Amazon klagt in der EU gegen den Digital Services Act
Amazon klagt laut Handelsblatt als erster US-Konzern, aber vermutlich nicht als der letzte, gegen die verschärfen EU-Regulierungen, die Bestandteil des Digital Services Act (DSA) sind. Diese Regularien sollen große Tech-Konzerne verpflichten, verstärkt gegen illegale Inhalte vorzugehen und sie in die Pflicht für Verletzungen nehmen. Amazon sieht sich da aber von der EU falsch eingestuft.
So wurde Amazon, genau wie etwa Apple, Google und Zalando, als „Very Large Online Platform“ (VLOP) eingestuft. Zalando hatte schon begonnen sich dagegen zu wehren und auch Amazon stimmt nicht zu. So vertritt Amazon die Ansicht, man werde auf unfaire Weise diskriminiert. Es müssten auch andere, große Einzelhändler als VLOP eingestuft werden. Grundsätzlich bezweifelt Amazon, tatsächlich im Sinne des DSA als VLOP zu gelten.
Für Amazon geht es da natürlich um Geld: Denn sollte man unter die strengeren Regeln des EU Digital Services Act (DSA) als VLOP fallen, müsste man die Inhalte auf seinen Seiten stärker überwachen und strikter gegen Hass und Hetze vorgehen. Man wäre auch verpflichtet, ein Risikomanagement aufzubauen, das unabhängig geprüft werden müsste.
Nach dem DSA sind auch Praktiken untersagt, die Nutzer zum Kauf von Produkten drängen sollen – auch an Kinder gerichtete Werbung ist nicht mehr zulässig. Große Plattformen, zu denen man Amazon zählen will, sollen Anwendern obendrein mehr Einfluss darauf geben, welche Art von Anzeigen sie erblicken.
Update:
Ein Sprecher Amazons hat uns eine Stellungnahme des Unternehmens übermittelt:
„Der DSA wurde entwickelt, um systemischen Risiken entgegenzuwirken, die von sehr großen Unternehmen ausgehen, deren Haupteinnahmequelle Werbung ist und die Meinungen und Informationen verbreiten. Wir stimmen diesem Ziel der Europäischen Kommission zu und setzen uns für den Schutz von Kund:innen vor unzulässigen Produkten und Inhalten ein. Amazon entspricht jedoch nicht der Beschreibung einer ’sehr großen Online-Plattform‘ (VLOP) im Sinne des DSA und sollte daher nicht als solche eingestuft werden. Der weitaus größte Teil unseres Umsatzes stammt aus unserem Einzelhandelsgeschäft. Wir sind in keinem der EU-Länder, in denen wir tätig sind, der größte Einzelhändler, und keiner dieser größten Einzelhändler ist als ’sehr große Online-Plattform‘ (VLOP) eingestuft worden. Wenn die Einstufung als VLOP auf Amazon und nicht auf andere große Einzelhändler in der EU angewandt werden sollte, würde Amazon auf unfaire Weise benachteiligt und gezwungen werden, umfassende Verwaltungsvorgaben zu erfüllen, die den EU-Verbraucher:innen nichts nützen.“
Im Wesentlichen beruft sich Amazon darauf, dass man über seinen Store Konsumgüter verkaufe, nicht aber Inhalte wie etwa in einem sozialen Netzwerk verbreite und da auch nicht mutmaßlich durch Werbung und Empfehlungssysteme versuche, verstärkende Wirkung zu entfalten.
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