EU-Kommission plant neue Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung


Die EU-Kommission bereitet aktuell einen neuen Rechtsrahmen für die Vorratsdatenspeicherung vor. Zentrales Ziel ist es, Polizei und Justizbehörden den Zugriff auf wichtige Kommunikationsdaten für die Strafverfolgung zu ermöglichen. Dabei geht es angeblich ausdrücklich nicht um Inhaltsdaten, sondern um Metadaten wie Verbindungsinformationen oder Standortdaten.

Derzeit existiert keine EU-weite Regelung, nachdem der Europäische Gerichtshof die bisherige Richtlinie 2014 für ungültig erklärt hatte. Die unterschiedlichen nationalen Vorschriften führen zu Problemen bei der grenzüberschreitenden Strafverfolgung, so die Politiker. Während einige EU-Staaten eigene Gesetze haben, fehlen in anderen jegliche Vorgaben.

Die Kommission will nun bis 2025 einen konkreten Fahrplan vorlegen. Dieser soll sowohl klassische Telekommunikationsanbieter als auch Internet-Kommunikationsdienste einbeziehen. Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Grundrechte, insbesondere der Privatsphäre der Nutzer, behauptet das Papier.

Für Anbieter, die EU-weit aktiv sind, sollen einheitliche Standards geschaffen werden. Dies würde die aktuell hohen Kosten durch unterschiedliche nationale Anforderungen reduzieren. Die Kommission prüft sowohl freiwillige Maßnahmen als auch verbindliche gesetzliche Vorgaben.

Im Rahmen der Folgenabschätzung realisiert die EU-Kommission eine breite öffentliche Konsultation, bei der ihr bis zum 18. Juni eure Meinung einbringen könnt. Bürger, Experten und betroffene Unternehmen können ihre Perspektiven einbringen. Die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Auswirkungen sowie der Grundrechtsschutz sollen dabei sorgfältig abgewogen werden.

Was soll schon schiefgehen? „Wir“ sind doch die Guten. Für viele steht die EU-Kommission jetzt leider im Verdacht, die anlasslose Massenüberwachung zu fordern und fördern.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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15 Kommentare

  1. Die EU-Kommision fördert seit Jahren das Vorhaben der Chatkontrolle. Anlasslos sollen nicht nur Metadaten, sondern auch Inhalte gescannt werden. Vordergründig für den Kinderschutz. Hintergründig verdienen sich Unternehmen wie Thorn (früherer Lobbyist und Teilhaber Asthon Kutcher) eine goldene Nase mit Massenüberwachung. Mit der neuen Bundesregierung und dem schwarzen Sheriff Dobrindt von der CSU ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis sich mehr Überwachung durchgesetzt hat.

    • Da sich Terrorismus aktuell scheinbar nicht als Holzhammer fürs Thema missbrauchen lässt, kommt eben wieder das Meme „Denk doch einer an die Kinder!!!!!111!1!!!“

      Dass es nur um krankhafte Überwachungsphantasien geht, sollte so langsam dem letzten klar sein.

    • Stefan Nossek says:

      Vergiss nicht, dass auch der Einsatz von Palantir-Produkten wieder ernsthaft innerhalb Deutschlands/der EU diskutiert wird. Peter Thiel und seine Handpuppe „JD“ basteln an der ihrer Neuinterpretation des Libertarismus.

      Technisch gehören die alljährlichen Versuche der dt. Innenminister(innen) zur Vorratsdatenspeicherung ja zum „not again!!!“.

      Wichtig ist nicht, Daten zu speichern, sondern vorhandene Datensätze auszuwerten – ohne Palantir! Das klappt ja bisher mal überhaupt nicht.

      Viel Glück, in manchen Behörden zu digitalen Vergehen eine Anzeige zu erstatten. Da ist es auch egal, ob auf dem Land oder der Stadt.

      Sorry für den Whataboutism, aber immer dieser Vorratsdatenmist nervt einfach nur!

  2. > Dabei geht es angeblich ausdrücklich nicht um Inhaltsdaten, sondern um Metadaten wie Verbindungsinformationen oder Standortdaten.

    Durch Metadaten lässt sich mehr über das Verhalten herausfinden als durch Inhaltsdaten, daher sind Metadaten mindestens so sensibel wie Inhalte. Das ist auch der Grund, warum man die erfassen möchte.

    > Ein besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Schutz der Grundrechte, insbesondere der Privatsphäre der Nutzer, behauptet das Papier.

    Es gibt keine Vorratsdatenspeicherung ohne Grundrechte zu beschneiden. Das schliesst sich komplett gegenseitig aus. Das ist, als würde man per Gesetz vorschreiben: Ab jetzt darf nur noch Wasser genutzt werden, das nicht nass macht.

    > Dies würde die aktuell hohen Kosten durch unterschiedliche nationale Anforderungen reduzieren.

    Die, die Überwacht werden, müssen auch gleichzeitig dafür Zahlen. Einfach nur pervers.

    > „Wir“ sind doch die Guten.

    Die Faschisten bekommen EU-weit immer mehr Unterstützung. Wenn die erst einmal endgültig an die Macht sind, brauchen die sich quasi nur noch zurücklehnen; die ganze Überwachungs- und Unterdrückungsinfrastruktur wurde bereits von den „demokratischen“ Parteien aufgebaut.

    • Hallo ‚Brian,

      vor allem die Erfassung des Standortes finde ich problematisch. Das erlaubt jederzeit in meine Bewegungen von ort zu Ort einsicht zu nehmen.
      ist als müßte ich für mein leben ein „Fahrtenbuch“ führen und dessen Inhalt eine gewisse Zeit zur jederzeitigen Einsichtnahme vorhalten.

      hatte man sowas ähnliches nicht als „hausbuch“ in der DDR? Wo sich Besuch, der länger blieb, registrieren mußte? Tolle Vorbilder!

  3. Ich fand die Vorratsdatenspeicherung erst sehr gut. Ich habe damals wirklich gedacht, dass damit Straftaten und Kindp. aufgedeckt werden. Jedoch wurde die Vorratsdatenspeicherung zu 99% nur genutzt, um den Abmahnanwälten die Taschen vollzumachen. Mittlerweile bin ich da sehr skeptisch und halte die Vorratsdatenspeicherung für pure Überwachung.

    • Themen wie Terrorismus oder Kindp. sind leider traditionell nur vorgeschobene Gründe im Sinne eines Argumentum ad Misericordiam. Oder auch moralische Erpressung, denn wenn man dann gegen die Vorratsspeicherung ist, tut man ja nichts gegen Kindp. (how dare you!).

      Vor etlichen Jahren gab es das schon einmal mit 9/11, dem Kampf gegen den Terrorismus und dem Bankengeheimnis. Es war eine Phase, in der man sich moralisch verdächtig machte, wenn man nichts gegen den Terrorismus unternimmt. Also wurden reihenweise die Errungenschaften unserer Demokratie im Geiste des Kampfes gegen den Terrorismus ausgehebelt bzw. abgeschafft. Die Einsicht in Bankengeschäfte wird seither vorwiegend zur Ermittlung von Steuersündern verwendet und nur selten im Rahmen von Ermittlungen wegen des Verdachts auf Terrorismus. Aber der Zugriff ist da und einmal eingeführt, wird man ihn auch schwer bis gar nicht mehr los.

      Insofern kann ich nur warnen, vor solchen Strohmann-Argumenten moralischer Art einzuknicken. Hier geht es um individuelle Freiheiten, deren Abschaffung und staatlicher Kontrolle. Und letztlich um Macht und Geld. Und nicht um das Gute und Gerechte.

  4. Die Frage ist doch eher, ober das was bringt?

    Erstaml produziert jedes Smartphone, jeder PC datenmüll, die sie ständig irgendwo hin telefoneiren.
    und Zweitens hat doch die Vergangenheit schon gezeit, das mit der Richtigen technik die Behörden bei den Profi verbrechern auflaufen können.

    Das icht eher so, das den kleinen bürger überwachenmöchte, damit er ja Linien treu ist

    • Natürlich bringt es nichts, außer einen weiteren Schritt in Richtung Gläserner Bürger. Sonst würden es ja Experten, nicht Politiker fordern.

  5. Die Frage nach Sinn und Unsinn der Vorratsdatenspeicherung wurde schon 2012 beantwortet: https://www.vorratsdatenspeicherung.de/content/view/534/79/lang,de/
    Leider hält das bis heute Politiker nicht davon ab, mehr Überwachung zu fordern. Mit den immer gleichen alten Argumenten, die längst widerlegt sind.

  6. Kann die EU gerne machen, wenn sie den Beweis dafür erbracht haben, dass zum einen es tatsächlich einen Mehrwert für die Verfolgung von Straftaten hat, und zum anderen dass dieser nutzen tatsächlich bedeutend größer ist, als der Schaden, welcher an Bevölkerung und der Demokratie an sich angerichtet wird. Totalüberwachung und Demokratie schließen sich gegenseitig grundsätzlich aus.

  7. Und täglich grüßt das Murmeltier, wenn sich die EU-Kommission doch so sehr für Umweltschutz oder gegen Lobbyismus engagieren würde wie für die Komplettberwachung der Bürger tut, die ja wie man beim SMS-Thema einer gewissen Präsidentin sieht, natürlich nicht für einen selber gelten soll…

  8. Hallo Maucreek,

    es geht nicht um Datenschutz, sondern um persönlichkeitsschutz.
    Und der kann gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.
    Und jede Form _anlaßloser_ Überwachung ist daher abzulehnen.
    Denn es gilt in einem Rechtsstaat die _Unschuldsvermutung_:
    Für und gegenüber jedem. Und das in einem begründeten Verdachtsfall sogar so lange, bis jemand rechtskräftig_ in einem Gerichtsverfahren verurteilt wurde.

    Um so mehr muß sich der Staat , der wir alle sind, bei jeder Form der anlaßlosen Überwachung und Datenspeicherung zurücknehmen.

    Du sprichst von Gewalterfahrung:
    Haben genug Menschen in Deutschland erfahren:
    – während der Nazi-Diktatur
    – und in einem teil Deutschlands während der deutschen Version einer stalinistischen Diktatur.

    In beiden Diktaturen waren Verfahren wie anlaßlose überwachung, Bespitzelung sowohl durch staatliche (Geheim)-Polizeien aka Gestapo und Stasi wie auch durch „liebe nachbarn“ Mittel der Verfolgung und Überwachung jedermanns bis hin zur wohl schlimmsten Gewalt von Massendeportationen und den Verbrechen in KZs .

    Aus diesem Grund wurde der Persönlichkeitsschutz und der Schutz der Privatsphäre, der Unverletzlichkeit der Wohnung und die Wahrung des Kommunikationsgeheimnisses so stark im Grundgesetz verankert: denn den Menschen die dieses Grundgesetz schufen saß die Gewalterfahrung der Nazi-diktatur noch frisch in den Knochen

    Von daher muß jeder Form anlaßloser Datenerhebung und -speicherung von Kommunikations- und Bewegungsdaten von jedermann eine klare Absage erteilt werden.

    Du redest von Gewalt? Lies ein Geschichtsbuch und über den Holocaus, dann weißt Du was Gewalt ist!

  9. Sag mir du hast das Thema grundsätzlich nicht verstanden, ohne mir zu sagen du hast das Thema grundsätzlich nicht verstanden. Die Sammelwut von Privatunternehmen darf nicht die Rechtfertigung für staatliche Sammelwut sein, im Gegenteil, sie gehört genau so massiv eingeschränkt.

    Und wie ich oben beschrieben habe, sollen sie erst Mal beweisen, dass es einen tatsächlichen Nutzen in den genannten Fällen hat und der nutzen auch signifikant höher ist als der angerichtete massive Schaden und das immense Missbrauchspotenzial. Dieser Beweis wurde noch nie erbracht, im Gegenteil, es wird immer nur das Gegenteil beweisen. Deswegen wurde jede Regelung zu dem Thema in Deutschland vom BVerfG kassiert.

  10. Könnte eins zu eins aus der Feder eines Verteidigers der chinesischen Firewall stammen der Text, nee sory geht absolut nicht. Mit der Argumentation könntest Du auch versuchen eine Wanza daheim oder auf dem Rechner zu rechtfertigen. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.

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