Pflichtangaben im Online-Handel: Marktplätze ignorieren neue EU-Regeln

Die großen Online-Marktplätze nehmen es mit den Vorschriften des Digital Services Act wohl nicht so genau. Eine aktuelle Untersuchung der Verbraucherzentrale zeigt teils gravierende Mängel bei der Bereitstellung von Pflichtinformationen. Die Prüfung von 30 Produktseiten bei bekannten Händlern wie Amazon, Temu, Kaufland und weiteren ergab, dass nirgendwo alle gesetzlich vorgeschriebenen Informationen vollständig aufgeführt waren.
Die fehlenden Angaben betreffen vor allem Kontaktdaten der Händler und der in der EU verantwortlichen Wirtschaftsakteure. Namen, Anschriften, Telefonnummern und E-Mail-Adressen sind entweder nicht vorhanden oder schwer verständlich dargestellt. Für Käufer sei das laut der Verbraucherschützer problematisch, da sie bei Produktproblemen einen direkten Ansprechpartner benötigen. Auch bei Sicherheitshinweisen und Handelsregisterinformationen zeigen sich Lücken oder widersprüchliche Angaben. Die Verbraucherzentrale fordert die Plattformen auf, diese Missstände zu beheben.
Ramona Pop von der Verbraucherzentrale kritisiert, dass die Plattformen ihrer Verantwortung nicht nachkommen. Generell fordert man konkrete Maßnahmen: die Verhinderung nicht regelkonformer Angebote, die schnelle Entfernung unsicherer Produkte und die Verantwortlichkeit der Akteure.
- AMAZON EXKLUSIV: Dieser 6-in-1 Dual Zone Air Fryer verfügt über elegante Kupferakzente und umfasst eine...
Transparenz: In diesem Artikel sind Partnerlinks enthalten. Durch einen Klick darauf gelangt ihr direkt zum Anbieter. Solltet ihr euch dort für einen Kauf entscheiden, erhalten wir eine kleine Provision. Für euch ändert sich am Preis nichts. Partnerlinks haben keinerlei Einfluss auf unsere Berichterstattung.
Stimmt, das hat man bei Amazon ganz oft, vielleicht betrifft es alle, ich habe nur bei wenigen in die Infos geguckt. Letztens etwas bestellt, da wollte ich wissen, wo der Händler herkommt oder irgendwelche Infos. Ich wollte eben nicht irgendwas aus China bestellen. 9 von 10 waren Händler aus China. Keine Info über die oder Kontaktangaben, Adressen. Man kann die nur über das Kontaktformular erreichen. Betrifft aber nicht nur Händlerplattformen. Ich suchte nach bestimmten Autoteilen für einen alten Fiat. Die Seite ist komplett auf deutsch gewesen, auch mit allen möglichen Logos und Finanzdienstleistern, 48h Lieferversprechen innerhalb von Deutschland etc. Kein Impressum, keine Handelsregistereintrag, nichts, nur ein „Wir über uns“ und auch das war eher ein Text der nichts sagt und Kontakt bereicht, mit einer E-Mail: info@xyz irgendwas. Von mir aus kann es gerne ein Händler aus dem nicht EU Ausland sein, aber wenn die Seite so dargestellt ist, dass es aus der EU heraus operiert oder zumindest hauptsächlich für die EU gedacht ist, kann man vielleicht die eine oder andere Info reinstellen.
Amazon, Temu, Kaufland und weitere machen das wahrscheinlich mit voller Absicht, um die Verbraucherschützer von den wirklich verbraucherschutzrelevanten Verstößen abzulenken.
Vielleicht soll so auch die Sinnhaftigkeit dieser Vorschrift infrage gestellt werden?
Das wäre dann so ähnlich wie mit schön angelegten Wegen in öffentlichen Parks, die niemand benutzt und ein Trampelpfad übers Grün entsteht.
Ich denke das ist Absicht. Man will die Verkäufer abschirmen. Bei Amazon und eBay hat man oft keine Chance, an die Händlerdaten zu kommen. Oft ist es auch so, dass Benutzername bei eBay/Amazon, Firmenname, Bankaccount und Absender nicht übereinstimmen.
Was aber nicht weiter stört.
In dem Fall schreib ich Amazon direkt an bei einer Reklamation oder im Garantiefall.
Bisher, selbst bei knapp 2 Jahre alten Staubsaugern, wurde in dem Fall einfach der Preis gutgeschrieben.
Kein nerviges Einsenden und ewiges Warten.
Nachhaltig ist das nicht, aber stressfrei.:o)
Ich bin selbst im E-Commerce-Bereich (Softwareentwicklung) tätig und kann sagen, dass es genau anders herum ist.
Die Marktplätze machen sich das Leben einfach und schieben die rechtlichen Anforderungen einfach an die Seller weiter.
Sollten also Infos zur Produktsicherheit fehlen, so sind meist die Verkäufer in der Pflicht diese nachzuliefern.
Soweit mir bekannt, ist die Angabe von Herstellerinformationen bezüglich der Produktsicherheit, nur für neue Artikel verpflichtend. Hat es ein Produkt schon vor dem 13.12.2024 gegeben, ist die Angabe der Infos freiwillig.
Warum wird nicht mal ein positives Beispiel genannt? Bei Otto findet man auf der jeweiligen Produktseite unter Verkäuferinformation – Impressum die kompletten Angaben zum Verkäufer.
Bei Amazon auch. Wenn man auf den Händlernamen klickt, kommt man zur Verkäuferseite mit Infos & Impressum des Verkäufers.
die Frage ist nur ob dir sowas wie z.b.:
5C21,LongtengTongxunshichang,SaigeGongyedasha
Huaqiangbei,
Shenzhen
Futianqu
Guangdong
518000
CN
wirklich weiterhilft…….
Geht auch anders, Beispiel:
Verantwortlich für den Inhalt:
hat service GmbH
Dickestr. 23
42369 Wuppertal
Deutschland
Telefon: +498000010447
E-Mail: hatserviceeu@outlook.com
Umsatzsteuer-Identifikationsnr.: DE358058565
Wuppertal, HRB 33882
Vertreten durch:
Karl Artur Bernd Valbert
Selbstbescheinigung des Verkäufers:
Der Verkäufer hat sich verpflichtet auf otto.de nur Produkte oder Dienstleistungen anzubieten, die den geltenden Vorschriften des EU-Rechts entsprechen.
Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung:
Die EU-Kommission bietet die Möglichkeit zur Online-Streitbeilegung auf einer von ihr betriebenen Online-Plattform. Diese Plattform ist über den externen Link https://ec.europa.eu/consumers/odr/ zu erreichen. Zu einer Teilnahme an einem Schlichtungsverfahren sind wir nicht verpflichtet und können die Teilnahme an einem solchen Verfahren leider auch nicht anbieten.
Kommt dann wohl darauf an WAS für Verkäufer man sich auf die Platform holt…..
@Christoph
Da hast du aber Glück gehabt, den einen zu erwischen der es eingepflegt hat.
Ich lese immer nur, dass kritisiert wird. Warum wird da nicht einfach geklagt und fertig. Ruck zuck wäre das Problem gelöst.
Entweder hast du noch keine Erfahrung mit deutscher Justiz gemacht oder du verbrennst einfach gerne Geld.
Google sagt: „Die Verbraucherzentralen werden hauptsächlich durch öffentliche Mittel der Länder und Kommunen, Projektmittel des Bundes, sowie durch eigene Einnahmen finanziert. Diese Eigeneinnahmen stammen aus Beratungsentgelten, Vorträgen, Verbandsklagen, dem Verkauf von Publikationen, Mitgliedsbeiträgen und Spenden.“
So gesehen wird unser Geld durch diese fragwürdige Institution (Verbraucherzentrale) jetzt schon verbrannt.
Verständnisfrage:
Was genau ist Deiner Meinung nach alles fragwürdig bei den Verbraucherzentralen?
Es wurde lange vorher und breit aufgeklärt was kommt. Das scheinen manche trotzdem auszusitzen. Weil, wie sich zeigt, wohl kaum mit kritischen Konsequenzen zu rechnen ist.