Parship: Verbraucherschützer erzielen gerichtlichen Erfolg gegen die Dating-Plattform

Mit der Liebe Geld verdienen: Das ist das Motto vieler digitaler Plattformen. Schnell denkt man da an Tinder, OkCupid, Bumble und mehr. Fast schon ein Urgestein ist die Plattform Parship. Auch die wirbt damit, Singles besonders effizient miteinander zu verkuppeln. Mit einer kostenlosen Mitgliedschaft lässt sich dort aber wenig erreichen. Wer allerdings einmal ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen hat, konnte aus diesem früher gar nicht so leicht wieder aussteigen. Das hatte dann auch der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) bemängelt und hat nun vor Gericht einen Erfolg erzielt.

So ging der Streit zwischen dem vzbv und Parship bis vor den Bundesgerichtshof. Speziell Parships Regeln für Vertragsverlängerungen von Sechsmonatsverträgen wurden dabei für unzulässig erklärt. Nutzer, die früher an solche Mitgliedschaften gebunden gewesen sind, können heute Ansprüche auf Rückerstattungen haben. Neue Parship-Kunden sind nicht mehr betroffen, da die Regeln bereits angepasst worden sind.

So verlängerte Parship früher sechs Monate laufende Verträge jeweils automatisch um ein volles Jahr, es sei denn, es wurde mindestens zwölf Wochen vor Abschluss gekündigt. Das hat der Bundesgerichtshof, einer Argumentation der Verbraucherschützer folgend, für unzumutbar erklärt. Betroffen waren davon entsprechende Verträge, die bis inklusive Februar 2022 abgeschlossen worden sind. Es geht hier aber explizit um Halbjahresverträge. Wer sich direkt 12 Monate gebunden hatte, profitiert von dem Urteil leider nicht.

Nutzer, die nach dem Februar 2022 Parship verwendet haben, konnten aufgrund einer Gesetzesänderung sowieso nach Ablauf der Erstlaufzeit monatlich kündigen. Ihr seid betroffen und wurdet von Parship in ein langes Abo gedrängt? Dann könnt ihr nach Ansicht der Verbraucherzentrale Geld von Parship zurückverlangen, das ihr für Vertragsverlängerungen der Sechsmonatsverträge zahlen musstet. Die Verbraucherzentrale stellt dafür unter www.sammelklagen.de/parship einen Musterbrief bereit.

Entsprechende Beträge können für den Zeitraum bis ins Jahr 2022 zurückverlangt werden. Wer sich an der Musterfeststellungsklage beteiligt hatte, kann auch noch länger zurückliegende Ansprüche einfordern – unter Umständen bis ins Jahr 2018 zurück. Da kann also durchaus eine Stange Geld zusammenkommen.

Allerdings hatten die Verbraucherschützer nicht in allen Aspekten vor Gericht Erfolg: Die Einschätzung, dass Parship einen Dienst höherer Art mit besonderer Vertrauensstellung erbringt, wie es beispielsweise bei der Offline-Partnervermittlung anerkannt ist, ließ der Bundesgerichtshof nicht gelten. Wäre das bestätigt worden, hätten Parship-Nutzer ihren Vertrag jederzeit fristlos kündigen können. Diese Ansicht machte der vzbv unter anderem daran fest, dass Parship sehr private Informationen von seinen Nutzern erfragt – nach eigenen Angaben für psychologische Analysen zur Partnervermittlung. Teile der Analysen sind dann für andere Parship-Nutzer sichtbar.

Was ich persönlich witzig daran finde: Einerseits werben Plattformen wie Parship mit Effizienz und hohen Erfolgsquoten bei der Partnervermittlung, wollen ihre Nutzer dann aber doch möglichst lange an sich binden. Das beißt sich natürlich irgendwo, denn ein vermittelter Nutzer will die Dating-Plattform eben in der Regel zeitnah verlassen – und nicht weiter bezahlen, ohne sie zu nutzen.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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9 Kommentare

  1. „Einerseits werben Plattformen wie Parship mit Effizienz und hohen Erfolgsquoten bei der Partnervermittlung, wollen ihre Nutzer dann aber doch möglichst lange an sich binden. Das beißt sich natürlich irgendwo“

    Stimmt, das klingt erst einmal widersprüchlich. Für mich ist das aber auch nichts anderes, als jeder andere Geschäftsbetrieb auch. Egal, was der Gegenstand ist, am Ende geht es darum, Geld zu verdienen. Siehe Versicherungen. Diese werben auch mit Sicherheit gegen Versicherungsfälle. Dennoch geht es ihnen in erster Linie darum, dass Du möglichst lange nichts ausgezahlt bekommst, aber weiterhin zahlender Kunde bist. Die Einen nutzen dafür Dein Sicherheitsbedürfnis, die Anderen Deinen Wunsch nach einer Leben in Zweisamkeit.

  2. Alles was über ein Monatsabo hinausgeht, sollte skeptisch machen – wer in 6 Monaten über die angeblich so perfekten superteuren Angebote findet, wird auch in 12 weiteren Monaten wohl leer ausgehen. Billiger und spaßiger als jedes Online-Abo ist, einfach mal in die echte Welt gehen. Kneipe, Bar, Club, Kaffee, Sport – Augen auf, lecker essen, freundlich sein. Frauen brauchen maximal 2 Abende, bei Männer kann es auch schon mal mehr Rückschläge geben – aber auch da gilt: Im echten Leben geht es schneller, als online und man muss sich keine Sorgen machen, das Bild könnte nicht so ganz dem wahren Menschen entsprechen.

  3. Wobei auf solchen Plattformen wohl auch viele eher „die schnelle Nummer“ suchen als den Partner oder Partnerin fürs Leben.

    Ist ein bißchen wie „ich bau mir aus den vilen bildchen und profilen“ meinen wunschtyp .. und dann ist die Enttäuschung vorprogrammiert.

    Da war die gute alte Kontaktanzeige in der Tageszeitung doch die bessere Variante.
    Habe „meinen“ über eine Freizeitgruppe kennengelernt – ganz ohne Internet.

  4. Unseriös hoch 10, wenn nicht mal die Preise auf der Seite genannt werden.

  5. Hm, ich glaube, das lässt sich schwer verallgemeinern. Menschen sind einfach sehr unterschiedlich und haben verschiedene Bedürfnisse und Vorstellungen. Für mich persönlich wäre es zum Beispiel nichts, in eine Bar, Kneipe oder einen Club zu gehen, um jemanden kennenzulernen – einfach, weil ich das Gefühl habe, dort eher nicht die Menschen zu treffen, die zu mir passen.

    Auch die Vorstellung, dass man als Frau nur zwei Abende braucht, passt vielleicht für manche, aber sicher nicht für alle. Gerade wenn man klare Vorstellungen von einem Lebenspartner hat, ist das wohl nicht so einfach.

    Versteh mich bitte nicht falsch: Es gibt sicher Menschen, für die das wunderbar funktioniert. Ich glaube nur, dass man da keinen allgemeinen Maßstab anlegen kann — sowohl online als auch offline funktionieren und funktionieren nicht, je nach Fall.

  6. Das gesamte Tarifmodell von Parship und seriös. Andre hat es bereits korrekt beschrieben: das Preismodell passt nicht zu dem Versprechen, möglichst effizient zu vermitteln. Ein effizienter Vermittler verlangt eine relativ hohe Gebühr, und der Vertrag endet automatisch, wenn eine erfolgreiche Vermittlung durchgeführt wurde. Je schneller das geht, desto besser für den Vermittler, denn desto weniger Arbeit hatte er.

    • Hier hat der Vermittler quasi 0 Arbeit pro Kunde, nur laufende Kosten für die Infrastruktur und Marketing.

  7. Das gesamte Tarifmodell von Parship ist unseriös. Andre hat es bereits korrekt beschrieben: das Preismodell passt nicht zu dem Versprechen, möglichst effizient zu vermitteln. Ein effizienter Vermittler verlangt eine relativ hohe Gebühr, und der Vertrag endet automatisch, wenn eine erfolgreiche Vermittlung durchgeführt wurde. Je schneller das geht, desto besser für den Vermittler, denn desto weniger Arbeit hatte er.

  8. Deadringer says:

    Das Geschäftsprinzip läuft auf der Basis „die Hoffnung stirbt zuletzt“!
    Seriosität, tolle schicke Profile, Leute mit guten Einkommen,… und der Rubel (der Euro) rollt. Eine Gelddruckmaschine sondergleichen.

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