Urteil: Netflix-Preiserhöhungen rechtswidrig


Rückschlag für Netflix. Die Richter erklärten mehrere Preiserhöhungen aus den Jahren 2017, 2019 und 2021 für unwirksam. Der Grund: Netflix hatte die Preisanpassungen nicht rechtmäßig durchgeführt.

Im konkreten Fall ging es um ein Premium-Abonnement, das ursprünglich für 11,99 Euro abgeschlossen wurde und später auf 17,99 Euro anstieg. Das Gericht stellte klar: Die von Netflix genutzten Pop-up-Fenster mit simplem „Zustimmen“-Button reichen für eine wirksame Vertragsänderung nicht aus. Auch die in den AGB enthaltenen Klauseln zur einseitigen Preiserhöhung wurden als rechtswidrig eingestuft.

Ergebnis: Netflix muss dem Kläger rund 200 Euro an überhöhten Zahlungen seit 2019 zurückerstatten. Diese Entscheidung folgt der Linie des Bundesgerichtshofs, der in seinen Beschlüssen vom Januar und Februar 2025  bereits klarstellte: Ein eingeräumtes Sonderkündigungsrecht macht eine unwirksame Preisanpassungsklausel nicht automatisch wirksam.

Für Millionen Netflix-Nutzer in Deutschland könnte dieses Urteil relevant sein. Wer sein Abo zu einem niedrigeren Preis abgeschlossen hat und keiner Preiserhöhung wirksam zugestimmt hat, kann theoretisch zu viel gezahlte Beiträge zurückfordern. Allerdings gilt es, die gesetzliche Verjährungsfrist zu beachten.

Die Verbraucherzentralen begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im digitalen Bereich. Es unterstreiche den Grundsatz, dass auch bei Online-Diensten Vertragsänderungen transparent erfolgen müssen und einer aktiven, eindeutigen Zustimmung der Kunden bedürfen.

Betroffene Kunden sollten ihre Abo-Historie prüfen und die Differenz zwischen ursprünglichem und aktuellem Preis ermitteln. Eine Rückforderung ist möglich, wobei Netflix nicht automatisch einer Erstattung zustimmen muss. Im Zweifel könnte der Rechtsweg erforderlich sein – mit entsprechendem Prozessrisiko. Da hätte ich fast gedacht, dass die Verbraucherzentrale selbst mit reingrätscht…

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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20 Kommentare

  1. Ich hab das preiserhöungsschild immer ignoriert… wie bekomm ich raus ob ich da nicht doch versehentlich drauf gedrückt hab?

    • Bei Netflix einloggen, ->Konto ->Mitgliedschaft ->Zahlungsverlauf anzeigen.
      Wenn da zuletzt der Betrag fällig wurde, den auch Neukunden zahlen, dann hast du wohl irgendwann mal zugestimmt…

  2. Ich verstehe etwas an der Klage nicht. Spätestens wenn Netflix die Preiserhöhung durchführt, kann man doch kündigen. Dann kann man sich im Zweifel noch über diesen einen Monat streiten. Aber monatelang weiter zu schauen und dann den Rechtsweg einzuschlagen… das mag rechtlich okay sein, immerhin hat der Kläger ja Recht bekommen. Aber dass die Gerichte sich mit so einem Firlefanz beschäftigen müssen, ist traurig. Auch dass es jetzt viele „Trittbrettfahrer“ geben wird, die einfach nur aus Gier rbenfalls Geld zurückhaben wollen, ist einfach typisch für unsere Gesellschaft.

    Traurige Welt.

    • Rainbird-1 says:

      Warum sollte der Kläger kündigen und auf den Dienst (vielleicht alternativlos) verzichten, nur weil sich eine Vertragspartei nicht an Recht hält? Man kann doch nicht Verträge mit Kunden abschließen und im Anschluss Preise gestalten wie man will!

      Und wie bereits erwähnt wurde, ist das Sonderkündigungsrecht ja nicht die Alternative für dieses Vorgehen. Ich schließe ja keine Verträge für etwas ab, was ich benötige um „nur“ die Möglichkeit der Kündigung zu haben, wenn sich mein Vertragspartner verhält wie er will!

      Dies kann ich mit meinem Kabelanbieter einmal machen, dann muss ich LTE nehmen???
      Manche Dinge sind unter Umständen alternativlos, wie soll der Kunde hier dann handeln Deiner Meinung nach? Den Rest des Lebens ohne Internet leben, wenn kein Provider ausbaut?

      • Rainbird hat recht! Ich sehe es ganz genauso!

      • Die Preisanpassung an sich ist ja nicht das Problem. Netflix hätte ohne aktive Zustimmung einfach regulär kündigen können (müssen). Und ja, das wäre von Netflix das richtige Verhalten gewesen. Als Nutzer hast du nicht das Recht, den Dienst zum gleichen Preis auf ewig zu nutzen.

        Trotzdem ist es seltsam, deshalb vor Gericht zu ziehen und offenbar die anteilige Gebühr für mehrere Jahre zurückzufordern. Ich sehe es als typisch deutsche Eigenart, dass man immer alles macht, was nicht verboten ist und man das Recht immer auf der eigenen Seite sieht. Und du sprichst darüber hinaus noch einen weiteren guten Punkt an: Verzicht. Niemand ist bereit, auf etwas zu verzichten. Stattdessen glaubt jeder das Recht auf alles zu haben.

        Ich lasse mich gerne vom Genteil überzeugen. Bislang bleibe ich aber bei meinem ursprünglichen Fazit: traurige Welt.

        • Rainbird-1 says:

          Wer sagt dass die Preisanpassung nicht das Problem ist?

          Mein Kabelanbieter hat auch in seinen eigenen AGB’s stehen gehabt, dass Preisanpassungen größer 10% nicht rechtmäßig sind. Und dann haben sie eine Preisanpassung zu meinem bisherigen Preis von 12,5% verlangt. Klar bin ich da auch dagegen gegangen! Mit Erfolg! Wenn sich der Provider schon nicht an seine eigene AGB hält, muss man sagen, dass das wohl Masche hat!

          Es sagt niemand, dass ich einen Preis auf ewig erhalte. Wenn der Provider jedoch in (un-)regelmäßigen kurzen Zeitabständen die Preise erhöht, ist dies nicht rechtens! Wie begründet sich dies? Welche Kosten steigen denn so schnell, dass der Provider ständig nachsteuern muss?

          Transparenz heißt hier das Thema! Ist ja kein Geheimnis, dass die Bestandskunden für die Anwerbung neuer Kunden „missbraucht“ wird. An Bestandskunden gibt man nur Erhöhungen weiter, wenn die Kosten sinken erfährt man nichts…

          …dafür bekommen Neukunden die Tarife „hinterhergeschmissen“

    • Pacta sunt servanda.
      Niemand zwingt ein Unternehmen Verträge mit unbefristeter Laufzeit anzubieten.
      Änderungen sind dann eben nur nach genauen Maßgaben und in beiderseitigem Einverständnis möglich.
      Wie der Kunde auch hatte Netflix ansonsten natürlich ein ordentliches Kündigungsrecht.

      Was nicht geht ist Verträge auf unbestimmte Zeit anzubieten und dann einseitig die Bedingungen zu ändern und kein korrektes Einverständnis einzuholen.
      Ich kann auch nicht auf die gleiche Weise einseitig den Preis den ich bezahlen will senken oder? Verträge sind beiderseits bindend.
      Netflix muss sich auf einen höheren Preis einigen oder kündigen. Einfach weiterlaufen lassen und sagen „jetzt übrigens teurer“ als eingeblendeter Pop-up reicht halt nicht.

      Was daran „Traurige Welt“ sein soll verstehe ich auch nicht wirklich, ist das so eine Standardsignatur von dir?

  3. Was ich bei solchen Urteilen in Deutschland nicht verstehe ist, warum jeder Kunde für sich prüfen muss, ob man betroffen ist und dann ggf. dem Geld hinterherrennen muss.

    Netflix hat hier offenbar rechtswidrig gehandelt und sich dadurch offenbar rechtswidrig bereichert. Sollte es dann nicht deren Pflicht sein, dass Geld zurückzuerstatten?

    Jetzt gibt es ein Urteil, aber wie viele Kunden werden davon überhaupt erfahren? Und wie viele werden nachforschen ob sie betroffen sind? Und von denen, wer wird das Geld einfordern? Das können ja maximal ein paar Hundert sein. Vielleicht noch weniger. Von Tausenden oder gar Millionen Betroffenen? Sowas wirkt auf mich immer, als wenn man die Profite von Unternehmen schützen möchte.

    • Rainbird-1 says:

      Die Firmen wissen um diesen Umstand ganz genau Bescheid. Darum machen Sie es ja!
      Und selbst mit einer Strafzahlung, falls dies auferlegt wird, sind die Kassen saniert.

    • This. Der Verbraucherschutz in D ist katastrophal. Das Sammelklagen nicht möglich sind…

      • Rainbird-1 says:

        Seit Oktober 2023 möglich und trotzdem benötigt es einem Hauptkläger…
        …was ich klasse finde, dass es Verbraucherzentralen gibt 😉
        Ich habe gedacht ich falle vom Glauben ab, da hat man sich wegen Roaminggebühren im Mobilfunknetz aufgeregt und für eine telefonische Auskunft und Beratung bei der Verbraucherzentrale zahle ich 1,99€/Min.

        Das kosten noch nicht einmal mehr die Schmuddeltelefone…

        DE ist echt der Hammer was Verbraucherschutz angeht!!!

        • Käpt'n Nuss says:

          Welches Bundesland wäre das denn?

          Die VBZ in meinem Bundesland bietet kostenfreie telefonische Kurzberatungen an. Individuelle Beratungen zu speziellen Problemen kosten dann halt, aber auch nicht in jedem Fall.

          Die VBZ’en finanzieren sich aus Fördermitteln sowie den Einnahmen aus Beratungen. Ich sehe da keine Abzocke. Ob die Beratung immer gut ist, wäre ein Thema für sich.

          • Rainbird-1 says:

            Baden-Württemberg!

            Und es ist definitiv eine Abzocke. Wenn Roaming Gebühren und Schmuddeltelefonnummern Ihre Tarife ändern müssen, die Verbraucherzentrale, welche Verbrauchern helfen soll, jedoch verlangt 1,99€/Min.

            Bis man hier einen kompetenten Menschen am Telefon hat und alles schildert, zum Schluss doch eine E-Mail schreiben soll, kann man auch gleich Privatinsolvenz anmelden! *IRONIE OFF*

      • Käpt'n Nuss says:

        Es gibt die Verbandsklage. Allein der Katalog der Verbraucherzentrale Bundesverband ist nicht von schlechten Eltern: https://www.verbraucherzentrale.de/verbandsklagen

        Warum die im aktuellen Fall nicht klagen? Keine Ahnung.

    • Das Problem wird sein, dass Netflix dir zwar das Geld zurückzahlt, aber dann vermutlich deinen Account kündigt. Klar, solche Kunden will man als Unternehmen nicht.
      Aus dem selben Grund verlangt ja auch niemand das Erpressergeld von Amazon für werbefreies Prime Video zurück. Am Amazon-Account hängt ggf. zu viel dran.

  4. Wirklich desaströs an der Meldung ist, dass das seit 2017 untersucht wurde. 7-8 Jahre auf 200 Euro warten?! Wurde das wenigstens verzinst zurückgezahlt?
    Dasselbe wie bei Vodafone und dauerhaft 39,99 Euro für die Gigabitleitung. Die haben den Preis erhöht wegen Stromkosten. Werben gleichzeitig damit, dass sie immer mehr erneuerbare Energie nutzen. Passt nicht zusammen. Dann gibt es jetzt Klageregister und es dauert unendlich lange bis da was passiert. Das ist doch grundlegend falsch wie das läuft. Es ist doch klar, dass dauerhaft nicht heißt, dass man es nach paar Monaten ändern kann. Jahrelang ist man hier den Unternehmen ausgeliefert. Wer nicht mitklagt, sieht kein Geld.

  5. Faktenchecker says:

    Der entscheidende Knackpunkt dürfte aber die Verjährungsfrist sein. Nachdem es 8 Jahre her ist, kann zumindest ein Teil der Ansprüche verjährt sein. Das muss jeder prüfen oder prüfen lassen. Wenn ab 2021 weiterhin bei den Preiserhöhungen ähnlich verfahren wurde, könnte das eher realistisch sein.

    • Der bekannte RA Solmecke hat dazu ein Video gemacht und stellt ein Musterschreiben bereit, falls man seine Gebühren zurückfordern möchte.

  6. Habs Günther says:

    So viel Aufwand wegen 200 EUR?
    Wer’s braucht…

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