Telekommunikationsverträge: BGH setzt klare Grenzen bei Vertragslaufzeiten

Der Bundesgerichtshof hat in einem Urteil die maximale Laufzeit von Telekommunikationsverträgen konkretisiert. Im Rechtsstreit zwischen der Verbraucherzentrale NRW und dem Anbieter Primacall stellten die Richter klar: Eine Vertragsbindung über 24 Monate hinaus ist nicht zulässig, auch nicht durch vorzeitige Verlängerungsangebote.
Der Fall zeigt eine gängige Praxis im Telekommunikationsmarkt. Primacall hatte seinen Kunden kurz nach Vertragsabschluss eine Prämie von 20 Euro angeboten, wenn sie einer weiteren Vertragsverlängerung um 24 Monate zustimmten. Diese Strategie führte zu Gesamtlaufzeiten deutlich über der gesetzlichen Höchstgrenze.
Das Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. III ZR 61/24) schafft nun Klarheit bei der Auslegung des Telekommunikationsgesetzes. Die dort festgelegte Maximallaufzeit von 24 Monaten gilt nicht nur für den ursprünglichen Vertrag, sondern auch für Verlängerungen. Damit stärkt das Gericht die Position der Verbraucher im Telekommunikationsmarkt.
Die Entscheidung dürfte auch Auswirkungen auf andere Anbieter haben, die ähnliche Verlängerungsmodelle praktizieren. Verbraucher sollten bei Vertragsverlängerungen grundsätzlich die Konditionen prüfen, auch wenn Cashback-Angebote locken. Ich verweise hier auch einmal auf den Beitrag von Dr. Böse, der der zuständige Anwalt für die Verbraucherzentrale war.
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Man könnte natürlich auch Gesetze auch so verfassen, dass sie eindeutig sind. Aber das ist in Deutschland nicht in Mode. Ob nur die Politiker diese Fähigkeit fehlt oder ob die sie beratenden Juristen das absichtlich machen, um ihren Kollegen Arbeit zu sichern ist mir nicht klar. Aber handwerklich schlecht gemachte Gesetze fallen mir immer öfter auf. Dabei ist die gewünschte Abstraktion in einem Gesetzestext durchaus kein Widerspruch zur Präzision. Hier hätte ein einziges Wort genügt, um den Rechtsstreit gar nicht erst entstehen zu lassen.
Die Gesetze scheinen eindeutig genug zu sein, dass der BGH entsprechend urteilen kann.
Offensichtlich sind sie es nicht, sonst wäre es gar nicht erst zu einem Verfahren bis hoch zum BGH gekommen.
Ich stimme Matthias zu: Gesetze werden zunehmend schwammiger formuliert und man überlässt die konkrete Auslegung den Gerichten.
> Offensichtlich sind sie es nicht, sonst wäre es gar nicht erst zu einem Verfahren bis hoch zum BGH gekommen.
Wieso? Hier ist alles normal gelaufen. Firma bricht Gesetz, Verbraucherzentrale mahnt (erfolglos) ab. Dann Verfahren vor Kammergericht, welches erfolgreich für die VBZ ausgeht. Der BGH hat heute die Revision abgelehnt, damit ist das Urteil rechtskräftig.
Es gibt keine magische Kraft die Firmen daran hindert selbst perfekt ausformulierte Gesetze zu brechen.
Hast du ein konkretes Beispiel. In diesem Fall hat der Anbieter bzw. der Markt das bewusst anders ausgelegt.
Der Markt wurde drauf hingewiesen durch das Gericht, das die Auslegung eindeutig und unmissverständlich beschrieben ist um 24 Monate nicht überschreiten darf.
Der Gesetzgeber hat hier sehr gute Arbeit geleistet.
Was heißt das genau? Ich hab letztens bei o2 verlängert, nur um 7,50 Euro Rabatt zu bekommen. Also wieder 24 Monate, meines Wissens. (Muss ich zuhause mal nachsehen). Darf ich denen nun euren Bericht zeigen und mitteilen, dass sie die Vertragslaufzeit canceln sollen? Oder sind nur 12 Monate Verlängerung erlaubt?
NACH Ende des Vertrages kannste wieder auf 24 schaukeln, dafür dürfte es nicht erlaubt sein,
Ah ok. Also dürfte ich auch 3 Monate vor Ende nicht da anrufen bzw. die dürfen erst zum Ende des Vertrags verlängern und nicht vor dem Ablauf?
Ich habe das so verstanden, das die nach Vertragsabschluss noch mal 24 Monate extra bekommen habe. Womit die über 24 Monate gekommen sind. Bei den gängigen Modellen müssten die entsprechenden Monate weg fallen. So das bei einer Verlängerung zum aktuellen Zeitpunkt niemals mehr als 24 Monate überschritten werden darf.
Sollte eigentlich klar sein: Ab der Verlängerung 24 Monate sind ok, aber nicht 24 Monate zusätzlich zum Ende der ursprüngliche Vertragslaufzeit (also im Extremfall wie geschildert 48 Monate).
„Die dort festgelegte Maximallaufzeit von 24 Monaten gilt nicht nur für den ursprünglichen Vertrag, sondern auch für Verlängerungen.“
Dieser Satz negiert in meinem Kopf den ganzen Artikel ?
was denn nun ?
Ja, im Text etwas verklausuliert – aber einfach gesagt:
Ab der Verlängerung kannst Du nach maximal zwei Jahren raus aus dem Vertrag.
Die Telekom hat das bei mir in all den Jahren schon immer so gehandhabt: Ab der Verlängerung 2 Jahre gebunden, dann ging das feilschen wieder los (meist schon 3 Monate vorher)
Super!
1&1 waren auch so Kandidaten, die bei einer vorzeitigen Verlängerung gerne die 24 Monate an den bestehenden Vertrag angehängt haben, statt die neuen 24 Monate direkt mit der Verlängerung zu starten.
Musste man dann aufwändig mit Drohmails korrigieren lassen
Echt jetzt? Haben die bei mir noch nie gemacht.
Also bedeutet das im Endeffekt das Aus für Vertragsverlängerungen im Allgemeinen. Sofern der ursprüngliche Vertrag 24 Monate Laufzeit hat.
Heißt das ich muss mich als Kunde, der seinen Vertrag vielleicht tatsächlich länger als 2 Jahre behalten möchte, nun aktiv darum kümmern das dieser nicht ausläuft. Ich blicks nicht…
Der Vertrag darf sich nach der maximalen Laufzeit von zwei Jahren nur noch mit monatlicher Kündigungsfrist verlängern.
Ist nicht schwer zu verstehen…
Doch Du kannst den behalten. Er darf aber erst mit Ablauf der 24 Monate verlängert/erneuert werden.
Leider nichts verstehen, aber einfach trotzdem irgendwas behaupten hilft nicht weiter.
Ist doch im Artikel klar beschrieben:
Man wollte kurz nach Vertragsbeginn nochmal 24 Monate als Verlängerung draufschlagen, wäre also knapp beim Doppelten des gesetzlich Erlaubten gelandet.
Aktiv verlängern geht immer, wenn sich beide Parteien einig sind; die Gesamtrestlaufzeit muss aber immer innerhalb 24 Monaten liegen.
Jetzt klar?
Nach Ende der Mindestvertragslaufzeit läuft der ursprünglich vereinbarte Vertrag ohne weitere Aktivitäten der Vertragspartner einfach unbefristet weiter. (Achtung: ggf. wurde bei Vertragsschluss festgelegt, dass nach 24 Monaten andere / teurere Grundgebühren gelten.)
Die Kündigungsfrist nach der vereinbarten Mindestlaufzeit beträgt dann m.E: nur noch 1 Monat.
Einfacher wäre es Koppelverträge generell zu verbieten und Laufzeiten mit maximal einen Monat zu erlauben. Die Unart Handys für wenige Euro zu bewerben und dann dem Verbraucher teure Verträge und Vertragsverlängerungen aufzuschwatzen gehört abgeschafft. Der Kunde sollte jederzeit wechseln können und das Handy kaufen was er sich gerade leisten kann. Ansonsten meinetwegen Ratenkauf.
Du möchtest also dem Kunden das Recht absprechen, nicht 1000 Euro sofort für ein neues iPhone auf den Tisch zu packen, sondern es im Rahmen eines 24-Minats-Vertrags über einen entsprechenden Aufpreis zum Tarif abzustottern? Als Nächstes kommst du dann auf die Idee, Ratenzahlungen an sich zu verbieten? Hmm…
Alex jetzt mal langsam. Wenn du so ein armer Schlucker bist, der sich sein Haus nicht aus der Portokasse kaufen kann oder den neuen Audi Q6 in bar bezahlt…. Wir sind nicht alle so unterbezahlt wie du.
*Zigarre mit 500 Euro Schein anzünd*
ich halte mal vorsichtshalber mein Sarkasmus-Schild hoch 😉
Du hast wohl was falsch verstanden. Ich will das der Kunde sich das Handy und den Vertrag separat kauft bzw. abschließt. Keine Koppelverträge wo du ein Handy für ein Euro bekommst und dafür aber auch keine langfristigen Verträge mehr. Dann müssten sie die Mobilfunkanbieter auch mehr anstrengen wenn sie die Kunden langfristig behalten wollen. So wie jetzt bleibt er 24 Monate, egal ob zufrieden oder unzufrieden.
> Ich will das der Kunde sich das Handy und den Vertrag separat kauft bzw. abschließt
Mein Namensvetter hat dich sehr wohl verstanden.
Ein Handy mit Vertrag kostet mir viel günstiger als separat, und bei Herstellern wie Google und Samsung ist es oft sogar günstiger als ein Handykauf ganz ohne Vertrag, sodass man noch einen Gewinn machen kann, wenn man das Handy verkauft und den Vertrag behält.
Wenn du den Vertrieb von Handys mit Vertrag verbietest, wird zwar dein Gerechtigkeitsempfinden gestillt, für die anderen wird es aber teurer bzw. sie werden öfter zu günstigen China-Handys greifen.
Zu verschenken haben die Händler nichts und so bekommt man zwar das Handy zu einem scheinbar besseren Preis nur sind die Leistungen des Mobilfunkvertrags schlechter als wenn man auf dem freien Markt einen separaten Vertrag abschließt. Es fängt beim enthaltenen Datenvolumen an und endet bei der langen Laufzeit an die man gebunden ist. Dazu kommen oft noch die kleinen aber gemeinen versteckten Zusatzkosten für dieses und jenes (z.B. Kosten für Telefonie außerhalb der EU). Und das Wunschhandy bekommt man mit etwas Recherche im Internet oft auch günstiger oder zum selben Preis wie das vermeidliche Schnäppchen mit Vertrag.
Gibt doch für alles Möglichkeiten. Prepaid, monatlich kündbare Verträge, mit/ohne Hardware(zuzahlung).
Der Gesetzgeber gibt einige Rahmenbedingungen an wie z.b. die maximale Vertragslaufzeit und lässt ansonsten die Vertragsfreiheit unangetastet. Jeder Kunde darf sich nach seinem Gusto aussuchen was er gerne hätte. Zusätzlich hat der Staat mit den TKG Novellen die Position des Kunden massiv gestärkt über die letzten 30 Jahre.
Verträge mit 24 Monaten Laufzeit sind günstiger als monatlich kündbare und das ist auch gut so. Eine langfristiger Vertrag sollte für den zahlenden Kunden besser sein, da er dem Unternehmen 2 Jahre festen Umsatz zusichert. Ich erwarte auch vom Restaurant, dass ich sehr regelmäßig besuche auch hier und da mal eine „Aufmerksamkeit des Hauses“.
Das ist fair für alle Beteiligten.
24 Monate is trotzdem viel zu lange. Vertragslaufzeiten sollten nicht länger als 6 Monate gehen um den verkrusteten Markt zu dynamisieren.
Die Kommentare haben Angst, dass sie nach Ablauf der 24 Monate nicht verlängern dürfen.
Das ist damit nicht gemeint.
Steht doch oben gut beschrieben von Caschy: „kurz nach Vertragsabschluss“.
Die dubiose Firma hat, nachdem man dort einen 24 Monate Vertrag abgeschlossen hat, angerufen und gesagt: „Hey, wie wäre es wenn du nochmals 24 Monate bei uns bleibst.“ Und das „kurz nach Vertragsabschluss“ also noch in den ersten Tagen der ersten 24 Monaten. Somit wäre der Kunde 48 Monate gebunden.
Wer einen 24 Monate Vertrag hat und sagen wir mal im 20. Monat einen Folgevertrag macht, der dann ab sofort gilt, der ist mit Abschluss des Folgevertrags 24 Monate gebunden. Und nicht 24 plus die noch fehlenden 4 Monate vom ersten Vertrag.
Das ist keine Vertragslaufzeit. YF sichert Kunden, die den Vertrag nach 36 Monaten noch haben nur zu, dass sich die Schlusszahlung reduziert, die sonst vertraglich festlegt nach dem 24. Monat anfällt
Warum haben viele in den Kommentaren so ein Problem das zu verstehen?
Stellt es euch so vor: beide Parteien einigen sich den 1. Vertrag vorzeitig zu beenden. Vertragsfreiheit, egal was im Vertrag steht, wenn beide sich einig sind geht das natürlich.
Gleichzeitig einigen sich beide Parteien darauf sofort einen 2. Vertrag anzuhängen.
Und natürlich war es in sich widersprüchlich einen 2. Vertrag anzuhängen und den 1. Vertrag weiterhin mit der Laufzeit gelten zu lassen, aber nur mit der Laufzeit.
Seit der Begrenzung auf 24 Monate ist das in sich nicht logisch. Das wussten die vermutlich selbst, aber man kann es ja mal versuchen.