Vorratsdatenspeicherung: Regierung will IP-Adressen für drei Monate speichern

Es gibt mal wieder Bewegung in Berlin beim Thema Datenspeicherung. SPD und Union haben den im Koalitionsvertrag festgehaltenen Punkt zur Sicherung von IP-Adressen in einen Gesetzentwurf gegossen. Internetanbieter werden demnach künftig verpflichtet, die zugewiesenen Adressen für einen Zeitraum von drei Monaten zu speichern. Ziel ist ein härteres Vorgehen gegen Cyberkriminelle und Sexualstraftäter. Da Nutzer von Smartphones oder Tablets regelmäßig neue IP-Adressen zugewiesen bekommen, fehlen den Ermittlern oft Ansätze. Ohne Protokollierung lässt sich im Nachhinein kaum feststellen, welchem Anschluss eine Adresse zu einer bestimmten Tatzeit zugeordnet war. Klar, dass man, wie in der Vergangenheit oft, diese ekelhaften Verbrechen ins Feld führt – aber man kann sich denken, wohin das führen kann, wenn die Büchse der Pandora erst einmal geöffnet ist.
Der Entwurf liegt laut BILD nun zur Abstimmung bei den Ministerien. Im Frühjahr soll der Bundestag das Gesetz verabschieden. Man betont, dass Kriminelle bei Delikten wie Kinderpornografie oder Online-Betrug bisher zu oft ohne Strafe davonkommen. Die Speicherung soll sicherstellen, dass digitale Spuren auch später noch verfolgbar bleiben. Bedenken hinsichtlich des Datenschutzes weist man zurück. Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt und die Erstellung von Bewegungsprofilen sei ausgeschlossen. Man bewege sich dabei im Rahmen der Verfassung und des Europarechts.
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Hilft hier Apples Private Relay oder ein VPN Anbieter?
Auf jeden Fall. Am Besten ein VPN Anbieter von außerhalb der EU.
Klaus, kommt darauf an wer alles zu Internetanbieter zählt in dem neuen Gesetz. Könnte mir gut vorstellen, Anbieter wie Nord VPN und ebenfalls verpflichtet werden die iP´s zu speichern.
Weil wenn dem nicht so wäre, könnte man das Gesetz ja auch gleich in die Tonne treten.
Hier hilft v.a. wieder zivilgesellschaftlicher Protest wie seit 20 Jahren :/
Mit dem Datenschutz werden wir auch nur hinters Licht geführt. Genauso wie mit der IP Speicherung. Über China meckern, als selbst zu klein China mutieren.
Ob die Ministerien darüber nachgedacht haben, dass alle Nutzer, die das WLAN eines Routers nutzen (z.B. in Hotels, in Wohngemeinschaften, in Familien, etc.) unter Generalverdacht fallen, wenn dessen IP für problematische Anfragen genutzt wird?
„Die Vertraulichkeit der Kommunikation bleibe gewahrt und die Erstellung von Bewegungsprofilen sei ausgeschlossen. Man bewege sich dabei im Rahmen der Verfassung und des Europarechts.“
Ja nee ist klar deshalb wurden alle Anläufe bisher auch von Gerichten gekippt. Sehr fragwürdiges Rechtsverständnis. Ein ähnliches Engagement würde ich mir wünschen wenn’s um das Thema Steuergerechtigkeit und faire Vermögensverteilung ginge aber die pauschale Überwachung der Bürger ist ja viel wichtiger. Wer plant übers Netz Verbrechen zu begehen wird schon Vorsorge treffen das seine IP nicht mal eben so aufploppt.
Im Namen der Kinderpornografie alles überwachen wollen, gefasste Täter dann aber mit Samthandschuhen anfassen? Das muss mir mal jemand erkären. Es wird aber sicher wieder einige hier geben die das feiern weil: wer nichts Böses tut, der hat auch nichts zu befürchten…
Wird doch am Ende wieder weh heklagt…
Schon verrückt, wie vehement die Politik an der Vorratsdatenspeicherung festhält.