Parkende Sharing-E-Scooter auf Gehwegen könnten verboten werden

E-Scooter sind bei vielen ein Thema. Manche sprechen technisch über sie, zahlreiche Menschen regen sich über sie auf. Verleihfirmen könnten es in der Zukunft schwerer haben, wie der Tagesspiegel aktuell berichtet.

Das Bundesverkehrsministerium plant demnach offenbar strengere Parkregeln für die Verleiher von Fahrrädern und Rollern. Jene Gerätschaften sollen künftig nicht mehr ohne Weiteres auf Gehwegen und in Fußgängerzonen geparkt werden dürfen. Private Roller und Bikes schon (wenn niemand behindert wird), gewerbliche nicht.

Laut Ministerium zielt die neue Verordnung grundsätzlich darauf ab, die verhaltensrechtlichen Regelungen für E-Scooter-Fahrer denen des Radverkehrs anzugleichen. Die gewerbliche Vermietung sei „nicht als Teil des ruhenden Verkehrs im Sinne des Straßenverkehrsrechts zu qualifizieren“, zitiert der Tagesspiegel das Papier, in das Einblick genommen werden konnte.

Die Fußgängerlobby begrüße die Festsetzung als „kleinen Fortschritt“, Verleiher bangen natürlich, denn man darf die Kisten ja dann nicht mehr überall abstellen. Und Sammel-Hubs sind ja auch nicht wirklich finanzierbar und praktikabel.

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61 Kommentare

  1. Fahren mit den Dingern auf Gehwegen ist jetzt schon nicht erlaubt und wird trotzdem gemacht. Egal wohin man schaut. Klappt bei der neuen Regelung also bestimmt genauso gut mit der Einhaltung und Kontrolle.

    • Dürfte besser funktionieren. Bußgelder werden erstmal an die Betreiber. Diese können sie an die Mieter weitergeben (wird bereits bei verstößen gemacht). Die wissen wer den Roller zuletzt abgestellt hat. Manche Betreiber verlangen sogar ein Foto vom geparkten Roller.

      • GooglePayFan says:

        Ich habe noch nie einen Roller einfach so umgestellt, obwohl der schon gesperrt/abgestellt war.

        • Das wäre kein Problem, da man die Dinger ja auch ohne Parkschein auf der Straße abstellen kann. Aus eigener Erfahrung kann ich aber sagen, dass die Dinger dann in kurzer Zeit von AUTOFAHRERN auf den Gehweg umgesetzt werden. Wie will man diese Autofahrer, die E-Scooter auf den Gehweg umsetzen, ausfindig machen?

  2. Das ist hier kein Problem, da die E-Scooter oft in Bächen und Gräben abgestellt werden.

    • Nö, da schmeißt man die halt hin wenn se im Weg stehen…

      • GooglePayFan says:

        Bin halt echt dafür, dass die eine 360 Grad Kamera im Lenker verbaut bekommen, die bei jeder Bewegung mitläuft…

      • Puh, dein Therapeut muss sich bestimmt so einiges anhören

      • Genau das wird die Lösung sein, liegend nehmen sie noch weniger Platz weg als stehend. Echt gut mitgedacht. Vor allem im Dunkeln oder für Menschen mit eingeschränkten Sehvermögen ein echter Mehrwert.

        • Menschen mit eingeschränktem Sehvermögen gehen im Dunkeln durch Bäche und Gräben, wo jemand anders so einen im Weg stehenden oder liegenden Tretroller hingeworfen hat, damit der anderen nicht mehr im Weg steht?

  3. Gut, dass Autos nie falsch parken…

    • Christoph says:

      Diese haben dann auch schneller ein Knolle an der Windschutzscheibe als man den Wagen abschließen kann

    • Was für ein schwacher Vergleich.
      Natürlich parken Fahrzeugführer auch Autos falsch.
      Konsequenz sind Strafzettel, Abschleppen des Fahrzeugs usw.
      Und warum soll man dann für e-scooter eine Ausnahme machen? Nur weil sie kleiner sind?

      • Na dann warst du noch nicht in meiner Stadt. Die stehen hier teilweise ewig Rum ohne Knolle.
        Kann den Ansatz des Gesetztes verstehen, dennoch sollten nur die Leute ein Knöllchen bekommen, die auch massiv behindernd den Scooter abstellen (was dann ja vom Vermieter an den Mieter weitergetragen wird). Wieso sollen alle leiden?

  4. Als Fußgänger bin ich dafür.
    Als gelegentlicher Sharing-E-Scooter-Benutzer weiß ich oft nicht, wo ich das Ding parken soll.
    Auf der Straße vor dem nächsten parkenden Auto, nehme ich an.

    • Christoph says:

      @Alex: wenn ein Scooter ordentlich am Rand abgestellt wird, ist das alles kein Problem. Aber leider muss man als Fußgänger über die Scooter steigen. Mir ist auch durchaus bewußt, dass die Roller umkippen können oder jemand anderes den Scooter umgestellt/ umgestossen hat.

  5. Ist dann halt doof für Leute, die auf einer Städtereise mal ein bisschen Sightseeing mit dem Leihfahrrad machen wollen. Ein Halt an der Eisdiele in der Fußgängerzone entfällt dann, weil man das Leihrad da ja nicht abstellen darf…

    • christoph says:

      @kOOk: von Leihrädern wird ja gar nicht geredet, oder?

    • Halten ist nicht Parken.
      Der Unterschied: während des Haltens ist Dein Leihvertrag noch aktiv und Du bist (natürlich aus nachvollziehbaren Gründen) in der unmittelbaren Nähe des Gefährts und kannst es beiseite schieben.
      Wenn Du es aber parkst (und der Leihvertrag endet) musst Du sicherstellen, dass das Fahrzeug keinen behindert oder gefährdet.

    • Selbstverständlich darfst du dein ausgeliehenes Fahrrad vor der Eisdiele abstellen. In der Fußgängerzone darfst du allerdings nicht Fahrrad fahren.

      >Werden Fahrräder und Elektrokleinstfahrzeuge (also E-Scooter) gewerblich und stationsunabhängig auf öffentlichen Straßen vermietet, sei dies kein zulässiges Parken im Sinne der Verordnung, heißt es in dem Dokument.

      Der Rest des Artikels ist einfach schlecht geschrieben.

    • Sightseeing gab es auch schon bevor es eScooter gab, oder?

      • Nein, das gab es vorher nicht oder nur unzureichend. Ist genauso wie Selfies. Bevor unsere allwissenden Nachkommen dem Kind einen Namen gegeben haben, hat noch nie jemand ein Selfie gemacht. Und Sharing-E-Scooter sind jetzt Leihfahrräder, sowie Halten nun Parken ist. Mal sehen, welche Äpfel und Birnen als nächstes kommen. Ich bin jetzt schon ganz wirr im Kopf.

        • Im Artikel ist explizit die Rede von Leihfahrrädern. Und Parken ist, wenn man ein Fahrzeug länger als drei Minuten abstellt und es dabei nicht die ganze Zeit im Auge behält, zumindest bei Kfz ist das so.

          • Jetzt sind e-Scooter nicht nur Leihfahrräder, sondern auch noch Autos. Da komme ich einfach nicht mehr mit. Diese Jugend von heute hat Probleme, das ist echt kreativ.

            • Liest Du die Blogartikel und die Beiträge der anderen Schreiber hier eigentlich, oder reimst Du dir einfach was beim Überfliegen zusammen? 😉

    • Es war die Rede von Leih-eScootern. Du darfst Dir selbstverständlich immer noch ein Fahrrad mieten und abstellen, wo es möglich ist.
      Es leiht sich heute allerdings kaum noch jemand ein Fahrrad. Man nimmt sich einen Leih-eScooter, fährt ein Stück und stellt ihn ab, gerne mitten auf dem Gehweg oder Radweg.
      Die Verleiher scheren sich nicht um das Problem.
      So wie ich das Ganze verstehe, sollen nicht die Leih-Scooter an sich verboten werden, sie sollen nur noch an bestimmten Stellen längere Zeit abgestellt werden dürfen.
      Ist dann halt doof für die 15-25jährigen, die damit in der Regel unterwegs sind.

      • Dann lies nochmal den Artikel:
        „Das Bundesverkehrsministerium plant demnach offenbar strengere Parkregeln für die Verleiher von ***Fahrrädern*** und Rollern.“

  6. Leider nicht nur in der Innenstadt, sondern bei uns am Stadtrand nun auch.

    Und falls Geofencing mal spinnt und/oder die Abstellfläche gut versteckt ist, fährt man 5 Euro rum, um einen Parkplatz zu finden.

    Nächstes Mal vielleicht doch lieber mit dem Auto fahren.

    • Hallo Alex, so lange du das auto nicht mitten auf dem Gehweg parkst, ist doch alles OK.
      Es geht darum die Behinderung und Gefährdung von fußgängern in ihrem Verkehrsraum zu beseitigen, nicht mehr und nich twenigr.

  7. Das wäre dann das Ende der Leihscooter. Naja die Taxifahrerlobby freuts, die Umwelt nicht wirklich

    • Zu Fuß in der Stadt ist anscheinend nur noch wenige 100m möglich für die jüngeren unter uns. Wenn es mehr ist muss gefahren werden.

      • GooglePayFan says:

        Wenn der eigene Stundenlohn höher ist, als eine Taxifahrt für eine zu Fuß in der Zeit zurücklegbaren Strecke kostet, dann überlegt man sich vielleicht wirklich zwei mal ob man das zu Fuß gehen möchte.

    • Doch, die Umwelt könnte sich auch freuen. E-Scooter als Leihgeräte haben einen komplexen Einfluss auf die Umwelt, der von verschiedenen Faktoren abhängt. Einige Studien zeigen, dass sie oft den umweltfreundlicheren Fuß- und Radverkehr ersetzen, was ihre Ökobilanz nicht gerade gut aussehen lässt. Zudem ist die Lebensdauer der Leih-Roller oft gering, was zu höheren Ressourcenverbrauch und Abfall führen kann. Die Herstellung von E-Scootern verursacht erhebliche CO₂-Emissionen, insbesondere aufgrund der Produktion von Akkus, die Lithium, Kobalt und andere seltene Rohstoffe enthalten. Dazu kommt noch, dass oftmals nicht nur Ökostrom bei der Beladung eingesetzt wird und die Distribution in der Stadt über Transporter mit Diesel-Verbrennungsmotoren erfolgt. Zusammenfassend zeigt sich, dass die Umweltbilanz von E-Scootern im Leihbetrieb schlechter ist als die von öffentlichen Verkehrsmitteln oder E-Bikes.

      • Danke, KI.

        • Ich bin keine KI, ich lese nur regelmäßig einen Blog namens stadt-bremerhaven.de, wo immer wieder über dieses Thema berichtet wurde. Nennt sich lesen, verstehen und lernen. Ist nicht mehr in, ich weiß.

    • Hallo nsa666,

      wenn man davon ausgeht daß die größte Zahl der Mietscooter nutzenden Leute eher jüngeren Alters sagen wir mal unter 40 ist, werden die sicher nicht extensiv mehr Taxis benutzen – das können sie sich gar nicht leisten.

      Vielleicht mehr busse und Trams fahren lassen – dafür gibts ja das D-Ticket!

  8. Das Problem ist, dass diese Flächen nicht skalierbar sind, weil die Scooter gerade sehr niederschwellig sind. Will man Flächen alle 1000 Meter in einer Stadt einrichten, sind das vermutlich mehr, als es Flächen gibt, andererseits sind vermutlich nicht viele Kunden bereit 500 Meter hin zu laufen und in Zweifel den selben Weg zurück zu einer Fläche. Insbesondere wenn auch keine Garantie gibt, ob ein Roller da ist, oder Platz für Parkgeräte.

    Vermutlich würden selbst 200 Meter zu weit sein. Das ganze Thema roller war eh nen Flop. Man führt ein weiteres Verkehrsmittel ein, dass eher kein Verkehr von Autos abzieht und verzichtet drauf Verkehrsraum bereitzustellen.

    • > Insbesondere wenn auch keine Garantie gibt, ob ein Roller da ist

      Du hast wahrscheinlich Leih-Roller noch nicht benutzt.
      Man läuft nicht zum Parkplatz in der Hoffnung, dass ein Roller da ist, sondern man schaut in der App nach, wo der nächste Roller steht und läuft dann zum Roller und ggf. reserviert diesen, damit er vor der Nase nicht weggeschnappt wird.

  9. Finde ich gut. Wie man überhaupt auf die Schnappsidee gekommen ist, irgendwelche fahrbaren Leihprodukte irgendwo abstellen zu können, werde ich wohl eh nie verstehen. Da könnten die Skateboard-, InlineSkate-, Fahrrad- oder Motorradverleiher ja sonst auch ein entsprechendes Geschäftsmodell betreiben.
    Warum sollten E-Scooter-Verleiher da eine Sonderstellung haben? Wenn es sich ohne Abstellchaos nicht rechnet, dann ist es eben kein tragfähiges Geschäftsmodell.

    • Sehe da keinen Unterschied zu Bikes die man leihen kann. Die stehen hier auch richtig scheiße im Weg.

    • Dir ist schon klar, dass flächenmäßig die Hälfte aller Straßen voll mit Autos belegt sind? Wenn ich von mir in die Innenstadt laufe, dann parken auf ALLEN Fußgängerwegen Autos. Ein Teil davon sind Bewohnerparkplätze, aber der Großteil davon sind kostenlos. Warum sollen Autofahrer eine Sonderstellung haben, wenn sie keinen eigenen Stellplatz in der Wohnanlage haben, um dort ihr Auto zu parken? Warum sollen sporadisch abgestellte E-Scooter sanktioniert werden, aber Autofahrer dürfen überall die Gehwege zuparken?

      • Immer diese fehlerhaften Autovergleiche…

        Mule hat explizit bemängelt, dass e-Scooter „irgendwo“ abgestellt werden und begrüßt das geplante und geregelte Parken.

        Genau das besteht bei Autos bereits. Dein Vergleich hinkt, da eine Sonderstellung der Autos zum von Mule bemängelten Zustand eine Realität voraussetzen würde, in der Autos nicht auf eingezeichneten Parkplätzen parken, sondern eben „irgendwo“. Zum Beispiel auf dem Gehweg vor Deiner Haustüre, an Bushaltestellen, in Grünflächen oder in der Donau.

      • Hallo Stefan,
        Anwohnerparkplätze sind m. E. kein Teil des Gehsteiges. Reguläre Parkplätze auf der Straße oder am Bordsein, und ich meine auf der Fahrbahnseite des Bordsteins auch nicht .
        Insofern wo ist das Problem: ein sachgemäß auf einem ausgewiesenen Parkplatz oder am Fahrbahnrand der Bordsteinkante abgestelltes Fahrzeug behindert keinen fußgänger.
        Unsachgemäß abgestellte Fahrzeuge werden gemeldet und dann abgeschleppt . Das ist schön teuer für den Autofahrer und da telefoniere ich gern zur Polizei.

  10. Littlegoaty says:

    Oh was für eine gute Nachricht, hoffentlich kommt das sehr schnell und wird auch rigoros verfolgt. Noch besser wäre natürlich gewesen, wenn man sich ein Beispiel an Paris genommen hätte und dieses Ärgernis komplett verboten hätte.

  11. Find ich gut. Dazu Haftung der Halter bzw. der Betreiber bei Verstößen und die können dann die jeweiligen Nutzer in Regress nehmen. Wer zu häufig Verstöße begeht wird als User gesperrt und kommt auf eine geteilte Blacklist aller Betreiber.

  12. 1000 prozentige zustimmung von mir als blindem Fußgänger.
    die dinger sind eine 1A-Stolpergefahr und auch mit dem langstock nicht immer zuverlässig erfaßbar – der Stock z. B. erfaßt das Trittbrett nicht, meine Hüfte aber den in den Verkehrsraum ragenden lenker.
    Sehr gut!

    • Warten wir’s mal ab. Schon jetzt gibt es haufenweise Regeln für die Nutzung dieser Leihgeräte, die nur selten eingehalten werden. Nehmen wir z.B. die Frage, wo man überhaupt fahren darf, dass keine zweite Person mitgenommen werden darf, dass man nicht entgegen der Fahrtrichtung einer Straße fahren sollte oder dass ein Mindestabstand zum Fußgänger eingehalten werden muss. Wahrscheinlich kennt kaum einer diese Regeln überhaupt. Da ist es dann auch egal, wenn noch mehr Regeln eingeführt werden, um die sich niemand schert.

      • Hallo Tandeki,

        „Da ist es dann auch egal, wenn noch mehr Regeln eingeführt werden, um die sich niemand schert.“

        Falls sich das als schlüssig erweist, hilft eben nur ein Totalverbot dieser Fahrzeuge. Geht in paris ja auch .

        Auch das „Wilde“ Abstellen von Fahrrädern z. B. anschließen an Pfäle von Laternen oder Verkehrsschildern sollte verboten werden – die ragen auch, wenn sie nicht sorgfältig ausgerichtet sind in den Raum für Fußgänger rein. Räder nur noch auf echte Fahrradständer abstellen wäre der richtige Weg – genau wie autos ja auch nicht an der hauswand auf dem Gehsteig parken dürfen.

        Der Gehsteig gehört exclusiv Fußgängern – die einzigen Radfahrzeuge die hier etwas zu suchen haben sind Kinderwagen und Mobilitätshilfen wie Gehwagen oder krankenfahrstühle.

        • Ja, das wäre schön. Die Realität sieht aber anders aus. Und Du hast recht. Man hätte aus Deutschland durchaus in andere Städte schauen können, um daraus zu lernen. Ich habe das Chaos mit den e-Scootern selbst vor Einführung in Deutschland in Paris und Lissabon erlebt. Aber der Mensch neigt eben dazu, nicht von anderen zu lernen, sondern dieselben Erfahrungen erst selber machen zu müssen.

  13. Leider verliert sich der Gesetzgeber wieder mal im Kleinklein. Anstatt ein direktes Verbot von Leih-Scootern zu verhängen, wird mit nicht leistbarer Überwachung gedroht. Ach ja, die Scooter-Verleiher sind ja Wirtschaftsbetriebe und zahlen (vielleicht) Steuern und die Wirtschaft muss gefördert werden.

    • Verbieten ist immer gut, ne?

      • @Heinz
        Man hätte den Verleih erst gar nicht zulassen dürfen, ohne die Konsequenzen zu bedenken. Dann müssten wir nicht über unsinnige Regulierungen, markierte Abstellflächen, Geofencing und den ganzen Quatsch debattieren. Weg mit den Dingern und Ruhe ist…

  14. > die verhaltensrechtlichen Regelungen für E-Scooter-Fahrer denen des Radverkehrs anzugleichen…

    Ich wäre ja froh, wenn das generell und ohne Ausnahmen wäre. Bei uns sind E-Scooter in der Innenstadt verboten, Fahrräder aber nicht. Also fahren die Panzer (E-Lastenrad oder die Dinger, in denen Leute ihr Kind oder ihren Hund im Anhänger durch sie Gegend fahren) fröhlich kreuz und quer Slamlom um die Fußgänger, während deutlich kleinere E-Scooter nicht benutzt werden dürfen.

    Mir ist natürlich klar, dass solche Verbote in der Regel wegen Nutzern von Leihgeräten verhängt werden. Dann hätte man aber auch einfach die Innenstadt für Leihgeräte für Leihgeräte via Geofencing als Sperrzone markieren können. In der Regel werfen Besitzer ihr Eigentum nämlich nicht einfach auf den Gehweg oder fahren damit andere Leute an (klar Ausnahmen gibt’s immer).

    • Ich habe auch den Eindruck, dass es einen deutlichen Unterschied zwischen den Nutzern eigener e-Scooter und denen von Leihgeräten gibt. Das liegt einerseits natürlich daran, dass Leihgeräte per se im öffentlichen Raum geparkt werden, Privatgeräte aber eher selten unbeaufsichtigt in der Gegend herumstehen. Und wenn sie das tun, werden sie sehr sorgfältig und überlegt abgestellt. Auch fahren Nutzer von privaten Geräten eher alleine auf dem e-Scooter. Was wahrscheinlich auch an der gefühlt durchschnittlich älteren Nutzergruppe und den anderen Use Cases liegen wird. Insgesamt vermute ich, dass neben dem Alter auch die aktive Beschäftigung mit dem Thema an sich dazu führt, dass Regeln eher bekannt sind und eingehalten werden. Und natürlich das von Dir erwähnte Phänomen, dass Besitzer mit ihren Sachen sorgfältiger umgehen, als mit Leihgeräten.

      Dennoch ist ein Angleichen der Regeln an die für Fahrräder in meinen Augen unabdingbar und nur konsequent. So fällt es vielleicht einfacher, Regeln zu kommunizieren und allgemein bekannter zu machen, da sie eine breitere Relevanz haben.

      • >> Dennoch ist ein Angleichen der Regeln an die für Fahrräder in meinen Augen unabdingbar…

        Was soll das bringen? Nachweislich sind Fahrradfahrer ja der Meinung, für sie gelten keine Regeln. Da wird über rote Ampeln, auf Gehwegen und in Fußgängerzonen gefahren. Die Verkehrsüberwachungsbehörden sind weitestgehend überfordert und nicht in der Lage, diese Regelverstöße zu ahnden. Bei Leihfahrzeugen können die Verleiher in die Pflicht genommen werden. Ob und wie die reagieren, sei dahingestellt…

        • Aus mir spricht die reine Verzweiflung. Da ich nicht damit rechnen kann, dass der Verleih dieser Geräte in angebbarer Zeit eingestellt wird, bleiben nur zwei Möglichkeiten: erstens, man denkt sich für jedes Gerät der Mikromobilität eigene Regeln aus. Oder zweitens, man harmonisiert die Regelungen. Letzteres erscheint mir aufgrund der aktuellen Lage als sinnvollere Variante.

          • >>Aus mir spricht die reine Verzweiflung.

            So scheint es dem Gesetzgeber auch zu gehen, weil er bei der Zulassung von Leih-Scootern und -Fahrrädern die menschliche Dummheit nicht ins Kalkül gezogen hat. Jetzt wird an den Symptomen herumgedoktert, ohne das Übel an der Wurzel zu packen. Die Mikromobilität ist eben auch ein Wirtschaftsfaktor…

  15. @Nightdiver92

    >> Ist bei Autos schon gängige Praxis, bei Sommerreifen im Winter.

    Kannst du deine Aussage, dass die Kosten von medizinischen Behandlungen aufgrund von Unfällen, wegen eines Verstoßes gegen geltende Verkehrsregeln, in Rechnung gestellt wurden? Bei Fremdschäden mag es ja so sein, dass die Haftpflicht greift und die Versicherung wegen Fahrlässigkeit Abstriche macht. Aber den eigenen Gesundheitsschaden übernimmt die Krankenversicherung. Die kennt, soweit mir bekannt ist, den Tatbestand der Fahrlässigkeit nicht. Ich lasse mich aber, wenn es belegt wird, gerne eines Besseren belehren.

    Dazu konstruiere ich gerne ein Beispiel. Du fällst von einer unsicheren Leiter, deren Zustand deutlich erkennbar war, ziehst dir mehrere komplizierte Knochenbrüche, eine schwere Gehirnerschütterung zu. Darf die KV in diesem Fall ihre Leistungen einschränken?

    • @Nightdiver92
      Ich möchte dir gerne deine eigene Forderung nochmal ins Gedächtnis rufen.

      >>Eventuell besteht die Möglichkeit, Personen die zu Schaden kommen aber KEINEN HELM und LICHT nutzten, die Behandlung (teilweise) in Rechnung zu stellen.

      Die medizinische Behandlung der Person wird aufgrund eines Unfalls notwendig. Ein Fremdverschulden liegt nicht vor. Für die Leistungen der KV ist ein Regelverstoß kein Grund die Leistungen zu kürzen oder gar zu verweigern. Würde es sich um einen sog. Wegeunfall handeln, für den die BG zuständig ist, könnte es Stress geben. Die KV wäre trotzdem vollumfänglich leistungspflichtig.

      Du vermischst verschiedene Arten von Versicherungen und bringst keine Belege für deine Aussagen. Ein guter Anwalt könnte auch beweisen, dass der Unfall im Winter auch mit Winterreifen unvermeidlich gewesen ist. Was bleibt, ist der Verstoß gegen § 2 Absatz 3a StVO. Ums festgelegte Bußgeld und die Punkte wird der Unfallverursacher nicht herumkommen. Es sind mind. 2 unterschiedliche Fälle.

      Leider hat das alles nichts mit dem Verbot des Parkens auf Gehwegen für Leihscooter zu tun. Das ist eine ganz andere Baustelle.

  16. Werner Hermann says:

    Von jedem Verkehrsteilnehmer wird erwartet das er sich so verhält das er Dritte nicht gefährdet oder unnötig behindert. Für Autos gib es Parkplätze – hältst du dich nicht dran gibt s ein Ticket oder Abschleppen.
    Und für Roller und Fahrradfahrer gibt es Vorschriften das die Gräte Platzsparend am Rand zu Parken sind. Als Privatbesitzer machst du das schon um Diebstahl zu vermeiden.
    Bei Leihgeräten macht du dir um Diebstahl keine Sorgen. Stadträder ( ich bin selbst gelegentlicher Nutzer ) stehen seht selten im Weg. Leihroller schon wesentlich öfter – würden die auf die gleiche Art auf der Straßen abgestellt käme es zu einigen teuren Unfällen … Verkehrsgefährdend.

    Die Erwartung an die Nutzer und Betreiber ist nicht anders als die an alle anderen Verkehrsteilnehmer: Verhaltet euch so das ihre andere nicht gefährdet oder unnötig behindern.
    Nicht mehr und nicht weniger.
    Wenn ich mitunter eine Traube aus 4-5 Roller vor einem privaten Hauseingang sehr weil man nicht
    5-10-20 Meter laufen kann oder will … muss man sich nicht wundern wenn man in den Fokus der Aufmerksamkeit gerät.
    Und wenn es immer nur böse Dritte sind die damit Barrikaden bauen … muss sich der Verleiher eben was einfallen lassen … dann gibt es vielleicht irgendwann nur Stationen mit Anschließen
    oder der Verleih-Betrieb wird untersagt …Paris .. Madrid.
    Noch haben die Nutzer Betreiber die Gelegenheit das Problem selbst zu lösen.
    Irgendwann fangen andere an das Problem zu lösen.

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