EU-Kommission verhängt Millionenstrafen gegen Apple und Meta wegen DMA-Verstößen
Die Europäische Kommission greift bei Verstößen gegen das Gesetz über digitale Märkte (DMA) hart durch und verhängt hohe Strafen gegen zwei Tech-Giganten. Apple muss eine Strafe von 500 Millionen Euro zahlen, während Meta mit 200 Millionen Euro zur Kasse gebeten wird. Der Grund für die Strafe gegen Apple liegt in der mangelhaften Umsetzung der Anti-Steering-Verpflichtung. App-Entwickler werden laut EU nach wie vor daran gehindert, Nutzer über günstigere Angebote außerhalb des App Stores zu informieren. Die Kommission sieht darin eine klare Behinderung des freien Wettbewerbs, da weder Entwickler noch Verbraucher von alternativen Vertriebswegen profitieren können.
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Meta hingegen hat sich mit seinem „Consent or Pay“-Modell für Facebook und Instagram Ärger eingehandelt. Das Unternehmen bot Nutzern lediglich die Wahl zwischen der Zustimmung zur Datenkombination für personalisierte Werbung oder einem kostenpflichtigen werbefreien Abonnement. Diese binäre Entscheidung verstößt gegen DMA-Vorgaben, die eine gleichwertige Alternative mit geringerer Datennutzung vorschreiben. Zwar hat Meta im November 2024 nachgebessert und eine neue Option mit reduzierter Datennutzung eingeführt, die Strafe bezieht sich jedoch auf den Zeitraum von März bis November 2024.
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Beide Unternehmen müssen nun innerhalb von 60 Tagen den Kommissionsentscheidungen nachkommen. Bei Nichteinhaltung drohen weitere Zwangsgelder. Interessant ist auch die Entscheidung der Kommission bezüglich Facebook Marketplace: Dieser wird nicht länger als wichtiges Zugangstor im Sinne des DMA eingestuft, da die Plattform 2024 weniger als 10.000 gewerbliche Nutzer verzeichnete.
Henna Virkkunen, Exekutiv-Vizepräsidentin für technologische Souveränität, Sicherheit und Demokratie: Die Ermöglichung der freien Wahl für Unternehmen und Verbraucher steht im Mittelpunkt der Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte. Dazu gehört auch, dass die Bürger die volle Kontrolle darüber haben, wann und wie ihre Daten online verwendet werden, und dass Unternehmen frei mit ihren eigenen Kunden kommunizieren können. Die heute getroffenen Entscheidungen stellen fest, dass sowohl Apple als auch Meta ihren Nutzern diese freie Wahl genommen haben und ihr Verhalten ändern müssen. Wir haben die Pflicht, die Rechte der Bürger und innovativen Unternehmen in Europa zu schützen, und ich bin diesem Ziel voll und ganz verpflichtet.
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„App-Entwickler werden laut EU nach wie vor daran gehindert, Nutzer über günstigere Angebote außerhalb des App Stores zu informieren.“
Das heißt, wenn ich in einen REWE Markt gehe hat mich Milka gefälligst zu informieren, dass es im Lidl noch günstige Alternativen gibt?!
Was sich die EU für einen Schwachsinn ausdenkt um die Leute zu beschäftigen…..
Langsam werden sich die Konzerne aus Übersee überlegen müssen ob der europäische Markt noch attraktiv genug ist…..
Noch besser: Rewe muss dich informieren bzw. Milka die Möglichkeit geben, ein Schild ans Rewe-Regal zu hängen: Gehe lieber zum Lidl nebenan.
Und attraktiv ist der EU-Markt mit potenziellen 450 Millionen Kunden schon. Die sind aber die Dummen, weil sie Strafen am Ende natürlich bezahlen müssen. Die schneidet Apple sich ja nicht aus den Rippen.
Na ja, blöd ist nur, dass es (zumindest in iOS z.B. für meine Oma) weder Lidl, Aldi, Edeka, Penny, etc. gibt. Es gibt nur den einen REWE Markt.
Und da sollte es dann schon erlaubt sein, den Einkaufenden darauf hinzuweisen, dass es bei Milka direkt (im Werk) das Produkt günstiger gibt.
(Wie z.B. YouTube Abos. Gibt’s bei YouTube direkt auch günstiger als beim App Store, bzw. In-App Käufen.)
Klar – wenn ich frei und transparent auswählen kann, wo ich die Milkaschokolade kaufen kann, dann gehe ich natürlich zum Lidl und zahle für das gleiche Produkt weniger. Aber wenns die Auswahl eben nicht gibt.. Daher finde ich das schon gut so.
Es geht hier um marktbeherrschende (digitale) Angebote, nicht um lokale Supermärkte. Der 0815-User hat nur ein Handy, nicht 17, ist ein DAU, kein Spezi, hat damit meist nur einen Store zur Auswahl, kennt daher unter Umständen die Möglichkeiten gar nicht und soll mit DMA u.a. vor Abzocke geschützt werden.
Nein, wenn Milka bei Rewe sein möchte, dann darf Milka nicht sagen, dass es das auch bei Lidl gibt.
Oder um den seltsamen Vergleich zu beenden: eine App darf nicht sagen, dass man auch außerhalb des Apple App Stores das Abo bezahlen kann.
Und ich finde nicht, dass das Schwachsinn ist. Immerhin bekommt Apple 20% (oder so ungefähr) von allem was über den Store gekauft wird.
nein, das heißt es nicht. So schwer zu verstehen ist das Problem ja nicht, einfach nochmal darüber schlau machen.
Satz nicht verstanden.
Sie scheinen ja Fachmann für „Schwachsinn“ zu sein.
REWE fällt nicht unter die DMA.
Faszinierend, dass unter diesen Themen der erste Kommentar die Technologieunternehmen wie Apple auch noch verteidigt! Sollen sie unseren Wirtschaftsraum doch verlassen. Verrückte Gehirnwäschen vom Tim… Hanebüchenes abwegiges Beispiel…
Apple verbietet mir z. B. als Anbeiter von Inhalten (z. B. Streamingdienst; nehmen wir einen Underdog wie MUBI), im Kaufprozess darauf hinzuweisen, dass 30% der Kosten nur auf den marktbeherrschenden Plattformanbieter entfallen, dessen Gerät ich gerade benutze.
@Paul :“Das heißt, wenn ich in einen REWE Markt gehe hat mich Milka gefälligst zu informieren, dass es im Lidl noch günstige Alternativen gibt?!“
Nicht ganz. Es geht nicht darum, dass Milka Dich zu informieren hat. Es geht darum, dass Milka Dich nicht informieren darf. (App Entwickler (Milka) werden daran gehindert, auf günstige Angebote hinzuweisen)
Bei einem Lebensmittelmarkt ist es auch verständlich. Es gibt mehrere große Player und viele kleine Verkäufer. Man muss nur hingehen.
Bei Apple gibt es keinen anderen Store Anbieter.
Aufgrund der marktbeherrschenden Stellung finde ich das kein Schwachsinn.
Das Problem wird eher die Umsetzung sein.
Apple könnte z.B. sagen, wenn ein Entwickler im Apple Store für ein günstiges Angebot außerhalb des Apple Stores wirbt, dann muss der Entwickler eine höhere Gebühr an Apple zahlen. Für die Werbung nutzt er schließlich den Apple Store und seine Reichweite.
Apple würde natürlich die Gebühr so hoch setzen, dass sich die Werbung und das Angebot des Entwicklers nicht mehr lohnt. Hier wäre die EU gefragt, diese Gebühr angemessen zu begrenzen.
Nur mal als fiktives Beispiel.
Du würdest doch auch nicht gut finden, wenn Milka an Dich (in Deinem Laden) Schokolade verkauft und im Regal mit 20% Rabatt wirbt, wenn außerhalb Deines Ladens gekauft wird.
Wird ja mal auch Zeit.
Die 500 Millionen an Apple finde ich schon sehr ordentlich als Strafe.
Bin gespannt, wie Apple das zukünftig umsetzen wird.
Haben hier ja nur zwei Monate Zeit, wird also mit iOS 18.6 kommen.
In die 18.5 werden die das sicherlich nicht packen, da die Beta ja schon in Version 3 vorliegt.
In Revision gehen, Zeit gewinnen…
Dies betrifft aber mit Sicherheit nur ein unteren einstelligen % Bereich der gesamten User.
Ich als Technikfreak habe weder unter Android noch unter Interesse daran Apps aus alternativen Stores zu installieren.
Und genauso habe ich 0 Bock darauf überall meine Zahldaten zu hinterlegen.
Ich habe auch keine Lust, überall meine Zahldaten zu hinterlegen.
Allerdings nutze ich einige Apps aus Github, f-droid oder den Entwickler Seiten.
Natürlich muss man noch genauer hinschauen als im Google Store.
Dafür sind im Google Store fast immer Tracking Verbindungen dabei.
Ein normaler Handy Nutzer hat auf alternative Quellen vermutlich keine Lust aber bei einem Technikfreak sollte schon etwas mehr Enthusiasmus vorhanden sein. 🙂
dieses Europa ist einfach nur noch lächerlich. mehr gibt’s da nicht zu sagen.