Amazon Prime Video: Verbraucherzentrale will rund 1,8 Milliarden Euro abschöpfen

Da kommt wohl einiges auf Amazon zu. Die Verbraucherzentrale Sachsen lässt im Streit um die Werbeeinblendungen bei Prime Video nicht locker. Bekanntlich führte der Konzern am 5. Februar 2024 Werbung im Streaming-Angebot ein. Wer darauf keine Lust hatte, wurde mit einem Zusatz-Abo für 2,99 Euro zur Kasse gebeten. Gleichzeitig schraubte man an der Bild- und Tonqualität. Da dies ohne explizite Zustimmung der Nutzer geschah, sehen die Verbraucherschützer darin einen Rechtsverstoß.

Neben der bereits laufenden Sammelklage, der sich mittlerweile über 123.000 Menschen angeschlossen haben, folgt nun der nächste Schritt. Eingereicht wurde eine Gewinnabschöpfungsklage. Das Ziel ist sportlich: Man fordert die Gewinne zurück, die Amazon durch diese Praxis eingestrichen hat. Hochgerechnet auf drei Jahre stehen hier schätzungsweise 1,8 Milliarden Euro im Raum. Es handelt sich hierbei um die erste prozessfinanzierte Klage dieser Art nach neuem Recht.

Interessant ist die Verteilung im Erfolgsfall. Gewinnt die Verbraucherzentrale, wandert der abgeschöpfte Betrag grundsätzlich in die Bundeskasse. Allerdings haben die Ansprüche der geschädigten Kunden Vorrang. Was also über die Sammelklage an die Nutzer zurückfließt, wird vom Betrag für den Staat abgezogen. Eine Teilnahme an der Sammelklage lohnt sich also weiterhin, um am Ende nicht leer auszugehen, so die Verbraucherzentrale. Teilnahmeberechtigt sind alle, die bis zum Stichtag im Februar 2024 ein Prime-Abo besaßen, unabhängig davon, ob sie die Zusatzoption gebucht haben. Man stellt sich auf eine Auseinandersetzung ein, die sich über Jahre ziehen dürfte.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. es ist eine US Firma. die sollten auf 20mrd erhöhen.

  2. Falls ihr euch nicht sicher seit ob ihr zu dem Zeitpunkt prime hattet sucht in eurem Amazon Bestellverlauf einfach nach „Prime membership“. Da sieht man dann alle gebuchten Prime Mitgliedschaften

  3. Sven Schäfer says:

    Prime Video Werbung ist unschön, aber das meine ehemals ohne Werbung gekauften Echos nun welche zeigen ist viel schlimmer für mich.

    • sehe ich auch so. Diese Dauerwerbung auf dem Display nervt nur noch und verursacht nur zusätzlich Stromkosten.

  4. Die sollen die Mistwerbung einfach wieder entfernen und gut ist. Die paar Euros können die sich stecken…

  5. Teil 873 der Serie: Die Verbraucherzentralen möchten weiter finanziert werden.

    Die braucht heute kein Mensch mehr, völlig aus der Zeit gefallen.

    Amazon kann seine Produkte anbieten, niemand ist gezwungen, sie zu bestellen. Die Dienstleistungen der Zentralen muss man kaufen, sie sind öffentlich finanziert.

    • André Westphal says:

      Christian Lindner, bist dus? Amazon hat bei laufenden Vertragsverhältnissen einseitig zulasten der Kunden die Bedingungen geändert. Da war die Buchung der Kunden längst gelaufen, man hatte also eben keine Wahl.

      • Dieser Typ ist eine Beleidigung für Christian Lindner. Liberal heißt nicht rechtsbeugend.

      • Niemand ist gezwungen, beim amerikanischen Internetgiganten Kunde zu sein, das Konto ist in Minuten gekündigt.

        Hab‘ ich vor 6 Jahren gemacht, kann jeder, bringt eigentlich nur Vorteile.

        Man kann natürlich auch wegen einer geringfügigen Änderung des Gesamtpaketes Prime (2,99 Euro) vor Gericht ziehen…

        • André Westphal says:

          Was du machst oder auch nicht, ist rechtlich völlig irrelevant in diesem Fall: Amazon hat zum Nachteil der Kunden in einem laufenden Vertragsverhältnis die Konditionen geändert. Ein Sonderkündigungsrecht hat das Unternehmen übrigens nicht gewährt – da war also gar keine Kündigung in Minuten möglich, wenn man ein Jahresabo hatte.

          Was du als „geringfügige Änderung“ betrachtest, mag deine subjektive Meinung sein – ein ganz erheblicher Teil der Kunden hat das aber völlig anders empfunden – und auch die Verbraucherzentrale Sachsen. Nun müssen die Gerichte entscheiden, wer juristisch richtig liegt.

    • Thomas Höllriegl says:

      Du scheinst nicht verstanden zu haben, worum es überhaupt geht. Es geht um eine ungefragte und einseitige Vertragsänderung.

    • Oh, bei dir scheint dein Name Programm zu sein. In diesen Zeiten sind die Verbraucherzentralen wichtiger denn je.

  6. Diese Summe sollte Schule machen, das stützt den notleidenden Staat. Hab leider schon vorher gekündigt, bleibt mir nur die Schadenfreude.

  7. Gewinnabschöpfung oder Umsatzabschöpfung?
    Eventuell hat sich Amazon.de arm gerechnet, weil es an Amazon.ie oder Amazon.lu große Lizenzgebühren zahlen muss (o.ä. konstrukte)

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