Ab 20. Juni 2025 Pflicht: Kennzeichnung des Energieverbrauchs von Smartphones und Tablets
Die Europäische Kommission hatte 2022 in Zusammenarbeit mit den EU-Mitgliedstaaten die Einführung eines EU-Energielabels für Smartphones und Tablets beschlossen (wir berichteten). Erstmals wird auf dem Label auch ein Reparierbarkeits-Index gezeigt, so das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) damals. Hersteller von Smartphones und Tablets müssen auf einer Skala von A-E angeben, wie gut ihre Geräte reparierbar waren.
- Skala der Energieeffizienzklassen von A bis G.
- Die Energieeffizienzklasse dieses Produkts.
- Die Batterielebensdauer pro Zyklus in Stunden und Minuten pro vollständiger Batterieladung.
- Zuverlässigkeitsklasse für wiederholten freien Fall.
- Batterielebensdauer in Zyklen.
- Reparaturklasse.
- Schutzart.
Das neue Energielabel soll EU-weit bereits ab dem 20. Juni 2025 auf den Geräten, bzw. den Verpackungen zu finden sein – so zumindest die damalige Aussage. Für die Einstufung in die Skala, die ein Werkzeug-Icon zeigt, sind unter anderem die Anzahl der Schritte zum Auseinanderbauen, die Ersatzteilverfügbarkeit und die Dauer der Verfügbarkeit von Softwareupdates relevant. Das Ganze gilt nur für Geräte, die erstmal auf den Markt kommen, gebrauchte sind also ausgenommen. Für Smartphones und Tablets, die ab dem 20. Juni 2025 auf den EU-Markt kommen, gelten Ökodesign-Anforderungen:
Zu den Ökodesign-Anforderungen gehören:
- Widerstandsfähigkeit gegen versehentliches Fallenlassen oder Kratzer sowie Schutz vor Staub und Wasser
- ausreichend langlebige Batterien, die mindestens 800 Lade- und Entladezyklen überstehen und dabei mindestens 80 % ihrer ursprünglichen Kapazität behalten
- Vorschriften für Demontage und Reparatur, einschließlich der Verpflichtung der Hersteller, wichtige Ersatzteile innerhalb von 5–10 Arbeitstagen und für 7 Jahre nach Verkaufsende des Produktmodells auf dem EU-Markt bereitzustellen
- Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume (mindestens 5 Jahre ab dem Datum des Endes der Markteinführung des letzten Geräts eines Produktmodells)
- diskriminierungsfreier Zugang für professionelle Reparaturbetriebe zu jeglicher Software oder Firmware, die für den Austausch benötigt wird
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Die Update Pflicht ist etwas tolles dann kann man auch 100€ Geräte mindestens 5 Jahre nutzen zum Beispiel Tablet von Honor.
Gruß
Aber nur, falls es solche Geräte dann noch zu kaufen gibt.
Ist doch Mumpitz. Das führt eher dazu, das es die 100€ Geräte nicht mehr gibt.
Ich brauche auch kein Recht auf Reparatur. Das ist doch die blödeste Erfindung der EU. Ich brauche ganz simpel 5 Jahre Garantie, ohne Hintertüren und das nach Produktgruppen. Ein Kühlschrank kann auch durchaus 10-15 Jahre Garantie haben, dann hält er auch 20 Jahre
Akkus sind nunmal Verschleißteile. Da wird dir niemand 5 Jahre Garantie drauf geben. Das ist einfach realitätsfremd. Und was nutzt eine Garantie, wenn es keine Ersatzakkus und für den Wechsel benötigte Ersatzteile gibt? Abgesehen davon sind die meisten Reparaturen gar keine Garantiefälle. Hab mich neulich mit einem Handydoktor bei uns in der City unterhalten. Displayschäden, ausgelutschte Akkus und Datenrettung machen den größten Teil seiner Aufträge aus. Und fast immer haben sie mit schlechter Teileverfügbarkeit und mangelnder technischer Dokumentation der Hersteller zu kämpfen.
Sehr cool!
Da wird doch sicher genau so geschummelt wie beim Nutriscore, vor allem bei der Akkulaufzeit.
Wollte man nicht damit anfangen, die Bürokratie zu verringern ? Klappt ja super…
Ist auf EU-Ebene und von 2022. Mir ist neu, dass zu der Zeit irgendwer Bürokratie verringern wollte in der EU. Was du meinst ist das Ziel der zukünftigen Bundesregierung.
Warum?
Akkulaufzeit wird dem Hersteller sicher bekannt sein.
Reparierbarbeit auch.
IP Rating ebenfalls
Haltbarkeit vom Akku auch. Die Info kommt sicher vom Akkuhersteller.
Zuverlässigkeitsklasse auch.
Also wi ist hier nun der Aufwand für den Hersteller?
Die Informationen hat jeder. Und diese auf eine Vorlage klatschen sollte jeder schaffen.
was drauf fehlt: End of life für Softwareupdates.
Die Meldung kam jetzt irgendwie passend zu einem anderen Artikel den ich gerade zuvor gelesen habe.
https://futurism.com/google-ceo-congress-electricity-ai-superintelligence
„Former Google CEO Tells Congress That 99 Percent of All Electricity Will Be Used to Power Superintelligent AI – „We need the energy in all forms, renewable, non-renewable, whatever.““
Es ist doch schön wenn wir alle dazu beitragen können Energie zu sparen um sie mit AI verbrennen zu können. Das wird noch spannend wenn die Goldgräber-Stimmung vorbei ist und die Investoren ihre Rendite sehen wollen.
Was diese Label angeht, so sehe ich die wie den Nutri-Score. Klebt auf der Packung und muss mühselig abgefriemelt werden.
Die Anzahl der Personen die ihr Smartphone anhand eines Labels anstatt der Marke kaufen, dürfte überschaubar sein.
moin caschy,
was ist damit gemeint, 5j. ab markteinführung des letzten modells?
ich komm damit den bezeichnungen nicht so klar…
hier die modellnummer etwas ehöht, da römmische zahlen, dort jahreszahlen…
wie erkenne ich es bzw. was ist genau gemeint? sorry, falls doofe frage.
hab mich bisher erfolgreich vor smarties gewehrt, jetzt macht es sinn, wenn nicht alle 2j neues nötig.
leider nur auswahl zw. sony und telekom, wenn kein china kracher gewollt.
immerhin eine wahl.
thx
>> mindestens 5 Jahre ab dem Datum des Endes der Markteinführung des letzten Geräts eines Produktmodells
Ja, würde mich auch interessieren, was das bedeutet. Ist ein bisschen schräg formuliert.
https://eur-lex.europa.eu/DE/legal-content/summary/ecodesign-requirements-smartphones-mobile-phones-other-than-smartphones-cordless-phones-and-slate-tablets.html
> Aktualisierungen des Betriebssystems für mindestens fünf Jahre nach Inverkehrbringen des Produkts;
Sehr viel einfacher formuliert… 😉
Sorry, das ist eine Falschaussage:
„Verfügbarkeit von Betriebssystem-Upgrades für längere Zeiträume (mindestens 5 Jahre ab dem Datum des Endes der Markteinführung des letzten Geräts eines Produktmodells)“
Aktualisierungen des Betriebssystems heißt Updates, nicht Upgrades. Es KANN durch Upgrades realisiert werden, muss es aber nicht.
So steht es auch ziemlich genau erklärt in der Verordnungseinleitung „Verfügbarkeit von Aktualisierungen der jeweiligen Version des Betriebssystems“.
Und „Solche Aktualisierungen sollten entweder als Aktualisierung der letzten verfügbaren Version des Betriebssystems, die auf dem Gerät installiert werden kann, oder als Aktualisierung der Betriebssystemversion, die zum Zeitpunkt des Endes des Inverkehrbringens in das Produktmodell integriert war, bzw. der späteren Versionen angeboten werden.“
Ist doch neben der USB-C Pflicht eine gute Sache der EU. Denke doch, dass sich einige dafür interessieren werden. Finde es noch besser, dass die Hersteller hinsichtlich des Updatezeitraumes festgenagelt werden. Optimum wäre jedoch, wenn neben dem Zeitraum auch die Anzahl der großen OS Updates angegeben werden müssten.