Apple und E-Books: EU-Kommission stellt Kartelluntersuchung ein

Die Europäische Kommission hat ihre kartellrechtliche Untersuchung gegen Apple im Bereich digitaler Bücher und Hörbücher beendet. Die Untersuchung begann bereits im Juni 2020 und konzentrierte sich auf zwei zentrale Aspekte: Zum einen ging es um Apples Vorgabe, das hauseigene In-App-Bezahlsystem zu nutzen. Zum anderen wurde untersucht, inwieweit Apple die Möglichkeiten von E-Book- und Hörbuch-Entwicklern einschränkte, iPhone- und iPad-Nutzer über günstigere Kaufoptionen außerhalb des App Stores zu informieren.

Parallel dazu liefen zwei weitere Untersuchungen, die sich mit ähnlichen Bedingungen im App Store befassten – eine im Bereich Musik-Streaming und eine weitere für Apps, die mit Apple-eigenen Diensten konkurrieren. Im März 2024 verhängte die Kommission eine Geldstrafe gegen Apple wegen Missbrauchs seiner marktbeherrschenden Stellung bei Musik-Streaming-Apps.

Die Situation änderte sich grundlegend, als Apple im Juni 2024 unter dem Digital Markets Act als sogenannter „Gatekeeper“ eingestuft wurde. Diese Einstufung verpflichtet das Unternehmen, App-Entwicklern die Nutzung alternativer Bezahlsysteme zu ermöglichen und sie nicht daran zu hindern, auf externe Kaufoptionen hinzuweisen.

Nach dem Rückzug der Beschwerde eines E-Book- und Hörbuch-Anbieters entschied die Kommission nun, die spezifische Untersuchung zu E-Book- und Hörbuch-Apps einzustellen. Die Kommission betont jedoch, dass die Einstellung der Untersuchung nicht bedeutet, dass die untersuchten Geschäftspraktiken mit EU-Wettbewerbsregeln konform sind. Sie wird die Geschäftspraktiken im europäischen Technologiesektor, einschließlich jener von Apple, weiterhin sowohl unter dem Digital Markets Act als auch unter den Wettbewerbsregeln überwachen.

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3 Kommentare

  1. „Nach dem Rückzug der Beschwerde eines E-Book- und Hörbuch-Anbieters“
    Warum? Gabs außergerichtliche Absprachen mit Apple?

  2. Wohl eher gibts Befürchtungen aus der Richtung make America great again und etwaigen Einfuhrzöllen.

  3. Hängt wohl eher damit zusammen, dass Apple die Regeln inzwischen ein wenig angepasst hat und eine Klage nicht mehr viel Sinn macht.

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