E-Scooter: Strengere Haftungsregeln und Gefährdungshaftung geplant


Das Thema E-Scooter sorgt in den Städten weiterhin für Diskussionen, oft wegen achtlos abgestellter Fahrzeuge. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig legte nun laut BILD-Bericht einen Gesetzentwurf vor, der die Haftung bei Unfällen verschärft. Bislang lag die Beweislast oft bei den Geschädigten, die nachweisen mussten, dass den Fahrer eine Schuld trifft. Das soll sich ändern, indem der Fahrer künftig haftet, sofern er sich nicht entlasten kann.

Eine Neuerung betrifft die Halter, in der Regel also Sharing-Anbieter wie Lime oder Dott. Für sie soll künftig eine Gefährdungshaftung gelten, womit die Roller rechtlich Autos gleichgestellt werden. Das bedeutet, dass der Halter auch dann haftet, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft. Das zielt vor allem auf Unfälle durch wild geparkte oder umgeworfene Roller ab.

War der letzte Nutzer bisher nicht mehr greifbar, blieben Opfer oft auf dem Schaden sitzen, da den Verleihern kein Vorwurf gemacht werden konnte. Mit der Neuregelung müssen die Anbieter für solche Schäden aufkommen. Hintergrund für den Vorstoß sind die seit 2020 stark gestiegenen Unfallzahlen, die sich auf zuletzt über 12.000 mehr als verdoppelt haben. Es ist wie bei fast allen Dingen – nicht die E-Scooter sind das Problem, es sind die Nutzer.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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50 Kommentare

  1. “ Das bedeutet, dass der Halter auch dann haftet, wenn ihn kein direktes Verschulden trifft. Das zielt vor allem auf Unfälle durch wild geparkte oder umgeworfene Roller ab.“

    Das wäre mal für Autos schön, die dürfen bisher parken wo die wollen, wenn dadurch ein Unfall geschieht ist der Halter für nichts verantwortlich..

    • Die Unterstellung stimmt überhaupt nicht.
      Park dein Auto doch mal, wo du willst, und warte ab, bis es gegen Gebühr abgeschleppt oder mit einem Polizeiaufkleber auf der Scheibe ebenfalls gegen eine Gebühr+Strafe+Einladung abgeschleppt wird.
      Und natürlich wird der Halter zur Verantwortung gezogen, wenn es zu einem Unfall kommt und ein in einer Parkverbotszone stehendes Auto dafür mitverantwortlich ist.

      Aber rumliegende E-Scooter auf Gehwegen, Straßen und Gassen werden aktuell nicht wie parkende motorisierte Fortbewegungsmittel, sondern eher wie Müll angesehen und auch so behandelt – sie werden ignoriert. Kommt man aber damit in Berührung und es entsteht ein Schaden, lesen wir Ideen wie im obigen Beitrag.

      • Das sind 2 verschiedene Themen Parkt das Auto auf dem Radweg und beim Ausweichen des Radfahrers passiert ein Unfall ist der Fahrzeughalter an dem Unfall völlig unschuldig. Selbst im Freundeskreis 3 mal erlebt. Das er nicht als Falschparker belangt wird schreibe ich hier nicht.

    • Autos parken in der Regel aber nicht auf dem Gehweg, sodass man über sie stolpert. Ich meine, selbst wenn sie auf dem Gehweg parken würden, ist es schwer über sie zu stolpern…
      Sprich, die Verletzungsgefahr durch unsachgemäß „abgestellte“ Roller ist ungleich höher. So ein Auto ist eben schwer zu übersehen.

    • Das stimmt so pauschal nicht. Falschparker können durchaus mithaftbar gemacht werden.

    • MeinNametutnichtszurSache says:

      1. Unsinn. Dürfen nicht parken, wo sie wollen.
      2. Unsinn. Park doch mal vor einer Feuerwehrausfahrt. Oder vor einem Feuerwehrhydranten, wenn es brennt und jemand stirbt.

      P.S. Klingst nach militantem Radfahrer.
      P.P.S. Bist du es, Anzeigenhauptmeister?

  2. Na hoffentlich öffnet das nicht Tür und Tor für Versicherungsbetrügereien. Wenn man ne Delle in der Tür hat, braucht man in Zukunft nur sagen, dass da ein Scooter gegengefallen ist und schon bezahlt die Versicherung des Leihanbieters den Schaden…

    • Danke für die Idee 🙂

    • Ist doch fein für die Öffentlichkeit so wächst der Druck auf die Roller Betreiber gesonderte Abstellflächen einzuführen um weiterhin einen Versicherungsschutz zu erhalten.

      • Der Rollersharing Anbieter wird also verantwortlich gemacht gesonderte Abstellflächen im öffentlichen Raum zu schaffen? Müssen das Carsharing Anbieter dann auch machen?

      • Genau, die Zulassung dieser rasenden „kinderspielzeuge“ (Tretroller mit Motor) war ein Fehler.

        Leider traut sich Politik nicht, denen jegliche zulassung für den öffentlichen Verkehr zu entziehen, aber wenigstens scheint man bereit zu regulieren und die, die mit dem Verleih der dinger ein Geschäft machen, in die pflicht zu nehmen.

        Vielleicht erledigt sich so das Modell leihroller von selber, weil es wirtschaftlich unattraktiv wird.

        Wäre ja mal ein ungewohnt kreativer ansatz der Politik, etwas, was man nie hätte in die Welt setzen dürfen, ohne Verbot wieder aus der Welt zu schaffen.

        ein fußgänger der nicht auto oder Rad fahren darf weil er nicht mehr sehen kann.

    • Behaupten kann man viel, nachweisen muss man es dennoch.

  3. Es ist doch klar, dass mit steigender Nutzung auch die Unfallhäufigkeit steigt. Wo man 2020 noch kaum jemand auf einem E-Scooter gesehen hat, ist gerade seit letztem Jahr die Nutzung massiv angestiegen.

  4. „Die Zahl der E-Scooter-Nutzer in Deutschland stieg von 4,4 Millionen im Jahr 2019 auf 9,9 Millionen im Jahr 2022. Das entspricht mehr als einer Verdoppelung in diesem Zeitraum. Für 2025 wird eine Zahl von etwa 12 Millionen Nutzern prognostiziert.“

    Dass da die Unfallzahlen entsprechend steigen sollte jetzt wirklich niemanden überraschen, wo ist das Problem?

  5. Caschy wie Recht du mit deinem letztem Satz hast. Hier in Oldenburg liegen stehen die Leihräder auch so rum wie die E-Scooter. „ist ja nicht meins, also nach mir komme was wolle“ ist ein Problem unserer Gesellschaft geworden. Auch wird immer mehr Müll (auch Sperrmüll) einfach irgendwo entsorgt.

    Bei Bolt muss man ja ein Foto machen wenn man den Roller abgestellt hat um die Fahrt zu beenden. Aber für die Fotos scheint sich bei Bolt bloß niemand für die Fotos verantwortlich zu sein.

    • Naja. Wenn ich meinen Roller ordnungsgemäß abstelle und das auf dem Foto auch so dokumentiert ist kann ein paar Minuten später trotzdem jemand vorbeilaufen und das Ding umschmeißen.

      • @ Tim

        Genau darum geht es ja, weil man eben beteiligte „Dritte = Dumpfbacken“ die den roller umgeworfen oder so haben, nicht haftbar machen kann (man erwischt sie garnicht erst), der letze Nutzer nichts falsch gemacht hat soll eben der Halter (Verleiher) haftbar gemacht werden.

        Aber verstehen kann ich es nicht ganz, denn gibts ein Knöllchen am auto für falsch Parken bekommt ja auch der Halter die Post und der muss ja nicht der sein der es falsch abgestellt hat. Ich mein jeder E-Scooter hat ja ein Kennzeichen und damit eine Haftpflichtversicherung, wieso sollte es da also ein Problem sein sich an diese zu wenden??

    • Hallo Celli,

      „ist ein Problem unserer Gesellschaft geworden. Auch wird immer mehr Müll (auch Sperrmüll) einfach irgendwo entsorgt.“ auch wenns nicht direkt zum Topic gehört:

      Wer als Kommune, Land oder letztlich Staat immer mehr Dienstleistungen für alle abbaut – Sperrmüllabfuhr war hier mal eine regelmäßige und für die Bürger kostenlose Dienstleistung der kommunalen Stadtreinigung – muß sich bitte auch nicht wundern.

      Wenn ich möchte daß Straßen sauber sind muß ich als Kommune
      – Papierkörbe aufstellen , die auch regelmäßig gereinigt werden
      – und natürlich auch dafür sorgen daß Leihräder und e-Scooter so abgestelt werden daß sie nicht andere Verkehrsteilnehmer stören.

      Wenn das die Nutzer und Verleiher nicht aus eigener kraft können muß man eben über Verordnungen oder schlimmstenfalls Verbote handeln. Nichthandeln und sich auf „das freie Spiel der Kräfte“ berufen ist für ein dem Bürgerwohl verpflichtetes Gemeinwesen unakzeptabel.

  6. Warum sind die letzten Nutzer eines Scooters nicht greifbar?
    Diese haben zu geloggten Zeiten den Roller entsperrt und danach wieder gesperrt.
    Das muss jeder Anbieter zur Abrechnung der Gebühren protokollieren, auch bei Flatrate-Nutzern.

  7. Brauche ich jetzt auch ne Dashcam für den Scooter?

    • Gilt das nur für Sharing Anbieter oder auch für Privatleute, die das Gerät zum pendeln nutzen?

      • @ Michael
        die Frage stellt sich das garnicht erst. Das ding hat ein Kennzeichen und damit haftest du (deine Versicherung) automatisch. Aber wer stellt oder wirft seinen eigenen E-Scooter schon irgendwo hin? Ich nicht.

  8. Es wird schon wieder wild Herumreguliert weil einfach viele Menschen zu asozial unterwegs sind. So einfach ist es. Am Ende ist es ein Problem der „Gesellschaft“ und alle baden es aus. Die ordentlichen werden immer weiter mit Auflagen bestraft um die sich am Ende der Verursacher ja aber nicht kümmert, oder nichts zu holen ist. Ein grundsätzliches Problem, weil sidh oftmals einfach keiner mehr für sieben Handlungen in der Verantwortung sieht.

  9. Was genau ist denn geplant? Die Halterhaftung für Kraftfahrzeuge ist in § 7 StVG geregelt. Nach gängiger Rechtsprechung fallen da E-Roller mit Kennzeichenpflicht aktuell schon drunter. Was genau muss also noch geregelt werden? MMn gar nichts!

    • @ Marco
      das hab ich mir auch schon überlegt. Mit meinem Privatroller hafte ich ja schließlich auch, auch wenn ich selbst keine „Tat“ begangen habe.

  10. Warum bedarf es für E-Roller separater Regeln? Man kann auch ein Fahrrad, Mülleimer, … so abstellen, das jemand drüber fällt.

  11. Naturtalent says:

    In Prag wird ab 2026 ein Verbot für E-Scooter erlassen laut Nachrichten.

  12. Bin Oktober in Budapest gewesen (tolle Stadt), E-Scooter waren dort gar kein Problem. Da gab es fast überall Zonen zum Abstellen und die standen auch, nichts mit irgendwo hingeworfen.
    Zudem, weil vorhin jemand den Müll erwähnte, ist es eine sehr saubere Stadt. Aller paar Meter Mülleimer, werden sogar noch abends entleert.
    Dass man dort auch nachts um 1 entspannt als Frau allein im Park sitzen kann und noch ein ganz anderes Thema. Aber habe mich schon lange nicht mehr so sicher und unbeschwert in einer Großstadt bewegt!

  13. Alles, was der Gesetzgeber im Nachhinein reguliert, weil er es im Vorfeld nicht ausreichend bedacht hat, wird von den Bürgern als Überregulierung empfunden.

    Bei der Einführung von E-Scootern war der Gesetzgeber so geblendet, dass er die Probleme nicht erkennen wollte. Jetzt muss nachgearbeitet oder sogar verboten werden. Ich nenne sowas politisches Versagen.

    • So ein Quatsch, niemand bedenkt von Anfang an alles und bei den Scootern wurde auch bei Einführung gesagt, dass die Regelungen alle paar Jahre geprüft/überarbeitet werden.

      Das aktuelle Problem ist, das sich sowohl die asozialen Kunden, als auch die Verleiher einfach aus der Affäre ziehen können und für nichts haften und dem muss ein Riegel vorgeschoben werden.
      Meiner Meinung nach muss immer erst der Halter haften und der kann dann selbst schauen ob er beim Kunden was holen kann. Ich denke so bekommt man Ordnung in die Geschichte.

      Ich als Privatmann behandle mein Auto, Rad und den Scooter eben auch ordentlich, weil es mein Geld ist und meine Verantwortung.

  14. Die Deutschen sind aber auch ganz besonders asozial, unfähig und ewig gestrige. Im benachbarten Ausland ist so viel mehr möglich und dort sind sogar die Rentner digital modern und fähig. Nur unsere Bürger wieder Banane. Für mich ist Deutschland, ein behindertes Kind welches eine schwere Kindheit ohne elterliche Liebe dafür aber mit viel Furcht und Schande hatte. Heute Unqualifiziert und Meldung der Fehler sich wegduckt und ohne Stolz sich als Opfer darstellt, nur um keine Strafe zu bekommen.

    Es hat in den letzten 80 Jahren, nicht selber laufen gelernt.

    • Wenn Deutschland etwas nicht gemacht hat, dann nach z.B. Portugal oder Frankreich zu schauen, die schon zuvor E-Scooter eingeführt hatten. Und so machte man dieselben Fehler, die schon in den anderen Ländern gemacht wurden. Politik regelt idealerweise Dinge des Lebens, die sich nicht von alleine regeln. Und genau hier sieht man dieselben Muster in jedem Land. Insofern ist es lediglich Politikversagen, dass man die Einführung nicht entsprechend begleitet hat. Und ja, der Bürger ist alles andere als mündig. Er ist eher wie die Hunde, hinter denen ein Halter mit dem roten Säckchen herläuft. Und hier unterscheiden sich die Deutschen nicht von vom „benachbarten Ausland“ – alle machen im Zweifel ähnlich viel Kacke. Und erwarten dann vom Herrchen, dass der „das“ wegmacht.

  15. Letztlich war die einführung dieser „Spielzeuge“ nichts weiter als grüne Symbolpolitik:

    Hallo Leute, wir tun was für die Umwelt und wollen die Leute mit selbstfahrenden Tretrollern dazu bringen, weniger Auto zu fahren.

    Das hätte man vielleicht mit mehr bussen, Bahnen, dichteren Takten und geringeren Fahrpreisen im öffentlichen Personennahverkehr hinbekommen. Oder mit mehr Schulbussen auf dem flachen Land . Oder wieder mehr Service in Form von Belieferung nicht nur mit Lebensmitteln, sondern auch mit öffentlichen dienstleistungen bis an die haustür ohne die menschen zur Fahrt in die Kreisstadt zu zwingen – genau wie ein „Bücherbus“ als Ersatz für eine Stadtbibliothek kann man auch einen „Bürgerbüro-Bus“ regelmäßig in die Fläche schicken wo Menschen mit Menschen in Kontakt kommen die ihre dinge nicht per App erledigen können oder wollen und ohne daß diese zu nicht wirklich gewollter Mobilität gezwungen werden.

    Aber nein da stellt man ein paar rollende Bretter auf zwei Rädern als Lösung hin und sagt „nun rollt mal schön“ – unkreativer gehts nicht.

    Dinge und dienstleistungen müssen, will man ernsthaft individuelle Verkehre reduzieren eben zu den Menschen kommen. Meine Uroma mußte sich ganz früher ihre Rente nicht irgendwo abholen, der Geldbriefträger brachte sie ihr ins haus.

    Und wenn sie das heute auf Girokonto bekommt hat sie immer noch keinen Geldschein in der hand – dafür muss sie aus dem Haus – mit dem Batterie-Tretroller? Warum nicht wieder einen Geldbriefträger der die Scheinchen ins haus bringt? Unmöglich – nein, auch nicht zu modern, das konnten wir schon alles mal. Und das ganz ohne „digital“, „App“ oder Google.

    • Hübsch geschrieben, trotzdem bin ich froh, dass ich völlig unkompliziert bei Bedarf einen E.Scooter mieten kann.

    • Hallo Andreas,
      Geld aufs Girokonto bekommen, muss ja nicht zwangsläufig den Gang zur Bank oder dem Geldautomaten initiieren. Man kann ja fast überall bargeldlos bezahlen. Bargeldfanatiker bekommen heute Bargeld an der Supermarktkasse.

      Online-Banking stellt in meinen Augen, auch für ältere und weniger fähige Mitmenschen, keine Hürde dar. Notfalls kann man sich ja helfen lassen.

      In der heutigen Zeit ist es nicht ratsam, hohe Bargeldbestände zu Hause zu lagern. Mal ganz abgesehen von der Art und Weise, wie es an den Lagerort kommt.

      Zum Thema: E-Roller wurden als das Instrument zur Verbesserung der Mobilität auf der Kurzstrecke betrachtet, ohne ihre Auswirkungen auf das Verkehrsgeschehen zu beachten. Der regelungswütige Gesetzgeber muss nun Nacharbeiten und damit stößt er nicht nur auf Wohlwollen. Wer immer und überall Verbote und eine Ausweitung der Haftung fordert, jubelt. Viele andere finden das alles vollkommen überzogen. Ja, ich bleibe dabei. Es sind Zeichen von Politikversagen und die können brandgefährlich für unsere FDGO werden.

  16. Es wird aller höchste Zeit das die Haftung für ALLE Fahrzeuge angepasst wird!!! Es kann nicht sein das ein Leihfahrzeuge quer über einen Bürgersteig abgestellt / hingeschmissen werden und sollte es zu einem Unfall kommen (Blinde / Sehbehinderte / Rollstuhlfahrer etc. niemand dafür zur Verantwortung gezogen wird. Der Verleiher weiß doch genau wer der letzte Nutzer war, er kann sich ja an dem gütlich tun.
    Ich möchte hier nochmal betonen, das es genau diese Asozialen-Nutzer sind die das eigentlich sinnvolle System sabotieren. Die Exekutive sollte hier auch endlich ihren Teil dazutun und die Dudu Mentalität aufgebeben und Gesetze für alle gleich anwenden, die Unfallzahlen würden drastisch zurück gehen!

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