ARD Plus: App jetzt für Smart-TVs von Samsung ab Modelljahr 2020
ARD Plus sagt euch vielleicht etwas: Das ist das kostenpflichtige Streaming-Angebot der ARD, in welchem ihr auch diverse Beiträge finden könnt, die aus den frei zugänglichen Mediatheken herausgefallen sind. Im Blog ist ARD Plus öfter schon Thema gewesen. Jetzt erweitert man den Adressatenkreis, denn der Dienst steht über eine eigene App für Smart-TVs von Samsung ab dem Modelljahr 2020 zur Verfügung.
Nach der Registrierung in der ARD-Plus-App könnt ihr ausgewählte Inhalte aus 70 Jahren ARD-TV-Geschichte hochauflösend abrufen. Ihr gelangt zur Anwendung über den Smart Hub von Tizen. Die App wird außerdem laut der ARD so weiterentwickelt, dass sie auch auf älteren Samsung-TV-Modellen unterstützt wird. 14 Tage könnt ihr den Dienst im Übrigen kostenlos testen. Anschließend fallen 4,99 Euro im Monat an.
Warum sollt ihr für Inhalte nochmals zahlen, für die ihr eigentlich schon euren Rundfunkbeitrag geleistet habt? Die Inhalte von ARD Plus fehlen in der ARD-Mediathek aufgrund lizenz- und rundfunkrechtlicher Vorgaben. Das ist also nicht die Entscheidung der öffentlich-rechtlichen Sender.
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lieber andré, wenn du dich vor dem verfassen des artikels informiert hättest, würdest du wissen, das in der ard+ app nur inhalte angeboten werden, für die die ard keine lizenzrechte mehr hat und sie dieses neu werben musste. Liegen Bild- und Filmrechte für Filme oder Serien inzwischen woanders, kann weder ARD noch ARD Plus sie kostenlos zeigen. Dabei spielt es keine Rolle, wer irgendwann mal für die Produktion verantwortlich war.
Moin,
meine Interpretation:
Also wurde dem ÖRR lizenzrechtlich was verboten, damit diese danach wieder (noch mehr) per zusätzlichen Abbo abzocken können?
Eingeführt wurde das ganze wohl 2008:
„Mit dem neuen Vertrag sollen auch die Vorgaben der EU-Kommission umgesetzt werden. Brüssel hatte ein Missbrauchsverfahren wegen des Verdachts staatlicher Subventionierung der Rundfunkanstalten unter der Bedingung eingestellt, klare Rahmenbedingungen für die Finanzierung der öffentlich-rechtlichen Internetangebote zu schaffen.
[…]
Einigermaßen zufrieden sind die Verleger, die gegen die öffentlich-rechtliche Konkurrenz im Netz kräftig getrommelt hatten. Auf der Gegenseite gibt man sich dagegen zerknirscht.“
https://www.heise.de/news/Neue-Regeln-fuer-oeffentlich-rechtliche-Online-Angebote-213153.html
Wobei die damaligen Fristen mittlerweile nicht mehr gelten. Damals mussten z.B. (laut Artikel) TV-Sendungen nach 7 Tagen verschwinden, Sport- und Großereignisse nach 24 Stunden.
Jetzt gelten für Sport- und Großereignisse 7 Tage, Filme und Serien dürfen 12 Monate nach der Ausstrahlung in der „normalen“ Mediathek bleiben. Werden sie im linearen Fernsehen wiederholt, dürfen sie wieder für 12 Monate in die normale Mediathek.
https://hilfe.ard.de/artikel/verfuegbarkeit-in-der-ard-mediathek/