Amazon scheitert vor EU-Gericht: „Sehr große Online-Plattform“ bleibt
Das Gericht der Europäischen Union hat Amazon einen Dämpfer verpasst. Die Richter in Luxemburg haben die Klage von Amazon gegen die Einstufung des Amazon Store als „sehr große Online-Plattform“ nach dem Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act, DSA) abgewiesen. Damit bleibt der Beschluss der EU-Kommission bestehen, samt der damit verbundenen Extraschrauben bei Pflichten und Kontrolle. Der DSA greift immer dann härter zu, wenn ein Dienst in der EU mehr als 45 Millionen Nutzer erreicht. In dieser Liga laufen unter anderem große Marktplätze und Suchmaschinen. Für sie gelten strengere Regeln zu Transparenz, Werbung, Risikomanagement und Datenzugang für Aufsichtsbehörden und Forscher. Genau da wollte Amazon raus.
Amazon hatte argumentiert, die Regelung verletze gleich mehrere Grundrechte aus der EU-Grundrechtecharta: unternehmerische Freiheit, Eigentumsrecht, Gleichheit vor dem Gesetz, Meinungs- und Informationsfreiheit sowie das Recht auf Privatleben und Schutz vertraulicher Daten. Kurz gesagt: Die Plattform sieht sich durch die Sonderpflichten gegenüber anderen Diensten benachteiligt und zu tief in die eigene Geschäftsorganisation hineingeregelt.
Das Gericht sieht das anders. Bei der unternehmerischen Freiheit erkennt es zwar einen Eingriff, etwa durch hohe Kosten, organisatorischen Aufwand und technische Anforderungen. Der Eingriff bleibt nach Ansicht der Richter aber im Rahmen und ist durch das Ziel gerechtfertigt, systemische Risiken großer Plattformen zu begrenzen. Gemeint sind etwa die Verbreitung illegaler Inhalte und mögliche Verletzungen von Grundrechten, inklusive Verbraucherschutz. Laut Gericht durfte der EU-Gesetzgeber angesichts seines Spielraums davon ausgehen, dass Marktplätze mit mehr als 45 Millionen Nutzern solche Risiken mitbringen. Pflichten wie eine Empfehlungsoption ohne Profiling, ein öffentliches Werbearchiv oder der streng geregelte Datenzugang für Forscher sollen genau da ansetzen. Weitere Details könnt ihr im verlinkten Urteil nachlesen.
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„Pflichten wie eine Empfehlungsoption ohne Profiling…“
Check24 macht das super! Ich hatte Winterreifen gekauft und dann jeden Monat eine Empfehlungs-E-Mail mit „Du hast bei uns Winterreifen gekauft, hier eine Auswahl weiterer Winterreifen“ von denen bekommen.
Wer kauft nicht gerne jeden Monat neue Winterreifen?
Als ob das mit profiling besser wird. Google macht das bis heute so.
Noch ausgefeilter kann das eigentlich nur AmZ.
Bei einem definitiv (aus lächerlichen Gründen) gescheiterten Kauf empfehlen die Zubehör für das ursprünglich gewünschte Produkt.
Positiv, wenn der Praktikant super Laune hat … dann können auch ´nicht ganz so Verschleissteile´ im Spar-Abo billiger sein. Ungeschickt natürlich, wenn man die im Halbjahresturn ordert und direkt nach Erstlieferung schon ´versehentlich´ storniert …
Bei Amazon sollte man schon immer mindestens 5 weitere Waschmaschinen nach dem Kauf einer Waschmaschine kaufen. Und um solch einen Unsinn auszuschließen braucht es nicht mal ein Profiling. Ein einfaches if-then-else in Bezug auf bestimmte Produktgruppen würde schon helfen. Aber Amazon hat ja kaum SW-Entwickler, da kann man so komplizierte Funktionen nicht erwarten.
Amazon, Alibaba, Chreck24 alle meinen das du mehrfach den selben Artikel kaufen möchtest. Die Algorithmen sind ausgefeilt aber echt blöd.
Gegen die meisten mit der Einstufung als Plattform die nach dem DMA reguliert wird, ist aus meiner Sicht nichts einzuwenden außer
„Datenzugang für Aufsichtsbehörden und Forscher. “
Aufsichtsbehörden – klar und unwidersprochen. Aber warum Forscher? Warum wird ein Unternehmen gezwungen sich der Forschung , für was und durch wen auch immer, zu öffnen?
Ist auch eines der Dinge was mich an der Elektronischen Patientenakte EPA stört: daß auf den Schatz an persönlichen Gesundheitsdaten auch die Forschung und Pharma-Industrie Zugang haben soll.
Wer aus meinen Daten Nutzen ziehen will, soll
– erstens natürlich mich fragen und lieb „bitte“ sagen
– und ggf. meine Erlaubnis aus meinen Daten Nutzen zu ziehjen mit einer (monetären) Entschädigung zu honorieren.
Einfach so zu sagen „Du bist so bedeutend, Du mußt Dich der Forschung öffnen“ ist m. E. schon eine form der enteignung.