolle.
        Es gibt aber heute ja schon – abseits der Kooperation 1&1 + Vantage Tower – bereits eine Zusammenarbeit. Die DTAG und VF haben sich laut Pressemitteilung gegenseitig bei grauen Flecken in Brandenburg unterstützt. Soweit ich verstanden habe, haben die nicht einmal gegenseitig Antennen aufgebaut, sondern der jeweilige Kunde nutzt die Hardware, es wird aber die Kennung des jeweiligen Anbieters angezeigt (So ne Art Roaming, wenn ich es richtig verstanden habe).

    • Basetuner says:

      O2 ist letzter (ok, vorletzter) Anbieter der hierzu eine Kooperation eingeht.

      „Die Autobahn GmbH und Vodafone hatten im Januar 2024 eine vorläufige Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
      Bereits im Mai 2023 hatte die Deutsche Telekom eine Vereinbarung mit der Autobahn GmbH des Bundes geschlossen.“
      Quelle: golem.de

      Allerdings wäre es schon interessant zu wissen ob ein Mitbenutzungsrecht gewährt werden muss.

      • Was bringen denn solche Kooperationsvereinbarungen, wenn darin keine Ziele und die Zeiträume, wann diese zu erreichen sind, festgeschrieben sind? Es gibt ja die schöne neudeutsche Umschreibung „Letter of intent“. Sowas kann auch nicht mal das Papier wert sein, auf dem es geschrieben wurde.

    • „Noch idealer wäre es, wenn die Masten verfügbar wären für ALLE Mobilfunkanbieter – nicht nur für O2.“

      Es ist eigentlich seit Jahren normal dass die Anbieter ihre Masten auch an andere Anbieter vermieten. Insbesondere weil die Anbieter die Mastgesellschaften in den letzten Jahren ganz oder teilweise an Investoren verkauft haben. Und die Investoren wollen natürlich möglichst viele Mieter auf den Masten haben. Das bringt Einnahmen.

      Telefonica z.b. hat ihre Masten in Spanien, Deutschland und diversen südamerikanischen Ländern 2021 an die American Tower Comapnay verkauft. Es ist davon auszugehen dass die zusätzlichen Masten von ATC Germany in Kooperation mit Telefonica gebaut werden, und dann auch den anderen Anbietern zur Verfügung stehen.

      https://americantower.com.de/de/index.html

  4. Da es der Markt offensichtlich nicht richtet, sollten die Anbieter gezwungen werden, dass kostenloses Roaming in allen Verträgen Pflicht wird. Wie die das dann untereinander abrechnen, sollen die mit der Regulierungsbehörde ausmachen, das kann dann dem Kunden egal sein. Dann wäre sofort überall tolles Netz… keine weißen Flecken mitten im Dorf mehr… ach wie schön wäre das…

    • >>Dann wäre sofort überall tolles Netz…

      Es klingt zu schön, um wahr werden zu können. Dummerweise sind nicht alle Mobilfunkstandorte der Betreiber auf Höchstleistung ausgebaut. Man hätte vielleicht keine weißen Flecken mehr, könnte aber nicht immer das beste Netz, mit hohem Datendurchsatz, haben. Die Mobilfunkbetreiber und die BNetzA würden sich lachend auf die Schulter klopfen und sich mit einem Versorgungsgrad von annähernd 100 % brüsten.

    • Dann haben Sie indirekt ein staatl. Monopol und die Beteiligten spielen sich die Bälle zu.
      Bau du, damit ich meine Masten hinhängen kann. Nein, bau du zuerst….

    • Wenn alle verantwortlich sind, ist keiner verantwortlich. Das wäre dann Beamtenmikado.

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