OpenAI gegen iyO: Gericht bestätigt Markensperre für „io“-Branding

Die rechtliche Auseinandersetzung zwischen OpenAI und iyO geht in die nächste Runde. Nach einer Entscheidung des 9th Circuit Court of Appeals bleibt OpenAI weiterhin untersagt, das „io“-Branding für neue Produkte zu nutzen, die in Konkurrenz zu iyO stehen könnten.
Als OpenAI Anfang des Jahres bekannt gab, eine Partnerschaft mit Jony Ives io-Firma begonnen zu haben, reichte iyO Inc. prompt Klage wegen angeblicher Markenrechtsverletzung ein. In den veröffentlichten Gerichtsunterlagen tauchten einige interessante Details auf. Dazu gehört etwa, dass iyO-CEO Jason Rugolo versucht hatte, Apples damalige Designchefin Evans Hankey abzuwerben, bevor sie zu Ives neuem Projekt wechselte. Außerdem wurde bekannt, dass Ive und Altman den Namen „io“ bereits Mitte 2023 festgelegt hatten, während Rugolo Anfang 2025 bei Altman wegen einer Finanzierung für ein neues Interface-Projekt anklopfte. Altman lehnte damals ab und deutete an, selbst an etwas Ähnlichem zu arbeiten.
Als iyO schließlich klagte, argumentierte OpenAI, dass das erste Produkt unter „io“ weder ein In-Ear-Kopfhörer noch ein Wearable werde und Rugolo selbst OpenAI angeboten habe, iyO für 200 Millionen Dollar zu übernehmen. Das Gericht stellte sich zunächst auf die Seite von iyO und verhängte eine einstweilige Verfügung. OpenAI musste darauf sämtliche Hinweise auf „io“ entfernen.
Jetzt hat das Berufungsgericht diese Verfügung bestätigt. Die Richter sehen eine Verwechslungsgefahr, da „io“ und „iyO“ phonetisch identisch sind und beide Unternehmen an KI-basierten Computern mit natürlicher Sprachsteuerung arbeiten. Besonders betont wurde die Gefahr der sogenannten „Reverse Confusion“. Wenn ein großer Player wie OpenAI mit ähnlichem Namen auftritt, könnten Kunden glauben, iyO sei der Nachahmer. Zudem sieht das Gericht die Gefahr eines nachhaltigen Schadens für iyO, da die aggressive Markteinführung durch OpenAI die Finanzierungsmöglichkeiten des kleineren Unternehmens gefährde.
Wie geht es weiter? Die Sache ist noch lange nicht ausgestanden. Das Verfahren läuft jetzt wieder vor dem Bezirksgericht, wo im April 2026 eine Anhörung zur vorläufigen Verfügung ansteht. Bis dahin bleibt OpenAI die Nutzung des „io“-Brandings untersagt. Ein endgültiges Urteil ist aber erst in den kommenden Jahren zu erwarten. Das Ganze kann sich noch eine Weile ziehen.
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