Balkonkraftwerke: Entwurf IEC 60364-7-751 macht einigen Sorgen

Die Entwicklung der Produktnorm für Steckersolargeräte geht in die finale Phase. Nach aktuellen Informationen soll die lang erwartete Norm DIN VDE V 0126-95 voraussichtlich im dritten Quartal 2025 veröffentlicht werden. Diese Norm wird erstmals verbindliche technische Anforderungen für steckerfertige PV-Geräte definieren und Prüfeinrichtungen einen klaren Rahmen für Sicherheitstests geben.

Parallel zur deutschen Normierung läuft auf internationaler Ebene ein IEC-Normungsprojekt, das möglicherweise zu Konflikten mit den deutschen Regelungen führen könnte. Besonders brisant ist dabei der Entwurf IEC 60364-7-751, der sich mit Niederspannungsstromerzeugungsanlagen befasst. Dieser enthält die kritische Formulierung „A generating set shall not be connected to a final circuit“, was im Widerspruch zur geplanten deutschen Praxis steht. Bedeutet: Balkonkraftwerk darf nur in einen eigenen Stromkreis oder im genutzten darf kein Abnehmer sein. Sollte so etwas Gesetz werden, dann behaupte ich mal, dass von jetzt auf gleich fast alle Balkonkraftwerke nicht mehr laufen dürften.

Die DKE beobachtet diese Entwicklung und wird vermutlich intervenieren. Wichtig zu wissen ist dabei, dass internationale IEC-Normen nicht automatisch nationale Standards ersetzen. Zwar werden sie häufig in deutsches Recht überführt, jedoch sind dabei Anpassungen an lokale Gegebenheiten durchaus üblich. Die neue deutsche Produktnorm DIN VDE V 0126-95 würde also nicht automatisch ihre Gültigkeit verlieren, da sie sich primär auf technische Geräteanforderungen konzentriert.

Der Normungsprozess ist noch nicht abgeschlossen und Änderungen sind weiterhin möglich. Mal schauen, was da noch passiert, in den letzten Tagen sind schon einige Hersteller auf die Barrikaden gegangen – klar, da könnte ein Markt schwieriger werden. Beispielhaft meldet sich Zendure zu Wort:

„Wir bei Zendure lehnen die vorgeschlagenen Änderungen im Entwurf der IEC-Norm 60364-7-751 entschieden ab, die vorschreiben würden, dass Balkonkraftwerke über einen eigenen, separat abgesicherten Stromkreis installiert werden müssten. Denn dies würde den einfachen Zugang zu Solarenergie erheblich erschweren und die Energiewende eher verlangsamen als beschleunigen. Weiterhin haben sich Plug-and-Play-Systeme als eine effektive und sichere Möglichkeit erwiesen, alle direkt in die Energiewende einzubeziehen – einfach, kostengünstig und dezentralisiert.

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38 Kommentare

  1. Ist damit vielleicht gemeint, dass man einen Speicher dazwischen schalten muss?

    • ich vermute man muss extra stromleitungen mit eigener sicherung
      soweit meine laienhafte interpretation des zitats

  2. Mitleser24 says:

    „einfach, kostengünstig und dezentralisiert.“
    Das eigentliche Problem ist berrits umzingelt.

  3. Hoffen wir, dass die deutsche Richtlinie, wie du schon geschrieben hast, weiter bestehen bleibt.
    Das wäre ein Schlag ins Gesicht der Logik von Balkonkraftwerken.
    Der Sinn der Sache ist doch, dass man es anschließt und es läuft, ohne dass weitere Kosten und Aufwand entstehen.
    Ich habe ein Balkonkraftwerk und es war super einfach einzurichten. Es läuft ohne Probleme. (Ein Elektriker hat alles gesichtet und abgenommen, sicher ist sicher.)

    Ich finde es schade, dass man so wieder sehr viele Hürden und Steine in den Weg gelegt bekommt.

  4. DerEineDa says:

    Falls das so kommen soll, würde ich es – vermutlich genau wie Hunderttausende andere – einfach nicht beachten und mein Balkonkraftwerk unverändert weiter betreiben. Was wollen sie machen, mich verklagen weil ich mittags keinen Strom beziehe?

    • Solange alles läuft. Passt es. Aber wenn es zu Problemen oder gar Schäden kommt, wird es spannend und eine Versicherung könnte sich dann quer stellen, um den Schaden dann zu begleichen. Darin liegt das Risiko.

    • Da macht keiner was. Es erlischt nur ggf. dein Versicherungsschutz in Fehlerfall.

      • Moin,

        genau. Ist wie alles Gepfusche in den eigenen 4 Wänden oder bei Freunden und Bekannten. So lange nichts passiert……..

        Problem 1: die Mehrzahl hat _keine_ Ahnung von alledem, und davon ziemlich viel
        Problem 2: viele denken, die retten damit die Welt
        Problem 3: einige aus trotz (früher ™: Balkonpiraten)

    • Typischerweise beziehen sich die Normänderungen darauf, worauf die Fachbetriebe bei neu errichteten Anlagen oder bei Änderungen an einer bestehenden Anlage zu achten haben.

      Es wird gern der Begriff „Bestandsschutz“ verwendet, obwohl das hier nicht ganz zutreffend ist. Denn falls es zu Schäden kommen sollte, stellen Versicherungen gerade bei älteren Wohnungen auch mal in Frage, ob die Elektroinstallation „an sich“ noch sicher war. Und falls es vor Gericht gehen sollte, wird sich ein Gutachter in der Regel auch auf die entsprechenden Normen beziehen.

      Um nachzuweisen, dass die Anlage noch in Ordnung war, bieten Fachbetriebe einen „E-Check“ an, bei dem man sich z.B. alle 4-5 Jahre die korrekte Funktion aller Komponenten bestätigen lassen kann. Bei der Prüfung werden inzwischen vorgeschriebene, aber nicht vorhandene Komponenten als Mangel notiert – und das kann man dann entsprechend nachrüsten lassen.

      Beispielsweise ist in älteren Wohnungen oft nur ein einziger RCD/FI/Personenschutzsschalter „fürs Bad“ verbaut, inzwischen sind die Dinger aber auch für fast alle anderen Räume, Garten und Balkon vorgeschrieben. Und um zu vermeiden, dass bei einem „geflogenen“ Personenschutzschalter die gesamte Wohnung ohne Strom da steht, müssen auch mindestens zwei verbaut sein. Ein RCD/FI/Personenschutzschalter steckt dabei dann vor z.B. 4 Sicherungsautomaten.

      Bei Leitungen ist das so ein Thema für sich: inzwischen ist es auch üblich, für Licht und Steckdosen getrennte Stromkreise zu legen. Und während es früher üblich war, die Balkonsteckdose vom benachbarten Zimmer aus zu versorgen, ist das heute auch nicht mehr normgerecht.

      Andererseits sind auch die ausführenden Handwerker nicht unbedingt scharf darauf, in Bestandswohnungen tagelang Wände aufzuklopfen und Schlitze zu fräsen, um dort „wegen einer Norm“ zusätzliche Leitungen zu verlegen und schließlich auch noch den 20 Jahre alten, ausreichen großen Sicherungskasten durch einen größeren Sicherungskasten zu ersetzen, weil die Norm das inzwischen vorschreibt (inzwischen sehen die Normen auch eigene Sicherungskästen pro Etage vor).

  5. Wie solle ich „…im genutzten [Stromkreis] darf kein Abnehmer sein.“ verstehen?
    Ich darf Energie erzeugen, aber nichts damit tun? Das wäre ja komplett hirnverbrannt. Dann bliebe ja nur die Einspeisevergütung wo immer wieder über die Abschaffung diskutiert wird und die ja jetzt schon immer weiter sinkt. Respektive bei negativen Strompreisen bekomm ich halt nix.

    Mal so ganz grob kalkuliert (Online Rechner): 800 Watt Modul, Südausrichtung, 371 kWh im Jahr mit je 12,6cent Einspeisevergütung. Ich würde ganze 46 Euro im Jahr verdienen. bei ~500 Euro Kosten (zzgl Einbau/Prüfung) würde ich nach 15-20(?) Jahren auf Null rutschen. Ob das Modul so lange ohne Folgekosten betrieben werden kann, sei mal dahingestellt. Im best-case komme ich mit +-0 raus. Im worst-case lege ich „für das gute Gefühl“ Geld drauf.

    Ob wir damit die Energiewende schaffen…. ich hab da so meine Zweifel.

    Aber das ist bestimmt wieder nur meine linksgrünversiffte Meinung. 😉

    • Dir ist schon klar, dass die Energie saldiert wird?

    • Das heißt, dass an der gleichen Sicherung kein Verbraucher angeschlossen werden darf.
      Verbraucht wird der erzeugte Strom rechnerisch immer im gesamten haus, bzw. allem was am gleichen Stromzähler hängt.

    • Du hast das Problem von PV erkannt. Die Kalkulationen sind auf Annahmen getroffen (Glaskugel) und so gerechnet, dass DU damit vielleicht nach 20 Jahren bei Null landest. Gewinn macht der Verkäufer.

      Erst, wenn man damit signifikant den Verbrauch abdecken kann, ja sogar erhöhen kann (BEV), wird ein Schuh draus. Nur ist der BEV auch wieder eine Investition. Und die Wallbox. Man macht es eher für gefühlte Unabhängigkeit.

      • Hä? Die Unabhängigkeit hat sich in der Praxis doch schon lange bewiesen. Ich habe Leute im Umfeld, die durch ihre PV ihren Strombedarf aus dem Netz um 50-80% reduziert haben. Daran ist nichts gefühlt, dass sind Tatsachen.

    • Ich verstehe den Satz auch nicht.
      Wenn ich keinen Abnehmer integrieren darf und es zudem keine Einspeisevergütung für Balkonkraftwerke gibt, wo sollte dann der Sinn für ein Balkonkraftwerk sein?
      Produzierten Strom ableiten in die Erde damit es immer schön brizzelt, wenn man drüber geht? 😉

      • Es ist ganz einfach. Der Vorschlag sagt, das du vom BKW eine separate Leitung mit Sicherung zum Stromkasten legst.
        Der Sinn dahinter ist es eine Überlastung der Stromleitung zu verhindern, da eine 16A Sicherung bei Überlastung durch (angenommen) Heizlüfter, plus Backofen, plus Microwelle, plus Herd auf einer Leitung (was eher unüblich wäre) durch den eingespeisten Strom des BKW nicht auslöst.
        Durch die Leitung geht dennoch die volle Last, die dann zu Kabelbränden und Kurzschlüssen führen könnte.
        Die Idee dahinter ist ein theoretisches Worst-Case Szenario zu verhindern.
        Praktisch kommt ein derartiges Szenario eigentlich nicht vor, sofern man das nicht absichtlich provoziert.

        Was deine Frage nach dem Sinn angeht, ein Stomzähler hierzulande hat üblicherweise drei Phasen, von L1-L3. Dieser Zähler zählt den durchfließenden Strom, unabhängig von der Richtung. Alles was in deinen Haushalt fließt, wird addiert. Was raus geht, wird abgezogen. (vereinfacht beschrieben).
        Wenn L1 250Wh zieht, L2 150Wh und auf L3 das BKW mit 500Wh anliegt, bleibt dein Stromzähler stehen. Die 100 Wh Überschuss gehen dann ins Stromnetz und werden vom nächstgelegenen Verbraucher genutzt.
        Es ist ein simples +Strom rein und -Strom raus = aktueller Verbrauch.
        Rückwärts drehen können sich die digitalen Zähler aber nicht, da die Funktion im Gerät gesperrt ist.
        Die alten Zähler mit Drehscheibe konnten das noch.

        • Sehr gut erklärt. Beim überfliegen der ersten Kommentare wollte ich auch schon was schreiben – muss ich jetzt nicht mehr.

    • Du darfst nur im selben Stromkreis keine Verbrauche haben. Sprich du musst vom Sicherungskasten eine eigens abgesicherte Leitung haben an dessen Stromkreis kein weitere Verbraucher hängt. Also einfach in den Stromkasten eine neue Sicherung einbauen. Davon ein Kabel ziehen und dann darf am Ende nur eine Steckdose oder direkt der Wechselrichter rein. In dem Stromkreis darf keine weiter Steckdose sein an der etwas angeschlossen werden kann.
      Die meisten Außensteckdosen sind z.B. eigens abgesichert und damit in einem eigenen Stromkreis. Solange du nur eine Außensteckdose hast und diese einzeln abgesichert ist, hättest du schon die Norm erfüllt.

      • „Die meisten Außensteckdosen sind z.B. eigens abgesichert und damit in einem eigenen Stromkreis“ trifft nur auf sehr neue Installationen etwa der letzten 10 Jahre zu.

        Bei „älteren“ Installationen gibt’s oft gar keine Außensteckdose oder eine, die selbstverständlich über den Sicherungskreis des benachbarten Raums angeschlossen (und ggfs. auch von dort per Lichtschalter bedienbar) ist. In der Regel gibt es dort auch keine getrennten Sicherungen für Licht und Steckdosen (was bei neuen Installationen inzwischen auch „Standard“ ist), geschweige denn einen RCD/FI/Personenschutzschalter jenseits des Badezimmers.

        Und bei „noch älteren“ Installationen kann es auch sein, dass neben der Balkonsteckdose und dem Nachbarzimmer auch noch z.B. der Flur auf dem gleichen Sicherungskreis hängt. Und ja: solange man in keinem der Räume große Verbraucher hat oder erwartet, spricht auch wenig dagegen. Wenn aber eben die Sicherung mal wegen einem Kabeldefekt in der Wand auslösen sollte, haben dann eben zwei Räume plus Balkon keinen Strom.

      • Vielen Dank für die zusätzliche Erklärung. Ich habe mich, da Erdgeschoss, noch nicht tiefgehender mit der Thematik beschäftigt wie die Einspeisung verrechnet wird. mein BKW wäre nach spätestens 1 Monat zerstört durch doofe Passanten.

    • Vorab ich halte die geplante Norm auch für Schwachsinn.
      Es geht hier um abgesicherte Stromkreise. Natürlich wird die Erzeugung in diesem Stromkreis mit dem Verbrauch in anderen Stromkreisen verrechnet. Entweder die Kreise liegen auf einer Phase. Dann passiert dies gleich physisch oder bei unterschiedlichen Phasen bilanziert am Zähler. Eine Einspeisung für Steckersolargeräte wird ohnehin nicht vergütet.

    • Nein es geht wohl darum das dein Stromkreis abgesichert ist.
      Also mal angekommen du installierst dein Balkonkraftwerk am deinem Balkon und nimmst die dortige Steckdose.
      diese Steckdose ist von der Unterverteilung die eine von 2 Steckdosen.
      dann ist diese Steckdose als ein Stromkreis gemeint.
      solange du nir dein solar betreibst ist alles ok.

      Nun nehmen wor einmal an deine Solarmodule erzeugen 1000 Watt und du steckst ein Verbraucher an die freie Steckdose. Der Verbraucher zieht 2000 Watt aus dem Netz.
      jetzt sagst du, perfekt spare ich mir 1000 Watt.
      mit wie viel Watt ist nun die Sicherung belastet?
      richtig mit 1000 Watt.
      Genau da sehen dieses Normung Gremien das Problem. Weil es halt Menschen gibt die völlig Schmerzbefreit handeln und damit eine Leitung überlasten können was ohne Balkon solar vorher durch die Sicherung nicht Möglich war.
      deshalb sollte die Empfehlung für Renovierungen sein. Möglichst eine eigene Leitung für solar zu haben.
      was jetzt so nicht für jeden ad hoc möglich ist.

    • Es geht um ein theoretisches Ereignis einer Überlastung der Stromleitung.
      Die eingespeiste Energie des BKW bremst deinen Stromzähler bis zum Stillstand und genau dafür sind die auch da. Wo der erzeugte Strom verbraucht wird, kannst du nicht beeinflussen und es spielt auch keine Rolle.
      Wenn es dich genauer interessiert, gibt es genug Kanäle für Elektrotechnik und PV auf yt.
      Andreas Schmitz (Der Akku Doktor) ist eine gute Anlaufstelle.

      Desweiteren bekommst du bei einem BKW keine Einspeisevergütung. Der Sinn und Zweck dieser Geräte ist es deinen Grundverbrauch und ev. paar andere Geräte den Tag über zu versorgen. Zum Geldverdienen sind die BKW zu klein.
      Im übrigen liegt die Vergütung derzeit bei 8,11cent pro kWh.

      Was du mit dem Solarstromspitzen Gesetz ansprichst, gilt für große PV Anlagen und hat mit dem Thema BKW nichts zu tun.
      Hier geht es darum Netzdienliches Verhalten zu fördern, sprich den Strom mit einem Batteriespeicher und einem Management so zu regeln das man zur Mittagszeit die Batterie oder das Auto läd und zu späterer Zeit dann entläd und den Strom selbst nutzt und einspeist. Aber das führt hier jetzt zu weit. In Kurzform, Netzdienliches Verhalten nützt uns allen.

      Ein BKW ist eine fertige Anlage die du aufstellst und den Stecker reinsteckst, fertig. Da wird nichts geprüft oder abgenommen.
      Mein BKW hat sich nach nicht mal 2 Jahren amortisiert.
      Die Module halten in der Regel auch 30 Jahre und länger (und sind jetzt schon der billigste Teil der Anlage).

      Zur Einspeisevergütung sei noch gesagt, die bekommst du bei PV Anlagen auf 20 Jahre. Das ist dann fix.

      Du hast keine linksgrünversiffte Meinung, du schmeißt nur etliches durcheinander.

  6. Ernst gemeinte Frage: ist hier mögliche Einwirkung von großen energieerzeugern schuld? Heißt, versuchen diese ihren Markt zu sichern und ggf. Günstiger an Strom zu kommen an dem sie ohne eigenen Eisnatz verdienen können?

  7. Einer der Dirks says:

    Eine Einspeisevergütung bekommst du bei Balkonkraftwerken nicht. Aber du machst das dennoch nicht umsonst. Es muss ein extra Stromkreis sein. Das heißt nicht, dass du einen kompletten Hausanschluss dafür brauchst. Jede Sicherung in deinem Sicherungskasten hat einen eigenen Stromkreis. Aber fast niemand hat wohl eine extra Sicherung für eine Außensteckdose und die anderen Außensteckdosen dann an einer anderen.

    • Stromdieb says:

      Warum soll man keine Einspeisevergütung erhalten? Wer möchte bekommt diese selbstverständlich, ordentliche Anmeldung beim Netzbetreiber vorausgesetzt!

      • Es muss eine Ortsfeste PV-Anlagen mit Netzanschluss sein. Ein BKW fällt nicht darunter.
        Du kannst sicher den Aufwand betreiben (und bezahlen) um das konform anzuschließen.
        Allerdings decken die Einnahmen aus 800W Peak (wird nur theoretisch erreicht) mit der Einspeisevergütung niemals die Kosten.
        Jetzt gerade macht mein BKW 572 W. Davon geht der größte Teil in meinen Haushalt.
        Die Tage war mein Peak bei 4,9 kWh. Da bleibt nicht viel zum Einspeisen übrig.
        Gewinn kann man bei den derzeitigen 8,11cent pro kWh nicht machen.

        Steckersolargeräte, aka BKW sollen deine Grundlast abfangen und ein paar Geräte zusätzlich versorgen. Zum Geldverdienen sind diese mit theoretischen 800W zu klein.

  8. Vielleicht lese ich das ja falsch, aber gerade der Kommentar von Zendure lässt sich für mich so lesen, als ab das Balkonkraftwerk eine eigene Sicherung benötigt. Das ließe sich wiederum mit einem Zwischenstecker machen. Nicht fein, aber vermutlich auch halb so wild und technisch nicht ganz sinnlos…

    • Naja ein eigens abgesicherten Stromkreis wäre eine Zwischensicherung ja nicht. Man müsste schon am Sicherungskasten absichern, sonst könnte die Leitung im ursprünglichen Stromkreis ja immer noch überlastet sein.

  9. Bei mir hat das Berliner Wohnungsunternehmen degewo sich eigene Richtlinien gegeben. Ich musste einen Elektriker kommen lassen, der dann festgestellt hat, dass die Steckdose auf dem Balkon keine eigene, abgesicherte Leitung ist. Ich hätte dann eine neue Leitung durch die komplette Wohnung legen müssen. Habe mich letztendlich dagegen entschieden, obwohl ich schon die Zusage für 500 Euro Fördersumme hatte. Sehr ärgerlich. Und ich dachte auch, ich hätte diese Vorschrift noch überprüft und festgestellt, dass es keine individuelle Anforderung der degewo ist. Aber wenn ich das jetzt hier lese, ärgere ich mich noch mehr. Weil sie mir dann Steine in den Weg gelegt haben, die gar nicht den aktuellen Anforderungen entsprechen.

    • Der Vermieter darf seit Mitte letzten Jahres nur noch widersprechen, wenn ein triftiger Grund vorliegt. Da eine eigens abgesicherte Leitung für ein BKW weder gesetzlich, noch von einer Anwendungsrichtlinie der VDE oder den TAB der Netzbetreiber gefordert wird, dürfte der Vermieter das nicht fordern.

      • Nun, er könnte es so lange verzögern, bis es gefordert wird. Was ein trifftiger Grund ist, ist zudem dehnbar.

  10. @whoiam eigener Stromkreis bedeutet, das abgehend vom Verteilerkasten EINE separate Sicherung für diese EINE Steckdose für das BKW vorhanden sein muss und keine Abzweige zu anderen Steckdosen. Haben die Wenigsten, da an einem normalen Haushaltsstromkries mehrere Steckdosen dranhängen, wo Verbraucher eingesteckt sind. Einspeisevergütung scheinst zu verwechseln, bei BKW gibts nix, die einzige Ersparnis besteht darin, dass man den Strom direkt selbst verbraucht anstatt ihn dann per Überschusseinspeisung zu verschenken. Negative Strompreise sind für BKW völlig irrelevant. Da ist die Amortisation je nach Nutzungszenario / Bezugspreis des normalen Stromes vom Versorger deutlich unter 5 Jahren. Eher so 1-3 Jahre. Einspeisevergütung gibts nur für Dach-/Freiflächenanlagen, da sind wir aber weit weg von 12,6 ct. Momentan gilt ein Satz bis 10kwp normale Hausdachanlage für ca. 8ct/kwh.
    @Tim darum gehts in dem Entwurf und zwar für alle Nutzer, egal ob Eigenheim oder Mieter. Das macht die ganze BKW-Szene kaputt, zumindest die offiziell angemeldeten, den anderen wars vorher auch egal, was dann sicherlich auch so bleiben wird. Die degewo scheint das schon geahnt zu haben und hat direkt eine eigene Knebel-Vorgabe gemacht damit keiner auf „dumme“ Ideen kommt die Fassade mit schwarzen Modulen zuzuhängen.

  11. Nachtijall ick hör dir trapsen… Wenn da mal nicht die Energie-Konzerne-Lobby was ganz, ganz feines ausgeheckt hat … „Super Sicherheit“ war ja schon immer für alles ein Totschlag-Argument

  12. Ein wichtiger Punkt fehlt noch im Artikel…

    Wenn es rein nach Normen geht, ist derzeit der direkte Anschluß an eine Schuko-Steckdose nicht erlaubt – es wird aber von vielen Netzbetreibern „geduldet“, so dass man da bislang wenig Probleme zu erwarten hat.

    Bislang, denn die IEC 60364-7-751 schließt im aktuellen Entwurf explizit haushaltsübliche Steckertypen wie eben Schuko von der Verwendung aus:

    „The connection of the generating set to the electrical installation shall be made by one of the following methods: […] a dedicated coupling system which is not compatible with any configurations belonging to national systems based on IEC 60884-1[…]“.

    Warum ist das relevant: der Wechselrichter schaltet zwar innerhalb von 0,2 Sekunden nach dem Rausziehen aus der Steckdose ab, aber bis zu eine halbe Sekunde können noch mehr als 34 Volt am Steckdosen-Stecker anliegen, und damit gilt das nicht mehr als „berührungssicher“. In der Vergangenheit war speziell der VDE sehr darauf bedacht, dass da bei den Balkonkraftwerken nichts passieren kann, indem eben auch „nach Norm“ derzeit nur eine berührungssichere Steckverbindung oder die Festverkabelung vom Elektriker erlaubt sind. Zusätzlich schreibt die VDE-Norm einen verpolungssicheren Anschluß vor – was der Schuko-Stecker aber eben auch nicht ist (aber von den Wechselrichtern wie auch praktisch allen anderen Geräten mit etwas Elektronik kompensiert wird).

    Übrigens arbeitet der nachlaufende Motor handelsüblicher Staubsauger beim „Stecker-Rausziehen“ auch bis zu eine Sekunde lang als Generator. Was wäre wohl los, wenn der VDE den Betrieb handelsüblicher Staubsauger per Schuko-Stecker verbieten wollte?

    Mit dem Solarpaket sollte der VDE eine Produktnorm entwickeln, nach der auch eine Schuko-Verbindung möglich wäre. In der Erwartung, dass so eine Produktnorm „demnächst“ kommt, wird bereits seit einem Jahr praktisch alles nur noch mit Schuko angeboten und auch bereits vielerorts der Schuko-Stecker „geduldet“.

    Bereits im Normengremium zur Produktnorm für Steckersolargeräte ist das Thema „Schuko oder nicht“ seit langer Zeit heftig umstritten und es gibt Gerüchte, dass die Schuko-Gegner nun über die IEC-Schiene versuchen könnten, den Schuko-Stecker „per EU-Norm“ zu verhindern. Einzelne Länder haben sich in den IEC-Entwurf bereits Ausnahmen schreiben lassen, Deutschland aber eben nicht. Die DKE-FAQ beschwichtigt etwas, dass die IEC-Norm nicht zwingend verpflichtend seien, beachtet dabei aber nur den eigenen Sicherungskreis und äußert sich nicht über das Schuko-Verbot.

    Wenn die IEC-Norm „so“ kommt, könnte der VDE anschließend mit Verweis auf die IEC-Norm den Schuko-Stecker auch aus seinen eigenen Normen zu Steckersolargeräten rauswerfen. Dann wären Balkonkraftwerke nicht nur wegen dem eigenen Sicherungskreis, sondern auch wegen dem dann speziellen Anschluß erst einmal wieder vom Tisch. Selbst, wenn ein Balkon (wie in neueren Bauten üblich) einen eigenen Sicherungskreis haben sollte, müsste dann erst einmal ein Elektriker die Spezialdose installieren, ehe man „einfach so“ etwas einstöpseln kann. Oder aber: das Balkonkraftwerk wird gleich vom Elektriker per Festverdrahtung angeschlossen. Aber wehe, wenn auf dem Balkon neben der Steckdose auch noch z.B. eine Leuchte an den gleichen Stromkreis angeschlossen sein sollte.

    Um der bisherigen VDE-Norm (Berührungsschutz, Verpolungssicher) gerecht zu werden, hat eine Firma (seplugs) übrigens eigene Anschlußkabel für alle üblichen Mikrowechselrichter entwickelt, bei deren Schuko-Stecker sich Kunststoffröhrchen um die Kontakte drücken, sobald der Stecker aus der Steckdose gezogen wird. So wird rein mechanisch für jederzeit vollständige Berührungssicherheit gesorgt. Mit einer zusätzlichen Elektronik verweigert das spezielle Kabel auch blinkend seinen Dienst, wenn es „verkehrt herum“ eingesteckt wird. Wenn aber per IEC-Norm der Steckertyp „an sich“ verboten wird, wäre selbst diese bislang VDE-normgerechte Option vom Tisch.

    • >> Mit einer zusätzlichen Elektronik verweigert das spezielle Kabel auch blinkend seinen Dienst, wenn es „verkehrt herum“ eingesteckt wird.

      Wie kann eine Wechselstrom-Steckverbindung „verkehrt herum“ eingesteckt werden?

      Wie immer, wenn es um dieses Thema geht, sind viele Experten und noch mehr Halbwissen oder gar Dummheit am Start. Fakt ist und bleibt: Den Netzbetreibern sind die BKW ein Dorn im Auge. Sie sind nicht in der Lage, die erzeugte Energie in ihren Netzen zu verteilen, weil sie nicht gemessen wird. Die teilweise maroden Versorgungsnetze im Niederspannungsbereich tragen einen nicht unerheblichen Teil dazu bei, dass BKW so verhasst sind.

  13. Bis zum 18.06. konnte man beim VDE noch was bewegen in der Richtung! Jetzt hängt es von der VDE ab ob die ICE Norm ohne wenn und aber übernommen wird. Ist dies der Fall würde die das aus für Balkonkraftwerke bedeuten, da Sie weder über einen normalen Stecker noch an den allgemeinen Stromkreis angeschlossen werden dürfen! Ist mir so ziemlich egal ich werden mein Balkonkraftwerk weiter Betreiben, da ich so gut wie nichts, dank Akku einspeise und somit im Jahr fast 400,- EUR Stromkosten spare.

  14. Ein Umschalter wäre eh das Beste.
    100% PV Anlage und nur im Notfall wenn auch der Speicher leer wird auf externe Stromversorgung umschalten.

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